Wie heute
aus der Presse zu entnehmen war, stürze diese Woche ein Radfahrer auf dem viel
befahrenen Radweg am Kalkberg in Fahrtrichung zur Amper. Der Radfahrer
kam vermutlich an einer Stelle zu Fall, an der durch Bauarbeiten, die vor
einigen Wochen stattgefunden haben, eine Kante bzw. Abbruch in der
Wegoberfläche entstanden war.
Das passt nicht! Benutzungspflicht und absteigen. |
Besonders
ärgerlich ist, in der Presse wurde es so dargestellt, der Radfahrer sei gestürzt,
weil er nicht auf den Befehl des Schildes „Radfahrer absteigen“ reagiert
hat. Dies zu behaupten ist vermessen. Es ist eben keine ordentliche Absicherung einer Gefahrenstelle, einfach ein
Schild aufzustellen, das Radfahrer nötigt abzusteigen.
Jedenfalls wird durch die Berichterstattung die Schuld oder Verantwortung dem Radfahrer zugewiesen und nicht denjenigen, die ein Schlagloch mitten auf einem Radweg belassen haben.
Jedenfalls wird durch die Berichterstattung die Schuld oder Verantwortung dem Radfahrer zugewiesen und nicht denjenigen, die ein Schlagloch mitten auf einem Radweg belassen haben.
Warum hat das sogenannte Warnschild „Radfahrer absteigen“ keinerlei Aussagekraft.
Ein Radweg, insbesondere wenn er benutzungspflichtig ist, ist ein wichtiger und ernstzunehmender Verkehrsweg. Dh. er dient der innerstädtischen Mobilität und ist kein Freizeitpark. Ein Radweg ist wie eine Straße dafür da befahren zu werden und nicht um sein Rad darauf zu schieben.
Ein Radweg, insbesondere wenn er benutzungspflichtig ist, ist ein wichtiger und ernstzunehmender Verkehrsweg. Dh. er dient der innerstädtischen Mobilität und ist kein Freizeitpark. Ein Radweg ist wie eine Straße dafür da befahren zu werden und nicht um sein Rad darauf zu schieben.
Unsinn hoch zwei - Ein nicht-benutzungspflichtiger Radweg wird zum "benutzungspflichtigen Schiebeweg". |
Nehmen wir einmal an, ein
Radweg ist in einem so schlechten Zustand, dass es nicht mehr möglich ist
darauf zu fahren. Sei es durch eine Baustelle, durch Schäden oder Hindernisse. Dann so soll eigentlich eine vernünftige Möglichkeit geschaffen werden, die
Problemstelle umfahren zu können. Richtig verstanden, zu umfahren. Es kommt auch niemand auf die Idee, bei Straßenarbeiten
von Autofahren zu verlangen ihr Auto zu schieben. Doch davon sind wir offensichtlich
meilenweit entfernt. Vielmehr ist es scheinbar bequemer und billiger, durch
eine oft skurrile Beschilderung die Radfahrer zu fragwürdigen Handlungen zu
nötigen. Der Radfahrer darf raten, ob die Beschilderung rechtlich bindend ist
oder ob er es nur mit einer „Wanderausstellung gemeiner Baustellenschilder“ zu
tun hat.