Mittwoch, 16. Mai 2018

Fusion: Bruck diskutiert heute öffentlich

Die Beschlussvorlage ist im Ratsinfo der Stadt FFB hier zu finden: Auflösung des Zweckverbandes


Auflösung des Zweckverbandes Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck und Beitritt zum Zweckverband Sparkasse Dachau Fürstenfeldbruck Landsberg-Dießen incl. Entsendung der Verbandsräte

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des diesem Beschluss beigefügten Entwurfs eines Vereinigungsvertrags betreffend die Vereinigung der Sparkasse Fürstenfeldbruck und der Sparkasse Landsberg-Dießen mit der Sparkasse Dachau samt dessen Anlagen 1 (Zweckverbandssatzung) und 2 (Sparkassensatzung),

- dass der Auflösung des Zweckverbands Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck zugestimmt wird,

- dass die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck dem Trägerzweckverband der bisherigen Sparkasse Dachau zum Ablauf des 31. Dezember 2018 als Mitglied beitritt,

- dass die Satzung des Zweckverbandes der bisherigen Sparkasse Dachau die in Anlage 1 des Vereinigungsvertrags enthaltene Fassung erhält.

2. Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck entsendet gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 der Zweckverbandssatzung sieben Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlung des Vereinigungszweckverbands. Der Stadtrat bestellt dazu neben dem Oberbürgermeister als geborenem Verbandsrat nach Art. 31 Absatz 2 Satz 1 KommZG die folgenden weiteren sechs Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen, die bereits als Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen bisher in die Verbandsversammlung des Zweckverband Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck entsendet waren:


geb. Mitglied Oberbürgermeister Raff, Erich

Fraktion Verbandsrat/Stellvertreter/in

CSU Lohde, Andreas /Dr. Jakobs, Georg /
CSU Droth, Markus /Dr. Klemenz, Birgitta
BBV Danke, Karl /Baumann, Erhard
BBV Quinten, Klaus /Ströhle, Dr. Andreas
SPD Schmetz, Ulrich /Schwarz, Walter
Bündnis 90/Die Grünen Stangl, Christian /Halbauer, Jan


3. Der Stadtrat beschließt weiter, die von ihm in den Zweckverband Kreis- und Stadtsparkasse Fürstenfeldbruck entsandten Verbandsräte nach Art. 33 Abs. 2 Satz 4 KommZG anzuweisen, in der Verbandsversammlung den für die Vereinigung der Sparkasse Fürstenfeldbruck und der Sparkasse Landsberg-Dießen mit der Sparkasse Dachau auf Basis des beigefügten Entwurfs erforderlichen Beschlüssen zuzustimmen.

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