Freitag, 12. September 2014

Ein Radweg ist wie eine Straße dafür da befahren zu werden - Und nicht um sein Rad darauf zu schieben.



Wie heute aus der Presse zu entnehmen war, stürze diese Woche ein Radfahrer auf dem viel befahrenen Radweg am Kalkberg in Fahrtrichung zur Amper. Der Radfahrer kam vermutlich an einer Stelle zu Fall, an der durch Bauarbeiten, die vor einigen Wochen stattgefunden haben, eine Kante bzw. Abbruch in der Wegoberfläche entstanden war.



Das passt nicht! Benutzungspflicht und absteigen.

Besonders ärgerlich ist, in der Presse wurde es so dargestellt, der Radfahrer sei gestürzt, weil er nicht auf den Befehl des Schildes „Radfahrer absteigen“ reagiert hat. Dies zu behaupten ist vermessen. Es ist eben keine ordentliche Absicherung einer Gefahrenstelle, einfach ein Schild aufzustellen, das Radfahrer nötigt abzusteigen.
Jedenfalls wird durch die Berichterstattung die Schuld oder Verantwortung dem Radfahrer zugewiesen und nicht denjenigen, die ein Schlagloch mitten auf einem Radweg belassen haben.
 

Warum hat das sogenannte Warnschild „Radfahrer absteigen“ keinerlei Aussagekraft.
Ein Radweg, insbesondere wenn er benutzungspflichtig ist, ist ein wichtiger und ernstzunehmender Verkehrsweg. Dh. er dient der innerstädtischen Mobilität und ist kein Freizeitpark. Ein Radweg ist wie eine Straße dafür da befahren zu werden und nicht um sein Rad darauf zu schieben.


Unsinn hoch zwei - Ein nicht-benutzungspflichtiger
Radweg wird zum "benutzungspflichtigen Schiebeweg".

Nehmen wir einmal an, ein Radweg ist in einem so schlechten Zustand, dass es nicht mehr möglich ist darauf zu fahren. Sei es durch eine Baustelle, durch Schäden oder Hindernisse. Dann so soll eigentlich eine vernünftige Möglichkeit geschaffen werden, die Problemstelle umfahren zu können. Richtig verstanden, zu umfahren. Es kommt auch niemand auf die Idee, bei Straßenarbeiten von Autofahren zu verlangen ihr Auto zu schieben. Doch davon sind wir offensichtlich meilenweit entfernt. Vielmehr ist es scheinbar bequemer und billiger, durch eine oft skurrile Beschilderung die Radfahrer zu fragwürdigen Handlungen zu nötigen. Der  Radfahrer darf raten, ob die Beschilderung rechtlich bindend ist oder ob er es nur mit einer „Wanderausstellung gemeiner Baustellenschilder“ zu tun hat. 



 


Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche