Donnerstag, 12. Mai 2011

Lünen vor dem Fall - Bündnis für Dachau behält Recht

Mit einem Urteil von bundesweiter Bedeutung hat heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Klagerechte von Umweltverbänden gegen industrielle Großvorhaben wie zum Beispiel gegen Kohlekraftwerke gestärkt. Hintergrund des Grundsatzurteils ist die Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das geplante Trianel-Steinkohlenkraftwerk in Lünen. Nach deutschem Recht war eine gerichtliche Kontrolle bislang stark begrenzt. Dies widerspricht jedoch europäischem Recht, dass ein Klagerecht bei allen Vorhaben vorsieht, die Interessen der Allgemeinheit tangieren.

Die Hasadeure im Dachauer Werkausschuss können der Bürgerinitative Kontra-Kohlestrom dankbar sein, dass lediglich noch die Beteiligung am Trianel-KKW in Lünen im Feuer ist, garnicht auszudenken, wenn jetzt die Arbrisskosten für den auf eigenes Risiko (d.h. auf Risiko der Dachauer Stomgebührenzahler) ercihteten Meiler auf die beteiligten Stadtwerke zukommen.

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche