Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
regelt seit dem Jahr 2000, wie der erneuerbare Strom in das Netz eingespeist
und finanziert wird. Da die Produktion von erneuerbarem Strom zunächst teurer
ist, legt die sogenannte EEG-Umlage diese Mehrkosten auf die Stromverbraucher
um. Für jede einzelne erneuerbare Kilowattstunde, die ins Netz eingespeist
wird, erhält der Produzent eine Vergütungszahlung von den Netzbetreibern. Der
eingespeiste Strom wird dann von den Netzbetreibern verkauft. Die Differenz
zwischen den höheren Vergütungszahlungen für den Strom aus Erneuerbaren
Energien und den niedrigeren erzielten Erlösen bei der Vermarktung dieses
Stroms wird über die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt.
(Aus: „Erneuerbare Energien als Preistreiber? Argumente zur
Versachlichung einer hitzigen Debatte“; Greenpeace Okt.2012)
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