Schreiben des Landrats
Stefan Löwl
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Kommentar des
Bündnisses für Dachau
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Der
Landrat des Landkreises Dachau
[Anm.
Briefkopf]
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Sehr
geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
aus
der Zeitung habe ich von der Diskussion in der vergangene Bauausschusssitzung
gelesen.
Unabhängig
zu den Details einer möglichen baulichen Entwicklung sowie dem (sinnvollen?)
Procedere möchte ich einige Punkte aus der Diskussion klarstellen bzw. erläutern.
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Gerade
auf dieses „Procedere“ und Verfahren kommt es aber an, was Herr Landrat
Stefan Löwl als Volljurist und ehemaliger Leiter der Umwelt- und
Immissionsschutzabteilung am Landratsamt Dachau wissen müsste.
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Es
ist richtig, das Landratsamt hat dringlichen Platzbedarf und ja, der
Landkreis hat im Jahr 2012 eine Grundstücksfläche von knapp 3.600 qm an die
Sparkasse Dachau veräußert. Die Veräußerung erfolgte dabei auf Basis eines
Bebauungsplanes, mit dem bereits im Jahr 2003 begonnen worden war und der
eine Mischnutzung von Wohnen und Büronutzung in diesem Bereich vorsah.
Hintergrund
war, dass ein ursprünglich auf dem Grundstück geplanter Neubau für die
Zulassungs-und Führerscheinstelle 2001 dort nicht mehr weiterverfolgt wurde,
da dieses Sachgebiet zur Verkehrsentflechtung vom Standort Dachau-Weiherweg
nach Dachau-Ost verlagert worden war.
Außerdem
hat der Landkreis das Grundstück erst an die Sparkasse abgetreten, nachdem er
untersucht hatte, ob er auf dem verbleibenden Areal seinen langfristigen
Raumbedarf abdecken kann.
Hierbei
ist auch zu sehen, dass neben der Verlagerung der Zulassungsstelle das
Verwaltungsgebäudes II an der Dr.-Hiller-Straße im Jahr 2006 errichtet worden
war, in dem insbesondere das Gesundheitsamt untergebracht werden musste und
die zuvor ausgelagerten Außenstellen für das Veterinäramt, das Schulamt und
die Kommunale Abfallwirtschaft eine neue Heimat gefunden hatten.
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Der
heutige Landrat räumt damit den entscheidenden Fehler des Grundstücksverkaufs
von 3.600 qm Fläche an die Sparkasse Dachau [Anm. der jeweilige Landrat ist
Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Dachau], welcher ebenfalls
Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss war, selbst ein.
Dies
war einmal der Hintergrund. Im Jahre 2012 (vgl. oben) wusste man bereits im
Landratsamt und im Kreistag sehr genau, dass eine Erweiterung des
Landratsamtes zwingend werden würde. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden
verschiedene Optionen in den Kreistagsgremien und Fraktionen diskutiert, wie
Erweiterung des bestehenden Landratsamtes am Standort, Neubau an einem
anderen Standort mit (als Option) Verwertung der bestehenden Standortfläche,
ebenfalls möglicherweise mit Wertzuwachs als Wohnbebauung.
Die
Prüfung ist erkennbar, wie man nun sieht, gründlich schief gegangen. Wer
hat denn da geprüft?
Ein
Zusammenhang zwischen dieser Auslagerung und des kritisierten Verkaufes der
Grundstücksfläche im Jahr 2012 (vgl. oben) ist künstlich konstruiert und aus
heutiger Sicht nicht nachvollziehbar.
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Damals
wurde die Frage, ob die verbleibende Fläche für die Zukunft ausreichend sei,
mit „ Ja " beantwortet, was auch heute noch zutrifft.
Dies
hat zunächst einmal mit dem Verfahren, ob eine Erweiterung mit oder ohne
Bebauungsplan geplant werden kann, nichts zu tun. Hierbei handelt es sich
zuvorderst um eine bauplanungs-und verfahrensrechtliche Frage.
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Dieses
Ergebnis war und ist falsch und wird heute nachvollziehbar deutlich. Dieses
Ergebnis wurde bereits damals vielfach und äußerst kontrovers diskutiert.
Das
ist richtig. Die falsche politische Entscheidung und politisch vorgegebenen Annahmen
wirken sich jedoch hier als Folge unmittelbar aus, wodurch die Erweiterung
nun zum Gegenstand des Baurechts wird.
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Zudem
sollte man auch betrachten, welche Nutzungen auf dem veräußerten Grundstück
entstanden sind: Über 1.000 qm belegt das Jugendamt des Landkreises und rund
1.000 qm nutzt das Jobcenter, deren Träger neben der Agentur für Arbeit auch
wiederum der Landkreis ist.
Weitere
Mieter sind das Franziskuswerk für betreute Wohngemeinschaften, für die sonst
auf den freien Wohnungsmarkt hätte zurückgegriffen werden müssen, mit den
bekannten Problemen auf dem ohnehin schon engen Wohnungsmarkt in Dachau,
gerade für „besondere" Mieter.
Eine
kleinere Fläche haben die AmperKliniken gemietet. Wer meint, dies sei keine
sinnvolle und konzeptionell durchdachte Nutzung, denkt hier aus meiner Sicht
schon sehr engstirnig. Von den Synergieeffekten, welche zwischen dem
Jobcenter und dem Landratsamt entstehen, ist hierbei noch gar nicht die Rede
gewesen. Und nicht zuletzt konnte die Sparkasse durch die Verlegung ihrer
Filiale von der Brucker Straße in den Kopfbau, dem VdK Räumlichkeiten am
alten Filialstandort anbieten.
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Bei
einer reinen und ausschließlichen Erweiterung des Landratsamtes auf dieser
Fläche wäre dies auch möglich gewesen. Dies ist unstreitig.
Der
Wohnraum für diese betreuten Wohngemeinschaften hätte auch an einem anderen
Standort realisiert werden können. Aufgrund der bereits damals laut
gewordenen Kritik an der Veräußerung wurde dieses Mittel lediglich als
„Feigenblatt“ zur Argumentationshilfe gewählt.
Synergieeffekte
zwischen Landratsamt und Jobcenter sind wohl vorhanden.
Synergieeffekte
zwischen Landratsamt und AmperKliniken (= Helios-Konzern mit Aufsichtsrat
Landrat Löwl) (das Gesundheitsamt ist ja in der Dr. Hiller-Straße vgl. oben)
und vor allem durchdesignter, unnötiger und verkehrstechnisch nicht
erreichbarer Sparkassen- Filiale sicher nicht.
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Und,
um das Bild abzurunden:
Der
Landkreis hat über 10 Jahre lang diese Fläche kostenlos als öffentlichen
Parkplatz auf Bitten der Stadt Dachau zur Verfügung gestellt und eine
kleinere Teilfläche auch an die Stadt Dachau abgetreten, um sich eine
künftige Haltestelle für eine Stadtbahn nicht zu verbauen. Auch dies wäre
vielleicht einer positiven Würdigung Wert gewesen.
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Um
das Bild richtig zu stellen: Der Landkreis hat über mehr als 10 Jahre mit
diesem Parkplatz seinen eigenen Behördenbesuchern, seinen eigenen Mitarbeitern
und seinen tagenden Kreistagsmitgliedern und Landkreisbürgermeistern den
notwendigen und erforderlichen Parkraum zur Verfügung gestellt.
Seit
dies nicht mehr der Fall ist, ist die innere Brucker Straße, Weiherweg und
Burgfriedenstraße einem enormen Parkdruck ausgesetzt und der Verkehrsfluss
dort nachhaltig gestört.
Genau
aus diesem Grund wurde von der Bauverwaltung der Stadt Dachau ein
Bebauungsplanverfahren zur Ordnung der verkehrsmäßigen Erschließung dringend vorgeschlagen.
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Ja,
es ist richtig, der Landkreis möchte weitere Provisorien und zusätzliche
Außenstellen vermeiden und hat daher Interesse an einem zügigen Beginn eines
ersten Bauabschnittes. Insgesamt sind die Überlegungen aber auf den Bedarf
der nächsten 30 Jahre ausgelegt. Daher bedurfte es auch einer weitergehenden
Betrachtung und spezifischer Fragestellungen in der Bauvoranfrage.
Der
Kreistag hat mir bzw. der Verwaltung den Auftrag geben, verschiedene Optionen
zu prüfen.
Hierzu
zählt die Frage, welches Baurecht auf dem bisherigen Grundstück nach§ 34
BauGB besteht, welche darüber hinausgehenden Möglichkeiten in einem
Bebauungsplan realisiert werden können und ob es
geeignete
und verfügbare Alternativstandorte gibt.
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Das Ansinnen kann nachvollzogen werden, wurde
aber von niemanden, auch nicht vom Bündnis für Dachau, in Abrede gestellt.
Die
Fragestellung mit den vom Landratsamt vorgelegten drei Varianten wurde dem
Bauausschuss vorgelegt und von der Bauverwaltung hierzu eine fachliche Einschätzung
gegeben, welche das Bündnis für Dachau, SPD, Grüne und Stadtrat Wolfgang Moll
teilten.
Auszug
aus der Beschlussvorlage der städtischen Bauverwaltung:
„[…]Alle drei
Varianten der geplanten Erweiterung des Landratsamtes fügen sich
planungsrechtlich gemäß § 34 BauGB hinsichtlich der geplanten Länge, Höhenentwicklung,
Lage auf dem Grundstück, sowie der Bauweise (Variante 3) nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung ein. Keine der drei Varianten ist im Rahmen des
Einfügens umsetzbar. […]“
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Bei
der Suche und Bewertung ist dann zu berücksichtigen, dass knapp die Hälfte
der Landkreiseinwohner in Dachau und Karlsfeld wohnen und daher sowohl eine
attraktive ÖPNV Anbindung wie auch eine gute Erreichbarkeit per Kfz gegeben
sein sollte.
Hinzu
kommen kurze Wege zu anderen Behörden (Finanzamt, Vermessungsamt, Gericht,
Stadtverwaltung, usw.). Außerdem ist eine attraktive Nähe zu Einkaufs-und
Restaurantbereichen wünschenswert um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
der Mittagspause ebenso wie den Besucherinnen und Besuchern Gelegenheit zum
Einkauf oder Essen zu geben. Dadurch ergibt sich eine merkliche
„Belebung" der Umgebung.
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Für
die Erreichbarkeit spielt die verkehrsmäßige Erschließung eine zentrale
Rolle. Um diese Erschließung geordnet planen zu können, wäre ein
Bebauungsplanverfahren zwingend.
Wünschenswert
ist dies alles.
Und
alles ebenfalls auf der leider veräußerten Grundstücksfläche (vgl. oben)
nicht mehr möglich.
Ob
die Wünsche am jetzt verbliebenen „Reststandort“ des Landratsamtes noch
erfüllt werden können, ist zweifelhaft.
Welche
Auswirkungen die monströse Planung auf das Wohngebiet „innere Brucker Straße,
Weiherweg, Burgfriedenstraße, Udldinger Hang“, wollen wir an dieser Stelle
nicht erörtern.
Eine Erweiterung am Stadtbahnhof Dachau auf den "Maierterrassen" oder am zukünftigen Bahnhofsquartier wären jedenfalls sinnvoller.
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Als
weiterer, wichtiger Faktor kommt die Zeitschiene und damit die Frage „Warum
erst jetzt?" hinzu:
Wie
für viele Kommunen regnet es dem Landkreis Dachau auch kein Geld vom Himmel.
Der Schwerpunkt der Haushaltswirtschaft in den zurückliegenden Jahren lag und
liegt auch zukünftig neben dem notwendigen Schuldenabbau zur Sicherstellung
der dauerhaften Leistungsfähigkeit -im Schulbau. Mit der
Generalinstandsetzung des Josef-Effner-Gymnasiums Dachau, der Errichtung von
Mensen an allen drei Landkreisgymnasien, dem Bau einer neuen Realschule in
Dachau-Augustenfeld, der Mitfinanzierung der Sanierung der Klosterrealschulen
in Weichs und Markt Indersdorf und deren vorheriger Erweiterung, dem Bau
eines neuen Werkstattgebäudes für die Berufsschule in Dachau und deren
aktueller Gesamtgeneralsanierung mit Ringschluss, der Beteiligung am Neubau
einer Realschule in Odelzhausen und der bevorstehenden Standortoptimierung
des lgnaz Taschner Gymnasium summieren sich diese Investitionen in die
Bildung auf deutlich über 100 Millionen Euro allein in den letzten 10 Jahren
und zeigen damit doch sehr deutlich auf, warum eine Erweiterung des
Landratsamtes, wenn das auch bedauerlich sein mag, zurückstehen musste. Und
nicht zuletzt, der Landkreis erweitert das Landratsamt nicht als Selbstzweck,
sondern für die Menschen im gesamten Landkreis, welche der Dienstleistung des
Landratsamtes bedürfen; davon wohnen über 47.000 in der Stadt Dachau.
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Die
Zeitschiene und der durch den Landkreis/Landratsamt vorsätzlich selbst
verursachte Zeitdruck (vgl. oben) hat mit der baurechtlichen Beurteilung
nichts zu tun.
Herr
Landrat Stefan Löwl, als Volljurist und profunder Kenner der
Verwaltungspraxis ist Ihnen dies doch bekannt.
Oder
bekommt man im Landratsamt Dachau schneller eine (vielleicht
baurechtswidrige) Baugenehmigung, weil man als Bauherr Zeitdruck hat. Wir
hoffen doch nicht!
Der
politische Vortrag steht unserer Auffassung nach in keinem Zusammenhang mit
der baurechtlichen Frage der Erweiterung des Landratsamtes.
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Ich
bedanke mich daher beim Bau- und Planungsausschuss für seine Entscheidung und
hoffe, dass wir die weiteren Fragen und Verfahrensschritte mit dem
gemeinsamen Ziel hin bekommen, ein gutes, attraktives, den heutigen und
zukünftigen Bedürfnissen angepasstes Dienstleistungs-und Verwaltungszentrum
zu errichten.
Gerne
lade ich den Bau-und Planungsausschuss auch ins Landratsamt ein, um unsere
Überlegungen und Planungen detailliert vorzustellen und gemeinsam zu
diskutieren.
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Richtig
wäre es, sich bei der eigenen CSU-Stadtratsfraktion, den Freien Wählern (mit
stv. Landrat Dr. Forster) und der FDP (Kreisrat Seidl) zu bedanken, die die
Bedürfnisse des Landratsamtes über das geltende Baurecht und über die
Interessen der Anlieger im betroffenen Wohngebiet gestellt haben.
Die
Einladung zur Diskussion nehmen wir gerne an. Aber nur vor Erteilung eines
rechtswidrigen Vorbescheides und dessen Bestandskraft und damit der Schaffung
von (teilweiser) vollendeter Tatsachen.
Wir
sind nicht blöde!
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