Mittwoch, 18. September 2019

Bauauschuss kritisiert Staatsministerium

Die Stadt Dachau wurde aufgefordert zur Gesetzesentwurf zur Änderung des Bay. Landesplanungsgesetzes und Landesentwicklungsprogramms Stellung zu nehmen.

Inhalt der Gesetzesänderung ist, dass bei der „erstmaligen planerischen Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke eine Begrenzung auf eine Richthöhe von 5 ha pro Tag landesweit bis spätestens zum Jahr 2030 angestrebt wird.“
Dies soll die Zersiedelung der Landschaft vermeiden sowie Freiräume erhalten und wird im Landesplanungsgesetz (BayLplG) verankert werden.


Einstimmig beschloss heute der Bauausschuss folgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes und Landesentwicklungsprogamms an das Minsterium zu übermitteln:


Den Flächenverbrauch in Bayern zu begrenzen ist sinnvoll. Allerdings kann dies nicht allein durch eine Obergrenze geschehen. Auch fehlen zu dieser Obergrenze wichtige Parameter, die einen gerechten Verteilungsschlüssel aufzeigen um weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kommunen zu gewähren.

Bisher fehlt ein Ansatz für eine mögliche Berechnungsgrundlage oder Vorschläge einer fairen Verteilung. Auch sollten konkrete Anreize zum Flächensparen und zum Entsiegeln gegeben werden, anstatt mögliche Flächenkonkurrenz zu schaffen.

Dachau regt an, dass seitens des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nochmals fundiert nach Lösungen gesucht wird, welche komplexer auf die unterschiedlichen Nutzungen und Bedürfnisse der Kommunen eingehen.

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