Sehr geehrte Frau Hasselfeldt, Sehr
geehrter Herr Seidenath, Sehr geehrter Herr Güll ,
in der Pressemitteilung zum
Kabinettsbericht vom 21.08.2013 (http://www.bayern.de/Ministerratsberichte-.851.10447426/index.htm) fordert die Bayrische Staatsregierung die
Planungsbehörden auf, alle Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auf Basis
der Gesetzesinitiative der Bayrischen Staatsregierung auf Erhöhung der
Abstandsflächen auf 2000 Meter zur nächsten Wohnbebauung zu beurteilen.
Mit dieser Anweisung fordert die
Bayrische Staatsregierung unserer Meinung nach die Genehmigungsbehörden zum
Rechtsbruch auf und würgt faktisch den Ausbau der Windkraft in Bayern ab. Dies
bestätigt auch eine Pressemitteilung des bayrischen Städtetags (http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=9158%2C133),
worin es unter anderem heißt: „Die
mühsam in Abstimmung mit den Bürgern und Interessensvertretern erarbeiteten
Planungskonzepte für die Windenergie wären überholt. Neue Konzepte zu
erstellen, braucht Zeit. Aber die Energiewende hat nicht mehr viel Zeit. Der
Ausbau der Windenergie darf nicht blockiert werden."
Diese
Anweisung der Bayrischen Staatsregierung hat auch konkrete Auswirkungen auf die
Stadt Dachau. Erst kürzlich hat der Stadtrat der Stadt Dachau das kommunale
Energiekonzept für die örtlichen Stadtwerke beschlossen. Darin ist der Bau von
regionalen Windkraftanlagen ein zentraler Baustein zur künftigen
Energieversorgung. Sollte also diese Anweisung zur Anwendung kommen, wäre auf
Jahre hinaus der Aufbau einer kostengünstigen Energieversorgung für die Stadt
Dachau blockiert. Wie Sie sicherlich wissen, ist aber der Aufbau einer
regionalen Energieversorgung unter Beteiligung der Bürger ein wichtiger
Bestandteil zur Überwindung von Abhängigkeiten von der atomaren und fossilen
Energiewirtschaft und damit der Abhängigkeit von multinationalen Großkonzernen.
Zudem werden hier regionale und sichere Arbeitsplätze geschaffen, die regionale
Wirtschaft im Allgemeinen gefördert und sichere Gewerbesteuereinahmen
generiert.
Das Bündnis
für Dachau fordert Sie daher auf, alles in Ihrer Macht stehende zu unternehmen,
um diese unsinnige Anweisung sofort rückgängig zu machen. Bitte unterrichten
sie uns über die von Ihnen getroffenen Maßnahmen.
Fachlich
bleibt festzuhalten, dass bei Mindestabständen von um 2000 Metern, praktisch
keine neuen Windkraftanlagen in Bayern mehr genehmigt werden können. Nach heute
geltendem vernünftigem Recht, können neue Windkraftanlagen nur genehmigt
werden, wenn die Geräuscheinwirkungen wie auch eventueller Schattenwurf die
gesetzlichen Schutzwerte unterschreiten. Wenn jetzt Abstände von über 2000
Metern einzuhalten wären, könnten in Bayern mit seinen vielen verstreuten
Kommunen und Ansiedlungen praktisch keine neuen Windkraftanlagen mehr errichtet
werden. Denn sinnvollerweise ist der Bau in Nationalparks wie auch Naturwäldern
ausgeschlossen. Dort hat der Naturschutz Vorrang. Wenn ähnliche
Immissionsschutzwerte und Abstände, wie sie jetzt die Bayerische
Staatsregierung fordert, für den Bau und Betrieb von Straßen oder Flugplätzen
gelten würden, wäre praktisch keine Straße in Bayern mehr zu bauen. Auf vielen
Straßen müsste wenigstens nachts der Verkehr verboten werden.
Über Ihre
positive Rückmeldung freuen wir uns bereits jetzt.
Mit
freundlichen Grüßen
Michael Eisenmann
Vorstandsprecher
Bündnis für Dachau
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