Am 23.November 2014 hat das Bündnis für Dachau den Hermann-Ehrlich-Preis an den SZ-Journalisten Hans Holzhaider verliehen. Die Reden selbst stellen einen Beitrag zur Dachauer Zeitgeschichte dar und sind es wert in Ruhe gelesen zu werden.
Laudatio von Barbara Distel zur Verleihung des Hermann-Ehrlich-Preises 2014
Rede von Hans Holzhaider zur Verleihung des Hermann-Ehrlich-Preises 2014
Dienstag, 6. Januar 2015
Dienstag, 30. Dezember 2014
MD transparent: Vertragspartner
Die Entwicklung des ehemaligen MD Geländes hat eine herausragende Bedeutung für Dachau. Das Bündnis für Dachau wird sich in einer losen Serie verstärkt um Transparenz zu diesem Thema kümmern. Was sind Fakten, was sind unerfüllbare Forderungen, Welche Lasten kommen auf die Stadt Dachau zu und wer trägt diese Lasten. Zum Auftakt stellt das Bündnis für Dachau folgenden Antrag:
Michael Eisenmann
Stadtrat
Die Stadt Dachau hat mit der Dachau Entwicklungsgesellschaft
mbH eine Städtebauliche Grundlagenvereinbarung zur Entwicklung des MD Geländes
abgeschlossen. Die zukünftige Ausgestaltung des MD Geländes hat eine
herausragende Bedeutung für die Stadt Dachau. Das Bündnis für Dachau stellt
dazu folgenden
Antrag:
Die Stadt Dachau fordert vom Vertragspartner für die
Städtebauliche Grundlagenvereinbarung zur Entwicklung des MD Geländes, der
Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH, einen umfassenden Bericht zur
Eigentümerstruktur, zum Gesellschaftsvertrag und zur Unternehmensentwicklung
für die Jahre 2011, 2012, 2013 und soweit möglich auch vorläufige Zahlen für
das Jahr 2014 ein. Dazu werden dem Stadtrat bis zur nächsten Stadtratssitzung folgende
Dokumente zur Verfügung gestellt: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag
und die Bilanzen, GuV-Rechnungen sowie Anhänge für die Jahre 2011, 2012, 2013
und die vorläufigen Zahlen für 2014. Außerdem fordert die Stadt Dachau die
Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH dazu auf sich einer freiwilligen
Jahresabschlussprüfung nach § 317 ff HGB zu unterziehen und diese
Prüfungsberichte dem Stadtrat vorzulegen. Zusätzlich zu diesen Informationen
wird dem Stadtrat die Städtebauliche Grundlagenvereinbarung mit der Dachau
Entwicklungsgesellschaft zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Aufgrund der oben
genannten herausragenden Bedeutung der zukünftigen Entwicklung des ehemaligen
MD Geländes ist es für die Stadt Dachau unerlässlich, eine höchstmögliche
Transparenz bzgl. seines
Vertragspartners sicher zu stellen. Entgegen dieser Erwartung gegenüber
dem Vertragspartner, der Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH, wurden in der
Vergangenheit von der Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH für die Jahre 2012
und 2013 keine Bilanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für das Bündnis für
Dachau stellt eine höchstmögliche Transparenz zum Vertragspartner allerdings eine
wichtige Grundlage zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dachau
Entwicklungsgesellschaft dar.
Mit der Kommunalwahl im
März letzten Jahres sind viele neue Mandatsträger in den Dachauer Stadtrat
gewählt worden. Die Städtebauliche Grundlagenvereinbarung stellt die Basis für
die Entwicklung des ehemaligen MD Geländes dar und sollte daher jedem Stadtrat im
Wortlaut vorliegen.
Michael Eisenmann
Stadtrat
Soziale Kälte: Landrat Löwl appelliert - bleiben Bürgermeister taub?
Bereits am 4. Juni 2014 zeigten wir in unserem Blogbeitrag Sofortprogramm erforderlich: 2.382 Sozialwohnungen im Landkreis Dachau auf, wo im Landkreis die soziale Kälte herrscht. Kein Herz für Polizisten, Kindergärtnerinnen und Familien. In acht Landkreisgemeinden gibt es keine einzige Sozialwohnung.

Es sind immer die selben Argumente, an den Haaren herbeigezogen, gebetsmühlenartig wiederholt, aber deswegen werden sie nicht wahrer. An der Spitze Markt Indersdorf, diese Gemeinde mit Gymnasium, Realschule und jetzt dann auch noch mit einer Fachoberschule, bietet keine einzige Sozialwohnung an. Braucht Indersorf keine Polizisten? Keine Kindergärtnerinnen? Sollen Rentnerinnen in Indersdorf eine Zukunft haben oder sollen sie in den Bayerischen Wald exportiert werden?
Würden die Landkreis-Gemeinden den Sozialwohungsbau auf das Niveau der Stadt Dachau anheben, dann wäre das Problem mittelfristig gelöst. Leider sieht es nicht so aus, Baulandausweisungen in Kleinstweilern zur Wandlung von Bauernland in lukrativsten Bauträgerland. Die Regel »Bauernland in Bauernhand« (Art. 163 Abs. 4 Bay. Verfassung) ist zum Anachronismus geworden.
Die Stadt Dachau hat sich unter all ihren Ober-Bürgermeistern von Reithmeier über Piller und Bürgel im Sozialwohungsbau engagiert. Mal intensiver und mal weniger intensiv, aber nie ohne jegliches Engagement. In der Stadt Dachau ist man sich längst bewusst, das Ansätze wie "Soziale Eigentumswohungen oder Einheimischenmodelle" zur Lösung des Problems nichts beitragen.
Wir wünschen Landrat Löwl und seiner gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für das neue Jahr, dass er Gehör findet. Und wenn die Landkreisgemeinden weiterhin eine Vogel-Strauss-Wohnungspolitik fahren wünschen wir ihm Durchsetzungskraft.
Es sind immer die selben Argumente, an den Haaren herbeigezogen, gebetsmühlenartig wiederholt, aber deswegen werden sie nicht wahrer. An der Spitze Markt Indersdorf, diese Gemeinde mit Gymnasium, Realschule und jetzt dann auch noch mit einer Fachoberschule, bietet keine einzige Sozialwohnung an. Braucht Indersorf keine Polizisten? Keine Kindergärtnerinnen? Sollen Rentnerinnen in Indersdorf eine Zukunft haben oder sollen sie in den Bayerischen Wald exportiert werden?
Würden die Landkreis-Gemeinden den Sozialwohungsbau auf das Niveau der Stadt Dachau anheben, dann wäre das Problem mittelfristig gelöst. Leider sieht es nicht so aus, Baulandausweisungen in Kleinstweilern zur Wandlung von Bauernland in lukrativsten Bauträgerland. Die Regel »Bauernland in Bauernhand« (Art. 163 Abs. 4 Bay. Verfassung) ist zum Anachronismus geworden.
Die Stadt Dachau hat sich unter all ihren Ober-Bürgermeistern von Reithmeier über Piller und Bürgel im Sozialwohungsbau engagiert. Mal intensiver und mal weniger intensiv, aber nie ohne jegliches Engagement. In der Stadt Dachau ist man sich längst bewusst, das Ansätze wie "Soziale Eigentumswohungen oder Einheimischenmodelle" zur Lösung des Problems nichts beitragen.
Wir wünschen Landrat Löwl und seiner gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für das neue Jahr, dass er Gehör findet. Und wenn die Landkreisgemeinden weiterhin eine Vogel-Strauss-Wohnungspolitik fahren wünschen wir ihm Durchsetzungskraft.
SPD Karlsfeld bleibt bei Nein zum NO-Umweg
Wie die Dachauer SZ heute berichtet bekräftigt der SPD-Ortsverein in seinem Mittellungsblatt "Unser Karlsfeld" die ablehnende Haltung zur sogenannten Nordost-Umfahrung, die aus der Sicht des Bündnis für Dachau keine Umfahrung sondern ein Umweg, den keiner nutzen wird, ist.
Der SPD-Ortsvorsitzende Franz Trinkl: "Was passiert also, wenn Dachau eine NO-Umfahrung bekommt, Hebertshausen eine Südumfahrung? Noch mehr Menschen ziehen ins Hinterland. Noch mehr Menschen fahren weitere Wege in die Arbeit nach München, Und noch mehr Menschen erreichen schneller den Stau in Karlsfeld".
Der SPD-Ortsvorsitzende Franz Trinkl: "Was passiert also, wenn Dachau eine NO-Umfahrung bekommt, Hebertshausen eine Südumfahrung? Noch mehr Menschen ziehen ins Hinterland. Noch mehr Menschen fahren weitere Wege in die Arbeit nach München, Und noch mehr Menschen erreichen schneller den Stau in Karlsfeld".
Samstag, 20. Dezember 2014
Dienstag, 16. Dezember 2014
Schlüsselzuweisung 3.470.236 € für die Stadt Dachau
Eine freudige Weihnachtsüberraschung. Die Schlüsselzuweisung für die Stadt Dachau beträgt dieses Jahr fast 3,5 Millionen €.
Altomünster 1.474.544 €
Bergkirchen -
Dachau 3.470.236 €
Erdweg 934.504 €
Haimhausen -
Hebertshausen 488.672 €
Karlsfeld 1.810.480 €
Markt Indersdorf 771.816 €
Odelzhausen -
Petershausen 364.624 €
Pfaffenhofen a.d.Glonn 19.508 €
Röhrmoos 900.952 €
Schwabhausen 524.464 €
Sulzemoos -
Hilgertshausen-Tandern 491.032 €
Vierkirchen -
Weichs 375.136 €
Der Landkreis Dachau erhält zusätzlich noch einmal 18.476.860 €
Die Schlüsselzuweisungen 2015 stehen - wie jedes Jahr - noch unter Vorbehalt der Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes durch den Landtag.
Der kommunale Finanzausgleich in Bayern
Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) und der Kommunen und Kommunalverbände untereinander.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
- verbessert der Staat die Finanzierung der drei kommunalen Ebenen, damit diese über ausreichende Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen;
- regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke durch Umlagen;
- werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der einzelnen Kommunen entsprechend ihres Bedarfs zu einem hohen Grad ausgeglichen;
- werden kommunale Investitionsmaßnahmen gezielt unterstützt
und die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung laufender Aufgaben entlastet.
Der kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele: Zum einen soll die Aufstockung der Finanzen durch die Leistungen des Staates die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Zum anderen soll der Finanzausgleich eine den Aufgaben angemessene Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen sicherstellen. Die mit dem kommunalen Finanzausgleich verbundene Umverteilung soll zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land beitragen. Die Finanzen der Kommunen dürfen dabei aber nicht völlig nivelliert oder gar übernivelliert werden.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des kommunalen Finanzausgleichs sind das „Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz – FAG)" sowie die „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002)“. In der Durchführungsverordnung ist u.a. festgelegt, welche Zuweisungen das Landesamt berechnet, festsetzt und zahlbar macht. Finanziell am bedeutendsten sind dabei die Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern an seine Gemeinden und Landkreise.
Der innerbayerische kommunale Finanzausgleich ist nicht mit dem Finanzausgleich zu verwechseln, der zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander stattfindet.
Altomünster 1.474.544 €
Bergkirchen -
Dachau 3.470.236 €
Erdweg 934.504 €
Haimhausen -
Hebertshausen 488.672 €
Karlsfeld 1.810.480 €
Markt Indersdorf 771.816 €
Odelzhausen -
Petershausen 364.624 €
Pfaffenhofen a.d.Glonn 19.508 €
Röhrmoos 900.952 €
Schwabhausen 524.464 €
Sulzemoos -
Hilgertshausen-Tandern 491.032 €
Vierkirchen -
Weichs 375.136 €
Der Landkreis Dachau erhält zusätzlich noch einmal 18.476.860 €
Die Schlüsselzuweisungen 2015 stehen - wie jedes Jahr - noch unter Vorbehalt der Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes durch den Landtag.
Der kommunale Finanzausgleich in Bayern
Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) und der Kommunen und Kommunalverbände untereinander.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
- verbessert der Staat die Finanzierung der drei kommunalen Ebenen, damit diese über ausreichende Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen;
- regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke durch Umlagen;
- werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der einzelnen Kommunen entsprechend ihres Bedarfs zu einem hohen Grad ausgeglichen;
- werden kommunale Investitionsmaßnahmen gezielt unterstützt
und die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung laufender Aufgaben entlastet.
Der kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele: Zum einen soll die Aufstockung der Finanzen durch die Leistungen des Staates die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Zum anderen soll der Finanzausgleich eine den Aufgaben angemessene Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen sicherstellen. Die mit dem kommunalen Finanzausgleich verbundene Umverteilung soll zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land beitragen. Die Finanzen der Kommunen dürfen dabei aber nicht völlig nivelliert oder gar übernivelliert werden.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des kommunalen Finanzausgleichs sind das „Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz – FAG)" sowie die „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002)“. In der Durchführungsverordnung ist u.a. festgelegt, welche Zuweisungen das Landesamt berechnet, festsetzt und zahlbar macht. Finanziell am bedeutendsten sind dabei die Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern an seine Gemeinden und Landkreise.
Der innerbayerische kommunale Finanzausgleich ist nicht mit dem Finanzausgleich zu verwechseln, der zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander stattfindet.
Dienstag, 9. Dezember 2014
Dachauer Mobilität von übermorgen
Inzwischen ist vielen klar, dass bei der enormen Verkehrsbelastungen in Dachau, bedingt durch die Baulandausweisungen in den Landkreisgemeinden, eine 2. Ebene notwendig ist. In den Untergrund zu gehen wird zu teuer. Eine Alternative sind Seilbahnen. Oder eben gleich den übernächsten Schritt angehen.
Montag, 8. Dezember 2014
Neu Daten zur Entwicklung in Dachau
Ein paar interessante Zahlen hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) wieder veröffentlicht. Das komplette Kompendium ist als pdf zum download bereitgestellt.
Bevölkerungsentwicklung
In der Stadt Dachau wohnen jetzt 45.621 Einwohner, das sind 6.147 mehr als 2003
Verkehr (Landkreis bezogen)
2013 hatten wir 682 KFZ pro 1000 Einwohner.
2013 ist die Quote von verunglückten Fußgängern und Radfahren um 2,5% gestiegen
(Im Vergleich dazu Steigerung in Freising 0,1% - das andere Extrem FFB 8%)
Beinahe jeder 5. verunglückte Verkehrsteilnehmer ist ein Fußgänger oder Radfahrer
Wohnen (Landkreis bezogen)
Im Vergleich zum Jahr 2003 hat die Wohnfläche pro Einwohner von 38,1 auf 42,7m². Im Durchschnitt wohnen jetzt nur noch 2,3 Personen in einer Wohnung. 2003 waren es 2,5.
KiTa -Einrichtungen
Die Zahl der angebotenen Plätze ist von 1.680 im hat 2007 auf 2.180 im Jahr 2013 gestiegen
Arbeitsmartkdaten
Den größten Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat Bergkirchen, die Stadt Dachau liegt von den Landkreisgemeinden an drittletzter Stelle.
Schuldenstand
Die Stadt Dachau hat gegenüber dem Jahr 2003 mit 243 €/EW heut nur noch 31 €/Einwohner Schulden.
Das kann isch jedoch in Zukunft dramatisch verändern, wenn die Großprojekte Umgehung, TSV-Verlagerung und ASV Erweiterung und Erneuerung in Angriff genommen werden.
Bevölkerungsentwicklung
In der Stadt Dachau wohnen jetzt 45.621 Einwohner, das sind 6.147 mehr als 2003
Verkehr (Landkreis bezogen)
2013 hatten wir 682 KFZ pro 1000 Einwohner.
2013 ist die Quote von verunglückten Fußgängern und Radfahren um 2,5% gestiegen
(Im Vergleich dazu Steigerung in Freising 0,1% - das andere Extrem FFB 8%)
Beinahe jeder 5. verunglückte Verkehrsteilnehmer ist ein Fußgänger oder Radfahrer
Wohnen (Landkreis bezogen)
Im Vergleich zum Jahr 2003 hat die Wohnfläche pro Einwohner von 38,1 auf 42,7m². Im Durchschnitt wohnen jetzt nur noch 2,3 Personen in einer Wohnung. 2003 waren es 2,5.
KiTa -Einrichtungen
Die Zahl der angebotenen Plätze ist von 1.680 im hat 2007 auf 2.180 im Jahr 2013 gestiegen
Arbeitsmartkdaten
Den größten Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat Bergkirchen, die Stadt Dachau liegt von den Landkreisgemeinden an drittletzter Stelle.
Schuldenstand
Die Stadt Dachau hat gegenüber dem Jahr 2003 mit 243 €/EW heut nur noch 31 €/Einwohner Schulden.
Das kann isch jedoch in Zukunft dramatisch verändern, wenn die Großprojekte Umgehung, TSV-Verlagerung und ASV Erweiterung und Erneuerung in Angriff genommen werden.
Donnerstag, 4. Dezember 2014
Di 09.12.14 18:00h - Sitzung des Stadtrats
- 1.Einrichtung eines Bürgerinformationssystems;
Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen / Beschlussvorlagen vor der Sitzung - 2.Ersatz von 750 Kugelleuchten durch energieeffiziente LED-Leuchten in den Jahren 2015 - 2017
Bemusterung von 15 Leuchtentypen in Dachau Süd, Bewertungsbogen für Stadträte - 3.Stadtwerke Dachau;
Feststellung des Jahresabschluss 2013 - 4.Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Dachau für das Haushaltsjahr 2015
- 5.Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Bürgerspitalstiftung Dachau für das Haushaltsjahr 2015
- 6.Verschiedenes öffentlich
Samstag, 29. November 2014
Antrag: Radverkehr-Agenda 2015+
Der Umwelt- und
Verkehrsausschuss hat beschlossen, das bestehende Fahrradkonzept (ADAC 2005)
fortzuschreiben. Es soll den aktuellen Gegebenheiten, insbesondere der Änderung
der StVO 2013 und der Verwaltungsvorschrift 2009 angepasst werden.
Wir haben dazu den Antrag gestellt, folgende Grundsätze in das Radkonzept
einzubringen:
Der Ansatz des Radkonzepts von 2005, Quell- Zielverbindungen zu einem Radnetz zu verbinden, soll vorrangig behandelt werden.
- Wichtige Quell-Zielverbindungen (z.B. Wohnviertel - Schulen, Wohnviertel - Bahnhof, Wohnviertel - Einkaufen) sind bevorzugt auszubauen.
- Der „Runde Tisch Radverkehr“ soll bei der Definition der Quell- Zielverbindungen einbezogen werden.
Trotz des Wegfalls der allgemeinen Benutzungspflicht für Radwege ist Rad-Infrastruktur wichtig um mehr Radverkehr auf die Straße zu bringen und als Angebot für die schwächeren Radfahrer.
- Dabei sollen Radfahrstreifen und Schutzstreifen als erste Wahl angelegt werden. (Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung - VwV-StVO Absatz 4 Satz 2/ 1. Allgemeines 11. 4.).
- Radführungen sind im Sichtbereich der Autofahrer zu führen, dorthin zu verlegen oder besonders sichtbar zu gestalten. Insbesondere bei Abbiegesituationen z.B. durch Fahrbahnerhöhungen, eindeutige Markierungen usw. Als Anhaltspunkt dienen die "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA" und die Lösungsvorschläge der "Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen".
- Radführungen im Sichtbereich können auch zum Wegfall von Parkplätzen führen.
- Die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger kann auch zu Lasten der Flüssigkeit des Autoverkehrs gehen. Dies gilt wiederum besonders bei Abbiegesituationen.
- Die „Freigabe von Gehwegen für Radfahrer“ soll die Ausnahme bleiben.
- Der Winterdienst soll verstärkt auf die Belange der Radfahrer abgestimmt werden.
- Es soll der Grundsatz gelten, dass wichtige Radverbindungen (Quell- Zielverbindungen) beim Winterdienst den Straßen gleichgestellt sind.
- Aufklärung und Informationen zu Radfahren im Winter sind durchzuführen.(Siehe unten, Kampagnen).
Bei geplanten Sanierungen, Umbauten und Neubauten von Fahrbahnen, Radwegen, kombinierten Geh-, Radwegen und Gehwegen sind Verbesserungen für den nicht-motorisierten Verkehr zu berücksichtigen.
Positives Beispiel einer radfahrgerechten Sanierung. |
- Planungen für nicht-motorisierten Verkehr sind den Planungen für Kraftverkehr gleichzusetzen.
- Generell sollen bei planmäßigen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere bei nicht mehr zu den aktuellen Gegebenheiten der StVO passender Rad-Infrastruktur, Maßnahmen zur Verbesserung für den Radverkehr hergestellt werden.
Keine Möglichkeit die Baustelle gefahrlos zu passieren. |
- Zukünftig soll im Haushalt der Umbau von Gehwegen mit „Radfahrer frei“ und „nicht-benutzungspflichtige Radwege“ zu Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf Fahrbahnniveau berücksichtigt werden.
- Baustellen sind so einzurichten, dass der Rad- und Fußverkehr gefahrlos passieren kann.
Gemäß der Regelung, dass nach 2016 Ampeln für den Autoverkehr genauso für Radfahrer gelten, ist die bestehende Radinfrastruktur konsequent so anzulegen, dass an Ampelanlagen Missverständnisse vermieden werden. Dies gilt besonders für kombinierte Fuß-, Radampeln.
Nach 2016 gelten eigentlich die Autoampeln. |
- Besonders parallel zu Vorfahrtsstraßen sind Radanlagen so zu gestalten, dass kombinierte Fuß-, Radampeln vermieden werden.
- Der Aufstellbereich für Radfahrer muss in den Sichtbereich der Autofahrer gelegt werden. Gegebenenfalls sind Haltelinien der Autos zurückzuverlegen.
- Direktes Linksabbiegen ist zu ermöglichen und z.B. durch vorgezogene Aufstellflächen und Abbiegespuren zu erleichtern.
- Bei wichtigen Radbeziehungen (siehe oben, Quell- Zielverbindungen) sind die Schaltzeiten von Ampeln, besonders bei Querungen, den Bedürfnissen der Radfahrer anzupassen. Wieder gilt, Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger kann auch zu Lasten der Flüssigkeit des Autoverkehrs gehen.
Der "Runde Tisch Radverkehr" soll bei den Planungen einbezogen werden.
- Insbesondere bei der Lösung von Konfliktstellen z.B. Abbiegebeziehungen, Querungen an Hauptstraßen usw.
Bei der Planung oder Überplanung von Wohngebieten oder bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist der Radverkehr besonders zu berücksichtigen.
- Es ist auf barrierefreie und zielführende Verbindung zum umliegenden Radnetz zu achten und die Verbindung zu den als wichtig definierten Zielen z.B. Bahnhof und Schulen, sicher zu stellen.
- Es ist darauf zu achten, dass die Quartiere barrierefrei für den nicht motorisierten Verkehr erschlossen werden.
- Radabstellanlagen gehören mit zu den Planungen.
Kampagne des "Runden Tisch Radverkehr". |
- Dafür ist in den für zukünftigen Haushalten jeweils ein Budget zu beschließen.
Dienstag, 25. November 2014
Das Bündnis Sicherheitspaket
Das Bündnis für Dachau stellt zwei neue Anträge zur verbesserten Verkehrssicherheit auf Dachaus Straßen:
Unfallschwerpunkte Münchner und Schleißheimer Straße
in den örtlichen Medien wurden jüngst die Unfallschwerpunkte
im Landkreis und Stadt Dachau mit den entsprechenden Unfallhäufigkeiten benannt.
Im Stadtgebiet Dachau sind dies namentlich die Kreuzung Freisinger Straße /
Alte-Römer-Straße, die Schleißheimer Straße und vor allem die Münchner Straße.
Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden
Antrag:
Die Stadt Dachau überprüft zusammen mit der Polizei die
Unfallstatistik daraufhin, an welchen Stellen es eine besondere Häufung von
Unfällen gibt, stellt deren Ursachen dar, und erarbeitet mögliche Maßnahmen, um
diese Unfallschwerpunkte zu entschärfen.
Begründung:
In einem Ihrer letzten
Anträge stellt die CSU Fraktion die Münchner Straße als funktionierend dar und
plädiert dafür, möglichst keine baulichen Eingriffe vorzunehmen. Die
vorliegende Unfallstatistik beweist das Gegenteil. Statistisch gesehen gibt es
in der Münchner Straße jeden dritten Tag einen Unfall und fast jede Woche einen
Verletzten. Alleine diese Tatsache verpflichtet die Stadt hier Gegenmaßnahmen
zu ergreifen. Dies gilt in gleichen Maß für die weiteren genannten
Unfallschwerpunkte.
Tempo 30 Zone Augustenfelder Straße
Antrag:
Die Stadt Dachau prüft die Möglichkeiten von baulichen
Maßnahmen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der
Augustenfelder Straße zu gewährleisten, sowie die Sicherheit für Kinder zu
erhöhen. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit Aufstellflächen an besonders
gefährlichen Stellen, farbliche Kennzeichnungen sowie Fahrbahnverschwenkungen
an geeigneten Stellen realisierbar sind.
Begründung:
1. Aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten – eine sehr lange gerade Straße – wird die bestehende
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nur unzureichend eingehalten.
Gleichzeitig wird die Straße immer mehr als Schleichweg zum Park&Ride
Parkplatz am S-Bahnhof und zur Unteren Stadt genutzt. Obwohl es sich um eine
reine Anliegerstraße handelt nehmen wir ein hohes Verkehrsaufkommen mit
geschätzt ca. 4000 Fahrzeugen / Tag zudem mit hohen Geschwindigkeiten wahr.
2. In den vergangenen
Jahren sind mehrere Neubaugebiete (u.a. Rudi-Schmid-Weg, Zugspitzstraße) mit
vielen Kindern entstanden. Ein sicheres Überqueren der Augustenfelder Straße
wird allerdings mit steigendem Verkehrsaufkommen immer schwieriger. Außerdem
entstehen durch den fehlenden Bürgersteig auf der östlichen Seite der
Augustenfelder Straße immer wieder gefährliche Situationen beim Überqueren der
Augustenfelder Straße, da man beim Verlassen der Seitenstraßen hier sofort auf
der Hauptverkehrstraße steht.
3. Die Augustenfelder Straße wird immer stärker als Schulweg
zum Schulzentrum Augustenfeld genutzt. In der Vergangenheit kam es deswegen
schon öfters zu gefährlichen Situationen. Bisher ist hier noch nichts passiert,
allerdings scheint dies nur eine Frage der Zeit zu sein. Dieses Risiko muss
vorbeugend reduziert werden.
Michael Eisenmann
Stadtrat
Montag, 24. November 2014
M 26.11.14 14:30h - Werkausschuss
1. Erweiterung Kläranlage
2. Kapazitätsauslastung Klärwerk Dachau
3. Antrag Sitzungsbeginn Werkausschuss
4. Wirtschaftlichkeitsberechnung Fernwärme Augustenfeld Mitte
5. Künftige Gebührengestaltung in der Altstadtgarage für Dauerparker
6. Anpassung Parkgebühren Parkgaragen
7. Feststellung des Jahresabschluss 2013
8. Verschiedenes öffentlich
2. Kapazitätsauslastung Klärwerk Dachau
3. Antrag Sitzungsbeginn Werkausschuss
4. Wirtschaftlichkeitsberechnung Fernwärme Augustenfeld Mitte
5. Künftige Gebührengestaltung in der Altstadtgarage für Dauerparker
6. Anpassung Parkgebühren Parkgaragen
7. Feststellung des Jahresabschluss 2013
8. Verschiedenes öffentlich
Di 25.11.14 14:30 h - Bau- und Planungsausschuss
Öffentliche Tagesordnungspunkte
1. Soziale Stadt Dachau-Ost
Ergebnis der Zwischenevaluation
2. Otto-Kohlhofer-Weg
Neubau einer Kinderkrippe - Kostendeckelung - Tischvorlage
3. Krankenhausstraße 15
Antrag Vorbescheid zum 4-geschossigen (inkl. Untergeschoss) Auslagerungsbau für Patientenzimmer, östlich des bestehenden Klinikums
Befreiungen vom Bebauungsplan 161/12 „Amperklinik“
4. Zur Alten Schießstatt 2
Vorbescheid für eine Wohnanlage mit vier Häusern - Erneute Behandlung
5. Schwarzhölzlstraße 8
Anfrage für die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Schleißheimer Straße auf Privatgrundstück
planungsrechtliche Zulässigkeit
6. Konrad-Adenauer-Straße 50
Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
7. Einführung einer Spielplatzablöse
Antrag Stadtratsfraktion "Bündnis für Dachau" vom 22.01.2014
Erneute Behandlung
8. Ablöse von notwendigen Kinderspielplätzen gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO;
Verwaltungsrichtlinie
9. Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung e.V.;
Mitgliedschaft der Stadt Dachau;Sonderumlage
10. Heinrich-Neumaier-Platz 1
Generalsanierung und Erweiterung der Berufsschule Dachau
Wiederbehandlung
11. Konrad-Adenauer-Straße 26 und 28
Neuerrichtung eines Wohn- und Geschäftshauses
Tischvorlage
12. Verschiedenes öffentlich
1. Soziale Stadt Dachau-Ost
Ergebnis der Zwischenevaluation
2. Otto-Kohlhofer-Weg
Neubau einer Kinderkrippe - Kostendeckelung - Tischvorlage
3. Krankenhausstraße 15
Antrag Vorbescheid zum 4-geschossigen (inkl. Untergeschoss) Auslagerungsbau für Patientenzimmer, östlich des bestehenden Klinikums
Befreiungen vom Bebauungsplan 161/12 „Amperklinik“
4. Zur Alten Schießstatt 2
Vorbescheid für eine Wohnanlage mit vier Häusern - Erneute Behandlung
5. Schwarzhölzlstraße 8
Anfrage für die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Schleißheimer Straße auf Privatgrundstück
planungsrechtliche Zulässigkeit
6. Konrad-Adenauer-Straße 50
Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
7. Einführung einer Spielplatzablöse
Antrag Stadtratsfraktion "Bündnis für Dachau" vom 22.01.2014
Erneute Behandlung
8. Ablöse von notwendigen Kinderspielplätzen gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO;
Verwaltungsrichtlinie
9. Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung e.V.;
Mitgliedschaft der Stadt Dachau;Sonderumlage
10. Heinrich-Neumaier-Platz 1
Generalsanierung und Erweiterung der Berufsschule Dachau
Wiederbehandlung
11. Konrad-Adenauer-Straße 26 und 28
Neuerrichtung eines Wohn- und Geschäftshauses
Tischvorlage
12. Verschiedenes öffentlich
Donnerstag, 20. November 2014
Bundesregierung ergänzt das Baugesetzbuch um das Thema Asyl
Am 07. November 2014 hat der Bundesrat das am Tag zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen gebilligt. Die Neuregelungen haben folgende Erleichterungen hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende zum Gegenstand:
Dauerhafte Neuregelungen:
- § 1 Abs. 6 BauGB: Die Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung werden im Katalog des Abwägungsmaterials für die Bauleitplanung unter einer neuen Ziff. 13 explizit erwähnt.
- § 31 Abs. 2 BauGB: Der Bedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden wird explizit als Grund des Gemeinwohls erwähnt, der die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB (unter den dort weiter genannten Voraussetzungen) ermöglichen kann.
Neuregelungen, befristet bis 31. Dezember 2019:
- § 246 Abs. 8 BauGB: Im unbeplanten Innenbereich kann die Nutzungsänderung von zulässigerweise errichteten Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäuden in bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, entsprechend § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB im Einzelfall auch dann zulässig sein, wenn sie sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
- § 246 Abs. 9 BauGB: Vorhaben im Außenbereich, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, sollen entsprechend § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB teilprivilegiert sein, wenn das Vorhaben im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Abs. 1 oder § 34 BauGB zu beurteilenden bebauten Flächen innerhalb des Siedlungsbereichs erfolgen soll.
- § 246 Abs. 10 BauGB: In festgesetzten oder faktischen Gewerbegebieten können für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sons-tige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende Befreiungen erteilt werden, wenn an dem Standort Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahme zugelassen werden können oder allgemein zulässig sind und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Be-langen vereinbar ist. § 36 BauGB gilt für diese Befreiungen entsprechend.
Dauerhafte Neuregelungen:
- § 1 Abs. 6 BauGB: Die Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung werden im Katalog des Abwägungsmaterials für die Bauleitplanung unter einer neuen Ziff. 13 explizit erwähnt.
- § 31 Abs. 2 BauGB: Der Bedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden wird explizit als Grund des Gemeinwohls erwähnt, der die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB (unter den dort weiter genannten Voraussetzungen) ermöglichen kann.
Neuregelungen, befristet bis 31. Dezember 2019:
- § 246 Abs. 8 BauGB: Im unbeplanten Innenbereich kann die Nutzungsänderung von zulässigerweise errichteten Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäuden in bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, entsprechend § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB im Einzelfall auch dann zulässig sein, wenn sie sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
- § 246 Abs. 9 BauGB: Vorhaben im Außenbereich, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, sollen entsprechend § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB teilprivilegiert sein, wenn das Vorhaben im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Abs. 1 oder § 34 BauGB zu beurteilenden bebauten Flächen innerhalb des Siedlungsbereichs erfolgen soll.
- § 246 Abs. 10 BauGB: In festgesetzten oder faktischen Gewerbegebieten können für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sons-tige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende Befreiungen erteilt werden, wenn an dem Standort Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahme zugelassen werden können oder allgemein zulässig sind und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Be-langen vereinbar ist. § 36 BauGB gilt für diese Befreiungen entsprechend.
Nach 12 Jahren Stillstand: Klartext an den TSV
Wurde auch Zeit, dass man dem TSV von Seiten der Stadt mal gesagt hat, wie`s weitergeht...
schreibt Dr. Dominik Härtl im CSU Blog
Das hätte man 12 Jahre früher auch schon haben können. Als aber die CSU selbst wahrgenommen hatte, dass der Immissionsschutz für das Stammgelände nie untersucht worden war, befielen die Kollegen selbst Zweifel und forderten jetzt eine Prüfung. 12 Jahre lang hat man dem Stadtrat vorgegaukelt, dass die Komplettauslagerung alternativlos sei. Trotzdem spricht die CSU jetzt von einer Phantomdiskussion, und hat ihr Urteil schon wieder vor dem Ergebnis der Prüfung gefällt.
schreibt Dr. Dominik Härtl im CSU Blog
Das hätte man 12 Jahre früher auch schon haben können. Als aber die CSU selbst wahrgenommen hatte, dass der Immissionsschutz für das Stammgelände nie untersucht worden war, befielen die Kollegen selbst Zweifel und forderten jetzt eine Prüfung. 12 Jahre lang hat man dem Stadtrat vorgegaukelt, dass die Komplettauslagerung alternativlos sei. Trotzdem spricht die CSU jetzt von einer Phantomdiskussion, und hat ihr Urteil schon wieder vor dem Ergebnis der Prüfung gefällt.

Montag, 17. November 2014
CSU so aktiv wie nie.... mit Bündnis Ideen
Die neue Stadtratsperiode hat wie bekannt mit einem Paukenschlag begonnen. Die CSU hat Ihren OB und Ihre Mehrheit in den Ausschüssen verloren. Im Stadtrat muss sie mit verschiedensten Splittergruppen zusammenarbeiten, um eine Mehrheit zu erhalten.
Das Schöne an dieser Situation ist, dass die ehemalige Mehrheitspartei nun tatsächlich gestalterisch tätig werden muss, um sich das Vertrauen der Wähler zurück zu erobern. Schön daran ist auch, dass sie das tatsächlich auch tut. Mit einer nie gekannten Anzahl von Anträgen und Anfragen.
Das Schönste daran ist aber, wie die CSU alte Bündnis Ideen aufnimmt und für sich entdeckt. Konstruktive Ideen müssen eben auch vernünftige sein. Hier mal eine kleine Auswahl von neuen CSU Positionen, die das Bündnis seit langem vertritt.
- Die "Sozialgerechte Bodennutzung" ist seit neuesten ein "Knackpunkt" für die CSU
- Die CSU verfolgt das Ziel den ÖPNV und den Radverkehr zu stärken. "Der überbordernde Binnenverkehr im Stadtgebiet muss eingedämmt werden."
- Die Parksituation am und um den P+R Platz am S-Bahnhof muss geordnet werden.
- Es soll die Möglichkeit einer Rad- und Fußgängerunterführung für die Münchner Str. untersucht werden.
und seit neuestem gibt es auch öffentliche Diskussionsveranstaltungen.
Ja... wenn man so durch die jüngeren Veröffentlichungen der CSU streift, reibt man sich verwundert die Augen und ist immer wieder positiv überrascht. In nächster Zukunft wird sich dann auch zeigen, ob den schönen Worten auch Taten folgen. Diese wäre auch dringend nötig. Man sollte nicht vergessen, dass die in den nächsten Jahren notwendigen Kreditaufnahmen im städtischen Haushalt Produkt einer wenig nachhaltigen Politik eben dieser CSU ist. Statt wertvolle Flächen sinnvoll zu nutzen wurden Baumarktwüsten und übermäßiges Baurecht geschaffen.
Leider ist aber nicht alles Gold was glänzt. In wichtigen Themen folgt die örtliche CSU leider noch immer den falschen Ratgebern, oder wie sonst erklärt sich das Festhalten an diesem unsäglichen NordOst-Umweg? Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen mal mit den Nachbargemeinden unterhalten, die diese Umfahrung gar nicht wirklich für nötig halten, statt blind dem neuen Landrat zu folgen. Insbesondere wenn man grossmundig tönt man könne Haushalt.
Das Schöne an dieser Situation ist, dass die ehemalige Mehrheitspartei nun tatsächlich gestalterisch tätig werden muss, um sich das Vertrauen der Wähler zurück zu erobern. Schön daran ist auch, dass sie das tatsächlich auch tut. Mit einer nie gekannten Anzahl von Anträgen und Anfragen.
Das Schönste daran ist aber, wie die CSU alte Bündnis Ideen aufnimmt und für sich entdeckt. Konstruktive Ideen müssen eben auch vernünftige sein. Hier mal eine kleine Auswahl von neuen CSU Positionen, die das Bündnis seit langem vertritt.
- Die "Sozialgerechte Bodennutzung" ist seit neuesten ein "Knackpunkt" für die CSU
- Die CSU verfolgt das Ziel den ÖPNV und den Radverkehr zu stärken. "Der überbordernde Binnenverkehr im Stadtgebiet muss eingedämmt werden."
- Die Parksituation am und um den P+R Platz am S-Bahnhof muss geordnet werden.
- Es soll die Möglichkeit einer Rad- und Fußgängerunterführung für die Münchner Str. untersucht werden.
und seit neuestem gibt es auch öffentliche Diskussionsveranstaltungen.
Ja... wenn man so durch die jüngeren Veröffentlichungen der CSU streift, reibt man sich verwundert die Augen und ist immer wieder positiv überrascht. In nächster Zukunft wird sich dann auch zeigen, ob den schönen Worten auch Taten folgen. Diese wäre auch dringend nötig. Man sollte nicht vergessen, dass die in den nächsten Jahren notwendigen Kreditaufnahmen im städtischen Haushalt Produkt einer wenig nachhaltigen Politik eben dieser CSU ist. Statt wertvolle Flächen sinnvoll zu nutzen wurden Baumarktwüsten und übermäßiges Baurecht geschaffen.
Leider ist aber nicht alles Gold was glänzt. In wichtigen Themen folgt die örtliche CSU leider noch immer den falschen Ratgebern, oder wie sonst erklärt sich das Festhalten an diesem unsäglichen NordOst-Umweg? Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen mal mit den Nachbargemeinden unterhalten, die diese Umfahrung gar nicht wirklich für nötig halten, statt blind dem neuen Landrat zu folgen. Insbesondere wenn man grossmundig tönt man könne Haushalt.
Samstag, 15. November 2014
Für wen funktioniert die Münchner Straße?
Die Münchner Str. funktioniert so wie sie ist.... das schreibt die CSU in ihrem letztem Antrag
Die Unfallstatisik spricht eine andere Sprache: Jeden dritten Tag ein Unfall! Fast jede Woche ein Verletzer!
Ist das für die CSU eine funktionierende Straße? Für uns nicht!!!
http://www.merkur-online.de/ lokales/dachau/landkreis/ hier-krachts-haeufigsten-445190 6.html
Die Unfallstatisik spricht eine andere Sprache: Jeden dritten Tag ein Unfall! Fast jede Woche ein Verletzer!
Ist das für die CSU eine funktionierende Straße? Für uns nicht!!!
http://www.merkur-online.de/
Mittwoch, 12. November 2014
CSU ist für alles - Totalverschuldung für Dachau
Vor den Haushaltsberatungen zeichnet sich nun ein eindeutiges Bild ab. Die CSU strebt die Totalverschuldung für Dachau an. Während sich die CSU Hebertshausen vornehm zurückhält und keine Aussage zur Übernahme der Kosten bei der Südumfahrung macht (die ja an die Dachauer Umgehung anschließt) macht die CSU Dachau heute folgende Aussage:
"Für die CSU muss eine Maßnahme in kommunaler Baulast hingegen die absolute Ausnahme bleiben. Die Nordostumfahrung rechtfertigt dies..."
TSV + Umfahrung = 17+5,27x2+X Mio € = 27,54 + X Mio € ohne die Zwischenfinanzierung, die für den Staat übernommen werden muss.
Die CSU Dachau will die TSV Verlagerung für 17 Mio €
Die CSU Dachau ist dafür die Nordost-Umfahrung in Sonderbaulast zu übernehmen:
13,25 Mio € + X Baukosten für die Ostumfahrung,
davon bleiben geschätzt bei der Stadt hängen
4,50 Mio €
0,77 Mio € für die Erschließungstraßen zum neuem Gewerbegebiet
X,XX Mio € für Unterhalt-, Sanierung und Verkehrsicherungspflicht, die ansonsten der Staat tragen würde
Diese Beträge können verdoppelt werden, wenn die Straße auf Stelzen gebaut werden muss, was sich aber erst im Verfahren herausstellen wird.
Dazu kommen noch die Kosten für die Nordumfahrung, denn ohne Nordumfahrung macht die Ostumfahrung keinen Sinn, was man aber nicht gerne benennen will. Die Strecke ist länger und somit die Kosten auch höher.
"Für die CSU muss eine Maßnahme in kommunaler Baulast hingegen die absolute Ausnahme bleiben. Die Nordostumfahrung rechtfertigt dies..."
TSV + Umfahrung = 17+5,27x2+X Mio € = 27,54 + X Mio € ohne die Zwischenfinanzierung, die für den Staat übernommen werden muss.
Die CSU Dachau will die TSV Verlagerung für 17 Mio €
Die CSU Dachau ist dafür die Nordost-Umfahrung in Sonderbaulast zu übernehmen:
13,25 Mio € + X Baukosten für die Ostumfahrung,
davon bleiben geschätzt bei der Stadt hängen
4,50 Mio €
0,77 Mio € für die Erschließungstraßen zum neuem Gewerbegebiet
X,XX Mio € für Unterhalt-, Sanierung und Verkehrsicherungspflicht, die ansonsten der Staat tragen würde
Diese Beträge können verdoppelt werden, wenn die Straße auf Stelzen gebaut werden muss, was sich aber erst im Verfahren herausstellen wird.
Dazu kommen noch die Kosten für die Nordumfahrung, denn ohne Nordumfahrung macht die Ostumfahrung keinen Sinn, was man aber nicht gerne benennen will. Die Strecke ist länger und somit die Kosten auch höher.
Dienstag, 11. November 2014
Mi 19.11.14 14:30h - Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Tagesordnungspunkte
- 1.Ausarbeitung einer Zweckentfremdungssatzung; Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2014
- 2.Antrag der ÜB-Fraktion auf Prüfung von Fördermöglichkeiten der Aktivitäten der Stadtbau GmbH
- 3.Weihnachtsbeleuchtung Münchner Straße - Antrag der SPD vom 29.09.2014
- 4.Abschaffung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Toiletten auf dem Dachauer Volksfest; Antrag der Stadtratsfraktion der Überparteilichen Bürgergemeinschaft Dachau e. V. (ÜB) vom 29.07.2014
- 5.Einrichtung eines Bürgerinformationssystems;
Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen / Beschlussvorlagen vor der Sitzung - 6.Sportförderung 2015
- 7.Stadtbau GmbH Dachau;
hier: Jahresabschluss zum 31.12.2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 - 8.Antrag des TSV 1865 Dachau auf einen Reparaturkostenzuschuss;
Reparatur bzw. Ersatz der Heizungsanlage in der Jahnhalle - 9.Verschiedenes öffentlich
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