Freitag, 19. Januar 2018

Schlüsselzuweisungen 2018: Fast 1 Mio EUR mehr für Dachau als noch in 2017

heute wurden die Schlüsselzuweisungen für die Bayrischen Gemeinden und Landkreise bekanntgegeben. Für Dachau wurden demnach über 6,5 Mio. EUR festgelegt. Angesichts der enormen finanziellen Herausforderungen in den nächsten Jahren tut dieser Beitrag des Land Bayerns dem städtischen Haushalt sichtlich gut.
Allerdings deckt der jetzt an Dachau zugedachte Betrag noch nicht einmal das städtische Defizit für die Kinderbetreuung. Hier muss die Bayrische Landespolitik noch wesentlich mehr Anstrengungen unternehmen, um die Finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden zu verbessern.

Hier die Schlüsselzuweisung für die Landkreisgemeinden im Einzelnen:


Altomünster 
1.373.272,00 €
Bergkirchen
-
Dachau
6.532.584,00 €
Erdweg
     86.164,00 €
Haimhausen
   337.256,00 €
Hebertshausen   
     62.672,00 €
Karlsfeld
   227.712,00 €
Markt Indersdorf
   841.908,00 €
Odelzhausen
-
Petershausen
   478.820,00 €
Pfaffenhofen a.d.Glonn
-
Röhrmoos
1.214.856,00 €
Schwabhausen
   983.168,00 €
Sulzemoos
   103.928,00 €
Hilgertshausen-Tandern
   638.656,00 €
Vierkirchen
-
Weichs
   604.508,00 €
Landkreis Dachau
20.865.360,00 €






Donnerstag, 18. Januar 2018

Mi 24.1.18 14:30 - Familien- und Sozialausschuss

1. Information zur Warteliste im sozialen Wohnungsbau und Planungen der Stadtbau GmbH Dachau bezüglich sozialem Mietwohnungsbau

2. Sozialer Wohnungsbau: Schaffung von Wohnungen im Einheimischenmodell im Otto-Kohlhofer-Weg

3. Errichtung neuer Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose in teildezentralen Einheiten
Antrag der CSU vom 01.10.2017

4. Bürgerbeteiligung bei der Renovierung des Spielplatzes zwischen Wasserturm und Hofgarten
Antrag der ÜB-Fraktion vom 03.11.2017

5. Prüfung einer Gebührenerhöhung in den Kindertageseinrichtungen;
Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungsgebührensatzung vom 18.02.2016, bekanntgemacht am 23.02.2016

6. Antrag Gesundheitsregion Plus: Zweckgebundene finanzielle Unterstützung

7. Verschiedenes öffentlich

Di 23.01.18 14:30h - Bauausschuss

1. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bericht über die Planungen

2. Bahnhof Ostseite
Vorbereitung eines ersten Teilbebauungsplans Augustenfeld Nord
Antrag Cinema Dachau vom 27.11.2017
Grundsatzentscheidung

3. Konrad-Adenauer-Straße 22
Vorbescheid zum Neubau eines mehrgeschossigen Mietswohnhauses mit Verbindungsgebäude und Tiefgarage

4. Obergrashof 1
Bauantrag, Neubau eines Geräteunterstandes (Maschinenhalle)
§ 35 Abs. 1 BauGB Außenbereich

5. Konrad-Adenauer-Straße 14
Neubau eines Rückgebäudes mit 3 Wohneinheiten

6. Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 17. Januar 2018

Die große Lösung P+R Breitenau - oder wie man dem Wähler eine Totgeburt als Lösung verkauft

Der Bürgermeister Bergkirchen sagt im Bericht "Entsteht hier ein komplett neuer S-Bahnhof?" der Dachauer Nachrichten:

„Ich baue sicher kein Parkhaus!“ Schließlich würden ja hauptsächlich Bürger anderer Gemeinden das Parkhaus nutzen.
Da kann sich die CSU Dachau mal ein Beispiel nehmen.

Der Bürgermeister Bergkirchens würde sicherlich auch keine Westumfahrung in kommunaler Sonderbaulast finanzieren, weil sie ja in erster Hinsicht anderen Gemeinden nutzen würde. Da kann sich die CSU Dachau noch mal ein Beispiel nehmen.

Wir empfehlen der CSU Dachau ein Seminar bei Bürgermeister Simon Landmann - Wie vertrete ich die Interessen meiner Gemeinde.


Landrat Löwls Idee den S-Bahnhaltebahnhof Breitenau wird aus vielen Gründen scheitern. Das weiß er wahrscheinlich selbst. Der zusätzliche Halt ist mit dem derzeitigen Takt für Pendler unattraktiv und wird von der Bahn abgelehnt. Die Grundbesitzer in der Breitenau halten wenig bis nichts von Löwls Plänen - Die Enteignungsverfahren würden Jahrzehnte dauern.


Die Idee wird aber am Laufen gehalten um letztendlich den neuen Trassenverlauf einer fiktiven Nordumgehung im Gespräch zu halten und um der geplanten Ostumfahrung noch den letzten Anschein einer Sinnhaftigkeit zu erhalten.

Gemeinwohl-Ökonomie - Christian Felber - Vortrag in Dachau vom 17.10.2017



Am Dienstag, den 17. Oktober, das Bündnis Dachau rund um den Sprecher Mike Berwanger in Kooperation mit der Petra Kelly Stiftung zum Themenabend „Gemeinwohl-Ökonomie – die Zukunft gerechteren Wirtschaftens?“ eingeladen. Vor rund 150 Besucher*innen kam es im Stockmann-Saal des Ludwig-Thoma-Hauses an diesem Abend zu einer Präsentation von GWÖ-Initiator Christian Felber und einer sich anschließenden Podiumsdiskussion, in der geladene Gemeinde- & Unternehmensvertreter*innen (Simon Stadler, Polarstern Energie; Helmut Dinter, Gemeinde Wessobrunn; Christine Miedl, Sparda-Bank München; Andreas Schöfbeck, BKK Provita) mit dem Publikum diverse Fragen eruierten. Der komplette Abend wurde im Auftrag vom Bündnis Dachau von Thomas Grafe aufgenommen und nun als Film der GWÖ und allen Interessierten kostenlos zur Verfügung gestellt!

Bezirksheimatpfleger Norbert Göttler übt Kritik an der Metropolregionenpolitik

"Jahr für Jahr ziehen mehr Münchner ins Umland. Das verändere die Kommunen und auch den Heimatbegriff der Menschen, sagt Bezirksheimatpfleger Norbert Göttler. Er warnt vor Zuständen wie in Paris oder London - noch gäbe es die Chance, dem entgegenzuwirken"

Der Artikel dazu in der Süddeutschen Zeitung: "Reine Retortenstädte funktionieren nicht"

- Dezentralisierung der Wirtschaft
- keine zügellose Ausweisung von Bauland im Umland
- Ortskerne stärken

"Viele Gemeinden müssen immer mehr Parkplätze ausweisen, die ihnen aber keine Kaufkraft bringen. Vielmehr tragen sie dazu bei, den Ort zu verschandeln."

Sonntag, 14. Januar 2018

Dachau Nr. 6 im Mietpreiswucherranking

F+B (Forschung und Beratung) benennt die teuersten Mieten in Deutschland. Dachau liegt hinter München und Stuttgart auf dem 6. Platz. Kein Grund zur Freude.

Donnerstag, 11. Januar 2018

Antrag: Recht des Stadtrats auf Informationen zu Gewerbesteuerzahlungen

Antrag der Fraktionen CSU, Grüne, Bündnis für Dachau, ÜB, FW, sowie BfD, AG Moll/Seidl

Antrag: Recht des Stadtrats auf Informationen zu Gewerbesteuerzahlungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hartmann,

Das Gewerbesteueraufkommen hat und wird uns weiter beschäftigen. Im Rahmen der Bürger-beteiligung zum Gewerbeentwicklungskonzept war dies ein Thema. Im Rahmen von Entschei-dungen im Bauplanungsrecht (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne u.a.) werden Fragen zum Gewerbesteueraufkommen in Dachau innerhalb des Stadtrates gestellt werden.
Wenn die Mitglieder des Stadtrates qualifiziert eine nachhaltige Politik für die Stadt machen wollen, dann müssen sie auf Augenhöhe mitdiskutieren können. Unabhängig vom Sachverhalt hat der Stadtrat die Verwaltung zu kontrollieren. Wenn ihm die Grundlagen dafür nicht zu Verfügung gestellt werden (dürfen) – wie in ganz Bayern Praxis – ist das nicht möglich. Wir möchten die in Bayern praktizierte Praxis in Frage stellen.

Auch nach dem Bündnis-Antrag vom 13.02.2017, behandelt im Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates am 28.06.2017 als Tagesordnungspunkt 3, ist weiter unklar, welche "Gestaltungsmöglichkeiten" Unternehmen bei der Gewerbesteuer haben. Daher möchten wir durch unseren folgenden Antrag eine größere Transparenz für den Stadtrat zu dem Thema Gewerbesteuer erreichen, um zukünftige Entscheidungen für unsere Stadtentwicklung auf fundierter Basis und vor dem Hintergrund knapper Flächen treffen zu können.

Die Stadtratsfraktionen stellen daher folgenden Antrag:

1.) Die Stadtverwaltung informiert mindestens einmal jährlich in nicht-öffentlicher Sitzung die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses bzw. hilfsweise den Stadtrat über das Gewerbesteueraufkommen in der Stadt und legt eine Liste der größten 25 Gewerbesteuerzahler im Bereich der Stadt Dachau mit Angabe des jeweiligen Gewerbesteueraufkommens und der Bemessungsgrundlagen hierfür bezogen auf den einzelnen Gewerbesteuerzahler vor.

2.) Da erfahrungsgemäß das Aufkommen der Gewerbesteuer von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegt, ist die unter Ziffer 1 dieses Antrages genannte Aufstellung jeweils für einen Zeitraum der letzten vier Kalenderjahre (2012-2016) darzustellen.


Begründung

In der Bauausschusssitzung vom 24.10.2017 trat bei mehreren Tagesordnungspunkten die Frage auf, wie der Stadtrat Entscheidungen über Gewerbeflächenausweisungen und die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes treffen soll, wenn ihm die hierfür notwendigen Informationen und Grundlagen, insbesondere hinsichtlich des aktuell bestehenden Gewerbe-steueraufkommens, nicht zur Verfügung stehen. In der Sitzung hatten hierauf mehrere Ausschuss-mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses parteiübergreifend ausdrücklich hingewiesen.

In der Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 3 des Haupt- und Finanzausschusses wurde eine Einschätzung einer mit der Fragestellung beauftragten nicht namentlich benannten Rechts-anwaltskanzlei den Ausschussmitgliedern bekannt gegeben. Aufgrund dieser Einschätzung sahen wir uns veranlasst, ebenfalls die aufgeworfene Frage einer juristischen Prüfung zu unterziehen.

Wir legen diesem Antrag als Anlage 1 die entsprechenden Kommentarfundstellen der maßgeblichen Kommentare zur Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) vor und dürfen hierbei insbes. auf die gelb markierten zentralen Aussagegen verweisen. Als Ergebnis ist offensichtlich, dass dem Stadtrat nach entsprechender Antragsstellung und Beschluss des Stadtrats ein klagbarer Auskunftsanspruch gemäß Art. 30 Abs. 2 BayGO gegen den Oberbürgermeister zusteht.

Dies betrifft insbes. alle Fragestellungen, die mit Entscheidungen des Stadtrates in kausalem Zusammenhang stehen und die für die Entscheidung des Kollegialorgans Stadtrat daher von Bedeutung sind.

Eine Einschränkung kann sich aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen bzw. der Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen ergeben. Zu letzteren berechtigten Interessen gehört ebenfalls die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO.

Eine Beschränkung aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht für die oben aufgeworfene Frage nicht. Einer Zustimmung bzw. Einwilligung des Betroffenen bedarf es hierfür nicht, da die Auskunftserteilung und damit Nutzung der gewonnenen Daten (Art. 4 Abs. 7 BayDSG) über Art. 17 Abs. 3 BayDSG gerechtfertigt ist. Danach ist die Weitergabe von Daten zur Ausübung des Aufsichts- und Kontrollrechts [hier des Stadtrates nach Art. 30 Abs. 3 BayGO] vom Zweck der Datenerhebung gedeckt.

Eine Beschränkung aufgrund des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO Abgabenordnung besteht ebenfalls nicht. Auf die zwischenzeitlich umfassende Rechtsprechung zum Verhältnis Auskunfts-rechte des Gemeinderates/Stadtrates und Beschränkung durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO darf nochmals verwiesen werden.
(Vgl. grundlegend hierzu OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.08.1997, Az. 15 A 3432/94 zum Themenbereich Vergnügungssteueraufkommen; VG Wiesbaden vom 08.05.2013 Az. 7 K 1454/12.WI mit nachfolgender Bestätigung durch VGH Hessen vom 15.12.2014 Az. 8 A 1416/13.Z zum Gewerbesteueraufkommen bei Windkraftanlage in der betreffenden Gemeinde; VG Magdeburg vom 09.11.2015 Az. 9 B 745/15 zur Auskunft wegen des Rückganges der Gewerbesteuereinnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung).

Die Stellungnahme der namentlich nicht genannten Rechtsanwaltskanzlei geht damit völlig fehl und stellt eine Themaverfehlung der betreffenden Rechtsfrage dar. Wir nehmen daher hier davon Abstand, uns mit dieser verfehlten Stellungnahme inhaltlich auseinanderzusetzen.

Die Beantwortung der Fragestellung ergibt sich schon unmittelbar aus den hier als Anlage 1 vorgelegten Kommentarfundstellen, welche auch der durch die Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei zur Verfügung gestanden hätten müssen. Die Durchbrechung des Steuergeheimnisses im Rahmen des gemeindlichen Überwachungs- und Kontrollrechtes nach Art. 30 Abs. 3 BayGO ist gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO ausdrücklich gesetzlich geregelt und damit ebenfalls gerechtfertigt.

Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir auf die ausführlichen inhaltlichen Begründungen in oben zitierter Rechtsprechung, welche im Einklang mit den von uns vorgelegten Kommentarfundstellen steht.

Gemeinderatsmitglieder sind deshalb berechtigt, soweit dies für ihre Kontrolltätigkeit erforderlich ist, auch personenbezogene Unterlagen der Verwaltung einzusehen. Es ist davor zu warnen, unter Hinweis auf den Datenschutz bzw. das Steuergeheimnis die Verwaltung gegenüber dem Gemeinderat/Stadtrat vollständig abzuschotten.





Kai Kühnel - Fraktion Bündnis für Dachau
Florian Schiller - Fraktion CSU
Claus Weber – Fraktion Freie Wähler Dachau
Rainer Rösch – Fraktion ÜB
Thomas Kreß - Fraktion der Dachauer Grünen
Norbert Winter- Bürger für Dachau
Jürgen Seidl - AG Moll /Seidl


Anlage: Auszüge aus Wittmann/ Grasser/ Glaser
Bayerische Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und KommZG – Kommentar -


Bauherren in den Beschlussvorlagen benennen

Anlass:
Die bisherige Praxis der Verwaltung Bauherren in Einzelfällen in den Beschlussvorlagen zu benennen in anderen Fällen wiederum nicht, ist für uns nicht nachvollziehbar, deswegen stellen wir folgenden


Antrag

In Zukunft sind grundsätzlich die Bauherrendaten einschließlich der Namen der Bauherren in der öffentlichen Bauausschuss- bzw. Stadtratssitzung und in der Tagesordnung bekannt zu geben.

Begründung

Bayerischer Gemeindetag: 14.07.2014
Aufgrund zahlreicher Anfragen, welche Bauherrendaten bei der Behandlung eines Bauantrags in der öffentlichen Stadtratssitzung und der Tagesordnung bekanntgegebenen werden dürfen, weist der Bayer. Gemeindetag nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz auf die dort vertretene Auffassung hin.

Danach sind Bauanträge grundsätzlich in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu behandeln (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO). In der Tagesordnung zu der Stadtratssitzung sowie bei der Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung sind dabei die Bauherrendaten bekannt zu geben, die zur Bezeichnung des Bauvorhabens erforderlich sind. Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Tagesordnungspunktes ist es im Regelfall erforderlich, dass der Bauort (Straße und Hausnummer oder Fl.-Nr.) und die Art des Bauvorhabens genannt werden. Fraglich ist, ob darüber hinaus der Name des Bauherren genannt werden muss, da es sich beim Bauvorhaben um eine sachbezogene Angelegenheit handelt. Im Hinblick auf das dafür vorgetragene Argument, dass die mit der Publizierung der Tagesordnung und der Behandlung in öffentlicher Sitzung verbundene Kontrollfunktion, z. B. im Hinblick auf eine mögliche Bevorzugung einzelner Bauherren, nicht ausgeübt werden kann, wenn deren Namen nicht genannt wird, erhebt der Datenschutzbeauftragte gegen die Nennung des Namens des Bauherren keine Einwände.

Nicht notwendig sei allerdings die Bekanntgabe der Anschrift bzw. des Wohnorts des Bauherren. Diese Daten dürften daher in der Tagesordnung und in der Sitzung nicht bekanntgegeben werden. Haben Bauplatz und Bauherr dieselbe Anschrift, müsse der Bauherr deren Veröffentlichung unter der Bezeichnung des Bauplatzes aber hinnehmen. Soll die Tagesordnung zusätzlich im Internet z.B. auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden, ist der Name des Bauherren entweder wegzulassen oder zu anonymisieren, soweit dieser für die Information der Öffentlichkeit nicht zwingend erforderlich ist. Dies ist bei der Behandlung von Bauanträgen in der Regel der Fall. Im Zweifelsfall wird im Zuge der Diskussion die Sitzungsleitung die ZuhörerInnen bitten den Raum zu verlassen um die Nichtöffentlichkeit herzustellen; nachdem sensible Daten besprochen wurden, werden die ZuhörerInnen wieder hereingebeten.


Kai Kühnel – Stadtrat

Mittwoch, 10. Januar 2018

Dachauer Verkehrswende - Klare Ausbauziele für weniger Autoverkehr


die Stadt Dachau hat für sich ein Leitbild „Mobilität und Verkehr“ erarbeitet, in dem es unter
anderem heißt, dass die Stadt den Fußverkehr als Basis urbaner Mobilität berücksichtigt,
die Attraktivität des Radverkehrs durch eine konsequente Netzentwicklung steigert und
die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums stärkt. Das Bündnis für Dachau wünscht sich, dass
dieses Leitbild stärker in der Stadtentwicklung berücksichtigt und kontinuierlich ausgebaut wird.

Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung reduziert die Anzahl an Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Kfz), also
Personenkraftwagen (PKW) und Lastkraftwagen (LKW) ab sofort schrittweise um 2 Prozent pro
Jahr im öffentlichen Raum des Stadtgebiets.
Anwendungsfälle dazu wären die Aufwertung von Plätzen und Grünflächen wie z. B.
Widerstandsplatz, Klagenfurter Platz oder Zugänge zu öffentlichen Grünflächen, der Ausbau von
Rad- und Fußgängerwegen an Engstellen und die Strukturierung von Parkflächen in
Wohngebieten, die z.B. das Parken von LKW verhindern oder Parkflächen in Spielstraßen klarer
abgrenzen.
Begründung:
Die dadurch freigewordenen Flächen sollen zugunsten nachhaltigerer Nutzungsmöglichkeiten zur
Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Flächen für den Umweltverbund (Fuß- und Radverkehr,
sowie öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)) sowie Grünflächen/Bäume.
Somit würden neue Flächen für mehr Lebensraum in der Stadt zur Verfügung stehen, welche allen
Bewohnern und nicht nur den Autobesitzern zu Gute kommen. Dieser Ansatz unterstützt folglich
nicht nur eine Verkehrswende, die durch die Stellplatzreduktion forciert wird und entsprechend im
Leitbild der Stadt Dachau verankert ist, sondern auch eine gerechtere Flächenverteilung im
Stadtgebiet.


Dazu der aktuelle Bericht in der Dachauer SZ: Weniger Parkplätze - mehr Rad- und Gehwege


Weiterführende Informationen zur Auswirkung der Reduktion von Parkplätzen in der Stadt: https://www.greencity.de/weniger-parkflaechen-mehr-lebensqualitaet/

Di 16.01.18 14:30 - Hauptausschuss

1. Antrag des Radsport u. Freizeit "forice 89" Dachau e.V. - Zuschuss für die Radtourenfahrt "Zwischen Amper und Paar" am 08.07.2018

2. Tätigkeitsbericht der Wirtschaftförderung

3. Verschiedenes öffentlich

Mi 10.01.18 16:00h - Kulturausschuss

1. Kostenfreier Probemonat bei Neuanmeldungen in der Stadtbücherei Dachau
2. Platzbenennung nach der Partnerstadt Fondi
3. Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 3. Januar 2018

Jetzt neu: Kassandra orakelt jetzt zur Kreistagspolitik!

Die Kassandra des Bündnis für Dachau wird seit Jahren zur Stadtpolitik befragt. Bisher hat sie noch immer Recht behalten, wie am Ende dieses Postes nachgewiesen und in der rechten Spalte seit 2008 dokumentiert wird.
Wir befragen nun Kassandra erstmals zur Kreistagspolitik, insbesondere zu den heute veröffentlichten Visionen des Landrates.

Frage: Kassandra, wann und wo wird das neue Landratsamt stehen?
Antwort: Ich sehe eine Weißwurst vor dem Maul eines Esels hängen.

Frage: Kassandra, wann wird der Bahnhof in der Breitenau wieder eröffnet?
Antwort: Ich sehe eine Weißwurst vor dem Maul eines Esels hängen.

Frage: Kassandra, wann wird die Nordumfahrung eröffnet?
Antwort: Ich sehe eine Weißwurst vor dem Maul eines Esels hängen.


Wir wissen nicht, wie wir die immer gleich lautende Antwort deuten sollen. Wir wissen nur, der Esel frisst Gemüse und keine Weißwurst.


Aber wir stellten noch ein Frage an Kassandra und bekamen unerwartet eine konkrete Antwort:

Kassandra, wann wird ein Landrat gewählt?
Antwort: im Frühjahr 2020!




Und hier Kassandras frühere Langfristprognosen:

- MD Gelände - nach mehrjähriger Diskussion und unzähligen Versuchen durch Teilflächennutzungsplanänderungen den Grundlagenvertrag zu unterlaufen liegt das Gelände immer noch völlig unverändert als Industriebrache im Zentrum Dachaus (27.07.12).

- Die TSV - Verlagerung scheitert, Folgekosten sind nicht in den Griff zu bekommen und eine Einigung mit den Grundstücksbesitzern kann nicht erzielt werden (02.06.08).

- Die Ost-Umgehung scheitert, werden naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigt, kann keine Einigung mit den Grundstücksbesitzern erzielt werden (02.06.08)..

- großflächige Ausweisung von Wohngebieten auf der grünen Wiese ist für die Stadt Dachau unwirtschaftlich (02.06.08).


Löwl greift Bündnis Antrag auf: P+R in Breitenau

Landrat Löwl verkündet in seiner Neujahrespressemitteilung sich jetzt für den S-Bahn Haltepunkt Breitenau einzusetzen.

Am 13.05.2011 hat die ÜB und am 19.01.2012 das Bündnis für Dachau einen entsprechenden Antrag gestellt.

Damals antwortete das Landratsamt wie folgt:

Das Landratsamt Dachau äußert sich ablehnend zu einem neuen Haltepunkt in Breitenau oder in Webling. Denn trotz Verbesserung des Taktangebots auf 30 Minuten sei die Lage so kurz vor Dachau nicht attraktiv genug für eine erhebliche P+R-Nachfrage. Zuerst sollten die freien Kapazitäten des P+R-Platzes in Schwabhausen ausgenutzt werden. Alternativ schlägt das Landratsamt vor, im Bedarfsfall diese zu erweitern. Dies würde aber in der Planungshoheit der Gemeinde Schwabhausen liegen.


Aber zunächst ist es lobenswert wenn man die Standpunkte von gestern auch einmal in Frage stellt.

Wir wünschen dem Landrat viel Erfolg bei seinem neuem Vorhaben, wenn er die Antwort der Bayerischen Eisenbahngesellschaft frühzeitig erfahren will, kann er sich bei der Stadt Dachau erkundigen, sie liegt seit 06.12.2012 vor.


Freitag, 22. Dezember 2017

Aussiedlung TSV 1865 - nur mit schriftlicher Grundlagenvereinbarung

Die Stadt Dachau hat im Rahmen der Aussiedlung des TSV 1865 Dachau bereits erheblich Vorleistungen erbracht und diverse Grundstücke östlich der Theodor-Heuss-Straße für eben diese erworben.

Für weitere Grundstückskäufe sind ausreichende Mittel im aktuellen Haushalt verfügbar, wobei derzeit nicht bei allen Grundstückseigentümern eine Bereitschaft zum Verkauf vorherrscht. Weitere erhebliche Aufwände für die Bauleitplanung und die mögliche Errichtung von Sportstätten stehen in den nächsten Jahren an. Zur Gegenfinanzierung dieser Investitionen herrscht Konsens innerhalb des Stadtrats, dass dazu der TSV 1865 Dachau im Rahmen seiner Möglichkeiten beiträgt. Nach den jüngsten Aussagen der Vorstandschaft des TSV 186 Dachau und verschiedener Zeitungsartikel ist mittlerweile fraglich, ob auch der TSV 1865 Dachau zu diesem Konsens steht.

Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt mit dem Verein TSV 1865 Dachau eine schriftliche Grundlagenvereinbarung zu treffen, in der festgelegt wird, zu welchen Rahmenbedingungen der TSV 1865 Dachau zu einer Aussiedlung bereit ist.

Begründung:

In zahlreichen Beschlüssen hat der Stadtrat dargelegt, dass er die vom TSV 1865 Dachau angestrebte Aussiedlung befürwortet und aktiv unterstützt. Zur Realisierung hat die Stadt bereits Grundstücke erworben und ist bereit, drei stadteigene Grundstücke für die Aussiedlung bereitzustellen. Insgesamt rechnet die Stadt mit Kosten von 6,5 Millionen Euro allein für den Erwerb der Grundstücke. Hinzu kommen noch einmal Investitionszuschüsse in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags zum Bau der Sportstätten. Die für eine Aussiedlung notwendigen Prüfungen, Planungen und Abstimmungsprozesse mit dem Verein sowie die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern verursachen einen erheblichen Arbeitsaufwand in der Stadtverwaltung.

Die jüngsten öffentlichen Äußerungen des TSV-Vorsitzenden sowie die den Fraktionsvorsitzenden dargelegten Pläne zum Bau eines vereinseigenen Studentenwohnheims lassen berechtigte Zweifel daran aufkommen, dass der Verein die vom Stadtrat gesetzten Rahmenbedingungen für eine Aussiedlung zu erfüllen bereit ist.

Bei diesen Rahmenbedingungen handelt es sich erstens um den Beschluss, dass der TSV 1865 Dachau soweit wie möglich zur Gegenfinanzierung der Aussiedlung beiträgt und den aus Steuergeldern bereitgestellten Zuschuss so gering wie möglich hält. Diese Rahmenbedingung ist notwendig und gerecht im Sinne des sparsamen Umgangs mit Steuergeldern.

Bei der zweiten vom Verein leicht zu realisierenden Rahmenbedingung handelt es sich um die Löschung der die städtische Tennishalle im Sportpark Ost betreffenden Dienstbarkeit. Die weitere Nutzung der Tennishalle durch den Verein bleibt dadurch unberührt. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Engagements der Stadtverwaltung in Bezug auf eine Realisierung der Aussiedlung, solange eine verbindliche Zusage des Vereins fehlt, die vom Stadtrat gesetzten Rahmenbedingungen zu akzeptieren.

Freitag, 15. Dezember 2017

Sparkassenfusion

Das Landsberger Tagblatt berichtet am 11.12.17 zur Sparkassenfusion und zitiert Landrat Eichinger mit den Worten
"Es sei zwar jedem klar, dass Fusionen ökonomisch meist sinnvoll sind, das allein kann aber nicht die Betrachtungsgrundlage sein“...

Der Link zum Artikel: Landkreis will ein weiteres Gutachten zur Sparkassenfusion

Dienstag, 12. Dezember 2017

Haushaltsrede 2018 des Bündnis für Dachau / Sabine Geißler

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und der Presse,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger !



Die Fraktion des Bündnis für Dachau stimmt dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 zu. Er stellt in unseren Augen ein gutes, gesundes Maß an Modernisierung, Investition in die Zukunft und Solidität dar.

Vor ziemlich genau einem Jahr wurde an dieser Stelle von der Mehrheitsfraktion schullehrerhaft angemahnt, ideologiefrei und im gemeinsamen Konsens zusammenzuarbeiten. Nun, vor dem Hintergrund deutlich wachsender politischer, gesellschaftlicher und sozialer Herausforderungen wird es Konsens sein müssen, diese Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen.

Ideologiefreiheit anzumahnen - daraus spricht die Fehleinschätzung, selbst ideologiefrei zu sein.

Allerdings erscheint es uns ein Stück weit pharisäerhaft, generell "ideologiefreie" Lösungen anzumahnen - spricht aus dieser Forderung doch eine gewisse Fehleinschätzung im Selbstbild, nämlich selbst ideologiefrei zu sein.

Vielleicht wollen wir mal weniger pathetisch „Überzeugung“ dazu sagen. Zur Wahrheit gehört doch nämlich auch, dass jede politische Fraktion aus Überzeugung handelt. Zumindest hoffen wir, dass es so ist. Dass dabei je nach Thema deutlich unterschiedliche Ansichten, Überzeugungen - meinetwegen auch Ideologien - aufeinanderprallen, liegt schlicht in der Natur der Sache – nämlich dem Wesen der Demokratie. Unterschiedliche Weltanschauungen führen aber auch zu unterschiedlichen Lösungsansätzen. Und das ist ja nicht das Schlechteste für die Entwicklung unserer Stadt.

Durch breite Mehrheit wurden Entscheidungen getragen, die wohl bis vor nicht allzu langer Zeit als „ideologisch“ belastet bezeichnet worden wären.

Und wie sich manche Ansichten ändern, hat sich gerade auch im abgelaufenen Jahr gezeigt. Mit den Dachauer Grundsätzen der Baulandentwicklung, der Einführung einer Anwohnerparkzone Augustenfeld und der fußgänger- und radfahrerfreundlichen Umgestaltung der Münchner Straße wurden Entscheidungen durch eine breite Mehrheit getragen, die wohl bis vor nicht allzu langer Zeit als „ideologisch“ belastet bezeichnet worden wären.

Klar hätten wir uns bei einigen Abstimmungen andere Ergebnisse einiger Fraktionen und ihrer Ausschussmitglieder gewünscht. Als Beispiel seien die nach wie vor nicht nachvollziehbaren Zugeständnisse für massives privates Baurecht im Außenraum an der Schleißheimer Straße genannt, die unsere Grundsätze zur Minderung der Siedlungskosten aushebeln.
Überhaupt nicht nachvollziehbar auch die Ablehnung des Antrags zur Vermarktung von Gewerbeflächen. Völliges Kopfschütteln bei der kompletten Ablehnung des Lärmaktionsplans, die viele Bürgerinnen und Bürger massiv vor dem Kopf gestoßen hat.

Da muss man sich schon mal etwas provokant fragen, welche "Ideologien" diese Entscheidungen der allseits bekannten Fraktionen wohl getrieben haben mögen!

An dieser Stelle können wir festhalten:
Wir konnten z.B. mit dem Förderprogramm für eMobilität und dem Verbot von Glyphosat und Neonicotinoiden auf städtischen Pachtflächen kleine, aber bemerkenswerte und zukunftsweisende Erfolge erzielen.

Wir stehen zu unseren Prämissen: Gemeinwohlorientierung, kulturelle Vielfalt, Verkehrslösungen, die auf Fuß-, Radverkehr und ÖV setzen. Gewerbeflächen nicht um der Gewerbeflächen willen. Sportflächen ja, aber ohne Nötigung.

Bei allen Anträgen, die wir eingebracht haben, genauso wie bei denen, die wir mitgetragen haben und natürlich all denen, die wir in Zukunft stellen werden, werden wir unseren Prämissen treu bleiben:

• Prämisse 1: Gemeinwohlorientierung und soziale Schwerpunkte bei der Siedlungsentwicklung.
Es darf einfach nicht mehr sein, dass Profite privatisiert, Lasten dagegen sozialisiert werden. Das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum für Menschen in prekären Verhältnissen muss auch in den nächsten Jahren einen großen Stellenwert in der Stadtpolitik haben. Sozialer Mietwohnraum muss dem Spekulationsmarkt dauerhaft entzogen sein.
Dazu gehört es auch, Strategien und Programme für das soziale Zusammenleben zu entwickeln und umzusetzen.

• Prämisse 2: Kulturelle Vielfalt fördern, die unseren Ansprüchen und den kulturellen und zeitgeschichtlichen Leitzielen gerecht wird.
Das wird uns nicht leicht fallen, angesichts der Hyperventilation der Rechten, der Europaverleugner und Demokratieabschaffer. In diesem Zusammenhang gilt es auch sehr vorsichtig zu sein mit neuen kulturellen Kontakten zu Ländern, die nicht unserem Demokratieverständnis entsprechen.

• Prämisse 3: Verkehrslösungen suchen, die auf Bus- , Fuß- und Radverkehr setzen.
Es soll auf keinen Fall noch mehr zusätzlicher motorisierter innerstädtischer Verkehr erzeugt werden. Im Gegenteil, der hohe Anteil an motorisiertem Binnenverkehr muss dringend gesenkt werden, damit Dachau nicht im eigenen Verkehr erstickt.

• Prämisse 4: Wir werden die Maßnahmen zur Gewerbeflächenentwicklung positiv aber kritisch begleiten.
Uns ist klar, Gewerbesteuereinnahmen sind eine wichtige Finanzierungsgrundlage aller Städte und Gemeinden, zumindest so lange es keine andere Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land gibt. Und solange viele Aufwendungen zu Lasten der Kommunen gehen, die eigentlich Aufgabe der Länder sein sollten. Uns ist auch klar, Dachau wird Gewerbeflächen bekommen. Ob auf dem MD Gelände oder anderswo, wird das Entwicklungskonzept zeigen. Umso wichtiger wäre es gewesen, der Gewerbeflächenspekulation jetzt schon ein Vermarktungskonzept entgegen zu stellen, um nicht Gewerbeflächen um der Gewerbeflächen willen zu erschließen. Wir werden kritisch bleiben und mehr Transparenz anmahnen, sowohl bei der Vermarktung von Gewerbeflächen, als auch auf der Einnahmenseite.

• Prämisse 5: Sportflächen und Sportvereine entwickeln, um ein möglichst vielfältiges Sportangebot und Sportzugang für viele Dachauer zu ermöglichen.
Aber wir werden definitiv keiner Entscheidung zustimmen, die zu unkalkulierbaren Folgen führt und das bewährte „Dachauer Modell“ aushebelt. Schon gar nicht, wenn wir das Gefühl haben, der Stadt Dachau sollen Entscheidungen durch offene Briefe abgenötigt werden.
Ja, wir sprechen vom TSV 1865. Ja, die Umsiedlung ist ein höchst kompliziertes Projekt mit vielen Beteiligten, bei denen manchmal nicht klar ist, welche Interessen sie verfolgen.

Zu den jüngsten Vorwürfen und Unterstellungen des TSV dem Oberbürgermeister, der Verwaltung und dem Stadtrat gegenüber wurde alles gesagt und alles geschrieben. Das Projekt TSV wurde, seit Florian Hartmann im Amt ist, nach für alle gleichen klaren Spielregeln und auf Basis von Stadtratsbeschlüssen transparent vorangetrieben. Und so soll es auch weitergehen. Und dazu gehört nach wie vor eine öffentliche Entschuldigung des Vereins und eine Zurücknahme der Unterstellungen. Dazu stehen wir.
Wie schon eingangs erwähnt, stimmt die Fraktion des Bündnis für Dachau dem Haushalt 2018 zu. Wir bedanken uns bei der Verwaltung für die gewohnt offene und transparente Darlegung der Grundlagen und die Ausarbeitung.


Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern, den Mitarbeitern in der Verwaltung, den Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, unserem Oberbürgermeister und den Vertretern der Dachauer Medien ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.

Vielen Dank.

Freitag, 8. Dezember 2017

Bündnis Blog feiert 10jähriges - Eine einzigartige Erfolgsgeschichte

Am 08.12.2007 startete das Bündnis für Dachau den erste politische Blog in Dachau mit den beiden Beiträgen von Kai Kühnel.  Zunächst als mediale Unterstützung im Kommunalwahlkampf 2008 und später als "Mitteilungsblatt" des Bündnis:




Seitdem informiert das Bündnis für Dachau regelmäßig aus seiner Sicht über das politische Leben in Dachau und hat im Laufe der Zeit eine beachtliche Leserschaft aufbauen können. In fast 2500 Beiträgen -und damit fast täglich-  wird informiert, angegriffen, enthüllt, aufgedeckt und geworben. Manchmal bis an die Grenze gehend, aber nie beleidigend und unsachlich.

Die Leserschaft verteilt sich mittlerweile weltweit. Es erreichen uns sogar Zuschriften von Menschen aus z.B. Singapur, die sich regelmäßig über unseren Blog über das politische Leben in Dachau informieren. Dass wir hier richtig liegen, beweist uns die Statistik: seit 2007 stieg die Zahl der Leser kontinuierlich auf mittlerweile fast 10.000 pro Monat.


 

Die Themenvielfalt im Bündnis Blog ist so bunt wie das politische Leben in Dachau. Natürlich sind die Schwerpunkte gemäß dem Bündnis Programm gesetzt, was man sicherlich auch an den meistgelesenen Artikeln im Blog sehen kann. Hier mal die meist gelesenen Posts aus den letzten 10 Jahren:







Heute ist der Bündnis Blog nicht mehr die einzige Kommunikationsplattform - Facebook und Co. haben sich zum Blog dazu gesellt. Auch hier war das Bündnis immer einer der Ersten um diese Medien zur Information der Dachauer Bürger zu nutzen - und das werden wir auch in Zukunft so halten.


Viel Spaß weiterhin beim Lesen des Bündnis Blogs.







Dienstag, 5. Dezember 2017

12.12.2017 18:00h - Stadtrat

1. Feuerwehrbedarfsplan
2. Gemeinschaftsunterkunft Kufsteiner Straße, Flächennutzungsplanänderung, Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3. Raumsituation Grundschule Ost; weitere außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
4. Beteiligungsbericht 2015
5. Feststellung des Jahresabschlusses 2016
6. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Bürgerspitalstiftung Dachau für das Haushaltsjahr 2018
7. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Dachau für das Haushaltsjahr 2018
8. Verschiedenes öffentlich

Freitag, 1. Dezember 2017

Radlparkhaus - bereits geöffnet

Am 12.12. ist die offizielle Eröffnung des Radlparkhauses am östlichen Bahnhofsausgang. Allerdings kann es bereits jetzt genutzt werden und die ersten Räder sind bereits abgestellt.

Nach unserer Meinung ist die Abstellanlage rundum gelungen. Trockene Räder, sichere Abstellmöglichkeiten, hell beleuchtete Räume und sehr gute Zufahrtsmöglichkeiten. Den Praxistest hat das neue Haus jedenfalls schon bestanden.

Und neben der Funktion ist das Haus ein wirklicher Blickfang und wertet den östlichen Bahnhofsausgang optisch enorm auf.

Hier einige Bilder:


Mittwoch, 29. November 2017

Heute im Br2 Notizbuch: neue Bodenpolitik

Der BR greift unser Thema zur Bodenpolitik auf (siehe rechte Spalte). Zwischen 10:05h und 12:00h wird im Notizbuch das Schwerpunkt-Thema Stadtentwicklung gesetzt.

Unter anderen:

Brauchen wir eine Bodenreform?

Ist eine Bodenreform überhaupt realistisch?
Gespräch mit Michael Voigtländer, Institut der deutschen Wirtschaft


Dienstag, 28. November 2017

P+R Ride Parkhaus am Dachauer Bahnhof - das Luftschloss der CSU

In der heutigen Werkausschusssitzung wurde im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 von der Werkleitung klargestellt, dass die Stadtwerke Dachau kein weiteres Parkhaus in Dachau bauen und betreiben werden. Bereits jetzt werden die bestehenden Parkhäuser mit über 300.000  EUR / Jahr aus dem Stadtwerkeetat subventioniert.

Damit wird klar, dass das von der CSU geforderte Parkhaus mit 600 Stellplätzen ein unrealistisches Luftschloss bleibt. Ohne massive Subventionen können PKW Stellplätze in der Stadt nicht mehr realisiert werden.



Die Stadtwerke Dachau prognostizieren aufgrund des schwierigen Marktumfeldes im Strommarkt und der erheblichen Investitionen in der Zukunft in die Stromerzeugung und dem Hallenbadneubau wirtschaftlich schwierige Jahre. Vor diesem Hintergrund warnen die Stadtwerke vor weiteren Belastungen in den Defizitsparten Parkhäuser, ÖPNV und Bäder. 

Mit Ihrer Forderung nach einer massiven Ausweitung des Parkplatzangebots am Bahnhof Dachau missachtet die CSU damit Ihre eigene Aussagen im Werkausschuss an die Stadtwerke Dachau keine weiteren Belastungen zuzulassen.


Sichere Wasserversorgung - Stadtwerke Dachau investieren über 6 Mio. EUR

In der heutigen Werkausschusssitzung wurde einstimmig beschlossen, die Planungen für ein zweites Wassergewinnungsgebiet für die Stadt Dachau voran zu treiben. Diese Planungen werden die Wasserversorgung für die Dachauer Bevölkerung auch für die Zukunft sichern. Die Wasserpreise werden allerdings dadurch in den nächsten Jahren steigen.


Aus den Ausführungen des beauftragten Ingenieurbüro SteinbacherConsult wurde klar, dass neben dem bestehenden Wassergewinnungsgebiet in Feldgeding wegen der offensichtlichen Überbeanspruchung und der eingeschränkten Versorgungssicherheit ein zweites Wassergewinnungsgebiet erschlossen werden muss.

Für dieses Projekt wurde bereits in der Vergangenheit rund um ein städtisches Grundstück ein Wasserschutzgebiet im Dachauer Moos eingerichtet. Nun werden die Planungen gestartet um dieses Gebiet zu erschließen wofür über 6 Mio. EUR in den nächsten Jahren investiert werden.

Gemäß den derzeitigen Planungen wird das neue Wassergewinnungsgebiet umrahmt von Umfahrungen für Dachau und Hebertshausen. Zur Sicherung der Wasserqualität für die Dachauer Bevölkerung werden wir weiterhin gegen neue und sinnlose Umgehungsstraßen kämpfen.


Samstag, 25. November 2017

Mi 29.11.2017 14:30 - Haupt- und Finanzausschuss

1. Feuerwehrbedarfsplan

2.Beteiligungsbericht 2015

3.Antrag des Ski-Club Dachau e.V.auf Zuschuss "Goldener Ski der Stadt Dachau 2018"

4.Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Stellenausschreibungen

5.Verschiedenes öffentlich

Di 28.11.2017 14:30h - Werkausschuss

1.Feststellung des Jahresabschlusses 2016

2.Betriebssichere Wasserversorgung

3.Kapazitäten zur Abwasseraufbereitung

4.Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 22. November 2017

Brucker FDP lehnt Fusion ab

Die SZ Fürstenfeldbruck berichtet, dass die Brucker FFB die geplante Fusion der Sparkassen Dachau, FFB, Landsberg ablehnt.

FDP lehnt Fusion der Sparkassen ab

Auch ÖDPler Stadtrat Dieter Kreis und Kreisrat Dr. Martin Runge von den Grünen vertreten eine ablehnende Haltung.

Dienstag, 21. November 2017

Bündnis will Verdoppelung: Kunst am Bau vertagt

Etwas unerwartet löste der Vorschlag von Kai Kühnel (Bündnis für Dachau) eine längere Diskussion über Kunst am Bau aus.

Im Verwaltungsvorschlag wurde als Richtlinie für das Budget Kunst am Bau 1% der Kostengruppe 300 vorgeschlagen.

Der Gegenvorschlag von Kai Kühnel war sich an der entsprechenden "Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich" zu orientieren. Hier werden die Grenzen wie folgt vorgeschlagen:

5.2.1.2
Die Ausgaben für Aufträge an bildende Künstler und Kunsthandwerker sind grundsätzlich zuweisungsfähig. Soweit die Ausgaben für eine Maßnahme nicht nach Kostenpauschalen festgesetzt werden, sind sie im Rahmen des Kostenrichtwertes nur bis zu folgenden prozentualen Anteilen der Kostengruppe 300 gemäß DIN 276 zuweisungsfähig:
– bei Ausgaben der Kostengruppe 300 bis zu 500.000 €: 2,0 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe bis zu 2,5 Mio. €: 1,5 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe bis zu 7,5 Mio. €: 1,0 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe : 0,5 v.H.
höchstens jedoch 125.000 €.


Da die städtischen Baumaßnahmen in den seltensten Fällen die 7,5 Mio Grenze überschreiten werden, kommen also i.d.R. nur die ersten beiden Spiegelstriche in Betracht, dazu ein Beispiele:

Eine Kinderkrippe, die mit 80% der zuwendungsfähigen Kosten vom Freistaat gefördert wird.

300er Baukosten: 500.000 €

a) Modell Stadt Dachau:

1% entspricht 5.000€
Anteil Stadt: 1.000€
Anteil Staat: 4.000€

b)Modell Freistaat Bay:

2% entsprechen 10.000€
Anteil Stadt: 2.000€
Anteil Staat: 8.000€

Das heißt 10.000 € statt 5.000 € für Kunst kosten der Stadt nur 1.000€ mehr.

Natürlich gibt es auch Maßnahmen die mit weniger als 80% gefördert werden, aber nennt sich Dachau nicht Künstlerstadt, bzw. Kulturstadt, sollen wir da hinter Werten zurückbleiben, die der Freistaat vorgibt?

Man muss dazu auch wissen, das bei einem Bauprojekt von 7 Kostengruppen lediglich eine (KGR 300 Bauwerk) als Nettowert herangezogen wird. Grundstück-, Erschließen, Technik, Außenanlagen, Ausstattung, Baunebenkosten werden ausgeklammert. Da relativiert sich die verdoppelung des Prozentsatzes ziemlich schnell. An den Gesamtkosten wird dann die Kunst am Bau noch weit unter 1 Prozent liegen.

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, der Vorschlag soll geprüft werden.

Ersatzbau Scherer-Halle ASV

Die neu zu errichtende Mehrzweckhalle liegt im Überschwemmungsgebiet, die Verwaltung zeigte dem Ausschussmitgliedern verschiedene Varianten auf, wie darauf reagiert werden kann. Der Bauausschuss hat sich für die kostengünstigere Variante Aufschüttung des Baugrundes entschieden. Gleichzeitig soll eine entsprechende Retensionsfläche geschaffen werden.

Umsiedelung Autoliv

Für das Gebiet nördlich der Schleißheimer und westlich der Kopernikus Straße wurde heute der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Hierhin soll die Fa. Autoliv umgesiedelt werden. Diverse Unsicherheiten bzgl. tatsächlicher zu prognostizierender Gewerbesteuereinnahmen sollen in Kürze geklärt werden, bis zur Auslegung ist eine Planung ohnehin unverbindlich.

Donnerstag, 16. November 2017

Mi 22.11.2017 14:30h - Familien- und Sozialausschuss

1. Kindertageseinrichtungsatzung;
Prüfung einer Gebührenerhöhung

2. Antrag der Greta-Fischer-Schule auf Bezuschussung des Projekts "KunstKulturTag"

3. Verschiedenes öffentlich

DI 21.11.2017 14:30 - Bau- und Planungsausschuss

1. Nördlich Schleißheimer Straße/Westlich Kopernikusstraße
Aufstellung eines Bebauungsplans zur Umsiedlung der Firma Autoliv
Aufstellungsbeschluss

2. Gröbenrieder Straße 21 - ASV Gelände
Ersatzbau Georg-Scherer-Halle
Planungsalternativen

3. Gemeinschaftsunterkunft Kufsteiner Straße
Flächennutzungsplanänderung
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

4. Richtlinien der Stadt Dachau für Kunst am Bau

5. Hochstraße 26
Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage mit Gärtnerei

6. Verschiedenes öffentlich

Dienstag, 14. November 2017

Der TSV und die Mollschen Zornausbrüche

Die heutigen Berichte in der Lokalpresse über die Ausbrüche des TSV-Vorsitzenden Moll werfen kein gutes Licht auf den Zustand des Vereins und seines Vorstandes. Wolfgang Moll beleidigt den Oberbürgermeister und greift die anderen Mitglieder des Stadtrates in vollkommen unangemessener Weise an. Von außen ist nicht erkennbar, ob hier die sportlichen Ziele des Vereins oder die Interessen eines Bauträgerkonsortiums im Vordergrund stehen.

Entgegen allen Beschlüssen des Stadtrats will Wolfgang Moll nicht das gesamte Stammgelände zur Finanzierung der Aussiedlung veräußern. Der Verein soll nach seiner Vorstellung eine Fläche behalten und darauf einen Mix aus Kindergarten und Sportstudentenheim betreiben und dadurch womöglich auch noch internationale Reputation erlangen.

In einer kruden Kopfrechnung versucht er den Stadträten weis zu machen, dass dies eine Win-Win-Situation sei. Diese Rechnung existiert derzeit aber tatsächlich nur in seinem Kopf. Das Bündnis für Dachau hat ihn in der gestrigen Sitzung aufgefordert, seine Kalkulation schriftlich vorzulegen, denn wir haben den Eindruck, dass sein Modell unkalkulierbare Risiken für die Zukunft des Vereines beinhalten könnte.

Dass Moll in seiner Kritik ein Turnmädchen einer 4. Klasse als Kronzeugin der angeblichen Verweigerung konstruktiver Mitarbeit des Oberbürgermeisters mißbraucht, spricht Bände. In offenen Briefen versteigt sich der fraktionslose Stadtrat gar in Verschwörungstheorien und behauptet, die Verwaltung würde zu Ungunsten des Vereins „von wem auch immer inszeniert bzw. gesteuert" vorgehen. Das Bündnis für Dachau kann dafür keine Anhaltspunkte finden.

Die Art und Weise wie der TSV-Vorsitzende Moll seinen Verein gegenüber der Stadt und dem OB vertritt ist so nicht mehr hinnehmbar. Wir rügen dieses Verhalten auf das Schärfste und fordern den Stadtrat der Zwei-Mann-Ausschussgemeinschaft auf, wieder auf dem Teppich zu landen. Eine öffentliche Entschuldigung beim Oberbürgermeister wäre mehr als angemessen.

Freitag, 10. November 2017

SZ Dachau: Stadtrat beschließt Grundsätze der Dachauer Baulandentwicklung

In der heutigen Dachauer SZ von Viktoria Großmann:

Investoren in der Pflicht


"Besonders zufrieden ist die Fraktion Bündnis für Dachau. Sie hatte bereits seit der Jahrtausendwende für dieses Projekt gekämpft."

Mi 15.11.2017 14:30h Haupt- und Finanzausschuss

1. Stadtbau GmbH Dachau;
Hier: Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

2. Stadtbau GmbH Dachau; Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
hier: Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplan 2017 - 2021

3. Antrag der RKV Solidarität Dachau e.V. - Förderung der Reisekosten für Teilnahme an der Urban Trial Weltmeisterschaft 03.-13-11.2017 in Chengdu (China)

4. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Bürgerspitalstiftung Dachau für das Haushaltsjahr 2018

5. Haushalt 2018; Haushaltsmittel für Instandsetzung der historischen Feuerwehr-Drehleiter DL 25

6. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Dachau für das Haushaltsjahr 2018

7. Verschiedenes öffentlich

Di 14.11.2017 14:30h Umwelt- und Verkehrsausschuss

1. Bahnlinie S2 Altomünster - Elektrifizierung
Bahnübergang bei km 1,980 - Waldfriedhof
Gegenüberstellung verschiedener Varianten

2. Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 8. November 2017

Stadtrat beschließt Folgekostenpapier zur Baulandentwicklung

Nach vier Jahren Vorarbeit ist es gelungen einstimmig die Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung - Folgekosten und Wohnungsbauförderung zu verabschieden.

Worte wie "sozialgerechte Bodennutzung" oder "Abschöpfen" kommen darin nicht mehr vor. Und das ist auch richtig so, denn es suggerierte nur, das Grundstücksbesitzern etwas genommen würde, doch das war und ist nicht der Fall. Im Gegenteil: die Stadt beschenkt bei der Ausweisung von neuen Baugebieten die Grundstücksbesitzer, denn mindestens 50 % des Mehrwerts bleiben den Grundstücksbesitzern.

Dass die Folgekosten für Schulen und Kindergarteneinrichtungen in Ansatz gebracht und mind. 30% geförderter Wohnungsbau gefordert werden ist ebenso Bestandteil wie das Dachauer Modell für Wohnraumförderung von Eigentumswohnungen.

Zur Anwendung werden die Regeln nur gebracht wenn die Geschossfläche für Wohnnutzungen mehr als 500m2 beträgt. In der Vergangenheit wurden die alten Regeln umgangen, indem Bebauungspläne in "Teilbebauungspläne" zerstückelt wurden. Mit der neuen Grenze wird diesem Vorgehen ein Riegel vorgeschoben.

Eins ist uns klar, auch die neuen Grundsätze werden die Folgekosten für die Stadt Dachau nicht in Gänze sondern nur zu einem Anteil kompensieren können. Und so ist auch zukünftig abzuwägen, ob die Ausweisung von neuem Bauland von Vorteil ist. Die Dachauer Bürger mit Ausnahme der Bauträger wünschen sich eine Begrenzung des Wachstums. Dem entgegen steht die Landes-, Bundes- und Europapolitik die mit den Metropolregionen eine Politik zum Schaden des Münchner Umlands eben keine Wirtschaftspolitik mehr betreiben sondern den Märkten freien Lauf lassen.



Dachau bereitet neuen Flächennutzungsplan vor - Bürger wollen mehr Grün und Erholungsflächen

Mit Mehrheit aber gegen 14 Stimmen hat der Stadtrat beschossen einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Die Gegenstimmen kritisierten aber nicht das Vorhaben an sich, sondern den Zeitpunkt, der als zu früh gewertet wurde. Interessant waren die Anlagen zur Beschlussvorlage, die sich auf die Bürgerumfrage der Bürgerversammlungen bezog.

Demnach wünschen sich die Dachauer überwiegend

- eine Begrenzung des Wachstums (73:46)

- ein Wachstum im Bestand und weniger an den Rändern (61:52)

- Die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen (115:3)

- Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen zur Finanzierung der städtischen Aufgaben (82:39)

Gerade letztere beiden Punkte stehen in arger Konkurrenz, und die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen musste bisher immer zurückstehen, da ist Nachholbedarf vorhanden.


Stadtrat beschließt Bewohnerparkzone Augustenfeld

Einstimmig hat der Stadtrat die Bewohnerparkzone Augustenfeld beschlossen. Zum 1. Dezember 2017 tritt die erste Bewohnerparkzone Dachaus offiziell in Kraft.
Sie liegt östlich des Bahnhofs und bringt Veränderungen beim Parken mit sich – sowohl für Anwohner in Augustenfeld wie auch für Pendler und Besucher.

Im Westen wird die neue Bewohnerparkzone von der Bahntrasse sowie der P+R-Fläche begrenzt; im Osten stellt die Jahnstraße das Ende des Gebietes dar. Die nördliche Grenze bildet die Schleißheimer Straße, südlich erstreckt sich die Zone bis zum Ende der Wohnbebauung auf Höhe des Caritas-Zentrums und des TSV-Geländes.

Wollen Pendler, Besucher oder Beschäftigte ansässiger Einrichtungen ihr Auto in der Bewohnerparkzone abstellen, müssen sie künftig ein Parkticket lösen. An den neu aufgestellten Parkscheinautomaten kostet jede angefangene Stunde 0,50 € - und zwar ohne Höchstparkdauer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr.

Für Anwohner gibt es einen Bewohnerausweis, ausführliche Infos und den Antrag zum download findet man auf der entsprechenden Seite der Stadt Dachau BEWOHNERPARKZONE AUGUSTENFELD

Freitag, 3. November 2017

Landratsamterweiterung und zusätzliche Alternativen


In der Dachauer SZ wurde am 2.11. aus der Bauauschusssitzung zum Thema Landratsamterweiterung berichtet.

Der alte ist der neue Standort


Bei der Benennung der Alternativen, genannt werden nur die beiden Bahnhöfe, fehlen jedoch weitere Alternativen wie Dr. Hiller Straße und die Breitenau. Sie wurden von den Kreisräten in einer Sitzung selbst ins Spiel gebracht. Das perfide an der Geschichte ist, ist das Baurecht am Zauner-Ring erstmal geschaffen, hat die Stadt Dachau wieder den Grundstückswert um ein vielfaches erhöht, egal ob das Landratsamt dort einzieht oder nicht. Das hat man ja schon beim Nachbargebäude nachvollziehen können. Dass das aber zu Lasten der Anwohner gehen wird spielt so gut wie keine Rolle.

Donnerstag, 2. November 2017

CSU-Landrat setzt sich ein Denkmal: Schuldenfrei und Senkung der Kreisumlage!

Der Landkreis Donau-Ries ist ab heute schuldenfrei und die Kreisumlage wird auch noch um 1,5 auf 46% gesenkt, während bei uns 60 Millionen neue Schulden für die Erweiterung des Landratsamtes an der falschen Stelle anstehen. Der Landkreis Donau-Ries schafft das obwohl der Landrat bei der CSU ist!

Dazu mehr: Als einziger Landkreis in ganz Bayern: Donau-Ries ist schuldenfrei

Mehr auf den Seiten des BR...

Mittwoch, 1. November 2017

Gemeinwohl 6: Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung – Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten

Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken – planungsrechtliche Instrumente schärfen


Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung – Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten


Etwa die Hälfte der Wohnungsbautätigkeit in Großstädten erfolgt im Innenbereich auf der Grundlage von § 34 BauGB. Der Rechtsanspruch des Eigentümers auf Erteilung einer Bau-genehmigung stützt sich hier ausschließlich auf städtebauliche Kriterien, insbesondere das Einfügen in die nähere Umgebung nach Art und Maß der Nutzung. Gemeinwohlbelange (An-teil sozial gebundener Wohnungen, Infrastrukturkosten) bleiben dagegen unberücksichtigt. Um mit der erforderlichen Effektivität den Gemeinwohlbelangen in diesen Bereichen Geltung zu verschaffen, bedarf es einer Verbesserung der kommunalen Handlungsoptionen. Vorgeschlagen wird hierzu, die Festsetzungsmöglichkeiten in einfachen Bebauungsplänen durch einen neuen § 9 Abs. 2d BauGB zu erweitern, der in definierten Bereichen für neue Bauvorhaben einen Beitrag zum Gemeinwohl als Genehmigungsvoraussetzung ermöglicht.


An der Veräußerungsbereitschaft der Eigentümer mangelt es meist aus vielfältigen persönlichen und ökonomischen Gründen. Einerseits betreiben Eigentümer private Bodenbevorratung und halten beispielsweise Flächen für ihre Kinder oder Enkel vor. Andererseits unterbleibt eine Veräußerung der Flächen oft auch deshalb, weil Grundstücke in der Hand von verstreuten Erbengemeinschaften liegen oder die Eigentümer wirtschaftlich oder mental überfordert sind. Zudem sehen Eigentümer von potenziellem Bauland angesichts des historisch niedrigen Kapitalmarktzinsniveaus keine ökonomisch sinnvollen Anlagealternativen. Von zunehmender Bedeutung sind indes das Halten und der gezielte Erwerb von Boden durch Private als Spekulationsobjekt. Im Ballungsraum München agieren „Land Banker“ und erwerben baureife Grundstücke von vornherein in spekulativer Absicht ohne Interesse an baulicher Nutzung.

Ein weiteres Hemmnis für eine Entwicklung: Häufig können brachliegende Einzelgrundstücke lediglich gemeinsam mit benachbarten Grundstücken sinnvoll umgenutzt und revitalisiert werden. Nach einem Zwischenerwerb ist oft eine grundstücksübergreifende und strukturelle Neuordnung durch eine städtebauliche Gesamtmaßnahme erforderlich. Es besteht damit offensichtlich Bedarf an einem adäquaten durchsetzungsstarken Steuerungsinstrument. Insofern weist das geltende Städtebaurecht eine Regelungslücke auf.


Das Deutsche Institut schlägt hier die Innenentwicklungsmaßnahme (IEM) vor. Städten und Gemeinden soll eine durchsetzungsstarkes Instrument gegenüber kooperationsunwilligen Grund-stückseigentümern an die Hand gegeben werden, mit der sich eine Bebauung der betreffenden Flächen realisieren lässt....

Eine Bauverpflichtung mit Fristsetzung, die sich aus der IEM-Satzung oder dem IEM-Bebauungsplan ergibt, soll eine zeitnahe Bebauung der Grundstücke entsprechend der Stadtent-wicklungskonzeption der Gemeinde sicherstellen. Erfüllt der Eigentümer die Bauverpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist, soll die Gemeinde ein angemessenes Angebot zum freihändigen Erwerb unterbreiten (aktives Ankaufsrecht).

Das klingt zunächst einmal etwas utopisch, der Vorschlag muss auch erst einmal ins Baugesetzbuch aufgenommen werden. Es zeigt aber, dass die Fachleute ganz klar erkannt haben, dass der "freie" Markt überfordert ist und die Kommunen in ihrer Planungshoheit gestärkt werden müssen.

Montag, 30. Oktober 2017

Gemeinwohl 5: Kommunales Vorkaufsrecht weiterentwickeln

Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken – planungsrechtliche Instrumente schärfen


Kommunales Vorkaufsrecht weiterentwickeln


In spekulativ überhitzten Märkten und bei nicht veräußerungsbereiten Eigentümern reicht das Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht aus, um den Kommunen einen effektiven Zugriff auf die für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung erforderlichen Flächen zu eröffnen.

Es wird vorgeschlagen, die Regelungen des Besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 BauGB) insofern zu erweitern, dass in einem durch Satzung zu bestimmenden Teilbereich der Stadt generell ein preislimitiertes Vorkaufsrecht gilt – und nicht nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Zudem sollte klarstellend geregelt werden, dass auch die Durchsetzung des Vorrangs der Innenentwicklung ein ausreichender Gemeinwohlgrund zur Ausübung des Vorkaufsrechts ist. Durch diese Absenkung der rechtlichen Hürden ließe sich die Innenentwicklung forcieren. Darüber hinaus ist der Umgehungen des Vorkaufsrechts durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen, sog. „share deals“ in geeigneter Weise entgegenzuwirken. In Erwägung zu ziehen ist auch, das Vorkaufsrecht in bestimmten Fällen auf Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie auf Erbbaurechte auszudehnen. Den Gemeinden muss die Möglichkeit eingeräumt werden, begründet eine Fristverlängerung zur Ausübung der Vorkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können.

Mit einem preislimitierten Vorkaufsrecht ist hier das Vorkaufsrecht nach Verkehrswert gemeint. In der Praxis bestehen immer wieder Unsicherheiten, ob die verfolgten Gemeinwohlgründe ausreichend gewichtig sind, um die Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechtfertigen. Vor diesem Hintergrund sollte im Gesetz unterstrichen werden, dass das Vorkaufsrecht auch ausgeübt werden kann, um den Vorrang der Innenentwicklung durch Aktivierung der Baugrundstücke zur Geltung zu bringen. Der Vorkauf könnte dann durch Abwendungsvereinbarung abgewendet werden, soweit der Käufer sich zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. Auf diese Weise ließe sich dem rein spekulativen Immobilienhandel im Interesse einer Mobilisierung der Baulandreserven entgegenwirken.

Schließlich geht es auch um die Verbesserung der Praktikabilität bei der Anwendung des Vorkaufsrechts. Da die Entscheidungsfindung über die Ausübung des Vorkaufsrechts häufig die Einbindung des Stadtrats erfordert, stellt die Frist von zwei Monaten immer wieder als zu kurz heraus. Der Stadt muss die Möglichkeit eingeräumt werden, begründet eine Fristverlängerung zur Ausübung der Vorkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können.

Sonntag, 29. Oktober 2017

Gemeinwohl 4: Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb


Die zunehmende Verbreitung – und auch die Erfolge – von städtebaulichen Verträgen (Umsetzung von Baulandmodellen usw.) dürfen nicht über eines hinweg täuschen: Die Steuerungsfähigkeit der Kommunen ist über ihre Rolle als Grundeigentümer wesentlich höher als allein mit planungsrechtlichen Instrumenten. Deshalb ist dem kommunalen Zwischenerwerb und der strategischen Bodenbevorratung Vorrang vor städtebaulichen Verträgen einzuräumen. Kommunen müssen hierzu künftig rechtlich und finanziell in die Lage versetzt werden, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung benötigten Grundstücke zu erwerben. In den Ländern bestehende haushaltsrechtliche Regularien – insbesondere für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten – und die diesbezüglich zum Teil restriktive Handhabung der Kommunalaufsichtsbehörden bedürfen einer Korrektur. Bodenvorratspolitik steigert das kommunale Vermögen – dem laufen kommunale Entschuldungsprogramme durch Grundstücksverkäufe diametral entgegen.

Aus Dachauer Sicht betrachtet bedeutet das eine Priorisierung der städtischen Ankaufspolitik, bzw. bei Anwendung der "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung", dass eine Übertragung der Grundstücke an die Stadt(bau) Vorrang vor privaten geförderten Wohnungsbau haben sollte. Das wird schwer zu vermitteln sein, die Tendenz ist derzeit genau umgekehrt.

Di 07.11.17 18:00h - Stadtrat

1. Würdigung: 50 Jahre Syrius und Emma Eberle Stiftung

2. Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung
Folgekosten und Wohnungsbauförderung
Punkt 3 Dachauer Modell zur Wohnraumförderung

3. Räumliche Entwicklung Dachau
zukünftige Flächennutzungen gesamtes Stadtgebiet
Mitbehandlung Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2015

4. Bewohnerparkzone Augustenfeld, Parkgebührenordnung

5. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Bestimmung des Amtsblattes; Wertgrenzen für Nachträge;

6. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Unterhalt von baulichen Anlagen

7. Verschiedenes öffentlich

Samstag, 28. Oktober 2017

Gemeinwohl 3: Boden- und Infrastrukturfonds einrichten

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Boden- und Infrastrukturfonds einrichten


Vielen Städten und Gemeinden fehlen die finanziellen und personellen Ressourcen für eine effektive Liegenschaftspolitik. Hier setzen Bodenfonds an, mit denen Spielräume der Stadtentwicklung geschaffen und langfristig gesichert werden können, indem ein Sondervermögen (Wohnbau-, Gewerbeflächen) aufgebaut wird. Bund und vor allem die Länder sind hier gefordert.
Es geht zum einen um die Beseitigung von Regularien in den Ländern, die dem Aufbau regionaler und kommunaler Boden- und Infrastrukturfonds entgegenstehen. Zum anderen sollten Bund und Länder den Aufbau von Bodenfonds unterstützen: indem sie finanzielle Beiträge, z. B. in Form von Mitteln aus der Wohnungs- bzw. Städtebauförderung, und Sacheinlagen, z.B. in Form bundes- oder landeseigener Grundstücke, leisten sowie organisatorisches „Know-how“ (z.B. Pilotprojekte) zur Verfügung stellen. Bund und Länder sollten mit gutem Beispiel vorangehen und selbst Liegenschaftsfonds begründen und/oder ihre Flächen in die kommunalen Fonds einlegen. Auf diese Weise könnten sie eine nachhaltige und am Gemeinwohl ausgerichtete Nutzung ihrer Liegenschaften gewährleisten.

Ein entsprechender Fonds hätte der Stadt es ermöglicht das MD-Gelände zu kaufen, und Gemeinwohl orientiert zu entwickeln. Als Gegenargument wird immer das Thema Altlasten angeführt. Doch das Gesetz gebietet, dass die Altlasten ohnehin durch die Besitzer und Vorbesitzer beseitigt werden müssen. Es ist also ein Trugschluss, dass die Aufwendungen für die Altlastenbeseitigung durch Baurecht kompensiert werden müssen.

Für die Stadt Dachau ist es bei Anwendung aller Rechtsmittel im Extremfall sogar heute noch möglich, die sofortige Altlastenbeseitigung herbei zu führen und dann befreit von allen Zwängen darüber nachdenken, was denn sinnvoll ist für unsere Stadt. Das kann sich vom Interesse der Baurechtsentwickler und -vermehrer deutlich unterscheiden.



Freitag, 27. Oktober 2017

Gemeinwohl 2: Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen

Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand

Rasch umsetzbar und unter dem Strich ökonomisch, gesellschafts- und umweltpolitisch effizient ist die konsequente Abkehr vom Höchstgebotsverfahren auf allen staatlichen Ebenen hin zu einer konzeptorientierten Ausschreibung. Diese muss je nach Standort und Rahmenbedingungen unterschiedliche (sozialpolitische, städtebauliche, ökonomische, ökologische) Zielsetzungen enthalten. Damit werden Interessengegensätze nicht mehr wirksam. Das Ausspielen der planerischen durch fiskalische Ziele wird so beendet und ein nachhaltiger Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden etabliert. Besonders nachhaltig ist die Vergabe von Erbbaurechten. Der Boden bleibt so in der öffentlichen Hand. Die Nutzungsart kann über den Erbbaurechtsvertrag privatrechtlich ausgestaltet und angepasst werden.

Und aus Dachauer Sicht?

Die Stadt Dachau ist hier auf einem guten Weg, sie vergibt ihre Grundstücke fast ausnahmslos an die Stadtbau GmbH für geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen). Problematisch bei dieser Betrachtung ist der Mangel an Grundstücken im Besitz der Stadt Dachau. Mit den neuen "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung" ist ein Hebel geschaffen, wieder an mehr Grundstücke zu kommen.

Die Vergabe über Erbbaurechte ist bei der Stadt und Stadtbau gängige Praxis.

Defizite sehen wir auf dem Stadtgebiet bei Grundstücken der öffentlichen Hand, die nicht im Besitz der Stadt Dachau sind, sondern bei Bund, Land und inzwischen privatisierten Betrieben wie der Bahn. Hier können wir nur anregen, dass die Dachauer Mandatsträger auch hinreichend in den Parlamenten Einfluss nehmen.

Geförderter Wohnbau darf nicht an der Stadtgrenze enden, nach Jahrzehnten der Untätigkeit engagieren sich jetzt einige (neu gewählte) Bürgermeister der Umlandgemeinden auf diesem Gebiet, allerdings gibt es noch immer Gemeinden im Landkreis Dachau ohne eine einzige Sozialwohnung.

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Was hat Dachau mit München, Regensburg und Schweden gemeinsam? eMobilität fördern

Der Bündnis Antrag: eMobilität - Förderung von Pedelecs und Lasten-Pedelecs wurde knapp mit 8:7 angenommen.

Gefördert werden:
  • Pedelecs (Gewerbe)
  • Lasten-Pedelecs (Gewerbe + Privat)
  • 2 und 3-rädrige Leichtfahrzeuge (Gewerbe + Privat)
  • Lastenfahrrad unmotorisiert (Gewerbe und Privat)
Förderung: 25% der Anschaffung (Netto) oder max. 1.000,- Euro.
Für die Klasse der Leichtfahrzeuge gibt es auch einen Ökobonus.
 

Förderung von S-Pedelecs und eLeichtmotorräder, sowie eine Abwrackprämie für Mopets schaffte es leider nicht in die Abstimmung.

Zugestimmt haben: Bündnis, SPD, Grüne, FW-DAH, ÜB

Abgelehnt haben: CSU, Stadtrat Moll, BürD

Dachau zeigt sich mit dieser Regelung auf der Höhe der Zeit und ist damit einer der Vorreiter in Deutschland und Europa. Darauf können wir stolz sein.

Lesen sie dazu auch in der SZ Dachau: Zuschuss fürs Lastenfahrrad


Gemeinwohl 1: Bündnis Positionen sollen in die Koalitionsverhandlungen einfließen

Das deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) und der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (VHW) veröffentlichten das Eckpunktepapier "Bodenpolitsche Agenda 2020-2030". Die Positionen sollen als Kernforderungen in die Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung eingebracht werden.

Wir stellen in einer Serie die Ist-Analyse und Forderungen der gemeinwohlorientierten Bodenpolitik vor und gleichen sie mit der Situation in der Stadt Dachau ab.


Sozial gerechte Wohnraumversorgung erfordert neue Bodenpolitik


Boden ist in Deutschland mittlerweile ein knappes Gut – vor allem in wachsenden Stadtregionen. Für internationale Finanzinvestoren ist er zur lukrativen und sicheren Anlage geworden. Auch deshalb sind Immobilienpreise und Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Bürger mit geringen und mittleren Einkommen haben in wachsenden Städten zunehmend Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" eine bodenpolitische Agenda für die Jahre 2020 – 2030. Sie zeigt, warum Deutschland dringend eine sozial gerechtere Stadtentwicklungs- und Bodenpolitik braucht – auch im Sinne von Klimaanpassung und Klimaschutz.

In der "Roadmap Bodenpolitik" werden neun Kernforderungen gestellt, die aus Sicht der Experten dringend aufzugreifen sind, um einen nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Umgang mit dem knappen Gut Boden zu sichern. So muss die Liegenschaftspolitik konsequent eingesetzt werden, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung von Grund und Boden zu erreichen. Bund, Länder und Kommunen müssen dies bei ihrer Vergabepraxis berücksichtigen. Auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen muss gestärkt werden: Hierfür sind die planungsrechtlichen Instrumente zu schärfen, z.B. durch die Weiterentwicklung des kommunalen Vorkaufsrechts, die Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung, die Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten sowie die zeitnahe Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme. Um die Bodenentwicklung besser zu steuern, müssen zudem neue Modelle der Besteuerung genutzt werden: Die Grundsteuer sollte durch eine Bodenwert- und Bodenflächensteuer ersetzt werden, bei der Grunderwerbsteuer sollten Käufe, die im Interesse der Allgemeinheit stattfinden, begünstigt werden – auch sollte die interkommunale Zusammenarbeit forciert werden.

Dem unter Federführung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. vhw wirkenden Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" gehören Vertreter aus Forschung, Verwaltung, Politik, Judikative und Planungsbüros an.



Fortsetzung morgen: Verantwortlicher Umgang mit öffentlichen Boden - aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen

Mittwoch, 25. Oktober 2017

Fink: Bündnis bevorzugt Rückbau.


Michael Eisenmann stellte im September für das Bündnis für Dachau diesen Antrag:


Die Stadtverwaltung gibt Auskunft über die im Durchführungsvertrag zur oben genannten Satzung festgelegten Fristen. Sollten die dort festgelegten Fristen abgelaufen sein, vollzieht die Stadtverwaltung das geltende Baurecht zur genannten Satzung und verfügt den Rückbau des Geländes in den ursprünglichen Zustand.

Begründung:

Die Stadt Dachau ist darauf angewiesen, dass sich leistungsfähige Betriebe im Stadtgebiet ansiedeln. Dazu werden entsprechend knappe und wertvolle Flächen zur Verfügung gestellt, aber auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Wurden allerdings, wie im Falle der oben genannten Satzung zu vermuten ist, die Erweiterungen wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gebaut und wichtige Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt, müssen entsprechend dem Baurecht die entsprechenden Rechtsfolgen vollzogen werden.


Die Verwaltung teilte darauf hin mit:

Im Durchführungsvertrag aus dem Jahr 2010 wurde unter § 3 dem Grundstückseigentümer aufgegeben, das auf dem Grundstück Fl.Nr. 1895 zulässige Vorhaben gemäß dem Bebauungsplan Nr. 145/08 bis zum 31.12.2017 zu verwirklichen.

Wird das Vorhaben nicht innerhalb der Frist durchgeführt, kann die Stadt diesen aufheben und den Betreiber zum Rückbau verpflichten.
Nach einem Brandschaden (Anmerkung Bündnis: der Brandschaden war im Feb 2013) sah sich der Betrieb nicht im Stande, das Vorhaben innerhalb der Frist vollständig zu verwirklichen. In einem Änderungsvertrag wurde 2016 die Frist auf den 31.12.2020 verlängert.

Im Moment ist die Sachlage wie folgt:
- Für den Nordteil, dem Nutzungsbereich B, ist die befristete Genehmigung zur ausnahmsweisen Nutzung als Containerabstellfläche am 31.12.2016 abgelaufen.

- Die Freiflächengestaltung wurde nur zum Teil hergestellt.

- An der Westseite des Areals sind noch einzelne Bäume zu pflanzen. Das Pflanzen der Bäume wurde mit Schreiben vom 14.06.2017 durch die Stadt für die Pflanzperiode Herbst 2017 eingefordert.

- Die Eingrünung im Nordteil Nutzungsbereich B wurde bisher nicht ausgeführt. Der Sichtschutz für den Zaun ist nur teilweise umgesetzt.

- Für die Bürocontainer und die Montagehalle sind die Genehmigungen zum 31.12.2016 erloschen. Es wurde übersehen, rechtzeitig Antrag auf Verlängerung zu stellen.

In einem ersten Gespräch der Verwaltung mit den Betreibern wurde folgendes vereinbart:

- Für die Montagehalle und die Bürocontainer wird zeitnah ein neuer Bauantrag gestellt. Die Montagehalle ist für den weiteren Betrieb erforderlich und soll auf Dauer genehmigt werden. Statt der Bürocontainer soll 2019/2020 ein verkleinertes Bürogebäude in Modulbauweise entstehen.

- Für den Containerabstellplatz wird zeitnah ein Bauantrag mit entsprechendem Freiflächenplan eingereicht. Nach Aussage der Betreiber ist derzeit aus wirtschaftlichen und betriebsbedingten Gründen nicht an den Neubau einer Halle gedacht.

- Die noch ausstehenden Maßnahmen auf den Freiflächen werden Anfang 2018 umgesetzt.


Das Bündnis teilt daraufhin mit: Ein neuen Antrag werden wir nicht zustimmen. 10 Jahre hat sich die Stadt Dachau jetzt an der Nase herumführen lassen. Versprechungen werden nicht gehalten. Ein Rückbau der Anlage ist für das Gemeinwohl zielführender.

Bündnis sagt nein zur Landratsamterweiterung am jetzigen Standort

Mit 14 : 1 stimmte der Bauauschuss gestern den Wettbewerbsvorgaben für die Erweiterung des Landratsamtes zu.

Die einige Gegenstimme kam vom Bündnis für Dachau. Kai Kühnel bezog sich dabei auf den Text des Verkehrsgutachtens, worin es u.a. heißt:

prinzipielle Anmerkungen

Die mikroskopische Verkehrssimulation hat ergeben, dass - vollkommen unabhängig von den Verkehrsmengen des Landratsamtes – für die Prognosesituation die Einmündung des Bürgermeister-Zauner-Ringes / Augsburger Straße - in der bestehenden baulichen Ausformung - nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist.

Ursache dafür ist die unterstellte allgemeine Verkehrsentwicklung und dort konkret in dem Rückstau, den die von Süden nach links in die Augsburger Straße abbiegenden Kfz-Verkehre erzeugen.

Er wird – gegenüber heute - noch länger und reicht bis über die südlich gelegene Brucker Straße hinaus. Weiteres Optimierungspotential bei der LSA-Steuerung zur Entschärfung der defizitären Verkehrssituation ist nicht vorhanden.

Eine potenzielle Verbesserungsmöglichkeit würde in einem zweistreifigen Abbiegen liegen. Dies wurde aber nicht weiter untersucht.

Nachdem zu erwarten ist, dass mit der Nordostumfahrung von Dachau – in geeigneter Weise gestaltet – dieser Knoten potenziell nicht wesentlich höher belastet wird, bestand mit dem Auftraggeber Übereinstimmung dar- über, dass man die Untersuchungen zur Erschließung des Landratsamtes auf Basis der Ist-Belastung vornimmt.


Konsequenterweise müsste man also fordern, erst nach Fertigstellung der Nordost-Umgehung (wenn es schnell geht 2040) kann das 60 Millionen-Projekt Landratsamt-Erweiterung in Angriff genommen werden. Stattdessen nimmt man aber an, dass irgendwann alles besser wird. Da freut sich der Anwohner.

Es gibt bessere Standorte, wie schon in der nichtöffentlichen Kreistagssitzung vorgeschlagen, der Verkehr muss nicht in die Stadt hereingezogen werden.



Nein zu Gada-Erweiterung Bergkirchen

Einstimmig und deutlich hat sich der Dachauer Bauausschuss zur erneuten geplanten Erweiterung des gewerbegebietes GADA an der Autobahn Stuttgart geäußert:

Durch die Vergrößerung des Gewerbegebiets sind die Belange der Großen Kreisstadt Dachau negativ betroffen. Die Stadt Dachau sieht sich durch die Schaffung neuer Gewerbeflächen in ihrer Zentrumsfunktion beeinträchtigt.
Zudem würden zusätzliche Arbeitsplätze in diesem, nicht an sonstige Siedlungsgebiete und nicht an ein leistungsfähiges schienengebundenes Nahverkehrsnetz angebundenen, Gewerbegebiet entstehen und somit den Pkw-Verkehr insbesondere auf der ohnehin stark belasteten Bundesstraße B 471 erhöhen.


In der Beschlussvorlage heißt es weiterhin von seiten des Wirtschaftsförderers:

Unkritisch ist hierbei zunächst sicher die Vergrößerung der Flächen für Kindertagesstätten.
Gleichzeitig wird jedoch auch durch erneute Ausweitung des Gebiets und Schaffung zusätzlicher Gewerbefläche (u. a. Wegfall Fläche Bauhof) die weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht.
Bereits in der Vergangenheit wurde die Entwicklung des Gewerbegebietes GADA kritisch im Bauausschuss diskutiert (u. a. Ansiedlung des Betriebes "Engelbert Strauss" bzw. dessen Größe der Verkaufsflächen).
Damit wird ein bereits seit Jahren bestehendes Ungleichgewicht bei der Schaffung neuer Gewerbeflächen zwischen der Stadt Dachau als Mittelzentrum und der, demgegenüber untergeordneten Gemeinde Bergkirchen, weiter verfestigt bzw. ausgebaut und die Stadt Dachau in ihrer Zentrumsfunktion beeinträchtigt.“


Die Dachauer Stellungnahme wird nur wenig bewirken, ein Einlenken der Nachbargemeinde wird nicht erwartet.

Wettbewerbsvorgaben für den Bahnhof Westseite

In fast allen Punkten der 13 Themenblöcke übernahm der Bauausschuss die Vorschläge der Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der Westseite des Bahnhofes als Grundlage für einen Wettbewerb.

Abweichungen gab es zur Empfehlung den Zentralen Busbahnhof stufenweise zu konzipieren. Der Bauausschuss wollte eine Komplettplanung.

Eine längere Diskussion ergab sich auch zum Thema Mobilitätsstation. Die Intention daraus ein Parkhaus mit bis zu 200 Stellplätzen zu entwickeln wurde mit 10:5 Stimmen abgelehnt.


Schuster Acker fliegt aus dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept

Die landwirtschaftlichen Flächen östlich und südlich des ehemaligen Feinpappenwerkes Schuster fliegen ohne große Diskussion aus dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept.

So verbleiben in der Liste zu prüfenden Gebiete

langfristig:
 Standort 5.03 Westlich Gröbenrieder Straße
 Standort 5.02 Östlich Gröbenrieder Straße

und als Option
 Standort 3.01 Nord Ost unter der Voraussetzung, dass die Fläche des bestehenden Landschaftsschutzgebietes,
die sich westlich der Trasse der Ostumfahrung befindet, wie bereits beantragt, entfällt.
 Standort 3.02 Östlich Ortsrand
 Standort 4.05 Augustenfeld Süd

Neuer Flächennutzungsplan soll erarbeitet werden

Mit großer Mehrheit beschloss der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 24.10.17 den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1989 neu aufzulegen. Dabei sollen die Ziel vor Eintritt in das förmliche Verfahren geklärt werden. Berücksichtigt sollen dabei folgende Planungen werden:

 Leitbild Verkehr 2012
 Umweltpolitisches Leitbild 2010
 Rahmenplanung Grün-Blau 2009
 Gewässerentwicklungsplan 2003
 Bevölkerungsprognose 2015
 Schulentwicklungsplan 2015
 Krippenausbauprogramm 2016

Planungsthemen, die derzeit noch in Bearbeitung sind:
 Gewerbeflächenentwicklungskonzept
 Sportentwicklungskonzept
 Stadtklimaanalyse

Planungsthemen, die beispielsweise noch zur Bearbeitung anstehen
 Energieleitplanung, Energienutzungsplan
 Naherholungskonzept

Planungsgrundlagen die zu aktualisieren sind
 Verkehrsentwicklungsplan
 Rahmenplanung Grün-Blau
 Bevölkerungsprognose

Das Bündnis für Dachau wird dabei besonders darauf achten, dass die Ergebnisse der Bürgerbefragung im März/April 2017 berücksichtigt werden. Daraus geht hervor dass eine große Mehrheit der Dachauer das Wachstum beschränken will, aber noch viel mehr die Ausweisung neuer Grün- und Erholungsflächen mit überwältigender Mehrheit fordert.

Bauausschuss genehmigt Bauetat

Der Bauauschuss billigt in seiner Sitzung vom 24.10.17 den Bauetat 2018.

Enthalten sind darin Projekte wie
- Erweiterung der Grundschulen Augustenfeld und Ost, sowie Mittelschule Süd
- Erweiterung der Krippe Neufeld und des Feuerwehrgerätehauses

aber auch des Neubau des Rathauses. Hier stimmte die CSU zwar den eingestellten Mitteln zu, machte aber deutlich, dass sie den Standort für falsch halte.

Weitere nennenswerte Projekte sind die Brandschutzsanierung des Ludwig-Thoma-Hauses sowie der Umbau der Ludwig-Thoma-Schule zur VHS.


Im nächsten Schritt werden im Umwelt- und Verkehsausschuss die Tiefbaumaßnahmen abgestimmt.

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