Dienstag, 9. April 2013

Watschn Nr. 22 - überhaupt keine Teilbebauungspläne

Frage der DEG:
Können die im Rahmenkonzept aufgezeigten Teilbereichsflächen für die Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend den zeitlichen Zwängen der Entsorgungsplanung realisiert werden, d.h. dass die zeitliche Reihenfolge im Augenblick noch nicht verbindlich ist?

Antwort (einstimmig):
Auf Anregung von Christian Stangl (CSU) wurde die Antwort noch etwas griffiger als von der Verwaltung vorgeschlagen formuliert.
Es wird keine Teilbebauungspläne geben, sondern einen einzigen einheitlichen Bebauungsplan, der Grundlagenvertrag bleibt in seiner Gänze bestehen und wir nicht aufgeweicht.

Interpretation:
Wir gratulieren der CSU zu diesem klaren Statement!

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