Freitag, 15. Februar 2008

Mobilfunk: Staatsregierung zwingt Gesundheitsämter zu gesetzeswidrigem Verhalten

"...Der Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Bad Tölz- Wolfratshausen, Herr Dr. Franz Hartmann, wurde von den Betroffenen gefragt, warum das Gesundheitsamt es abgelehnt hat, solche amtsärztlichen Untersuchungen durchzuführen. Er führte aus, dass die Bayerische Staatsregierung per behörden- interne Schreiben den Gesundheitsämtern untersagt hat, dass die Amtsärzte bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden. Es sei ihnen von der Staatsregierung verboten worden, amtsärztliche Gutachten zu erstellen.

...Daraufhin wurde ihm aus der Versammlung aus dem Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz die Pflichtaufgaben des Gesundheits- amtes vorgelesen:

...(Art. 10, Risikoanalyse, Risikokommunikation, Gesundheitsberichter- stattung): "...Sie beobachten und bewerten die gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen und Tieren einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit."

(Art. 15, Umweltbezogener Gesundheitsschutz): Sämtliche Behör- den für Gesundheit, ... wirken auf die Verhütung gesundheitsschädlicher Langzeitwirkungen hin. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere ...4) Mitwirkung an umweltepidemiologischen Erhebungen."

Die Bayerische Staatsregierung,... weist also ihre Beamten in den Gesundheitsämtern an, gegen das Bayerische Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz zu verstoßen."

Diese Anweisungen wird es wohl in allen Bundesländern geben, da sich die Gesundheitsämter bisher überall geweigert haben.

Es war mutig von Dr. Hartmann, dass er es offen zugegeben hat.

Bitte geben Sie diese Pressemitteilung an Zeitungen, Bürger- meister, Abgeordnete und Ärzte weiter. Wir hoffen, dass auch viele Ärzte angesichts dieser behördlichen Vorgehensweise erkennen, dass ein großes Unrecht geschieht.

C.Waldmann-Selsam

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