Donnerstag, 26. Juni 2008

O2 muss in Herrsching Sendemast abbauen!

Herrsching - Bis spätestens 20. Juni muss der Mobilfunkmast, den der Betreiber 02 auf dem Dach eines Wohnhauses an der Madeleine-Ruoff-Straße in Herrsching errichtet hat, „restlos" beseitigt werden. Mit dieser Anordnung teilt das Landratsamt Starnberg die Auffassung der Gemeinde, die noch vor Baubeginn eine Veränderungssperre verhängt hatte.

Das Instrument der Veränderungssperre hat in diesem Fall Wirkung, weil der Gemeinderat bereits im April 2006 beschlossen hat, einen Bebauungsplan zur baulichen Gestaltung von Dachaufbauten und damit zur Lenkung der Mobilfunkversorgung aufzustellen. Wie berichtet, wird derzeit noch an dem Entwurf gefeilt. Eines steht aber schon fest:

Überall dort, wo Wohngebiet ist, sind Antennenanlagen wie die von O2, auch wenn sie nach dem Baugesetz unter zehn Meter und damit genehmigungsfrei wären, nicht erlaubt. Den Betreiber hat dieses Bestreben offenbar nicht interessiert. Er hat nicht einmal dem für Herrsching bestehenden Standortkonzept für Mobilfunkbetreiber Beachtung geschenkt. Erst Ende der 15. Kalenderwoche landete eine Mitteilung im Rathaus, dass in der 16. Kalenderwoche eine Anlage errichtet wird. Bürgermeisterin Christine Hollacher handelte schnell:

Per Eilentscheidung verhängte sie die Veränderungssperre, das Schreiben wurde noch am selben Tag an den Betreiber gefaxt.

Dieser hat nun behauptet, dass mit dem Bau bereits begonnen worden war, als die Mitteilung bei ihm einging. In dem Fall hätte die Gemeinde den Kürzeren gezogen. Laut Gemeindebauamt habe man sich jedoch vor Ort vorher versichert, dass dem nicht so war. Und die Baujuristen schenken dem Herrschinger Bauamt Glauben.

Die Mobilfunkgegner um Viola Sigl und Stephan Feneberg können sich also freuen: Nach Abschluss der baujuristischen Prüfung muss die Anlage nun bis 20. Juni beseitigt werden. Wird der Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen, droht dem Mobilfunkbetreiber eine kostenpflichtige Anordnung. Im schlimmsten Fall führt es zu einer teuren Ersatzvornahme, was heißt, dass die Behörde die Anlage auf Kosten der Eigentümer abbauen lässt.

Münchner Merkur 09/10.06.2007, RA Frank Sommer, Gräfelfing

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