Samstag, 30. März 2013

Watschn Nr. 13: "schwebende" Bäche auch in Dachau nicht möglich

Frage der DEG:
Ist die Verlegung des Mühlbachs grundsätzlich möglich?

Antwort (einstimmig):
Wie eine Verlegung im Einzelnen zu beurteilen ist, hängt von der vorgeschlagenen Lösung und den daraus
resultierenden Konsequenzen ab.

Wenn überhaupt machbar, müssten diese zusätzlichen Kosten von der DEG übernommen werden. Es würde eine weitere Brücke für die Bahnlinie A benötigt. Nach Abstimmung mit den Stadtwerken im Jahr 2010 ist die Führung des Mühlbachs im Bereich der 110 kV-Transformatoren mit erheblichem Kostenaufwand verbunden. Daher rührt die heutige Beschlusslage mit der „Überführung“ des Mühlbachs über die Bahnrandstraße,
lagemäßig im alten Bachbett.

Im Bereich der Freisinger Straße ist die Höhenentwicklung des Geländes nicht möglich, um Grünzug und Fußgängerbrücken über die Straßen zu führen. Außerdem wird im nördlichen Bereich das Abtragen der Altlasten ohne das anschließende Auffüllen zu Problemen führen. Die somit neu geschaffene Geländeoberkante würde voraussichtlich im Grundwasserschwankungsbereich liegen.
Falls es zum Bau der Bahnunterführung kommt, ist die Verlegung des Hauptsammlers zum Regenüberlaufbecken (RÜB) zwingend. Der Kanal muss parallel zur Straße zum Becken geführt werden. Die Höhenlage dieses Kanales ist durch den Bestand vorgegeben. Hiervon kann nicht abgewichen werden. Sollte, wie von der DEG geplant, das MD – Gelände um drei Meter abgesenkt werden, würde der neue Kanal in der Luft schweben. s. Skizze



Daraus folgt: eine Absenkung des MD- Geländes (im Bereich des Kanales) ist in dieser Form nicht möglich. Ebenso verhält es sich mit dem Auslauf des RÜB in den Mühlbach.
Wenn der Verlauf des Baches, wie geplant weiter nach Süden rückt, müsste auch der Beckenauslauf dorthin verlängert werden. Bei gleichzeitiger Absenkung des Geländes, wie geplant um einen Meter, würde der Kanal um ca. 20 cm über GOK reichen. Daraus folgt: eine Verlegung des Mühlbaches nach Süden ist in dieser Form nicht möglich.

Ein weiterer gravierender Nachteil einer großflächigen Absenkung der Geländeoberkante: Jeder Liter des anfallenden Abwassers muss gehoben (gepumpt) werden. Eine Versickerung des Oberflächenwassers oder die Ableitung in den Mühlbach ist wegen des zu geringen Flurabstandes zum Grundwasser nicht möglich. Folge wäre z.B. die Notwendigkeit einer Rückhalteeinrichtung sowie das Heben (Pumpen) des gesamten Regenwassers.

Daraus folgt: eine großflächige Absenkung des gesamten MD- Geländes sollte nicht weiter verfolgt werden.



Interpretation: überflüssig, da steht alles in der Antwort

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