Die Teichanlage Obere Moosschwaige, den Bauträger und Eigenheimprofi Ullmann zur Entwässerung des Niederschlagswasser seiner Bebauung errichten ließ, funktioniert nicht. Die Anlage ist inzwischen ins Eigentum der Stadt Dachau übergegangen. Die Prüfungen des Rechtsamtes haben ergeben, dass inzwischen niemand mehr für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Jetzt soll der Bebauungsplan geändert werden und der Teich zugeschüttet werden. Für die Entwässerung des Regenwassers müssen allerdings Rigolen eingebaut werden.
Ja bei solchen Partnern freut sich doch der Steuerzahler. Auch die DEG (Gesellschafter - Herr Ullmann) hat ja einen Teich zur Entwässerung auf dem MD-Gelände vorgeschlagen. Der Stadtrat hat dies nach der Erfahrung Obere Mosschweige dankend abgelehnt. Siehe 25 Watschn.
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Donnerstag, 18. April 2013
Montag, 15. April 2013
Watschn Nr. 25: Finanzierungszusage spielt in der Diskussion keine Rolle
Die Finanzierungszusage einer Bank, die der Bauwerber der Stadt zur Verfügung stellte, spielte in der Diskussion keine Rolle.
In der "Finanzierungszusage" blieb die Höhe des zu finanzierenden Betrages völlig offen.
Es wurde eine Reihe von Bedingungen gestellt, wie z.B. ein rechtskräftiger Bebauungsplan (den ja nur die Stadt Dachau, also der Dachauer Stadtrat beschliessen kann) und ein Nachweis für die Kostensicherheit bei Abriß und Altlastenbeseitigung. Die Kostensicherheit bei der Altlastenbeseitigung zu gewährleisten wird wohl eine nicht so schnell zu bewältigende Aufgabe bleiben.
Insgesamt ist das Paier so viel wert, wie die Finanzierungszusage für einen Ferrari: wir versichern Ihnen jegliches Auto zu finanzieren, sofern Sie es sich es leisten können...
In der "Finanzierungszusage" blieb die Höhe des zu finanzierenden Betrages völlig offen.
Es wurde eine Reihe von Bedingungen gestellt, wie z.B. ein rechtskräftiger Bebauungsplan (den ja nur die Stadt Dachau, also der Dachauer Stadtrat beschliessen kann) und ein Nachweis für die Kostensicherheit bei Abriß und Altlastenbeseitigung. Die Kostensicherheit bei der Altlastenbeseitigung zu gewährleisten wird wohl eine nicht so schnell zu bewältigende Aufgabe bleiben.
Insgesamt ist das Paier so viel wert, wie die Finanzierungszusage für einen Ferrari: wir versichern Ihnen jegliches Auto zu finanzieren, sofern Sie es sich es leisten können...
Freitag, 12. April 2013
Watschn Nr. 24 - welche Landesgartenschau?
Frage der DEG:
Kann die Verkehrsführung für den Ausbau der Bahnunterführung der Freisinger Straße und dem Anschluss der Bahnrandstraße einschließlich des notwendigen Umbaus von Ver- und Entsorgungsleitungen so vorangetrieben werden, dass bis zum Beginn einer Landesgartenschau 2021/2022 seitens der DEG die Neubebauung entlang der Freisinger Straße realisiert werden kann?
Antwort (einstimmig):
Wir bewerben uns gar nicht für eine Landesgartenschau!
Interpretation:
überflüssig
Kann die Verkehrsführung für den Ausbau der Bahnunterführung der Freisinger Straße und dem Anschluss der Bahnrandstraße einschließlich des notwendigen Umbaus von Ver- und Entsorgungsleitungen so vorangetrieben werden, dass bis zum Beginn einer Landesgartenschau 2021/2022 seitens der DEG die Neubebauung entlang der Freisinger Straße realisiert werden kann?
Antwort (einstimmig):
Wir bewerben uns gar nicht für eine Landesgartenschau!
Interpretation:
überflüssig
Mittwoch, 10. April 2013
Watschn Nr. 23 - Nein zu neuem Hauruck-Verfahren
Frage der DEG:
Ist es nach Vorlage des Rahmenkonzepts in den städtischen Gremien möglich, dass innerhalb von 2 Monaten eine Stellungnahme der wichtigsten Träger öffentlicher Belange eingeholt wird?
Antwort (einstimmig):
Eine verbindliche Antwort der Träger öffentlicher Belange ist gemäß Baugesetzbuch nur im Rahmen eines Bebauungsplan-Verfahrens zu konkreten Festsetzungen möglich. Informelle Abklärungen im Vorfeld sind über die Stadtverwaltung durchzuführen.
Interpretation:
Sollen wir jetzt wegen Herrn Ullmann das Baugesetzbuch ändern und neue Fristen einführen? Wer entscheidet denn jetzt, wer ein wichtiger und wer ein unwichtiger Träger öffentlicher Belange ist? Der Herr Ullmann? Wird jetzt schon zu Rahmenkonzepten Stellung genommen?
Ist es nach Vorlage des Rahmenkonzepts in den städtischen Gremien möglich, dass innerhalb von 2 Monaten eine Stellungnahme der wichtigsten Träger öffentlicher Belange eingeholt wird?
Antwort (einstimmig):
Eine verbindliche Antwort der Träger öffentlicher Belange ist gemäß Baugesetzbuch nur im Rahmen eines Bebauungsplan-Verfahrens zu konkreten Festsetzungen möglich. Informelle Abklärungen im Vorfeld sind über die Stadtverwaltung durchzuführen.
Interpretation:
Sollen wir jetzt wegen Herrn Ullmann das Baugesetzbuch ändern und neue Fristen einführen? Wer entscheidet denn jetzt, wer ein wichtiger und wer ein unwichtiger Träger öffentlicher Belange ist? Der Herr Ullmann? Wird jetzt schon zu Rahmenkonzepten Stellung genommen?
Dienstag, 9. April 2013
Watschn Nr. 22 - überhaupt keine Teilbebauungspläne
Frage der DEG:
Können die im Rahmenkonzept aufgezeigten Teilbereichsflächen für die Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend den zeitlichen Zwängen der Entsorgungsplanung realisiert werden, d.h. dass die zeitliche Reihenfolge im Augenblick noch nicht verbindlich ist?
Antwort (einstimmig):
Auf Anregung von Christian Stangl (CSU) wurde die Antwort noch etwas griffiger als von der Verwaltung vorgeschlagen formuliert.
Es wird keine Teilbebauungspläne geben, sondern einen einzigen einheitlichen Bebauungsplan, der Grundlagenvertrag bleibt in seiner Gänze bestehen und wir nicht aufgeweicht.
Interpretation:
Wir gratulieren der CSU zu diesem klaren Statement!
Können die im Rahmenkonzept aufgezeigten Teilbereichsflächen für die Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend den zeitlichen Zwängen der Entsorgungsplanung realisiert werden, d.h. dass die zeitliche Reihenfolge im Augenblick noch nicht verbindlich ist?
Antwort (einstimmig):
Auf Anregung von Christian Stangl (CSU) wurde die Antwort noch etwas griffiger als von der Verwaltung vorgeschlagen formuliert.
Es wird keine Teilbebauungspläne geben, sondern einen einzigen einheitlichen Bebauungsplan, der Grundlagenvertrag bleibt in seiner Gänze bestehen und wir nicht aufgeweicht.
Interpretation:
Wir gratulieren der CSU zu diesem klaren Statement!
Montag, 8. April 2013
Watschn Nr. 21 - Gar keine Landesgartenschau
Frage der DEG:
Reicht die Zeit aus die angestrebte Landesgartenschau zu bewerben?
Antwort (einstimmig):
Auf Anregung der CSU und gar mit Zustimmung der Umweltreferentin Sabine Geißler wurde klargestellt, dass der Stadtrat dieses Gelände für eine Landesgartenschau als nicht geeignet hält.
Interpretation:
Das Druckmittel Landesgartenschau ist vom Tisch, wir müssen deswegen überhaupt nichts hopplahopp entscheiden.
Reicht die Zeit aus die angestrebte Landesgartenschau zu bewerben?
Antwort (einstimmig):
Auf Anregung der CSU und gar mit Zustimmung der Umweltreferentin Sabine Geißler wurde klargestellt, dass der Stadtrat dieses Gelände für eine Landesgartenschau als nicht geeignet hält.
Interpretation:
Das Druckmittel Landesgartenschau ist vom Tisch, wir müssen deswegen überhaupt nichts hopplahopp entscheiden.
Sonntag, 7. April 2013
Watschn Nr. 20 - Altlastensanierung: welches Konzept?
Frage der DEG:
Findet das vorgeschlagene Konzept zur Altlastensanierung Zustimmung?
Antwort (einstimmig):
Die Altlastensanierung ist mit der zuständigen Bodenschutzbehörde abzustimmen. Soweit dies in Schrittfolge und Zeitschiene konkreter ausgearbeitet ist, soll es dem Bauausschuss erneut vorgestellt werden.
Für den Abbruch, die Entsorgung und die Abschnitte der Neubaumaßnahmen ist frühzeitig ein logistisches Verkehrskonzept zu erarbeiten und mit der Stadt abzustimmen.
Interpretation:
Altlastensanierung: welches Konzept?
Findet das vorgeschlagene Konzept zur Altlastensanierung Zustimmung?
Antwort (einstimmig):
Die Altlastensanierung ist mit der zuständigen Bodenschutzbehörde abzustimmen. Soweit dies in Schrittfolge und Zeitschiene konkreter ausgearbeitet ist, soll es dem Bauausschuss erneut vorgestellt werden.
Für den Abbruch, die Entsorgung und die Abschnitte der Neubaumaßnahmen ist frühzeitig ein logistisches Verkehrskonzept zu erarbeiten und mit der Stadt abzustimmen.
Interpretation:
Altlastensanierung: welches Konzept?
Samstag, 6. April 2013
Watschn Nr. 19 - Verkehrserschließung: Das ist KEIN Nachweis
Frage der DEG:
Die Verkehrsplaner R+T haben für die Verkehrserschließung des MD-Geländes aufgezeigt, dass für dessen innere Erschließung Stichstraßen von der Ostenstraße aus ausreichend sind. Ist der Anschluss der Bahnstraße an die Unterführung der Freisinger Straße für die Stadt zwingend erforderlich oder kann diese auch als Stichstraße ausgeführt werden?
Antwort (einstimmig):
R+T hat nicht aufgezeigt, dass die Stichstraßenlösung für die äußere Erschließung funktioniert. Der Anschluss der Bahnrandstraße an die Unterführung der Freisinger Straße ist zwingend. Die Stichstraßen-Lösung würde zusätzlichen Verkehr auf die Martin-Huber-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und die Ostenstraße östlich der Bahn leiten. Um einen der wesentlichen Vorteile des Siegerentwurfes von TTP zu erzielen, nämlich die bessere fußläufige Anbindung der Altstadt, kann kein zusätzlicher Verkehr von der Ludwig-Thoma-Straße und Konrad-Adenauer-Straße aufgenommen werden.
Die vorgestellten Varianten III und IV sind nicht zulässig. Derart enge Radien können aufgrund der mangelhaften Haltesichtweiten nicht zum Einsatz kommen.
Weiterhin gültige und sinnvolle Beschlusslage ist die städtische Verkehrskonzeption aus dem Jahr 2011 mit Tieferlegung der Freisinger Straße als Bahnunterführung, sowie der Anschluss der Bahnrandstraße in einem abgesenkten Einschnitt mit Unterfahrung des Mühlbachs. Solange hier kein insgesamt schlüssiges, alternatives Gesamtkonzept vorliegt, ist dieser städtische Ansatz der Planung zugrunde zu legen.
Bei den notwendigen Abgrabungen wegen der hohen Kontaminierung im Nordbereich sind auch der hohe Grundwasserspiegel und die vielen unterirdischen Leitungen zu beachten.
Interpretation:
Die Verkehrsplaner haben in der vorangegangenen Sitzung auf Nachfrage woher den die Zahlen für den zusätzlichen Verkehr kommen schon keine Antwort geben können. Durch die Behauptung, dass die Annahme von irgendeiner Zahl ein Nachweis geführt sei, macht sich die DEG auch in den Augen der Verwaltung lächerlich.
Die Verkehrsplaner R+T haben für die Verkehrserschließung des MD-Geländes aufgezeigt, dass für dessen innere Erschließung Stichstraßen von der Ostenstraße aus ausreichend sind. Ist der Anschluss der Bahnstraße an die Unterführung der Freisinger Straße für die Stadt zwingend erforderlich oder kann diese auch als Stichstraße ausgeführt werden?
Antwort (einstimmig):
R+T hat nicht aufgezeigt, dass die Stichstraßenlösung für die äußere Erschließung funktioniert. Der Anschluss der Bahnrandstraße an die Unterführung der Freisinger Straße ist zwingend. Die Stichstraßen-Lösung würde zusätzlichen Verkehr auf die Martin-Huber-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und die Ostenstraße östlich der Bahn leiten. Um einen der wesentlichen Vorteile des Siegerentwurfes von TTP zu erzielen, nämlich die bessere fußläufige Anbindung der Altstadt, kann kein zusätzlicher Verkehr von der Ludwig-Thoma-Straße und Konrad-Adenauer-Straße aufgenommen werden.
Die vorgestellten Varianten III und IV sind nicht zulässig. Derart enge Radien können aufgrund der mangelhaften Haltesichtweiten nicht zum Einsatz kommen.
Weiterhin gültige und sinnvolle Beschlusslage ist die städtische Verkehrskonzeption aus dem Jahr 2011 mit Tieferlegung der Freisinger Straße als Bahnunterführung, sowie der Anschluss der Bahnrandstraße in einem abgesenkten Einschnitt mit Unterfahrung des Mühlbachs. Solange hier kein insgesamt schlüssiges, alternatives Gesamtkonzept vorliegt, ist dieser städtische Ansatz der Planung zugrunde zu legen.
Bei den notwendigen Abgrabungen wegen der hohen Kontaminierung im Nordbereich sind auch der hohe Grundwasserspiegel und die vielen unterirdischen Leitungen zu beachten.
Interpretation:
Die Verkehrsplaner haben in der vorangegangenen Sitzung auf Nachfrage woher den die Zahlen für den zusätzlichen Verkehr kommen schon keine Antwort geben können. Durch die Behauptung, dass die Annahme von irgendeiner Zahl ein Nachweis geführt sei, macht sich die DEG auch in den Augen der Verwaltung lächerlich.
Freitag, 5. April 2013
Watschn Nr. 18 - keine Sammelgaragen alá Neu-Augustenfeld
Frage der DEG:
Findet die Verkehrskonzeption für den Binnenbereich des MD-Geländes und die Unterbringung des ruhenden Verkehrs Zustimmung?
Antwort (einstimmig):
Die Haupterschließung im Bereich der Ostenstraße und nördlich fortführend entlang der Bahn zur Freisinger Straße erscheint sinnvoll. Die drei Stiche abgehend von der Ostenstraße in die Quartiere erscheinen machbar.
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen erscheint nicht nur sinnvoll sondern bei der vorgesehenen städtebaulichen Konzeption und Dichte auch erforderlich.
Nicht verständlich ist die Anordnung von "Sammelgaragen". Oberirdische, private Stellplatzanlagen sind bei diesem Entwurf und dieser Dichte nicht möglich. Eine ausreichende Anzahl an öffentlichen Parkplätzen ist angesichts der Erfahrungen aus anderen Wohngebieten vorzusehen.
Interpretation:
Findet die Verkehrskonzeption für den Binnenbereich des MD-Geländes und die Unterbringung des ruhenden Verkehrs Zustimmung?
Antwort (einstimmig):
Die Haupterschließung im Bereich der Ostenstraße und nördlich fortführend entlang der Bahn zur Freisinger Straße erscheint sinnvoll. Die drei Stiche abgehend von der Ostenstraße in die Quartiere erscheinen machbar.
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen erscheint nicht nur sinnvoll sondern bei der vorgesehenen städtebaulichen Konzeption und Dichte auch erforderlich.
Nicht verständlich ist die Anordnung von "Sammelgaragen". Oberirdische, private Stellplatzanlagen sind bei diesem Entwurf und dieser Dichte nicht möglich. Eine ausreichende Anzahl an öffentlichen Parkplätzen ist angesichts der Erfahrungen aus anderen Wohngebieten vorzusehen.
Interpretation:
Donnerstag, 4. April 2013
Watsch Nr. 17 - Zufahrten: NEIN! NEIN! NEIN! NEIN!
Frage der DEG:
Sind die Zufahrten auf das MD-Gelände von der Freisinger Straße aus
- zum Mayr-Grundstück und zum Grundstück 382-6
- zum Pentagon
- zum Kontorhaus am Mühlbach
- zur Kalanderhalle
wie aufgezeigt möglich?
Antwort (einstimmig):
Vorgeschlagene Antwort:
- Zum Mayr-Grundstück
Eine Zufahrt zum Mayr-Grundstück ist nur von der Erich-Ollenhauer-Straße aus in ausreichendem Abstand zur Einmündung in die Freisinger Straße möglich.
- Zum Pentagon
Aufgrund der Tieflage (Grundwasserwanne – Sichtbeziehung, Längsneigung, Abbiegespuren) der Freisinger Straße ist eine Anbindung des Pentagons nicht möglich.
- Zum Kontorhaus am Mühlbach
Aufgrund der Tieflage (Grundwasserwanne) der Freisinger Straße ist eine Anbindung des Kontorhauses nicht möglich.
- Zur Kalanderhalle
Die Kalanderhalle lässt sich sinnvollerweise nur von der Konrad-Adenauer-Straße anbinden.
Interpretation:
Sämtliche Vorschläge sind unbrauchbar - setzen 6!
Sind die Zufahrten auf das MD-Gelände von der Freisinger Straße aus
- zum Mayr-Grundstück und zum Grundstück 382-6
- zum Pentagon
- zum Kontorhaus am Mühlbach
- zur Kalanderhalle
wie aufgezeigt möglich?
Antwort (einstimmig):
Vorgeschlagene Antwort:
- Zum Mayr-Grundstück
Eine Zufahrt zum Mayr-Grundstück ist nur von der Erich-Ollenhauer-Straße aus in ausreichendem Abstand zur Einmündung in die Freisinger Straße möglich.
- Zum Pentagon
Aufgrund der Tieflage (Grundwasserwanne – Sichtbeziehung, Längsneigung, Abbiegespuren) der Freisinger Straße ist eine Anbindung des Pentagons nicht möglich.
- Zum Kontorhaus am Mühlbach
Aufgrund der Tieflage (Grundwasserwanne) der Freisinger Straße ist eine Anbindung des Kontorhauses nicht möglich.
- Zur Kalanderhalle
Die Kalanderhalle lässt sich sinnvollerweise nur von der Konrad-Adenauer-Straße anbinden.
Interpretation:
Sämtliche Vorschläge sind unbrauchbar - setzen 6!
Mittwoch, 3. April 2013
Watschn Nr. 16 - die Bahnunterführung ist notwendig und muss bezahlt werden
Frage der DEG:
Ist für die Stadt die Bahnunterführung der Freisinger Straße anstelle des schienengleichen Bahnübergangs zwingend erforderlich?
Antwort (einstimmig):
Die höhenfreie Kreuzung von Linie-A und Freisinger Straße ist notwendig, um die künftigen Verkehrsmengen aus dem MD-Gelände auf den umliegenden Straßen verträglich abzuwickeln.
Interpretation:
Und somit ist auch eindeutig der Verursacher benannt - das neu bebaute MD-Gelände löst die Kosten aus. Was nichts anderes zu bedeuten hat, als dass damit auch die Kosten für die Maßnahme zu Lasten der DEG gehen.
Ist für die Stadt die Bahnunterführung der Freisinger Straße anstelle des schienengleichen Bahnübergangs zwingend erforderlich?
Antwort (einstimmig):
Die höhenfreie Kreuzung von Linie-A und Freisinger Straße ist notwendig, um die künftigen Verkehrsmengen aus dem MD-Gelände auf den umliegenden Straßen verträglich abzuwickeln.
Interpretation:
Und somit ist auch eindeutig der Verursacher benannt - das neu bebaute MD-Gelände löst die Kosten aus. Was nichts anderes zu bedeuten hat, als dass damit auch die Kosten für die Maßnahme zu Lasten der DEG gehen.
Dienstag, 2. April 2013
Watschn Nr. 15 - die Placebo Frage
Frage der DEG:
Findet das aufgezeigte Freiraumkonzept für die privaten Grundstücksflächen mit der Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen und der durchgehenden Begrünung der privaten Freiflächen als gärtnerisch gestaltete Anlagen Zustimmung?
Antwort (einstimmig):
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen und die durchgehende Begrünung der privaten Freiflächen als gärtnerisch gestaltete Anlagen ist grundsätzlich sinnvoll. Dadurch kann die Durchgrünung des Viertels wirksamer umgesetzt werden.
Interpretation:
Die Frage könnte auch lauten, sollen wir uns an den Wettbewerbsentwurf halten? Die Antwort wäre dann: schon...
Findet das aufgezeigte Freiraumkonzept für die privaten Grundstücksflächen mit der Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen und der durchgehenden Begrünung der privaten Freiflächen als gärtnerisch gestaltete Anlagen Zustimmung?
Antwort (einstimmig):
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen und die durchgehende Begrünung der privaten Freiflächen als gärtnerisch gestaltete Anlagen ist grundsätzlich sinnvoll. Dadurch kann die Durchgrünung des Viertels wirksamer umgesetzt werden.
Interpretation:
Die Frage könnte auch lauten, sollen wir uns an den Wettbewerbsentwurf halten? Die Antwort wäre dann: schon...
Sonntag, 31. März 2013
Watschn Nr. 14: Teiche alá Augustenfeld
Frage der DEG:
Kann der im Wettbewerb als Grünfläche ausgewiesene Bereich östlich des Pentagons ebenfalls als Wasserfläche
oder als Wasserfläche mit begrünten Terrassen ausgebildet werden?
Antwort (einstimmig):
Auf Vorschlag von Stadträtin Schmidt-Podolsky (CSU) wurd die vorgesehene Antwort noch etwas konkreter gefasst:
KEINE WEITEREN WASSERFLÄCHEN
Interpretation:
Ein Kabinettstückchen alá Augustenfeld (ein nicht funktioniernder Teich wird dem Steuerzahler aufgebrummt) ist genug.
Kann der im Wettbewerb als Grünfläche ausgewiesene Bereich östlich des Pentagons ebenfalls als Wasserfläche
oder als Wasserfläche mit begrünten Terrassen ausgebildet werden?
Antwort (einstimmig):
Auf Vorschlag von Stadträtin Schmidt-Podolsky (CSU) wurd die vorgesehene Antwort noch etwas konkreter gefasst:
KEINE WEITEREN WASSERFLÄCHEN
Interpretation:
Ein Kabinettstückchen alá Augustenfeld (ein nicht funktioniernder Teich wird dem Steuerzahler aufgebrummt) ist genug.
Samstag, 30. März 2013
Watschn Nr. 13: "schwebende" Bäche auch in Dachau nicht möglich
Frage der DEG:
Ist die Verlegung des Mühlbachs grundsätzlich möglich?
Antwort (einstimmig):
Wie eine Verlegung im Einzelnen zu beurteilen ist, hängt von der vorgeschlagenen Lösung und den daraus
resultierenden Konsequenzen ab.
Wenn überhaupt machbar, müssten diese zusätzlichen Kosten von der DEG übernommen werden. Es würde eine weitere Brücke für die Bahnlinie A benötigt. Nach Abstimmung mit den Stadtwerken im Jahr 2010 ist die Führung des Mühlbachs im Bereich der 110 kV-Transformatoren mit erheblichem Kostenaufwand verbunden. Daher rührt die heutige Beschlusslage mit der „Überführung“ des Mühlbachs über die Bahnrandstraße,
lagemäßig im alten Bachbett.
Im Bereich der Freisinger Straße ist die Höhenentwicklung des Geländes nicht möglich, um Grünzug und Fußgängerbrücken über die Straßen zu führen. Außerdem wird im nördlichen Bereich das Abtragen der Altlasten ohne das anschließende Auffüllen zu Problemen führen. Die somit neu geschaffene Geländeoberkante würde voraussichtlich im Grundwasserschwankungsbereich liegen.
Falls es zum Bau der Bahnunterführung kommt, ist die Verlegung des Hauptsammlers zum Regenüberlaufbecken (RÜB) zwingend. Der Kanal muss parallel zur Straße zum Becken geführt werden. Die Höhenlage dieses Kanales ist durch den Bestand vorgegeben. Hiervon kann nicht abgewichen werden. Sollte, wie von der DEG geplant, das MD – Gelände um drei Meter abgesenkt werden, würde der neue Kanal in der Luft schweben. s. Skizze

Daraus folgt: eine Absenkung des MD- Geländes (im Bereich des Kanales) ist in dieser Form nicht möglich. Ebenso verhält es sich mit dem Auslauf des RÜB in den Mühlbach.
Wenn der Verlauf des Baches, wie geplant weiter nach Süden rückt, müsste auch der Beckenauslauf dorthin verlängert werden. Bei gleichzeitiger Absenkung des Geländes, wie geplant um einen Meter, würde der Kanal um ca. 20 cm über GOK reichen. Daraus folgt: eine Verlegung des Mühlbaches nach Süden ist in dieser Form nicht möglich.
Ein weiterer gravierender Nachteil einer großflächigen Absenkung der Geländeoberkante: Jeder Liter des anfallenden Abwassers muss gehoben (gepumpt) werden. Eine Versickerung des Oberflächenwassers oder die Ableitung in den Mühlbach ist wegen des zu geringen Flurabstandes zum Grundwasser nicht möglich. Folge wäre z.B. die Notwendigkeit einer Rückhalteeinrichtung sowie das Heben (Pumpen) des gesamten Regenwassers.
Daraus folgt: eine großflächige Absenkung des gesamten MD- Geländes sollte nicht weiter verfolgt werden.
Interpretation: überflüssig, da steht alles in der Antwort
Ist die Verlegung des Mühlbachs grundsätzlich möglich?
Antwort (einstimmig):
Wie eine Verlegung im Einzelnen zu beurteilen ist, hängt von der vorgeschlagenen Lösung und den daraus
resultierenden Konsequenzen ab.
Wenn überhaupt machbar, müssten diese zusätzlichen Kosten von der DEG übernommen werden. Es würde eine weitere Brücke für die Bahnlinie A benötigt. Nach Abstimmung mit den Stadtwerken im Jahr 2010 ist die Führung des Mühlbachs im Bereich der 110 kV-Transformatoren mit erheblichem Kostenaufwand verbunden. Daher rührt die heutige Beschlusslage mit der „Überführung“ des Mühlbachs über die Bahnrandstraße,
lagemäßig im alten Bachbett.
Im Bereich der Freisinger Straße ist die Höhenentwicklung des Geländes nicht möglich, um Grünzug und Fußgängerbrücken über die Straßen zu führen. Außerdem wird im nördlichen Bereich das Abtragen der Altlasten ohne das anschließende Auffüllen zu Problemen führen. Die somit neu geschaffene Geländeoberkante würde voraussichtlich im Grundwasserschwankungsbereich liegen.
Falls es zum Bau der Bahnunterführung kommt, ist die Verlegung des Hauptsammlers zum Regenüberlaufbecken (RÜB) zwingend. Der Kanal muss parallel zur Straße zum Becken geführt werden. Die Höhenlage dieses Kanales ist durch den Bestand vorgegeben. Hiervon kann nicht abgewichen werden. Sollte, wie von der DEG geplant, das MD – Gelände um drei Meter abgesenkt werden, würde der neue Kanal in der Luft schweben. s. Skizze
Daraus folgt: eine Absenkung des MD- Geländes (im Bereich des Kanales) ist in dieser Form nicht möglich. Ebenso verhält es sich mit dem Auslauf des RÜB in den Mühlbach.
Wenn der Verlauf des Baches, wie geplant weiter nach Süden rückt, müsste auch der Beckenauslauf dorthin verlängert werden. Bei gleichzeitiger Absenkung des Geländes, wie geplant um einen Meter, würde der Kanal um ca. 20 cm über GOK reichen. Daraus folgt: eine Verlegung des Mühlbaches nach Süden ist in dieser Form nicht möglich.
Ein weiterer gravierender Nachteil einer großflächigen Absenkung der Geländeoberkante: Jeder Liter des anfallenden Abwassers muss gehoben (gepumpt) werden. Eine Versickerung des Oberflächenwassers oder die Ableitung in den Mühlbach ist wegen des zu geringen Flurabstandes zum Grundwasser nicht möglich. Folge wäre z.B. die Notwendigkeit einer Rückhalteeinrichtung sowie das Heben (Pumpen) des gesamten Regenwassers.
Daraus folgt: eine großflächige Absenkung des gesamten MD- Geländes sollte nicht weiter verfolgt werden.
Interpretation: überflüssig, da steht alles in der Antwort
Watsch Nr. 12: "Energetische" Elemente
Frage der DEG:
Können energetische Elemente zur architektonischen Instrumentierung und Gestaltung beitragen?
Antwort (einstimmig):
Bei einer qualitätsvollen Planung und Situierung können energetische Elemente grundsätzlich zu einer positiven Gestaltung beitragen (z.B. Solarenergie als Fassadengestaltung).
Interpretation:
Bei gestalterischen Unsicherheiten empfehlen wir ein Architekturstudium an einer Hochschule im In- oder Ausland.
"Energetische" Elemente - hui,hui,hui - Feng Shui
Können energetische Elemente zur architektonischen Instrumentierung und Gestaltung beitragen?
Antwort (einstimmig):
Bei einer qualitätsvollen Planung und Situierung können energetische Elemente grundsätzlich zu einer positiven Gestaltung beitragen (z.B. Solarenergie als Fassadengestaltung).
Interpretation:
Bei gestalterischen Unsicherheiten empfehlen wir ein Architekturstudium an einer Hochschule im In- oder Ausland.
"Energetische" Elemente - hui,hui,hui - Feng Shui
Watschn Nr. 11: Fernwärmesatzung wird nicht ausgehebelt
Frage der DEG:
Sind im Rahmen der angestrebten nachhaltigen Baustruktur und einer energieeffizienten Bauweise eigenbetriebliche Heizungs- und Warmwasseranlagen für das MD-Gelände möglich?
Antwort einstimmig:
Nach § 5 der Fernwärmesatzung für das Gelände herrscht für alle Grundstücke, die Wärme benötigen, Anschluss- und Benutzungszwang. Ausnahme sind emissionsfreie Heizungseinrichtungen.
Interpretation:
Da hätte man gerne die Wärmevermarktung an Dritte verhökert. Aber auch hier gibts keine Extrawurst.
Sind im Rahmen der angestrebten nachhaltigen Baustruktur und einer energieeffizienten Bauweise eigenbetriebliche Heizungs- und Warmwasseranlagen für das MD-Gelände möglich?
Antwort einstimmig:
Nach § 5 der Fernwärmesatzung für das Gelände herrscht für alle Grundstücke, die Wärme benötigen, Anschluss- und Benutzungszwang. Ausnahme sind emissionsfreie Heizungseinrichtungen.
Interpretation:
Da hätte man gerne die Wärmevermarktung an Dritte verhökert. Aber auch hier gibts keine Extrawurst.
Watschn Nr. 10: "Luftbrücken"
Frage der DEG:
Grundsätzlich soll die Bahnrandbebauung in Einzelbausteinen realisiert werden. Ist bei der Ausbildung maßstäblich strukturierter Einzelbausteine auch für gewerbliche Nutzungen (Firmensitze, größere Verwaltungen) auch der Zusammenschluss von Einzelbausteinen durch "Luftbrücken" (Skywalks) möglich, um diese Einzelbausteine für größere gewerbliche Nutzungseinrichtungen leistungsfähig zu machen?
Antwort einstimmig:
Eine funktionale und bauliche Verbindung von Einzelbausteinen ist grundsätzlich möglich. Die bauliche Ausgestaltung ist am konkreten Einzelfall zu beurteilen.
Interpretation:
Auf eine unkonkrete Frage, kann man auch nur eine entsprechende Antwort erwarten. Die Einzelbausteine wurden vom Planer Trojan selbst vorgeschlagen und werden jetzt als nicht optimal dargestellt.
Grundsätzlich soll die Bahnrandbebauung in Einzelbausteinen realisiert werden. Ist bei der Ausbildung maßstäblich strukturierter Einzelbausteine auch für gewerbliche Nutzungen (Firmensitze, größere Verwaltungen) auch der Zusammenschluss von Einzelbausteinen durch "Luftbrücken" (Skywalks) möglich, um diese Einzelbausteine für größere gewerbliche Nutzungseinrichtungen leistungsfähig zu machen?
Antwort einstimmig:
Eine funktionale und bauliche Verbindung von Einzelbausteinen ist grundsätzlich möglich. Die bauliche Ausgestaltung ist am konkreten Einzelfall zu beurteilen.
Interpretation:
Auf eine unkonkrete Frage, kann man auch nur eine entsprechende Antwort erwarten. Die Einzelbausteine wurden vom Planer Trojan selbst vorgeschlagen und werden jetzt als nicht optimal dargestellt.
Freitag, 29. März 2013
Watschn Nr. 9: Höhenentwicklung
Frage der DEG:
Ist die Höhenentwicklung der Bebauung wie im Rahmenkonzept aufgezeigt möglich?
Antwort (einstimmig):
Neben den bestehen bleibenden denkmalgeschützten Hallen entlang der Konrad-Adenauer-Straße und der Ludwig-Thoma-Straße sind in dem Rahmenkonzept gestaffelt 3-7 Geschosse vorgesehen. Eine Beurteilung der möglichen Höhenentwicklung und der Verteilung dieser Höhenentwicklung auf dem Gelände ist auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungskonzeptes abschließend nicht möglich. Hierzu ist das Volumen auf den einzelnen Baufeldern und zueinander detaillierter darzustellen. Grundsätzlich scheint eine Höhenentwicklung zwischen 3 und 5 Geschossen auf dem gesamten Areal städtebaulich möglich, eventuelle Herabstaffelungen z.B. entlang der Amper sind stadträumlich noch zu prüfen. Auch eventuelle Hochpunkte sind stadträumlich noch anhand konkreter Vorschläge zu prüfen.
Aus denkmalfachlicher Sicht kann diese Frage derzeit noch nicht beurteilt werden – erst nach Bestandserfassung, wenn klar ist was zu erhalten ist und wo eingegriffen werden kann.
Interpertation:
auf konkrete Fragen gibts konkrete Antworten.
Donnerstag, 28. März 2013
Watschn Nr. 8 - Der Wasserturm bleibt
Frage der DEG
Welche identitätsgebenden Hochpunkte aus dem MD-Gelände sind zu erhalten bzw. in die Neuplanung zu übersetzen?
Antwort:
Da insbesondere auch bei der Vermarktung des Projektes die Identität höchst wichtig ist, sollten alle identitätsgebenden Hochpunkte auf dem MD-Gelände erhalten werden. Die Identität der Industriedenkmäler sollte erkennbar bleiben. Der Wasserturm stellt dabei ein sichtbares und klares Symbol für die ehemalige Papierherstellung dar und muss erhalten bleiben. Eine Bestandserfassung mit Statik ist vorab nötig.
Diskussion
Die Mehrheit des Ausschusses (9:6) stimmte für eine Ergänzung der Antwort um den Passus "muss erhalten bleiben"
Interpretation:
Heftig wehrte sich in der Sitzung Albert Stelzer FDP gegen den Erhalt des Wasserturms, sein Parteigenosse und Geschäftsführer der Ein-Mann-Gesellschaft DEG H.Ullmann, bekannt auch als der "Eigenheim-Profi", musste sich aber damit abfinden, dass insbesondere der Kulturreferent Dominik Härtl (CSU) auf den Erhalt des Wasserturms großen Wert legte.
Mittwoch, 27. März 2013
Watschn Nr. 7: Denkmalschutz ade?
Frage der DEG
Welche Gebäude und Bauteile sollen weiterhin unter Denkmalschutz stehen?
Antwort (einstimmig):
Es ist durchaus von Vorteil, wenn man während seiner Schulkarriere das Fach "Lesen" belegt hat. Extrawürste gibts keine mehr, die Zeiten sind vorbei, auch für einen Herrn Ullmann.
Welche Gebäude und Bauteile sollen weiterhin unter Denkmalschutz stehen?
Antwort (einstimmig):
Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude und Bauteile sind der Denkmalliste zu entnehmen. Die Liste ist bekannt und auch im Internet veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Konzept ist ein Teilabbruch im Bereich der Kreuzung zur Altstadtauffahrt geplant. Um eine konkrete denkmal-fachliche Stellungnahme zu erhalten ist es erforderlich eine qualifizierte Bestandserfassung durchzuführen. Mit dem Ergebnis können die Fragen zum Schadensumfang im Bestand und mögliche Eingriffe in den Bestand, wie der dargestellte Teilabbruch geklärt werden. Fachkräfte mit speziellen Kenntnissen im Bereich Industriedenkmäler können vom Landesamt für Denkmalpflege benannt werden. Die Erfassung (Bauforschung mit Statik) kann zudem durch finanzielle Mittel der Denkmalpflege unterstützt werden.
Interpretation:
Es ist durchaus von Vorteil, wenn man während seiner Schulkarriere das Fach "Lesen" belegt hat. Extrawürste gibts keine mehr, die Zeiten sind vorbei, auch für einen Herrn Ullmann.
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