Donnerstag, 15. Januar 2015

Wasserschutzgebiet und Umgehungsstraße, das passt nicht



Die Planungen für die Ausweisung ein neues Wasserschutzgebiet für Dachau geht in die letzte Runde. Am 19. Februar wird dazu ein Erörterungstermin stattfinden, in dem die Umweltbehörde im Landratsamt noch einmal alle Argumente zusammenbringt. Leider unter Ausschluss der Öffentlichkeit, obwohl Trinkwasser uns alle angeht. 


Das Wasserschutzgebiet befindet sich östlich des Gewerbegebietes im Dachauer Moos. Das Pikante daran, die Planungen der Ostumfahrung und vor allem der Südumfahrung Hebertshausen tangieren das Wasserschutzgebiet. Die Lage des Schutzgebiets wurde leicht verändert, damit die Straßenplanung weitergehen konnte. Schlimm genug, dass die Planungen der Straße nach wie vor die sog. Kernzone III tangiert. 

Einerseits ist es ein wichtiges und starkes Zeichen dass die Dachauer Stadtwerke in der unmittelbaren Nähe Dachaus für sauberes Trinkwasser sorgen. Andererseits finden wir es schade, dass selbst die Stadtratsfraktionen über den Fortgang der Planungen aus der Presse erfahren. Ein schaler Nachgeschmack bleibt.

Sauberes Trinkwasser ist für uns alle essentiell und der Schutz des Grundwassers wird mehr und mehr eine Herkulesaufgabe. Das Grundwasser ist in vielen Regionen Bayerns mit zu viel Nitrat belastet. In einem Drittel Bayerns ist das Grundwasser in einem schlechten Zustand. Der Hauptgrund dafür ist die hohe Belastung des Grundwassers mit dem Schadstoff Nitrat. Das hat Umweltministerin Ulrike Scharf schon Ende letzten Jahres zugeben müssen. 

Beispielsweise in Niederbayern, wo Schweinehaltung industrielle Ausmaße annimmt. Laut einer Risiko-Analyse des Landesamts für Umwelt wird nach 2020 bereits fast 40% des Grundwassers über die Grenzwerte belastet sein. Dabei ist der geltende Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter Trinkwasser eh schon – dank Lobbyarbeit – eigentlich zu hoch.

Nun hat auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen Alarm geschlagen: "Die zu hohe Einträge von Stickstoffverbindungen sind eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit", heißt es in einem Sondergutachten. Verantwortlich dafür ist vor allem die Intensiv-Landwirtschaft und der Verkehr. Die Belastung durch Stickoxide die von den Autos ausgestoßen werden landen letztlich in der Umwelt und zu guter Letzt im Menschen.

Grundwasserschutz, Stickoxide, Landverbrauch, wieviel Argumente brauchen wir noch um den unnötigen Umgehungsstraßen-Wahn zu stoppen. Wir sollten froh sein, dass wir noch Nitrat unbelastetes Grundwasser haben und es nicht mutwillig auf's Spiel setzten.

Mi 21.01.15 14:30h Haupt- und Finanzausschuss

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1. Zukünftige Nutzung für die sog. 'Ziegler-Villa';
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.10.2014

2. Nutzung derzeit ungenutzter Gebäude oder Gebäudeteile;
Antrag der BfD-Stadtratsfraktion vom 05.11.2014

3. Bearbeitung von Stadtratsanträgen;
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.01.2015

4. Integrative Stadtentwicklung;
Bürgerbeteiligung; weiteres Vorgehen

5. Konzept zur Ansiedlung von Hochschulinstituten im Landkreis Dachau

6. Mitgliedschaft Trägerverein MINT Campus

7. VHS Dachau; Bestellung Abschlussprüfer
Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung

8. Haushalt 2015;
Rechtsaufsichtliche Beurteilung und Genehmigung
-Tischvorlage -

9. Verschiedenes öffentlich

Di 20.01.15 14:30h Bau- und Planungsausschuss

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 144/08
Weiteres Vorgehen mit Bürgerbeteiligung

2. Ludwig-Thoma-Haus;
Festlegung der Brandschutzmaßnahmen

3. TSV 1865 Dachau, Stammgelände an der Jahnstraße Bestandssituation und Erweiterungsmöglichkeiten
Immissionsschutzrechtliche Bewertung

4. Stadtplanung Dachau
Prioritäten Stadtplanungsprojekte

5. Theodor-Heuss-Straße 20
Neubau Schulsporthalle Augustenfeld
Sachstandsbericht

6. Ablöse von notwendigen Kinderspielplätzen gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO;
Verwaltungsrichtlinie

7. Kopernikusstraße 33
Errichtung eines Hotels und eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen
Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Schleißheimer Straße" Baufeld MI 1
Befreiungen vom Bebauungsplan

8. Gleiwitzerstraße 13
Vorbescheid, Aufstockung und Umbau eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte) mit Garage
Befreiungen vom Bebauungsplan

9. Steinkirchen 2
Abbruch eines Gebäudes und Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle mit Rindermaststall

10. Am Hörhammermoos 68
Bauantrag, für die Erweiterung einer bestehenden Bewegungs- und Reithalle für Pferde

11. Newtonstraße 10
Aufstellen eines Werbepylons sowie Anbringung eines Werbeschildes auf dem Dach
Isolierte Befreiung vom Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der Schleißheimer Straße"

12. Verschiedenes öffentlich

Dienstag, 6. Januar 2015

Die Reden zur Verleihung des Hermann-Ehrlich-Preises 2014 an Hans Holzhaider

Am 23.November 2014 hat das Bündnis für Dachau den Hermann-Ehrlich-Preis an den SZ-Journalisten Hans Holzhaider verliehen. Die Reden selbst stellen einen Beitrag zur Dachauer Zeitgeschichte dar und sind es wert in Ruhe gelesen zu werden.


Laudatio von Barbara Distel zur Verleihung des Hermann-Ehrlich-Preises 2014


Rede von Hans Holzhaider zur Verleihung des Hermann-Ehrlich-Preises 2014

Dienstag, 30. Dezember 2014

MD transparent: Vertragspartner

Die Entwicklung des ehemaligen MD Geländes hat eine herausragende Bedeutung für Dachau. Das Bündnis für Dachau wird sich in einer losen Serie verstärkt um Transparenz zu diesem Thema kümmern. Was sind Fakten, was sind unerfüllbare Forderungen, Welche Lasten kommen auf die Stadt Dachau zu und wer trägt diese Lasten. Zum Auftakt stellt das Bündnis für Dachau folgenden Antrag:






Die Stadt Dachau hat mit der Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH eine Städtebauliche Grundlagenvereinbarung zur Entwicklung des MD Geländes abgeschlossen. Die zukünftige Ausgestaltung des MD Geländes hat eine herausragende Bedeutung für die Stadt Dachau. Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden

Antrag:
 

Die Stadt Dachau fordert vom Vertragspartner für die Städtebauliche Grundlagenvereinbarung zur Entwicklung des MD Geländes, der Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH, einen umfassenden Bericht zur Eigentümerstruktur, zum Gesellschaftsvertrag und zur Unternehmensentwicklung für die Jahre 2011, 2012, 2013 und soweit möglich auch vorläufige Zahlen für das Jahr 2014 ein. Dazu werden dem Stadtrat bis zur nächsten Stadtratssitzung folgende Dokumente zur Verfügung gestellt: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und die Bilanzen, GuV-Rechnungen sowie Anhänge für die Jahre 2011, 2012, 2013 und die vorläufigen Zahlen für 2014. Außerdem fordert die Stadt Dachau die Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH dazu auf sich einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung nach § 317 ff HGB zu unterziehen und diese Prüfungsberichte dem Stadtrat vorzulegen. Zusätzlich zu diesen Informationen wird dem Stadtrat die Städtebauliche Grundlagenvereinbarung mit der Dachau Entwicklungsgesellschaft zur Verfügung gestellt.
  
Begründung:
  
Aufgrund der oben genannten herausragenden Bedeutung der zukünftigen Entwicklung des ehemaligen MD Geländes ist es für die Stadt Dachau unerlässlich, eine höchstmögliche Transparenz bzgl. seines  Vertragspartners sicher zu stellen. Entgegen dieser Erwartung gegenüber dem Vertragspartner, der Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH, wurden in der Vergangenheit von der Dachau Entwicklungsgesellschaft mbH für die Jahre 2012 und 2013 keine Bilanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für das Bündnis für Dachau stellt eine höchstmögliche Transparenz zum Vertragspartner allerdings eine wichtige Grundlage zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dachau Entwicklungsgesellschaft dar.
Mit der Kommunalwahl im März letzten Jahres sind viele neue Mandatsträger in den Dachauer Stadtrat gewählt worden. Die Städtebauliche Grundlagenvereinbarung stellt die Basis für die Entwicklung des ehemaligen MD Geländes dar und sollte daher jedem Stadtrat im Wortlaut vorliegen.

Michael Eisenmann
Stadtrat

Soziale Kälte: Landrat Löwl appelliert - bleiben Bürgermeister taub?

Bereits am 4. Juni 2014 zeigten wir in unserem Blogbeitrag Sofortprogramm erforderlich: 2.382 Sozialwohnungen im Landkreis Dachau auf, wo im Landkreis die soziale Kälte herrscht. Kein Herz für Polizisten, Kindergärtnerinnen und Familien. In acht Landkreisgemeinden gibt es keine einzige Sozialwohnung.



Es sind immer die selben Argumente, an den Haaren herbeigezogen, gebetsmühlenartig wiederholt, aber deswegen werden sie nicht wahrer. An der Spitze Markt Indersdorf, diese Gemeinde mit Gymnasium, Realschule und jetzt dann auch noch mit einer Fachoberschule, bietet keine einzige Sozialwohnung an. Braucht Indersorf keine Polizisten? Keine Kindergärtnerinnen? Sollen Rentnerinnen in Indersdorf eine Zukunft haben oder sollen sie in den Bayerischen Wald exportiert werden?

Würden die Landkreis-Gemeinden den Sozialwohungsbau auf das Niveau der Stadt Dachau anheben, dann wäre das Problem mittelfristig gelöst. Leider sieht es nicht so aus, Baulandausweisungen in Kleinstweilern zur Wandlung von Bauernland in lukrativsten Bauträgerland. Die Regel »Bauernland in Bauernhand« (Art. 163 Abs. 4 Bay. Verfassung) ist zum Anachronismus geworden.

Die Stadt Dachau hat sich unter all ihren Ober-Bürgermeistern von Reithmeier über Piller und Bürgel im Sozialwohungsbau engagiert. Mal intensiver und mal weniger intensiv, aber nie ohne jegliches Engagement. In der Stadt Dachau ist man sich längst bewusst, das Ansätze wie "Soziale Eigentumswohungen oder Einheimischenmodelle" zur Lösung des Problems nichts beitragen.

Wir wünschen Landrat Löwl und seiner gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft für das neue Jahr, dass er Gehör findet. Und wenn die Landkreisgemeinden weiterhin eine Vogel-Strauss-Wohnungspolitik fahren wünschen wir ihm Durchsetzungskraft.

SPD Karlsfeld bleibt bei Nein zum NO-Umweg

Wie die Dachauer SZ heute berichtet bekräftigt der SPD-Ortsverein in seinem Mittellungsblatt "Unser Karlsfeld" die ablehnende Haltung zur sogenannten Nordost-Umfahrung, die aus der Sicht des Bündnis für Dachau keine Umfahrung sondern ein Umweg, den keiner nutzen wird, ist.
Der SPD-Ortsvorsitzende Franz Trinkl: "Was passiert also, wenn Dachau eine NO-Umfahrung bekommt, Hebertshausen eine Südumfahrung? Noch mehr Menschen ziehen ins Hinterland. Noch mehr Menschen fahren weitere Wege in die Arbeit nach München, Und noch mehr Menschen erreichen schneller den Stau in Karlsfeld".

Dienstag, 16. Dezember 2014

Schlüsselzuweisung 3.470.236 € für die Stadt Dachau

Eine freudige Weihnachtsüberraschung. Die Schlüsselzuweisung für die Stadt Dachau beträgt dieses Jahr fast 3,5 Millionen €.

Altomünster 1.474.544 €
Bergkirchen -
Dachau 3.470.236 €
Erdweg 934.504 €
Haimhausen -
Hebertshausen 488.672 €
Karlsfeld 1.810.480 €
Markt Indersdorf 771.816 €
Odelzhausen -
Petershausen 364.624 €
Pfaffenhofen a.d.Glonn 19.508 €
Röhrmoos 900.952 €
Schwabhausen 524.464 €
Sulzemoos -
Hilgertshausen-Tandern 491.032 €
Vierkirchen -
Weichs 375.136 €


Der Landkreis Dachau erhält zusätzlich noch einmal 18.476.860 €



Die Schlüsselzuweisungen 2015 stehen - wie jedes Jahr - noch unter Vorbehalt der Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes durch den Landtag.

Der kommunale Finanzausgleich in Bayern
Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) und der Kommunen und Kommunalverbände untereinander.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
- verbessert der Staat die Finanzierung der drei kommunalen Ebenen, damit diese über ausreichende Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen;
- regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke durch Umlagen;
- werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der einzelnen Kommunen entsprechend ihres Bedarfs zu einem hohen Grad ausgeglichen;
- werden kommunale Investitionsmaßnahmen gezielt unterstützt
und die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung laufender Aufgaben entlastet.

Der kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele: Zum einen soll die Aufstockung der Finanzen durch die Leistungen des Staates die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Zum anderen soll der Finanzausgleich eine den Aufgaben angemessene Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen sicherstellen. Die mit dem kommunalen Finanzausgleich verbundene Umverteilung soll zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land beitragen. Die Finanzen der Kommunen dürfen dabei aber nicht völlig nivelliert oder gar übernivelliert werden.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des kommunalen Finanzausgleichs sind das „Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz – FAG)" sowie die „Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002)“. In der Durchführungsverordnung ist u.a. festgelegt, welche Zuweisungen das Landesamt berechnet, festsetzt und zahlbar macht. Finanziell am bedeutendsten sind dabei die Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern an seine Gemeinden und Landkreise.

Der innerbayerische kommunale Finanzausgleich ist nicht mit dem Finanzausgleich zu verwechseln, der zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander stattfindet.

Dienstag, 9. Dezember 2014

Dachauer Mobilität von übermorgen

Noch hört es sich wie Science Fiction an, doch 23 Städte sind schon dran. Mehr dazu finden Sie in der Green WiWO.

Inzwischen ist vielen klar, dass bei der enormen Verkehrsbelastungen in Dachau, bedingt durch die Baulandausweisungen in den Landkreisgemeinden, eine 2. Ebene notwendig ist. In den Untergrund zu gehen wird zu teuer. Eine Alternative sind Seilbahnen. Oder eben gleich den übernächsten Schritt angehen.


Montag, 8. Dezember 2014

Neu Daten zur Entwicklung in Dachau

Ein paar interessante Zahlen hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) wieder veröffentlicht. Das komplette Kompendium ist als pdf zum download bereitgestellt.

Bevölkerungsentwicklung

In der Stadt Dachau wohnen jetzt 45.621 Einwohner, das sind 6.147 mehr als 2003

Verkehr (Landkreis bezogen)
2013 hatten wir 682 KFZ pro 1000 Einwohner.
2013 ist die Quote von verunglückten Fußgängern und Radfahren um 2,5% gestiegen
(Im Vergleich dazu Steigerung in Freising 0,1% - das andere Extrem FFB 8%)
Beinahe jeder 5. verunglückte Verkehrsteilnehmer ist ein Fußgänger oder Radfahrer

Wohnen (Landkreis bezogen)

Im Vergleich zum Jahr 2003 hat die Wohnfläche pro Einwohner von 38,1 auf 42,7m². Im Durchschnitt wohnen jetzt nur noch 2,3 Personen in einer Wohnung. 2003 waren es 2,5.


KiTa -Einrichtungen
Die Zahl der angebotenen Plätze ist von 1.680 im hat 2007 auf 2.180 im Jahr 2013 gestiegen



Arbeitsmartkdaten

Den größten Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat Bergkirchen, die Stadt Dachau liegt von den Landkreisgemeinden an drittletzter Stelle.

Schuldenstand
Die Stadt Dachau hat gegenüber dem Jahr 2003 mit 243 €/EW heut nur noch 31 €/Einwohner Schulden.
Das kann isch jedoch in Zukunft dramatisch verändern, wenn die Großprojekte Umgehung, TSV-Verlagerung und ASV Erweiterung und Erneuerung in Angriff genommen werden.








Donnerstag, 4. Dezember 2014

Di 09.12.14 18:00h - Sitzung des Stadtrats

  • 1.
    Einrichtung eines Bürgerinformationssystems;
    Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen / Beschlussvorlagen vor der Sitzung
  • 2.
    Ersatz von 750 Kugelleuchten durch energieeffiziente LED-Leuchten in den Jahren 2015 - 2017
    Bemusterung von 15 Leuchtentypen in Dachau Süd, Bewertungsbogen für Stadträte
  • 3.
    Stadtwerke Dachau;
    Feststellung des Jahresabschluss 2013
  • 4.
    Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Dachau für das Haushaltsjahr 2015
  • 5.
    Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Bürgerspitalstiftung Dachau für das Haushaltsjahr 2015
  • 6.
    Verschiedenes öffentlich

Samstag, 29. November 2014

Antrag: Radverkehr-Agenda 2015+



Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat beschlossen, das bestehende Fahrradkonzept (ADAC 2005) fortzuschreiben. Es soll den aktuellen Gegebenheiten, insbesondere der Änderung der StVO 2013 und der Verwaltungsvorschrift 2009 angepasst werden.

Wir haben dazu den Antrag gestellt, folgende Grundsätze in das Radkonzept einzubringen:
Der Ansatz des Radkonzepts von 2005, Quell- Zielverbindungen zu einem Radnetz zu verbinden, soll vorrangig behandelt werden. 
  • Wichtige Quell-Zielverbindungen (z.B. Wohnviertel - Schulen, Wohnviertel - Bahnhof, Wohnviertel - Einkaufen) sind bevorzugt auszubauen.
  • Der „Runde Tisch Radverkehr“ soll bei der Definition der Quell- Zielverbindungen einbezogen werden.
Trotz des Wegfalls der allgemeinen Benutzungspflicht für Radwege ist Rad-Infrastruktur wichtig  um mehr Radverkehr auf die Straße zu bringen und als Angebot für die schwächeren Radfahrer.
Radführungen sind im Sichtbereich der Autofahrer anzulegen.

  • Dabei sollen Radfahrstreifen und Schutzstreifen als erste Wahl angelegt werden. (Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung - VwV-StVO Absatz 4 Satz 2/ 1. Allgemeines 11. 4.).  
  • Radführungen sind im Sichtbereich der Autofahrer zu führen, dorthin zu verlegen oder besonders sichtbar zu gestalten. Insbesondere bei Abbiegesituationen z.B. durch  Fahrbahnerhöhungen, eindeutige Markierungen usw. Als Anhaltspunkt dienen die "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA" und die Lösungsvorschläge der "Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen".
  • Radführungen im Sichtbereich können auch zum Wegfall von Parkplätzen führen.
  • Die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger kann auch zu Lasten der Flüssigkeit des Autoverkehrs gehen. Dies gilt wiederum besonders bei Abbiegesituationen.
  • Die „Freigabe von Gehwegen für Radfahrer“ soll die Ausnahme bleiben.
  • Der Winterdienst soll verstärkt auf die Belange der Radfahrer abgestimmt werden.
  • Es soll der Grundsatz gelten, dass wichtige Radverbindungen (Quell- Zielverbindungen) beim Winterdienst den Straßen gleichgestellt sind. 
  • Aufklärung und Informationen zu Radfahren im Winter sind durchzuführen.(Siehe unten, Kampagnen).

Bei geplanten Sanierungen, Umbauten und Neubauten von Fahrbahnen, Radwegen, kombinierten Geh-, Radwegen und Gehwegen sind Verbesserungen für den nicht-motorisierten Verkehr zu berücksichtigen. 
Positives Beispiel einer radfahrgerechten Sanierung.

  • Planungen für nicht-motorisierten Verkehr sind den Planungen für Kraftverkehr gleichzusetzen.
  • Generell sollen bei planmäßigen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere bei nicht mehr zu den aktuellen Gegebenheiten der StVO passender Rad-Infrastruktur, Maßnahmen zur Verbesserung für den Radverkehr hergestellt werden.
 

Keine Möglichkeit die Baustelle gefahrlos zu passieren.
  • Zukünftig soll im Haushalt der Umbau von  Gehwegen mit „Radfahrer frei“  und „nicht-benutzungspflichtige Radwege“ zu Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf Fahrbahnniveau berücksichtigt werden.
  • Baustellen sind so einzurichten, dass der Rad- und Fußverkehr gefahrlos passieren kann.






Gemäß der Regelung, dass nach 2016 Ampeln für den Autoverkehr genauso für Radfahrer gelten, ist die bestehende Radinfrastruktur konsequent so anzulegen, dass an Ampelanlagen Missverständnisse vermieden werden. Dies gilt besonders für kombinierte Fuß-, Radampeln. 
Nach 2016 gelten eigentlich die Autoampeln.

  • Besonders parallel zu Vorfahrtsstraßen sind Radanlagen so zu gestalten, dass kombinierte Fuß-, Radampeln vermieden werden.
  • Der Aufstellbereich für Radfahrer muss in den Sichtbereich der Autofahrer gelegt werden. Gegebenenfalls sind Haltelinien der Autos zurückzuverlegen.
  • Direktes Linksabbiegen ist zu ermöglichen und z.B. durch vorgezogene Aufstellflächen und Abbiegespuren zu erleichtern.
  • Bei wichtigen Radbeziehungen (siehe oben, Quell- Zielverbindungen) sind die Schaltzeiten von Ampeln, besonders bei Querungen, den Bedürfnissen der Radfahrer anzupassen. Wieder gilt, Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger kann auch zu Lasten der Flüssigkeit des Autoverkehrs gehen.

Der "Runde Tisch Radverkehr" soll bei den Planungen einbezogen werden.
  • Insbesondere bei der Lösung von Konfliktstellen z.B. Abbiegebeziehungen, Querungen an Hauptstraßen usw.

Bei der Planung oder Überplanung von Wohngebieten oder bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist der Radverkehr besonders zu berücksichtigen. 
  • Es ist auf barrierefreie und zielführende Verbindung zum umliegenden Radnetz zu achten und die Verbindung zu den als wichtig definierten Zielen z.B. Bahnhof und Schulen, sicher zu stellen.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Quartiere barrierefrei für den nicht motorisierten Verkehr erschlossen werden.
  • Radabstellanlagen gehören mit zu den Planungen.

Kampagne des "Runden Tisch Radverkehr".
Kampagnen für Aufklärung, Sicherheit und Toleranz im Radverkehr und Straßenverkehr generell sind regelmäßig durchzuführen.
  • Dafür ist  in den für zukünftigen  Haushalten jeweils ein Budget zu beschließen.


Dienstag, 25. November 2014

Das Bündnis Sicherheitspaket

Das Bündnis für Dachau stellt zwei neue Anträge zur verbesserten Verkehrssicherheit auf Dachaus Straßen:



Unfallschwerpunkte Münchner und Schleißheimer Straße


in den örtlichen Medien wurden jüngst die Unfallschwerpunkte im Landkreis und Stadt Dachau mit den entsprechenden Unfallhäufigkeiten benannt. Im Stadtgebiet Dachau sind dies namentlich die Kreuzung Freisinger Straße / Alte-Römer-Straße, die Schleißheimer Straße und vor allem die Münchner Straße. Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgenden

Antrag:

Die Stadt Dachau überprüft zusammen mit der Polizei die Unfallstatistik daraufhin, an welchen Stellen es eine besondere Häufung von Unfällen gibt, stellt deren Ursachen dar, und erarbeitet mögliche Maßnahmen, um diese Unfallschwerpunkte zu entschärfen.

Begründung:

In einem Ihrer letzten Anträge stellt die CSU Fraktion die Münchner Straße als funktionierend dar und plädiert dafür, möglichst keine baulichen Eingriffe vorzunehmen. Die vorliegende Unfallstatistik beweist das Gegenteil. Statistisch gesehen gibt es in der Münchner Straße jeden dritten Tag einen Unfall und fast jede Woche einen Verletzten. Alleine diese Tatsache verpflichtet die Stadt hier Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt in gleichen Maß für die weiteren genannten Unfallschwerpunkte.




Tempo 30 Zone Augustenfelder Straße



Antrag:



Die Stadt Dachau prüft die Möglichkeiten von baulichen Maßnahmen, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Augustenfelder Straße zu gewährleisten, sowie die Sicherheit für Kinder zu erhöhen. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit Aufstellflächen an besonders gefährlichen Stellen, farbliche Kennzeichnungen sowie Fahrbahnverschwenkungen an geeigneten Stellen realisierbar sind.


Begründung:

1. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – eine sehr lange gerade Straße – wird die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nur unzureichend eingehalten. Gleichzeitig wird die Straße immer mehr als Schleichweg zum Park&Ride Parkplatz am S-Bahnhof und zur Unteren Stadt genutzt. Obwohl es sich um eine reine Anliegerstraße handelt nehmen wir ein hohes Verkehrsaufkommen mit geschätzt ca. 4000 Fahrzeugen / Tag zudem mit hohen Geschwindigkeiten wahr.
2. In den vergangenen Jahren sind mehrere Neubaugebiete (u.a. Rudi-Schmid-Weg, Zugspitzstraße) mit vielen Kindern entstanden. Ein sicheres Überqueren der Augustenfelder Straße wird allerdings mit steigendem Verkehrsaufkommen immer schwieriger. Außerdem entstehen durch den fehlenden Bürgersteig auf der östlichen Seite der Augustenfelder Straße immer wieder gefährliche Situationen beim Überqueren der Augustenfelder Straße, da man beim Verlassen der Seitenstraßen hier sofort auf der Hauptverkehrstraße steht.
3. Die Augustenfelder Straße wird immer stärker als Schulweg zum Schulzentrum Augustenfeld genutzt. In der Vergangenheit kam es deswegen schon öfters zu gefährlichen Situationen. Bisher ist hier noch nichts passiert, allerdings scheint dies nur eine Frage der Zeit zu sein. Dieses Risiko muss vorbeugend reduziert werden. 



Michael Eisenmann
Stadtrat
 



 


Montag, 24. November 2014

M 26.11.14 14:30h - Werkausschuss

1. Erweiterung Kläranlage

2. Kapazitätsauslastung Klärwerk Dachau

3. Antrag Sitzungsbeginn Werkausschuss

4. Wirtschaftlichkeitsberechnung Fernwärme Augustenfeld Mitte

5. Künftige Gebührengestaltung in der Altstadtgarage für Dauerparker

6. Anpassung Parkgebühren Parkgaragen

7. Feststellung des Jahresabschluss 2013

8. Verschiedenes öffentlich

Di 25.11.14 14:30 h - Bau- und Planungsausschuss

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1. Soziale Stadt Dachau-Ost
Ergebnis der Zwischenevaluation

2. Otto-Kohlhofer-Weg
Neubau einer Kinderkrippe - Kostendeckelung - Tischvorlage

3. Krankenhausstraße 15
Antrag Vorbescheid zum 4-geschossigen (inkl. Untergeschoss) Auslagerungsbau für Patientenzimmer, östlich des bestehenden Klinikums
Befreiungen vom Bebauungsplan 161/12 „Amperklinik“

4. Zur Alten Schießstatt 2
Vorbescheid für eine Wohnanlage mit vier Häusern - Erneute Behandlung

5. Schwarzhölzlstraße 8
Anfrage für die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Schleißheimer Straße auf Privatgrundstück
planungsrechtliche Zulässigkeit

6. Konrad-Adenauer-Straße 50
Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses

7. Einführung einer Spielplatzablöse
Antrag Stadtratsfraktion "Bündnis für Dachau" vom 22.01.2014
Erneute Behandlung

8. Ablöse von notwendigen Kinderspielplätzen gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO;
Verwaltungsrichtlinie

9. Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung e.V.;
Mitgliedschaft der Stadt Dachau;Sonderumlage

10. Heinrich-Neumaier-Platz 1
Generalsanierung und Erweiterung der Berufsschule Dachau
Wiederbehandlung

11. Konrad-Adenauer-Straße 26 und 28
Neuerrichtung eines Wohn- und Geschäftshauses
Tischvorlage

12. Verschiedenes öffentlich

Donnerstag, 20. November 2014

Bundesregierung ergänzt das Baugesetzbuch um das Thema Asyl

Am 07. November 2014 hat der Bundesrat das am Tag zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen gebilligt. Die Neuregelungen haben folgende Erleichterungen hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende zum Gegenstand:

Dauerhafte Neuregelungen:

- § 1 Abs. 6 BauGB: Die Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung werden im Katalog des Abwägungsmaterials für die Bauleitplanung unter einer neuen Ziff. 13 explizit erwähnt.
- § 31 Abs. 2 BauGB: Der Bedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden wird explizit als Grund des Gemeinwohls erwähnt, der die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB (unter den dort weiter genannten Voraussetzungen) ermöglichen kann.

Neuregelungen, befristet bis 31. Dezember 2019:

- § 246 Abs. 8 BauGB: Im unbeplanten Innenbereich kann die Nutzungsänderung von zulässigerweise errichteten Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäuden in bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, entsprechend § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB im Einzelfall auch dann zulässig sein, wenn sie sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

- § 246 Abs. 9 BauGB: Vorhaben im Außenbereich, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, sollen entsprechend § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB teilprivilegiert sein, wenn das Vorhaben im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Abs. 1 oder § 34 BauGB zu beurteilenden bebauten Flächen innerhalb des Siedlungsbereichs erfolgen soll.

- § 246 Abs. 10 BauGB: In festgesetzten oder faktischen Gewerbegebieten können für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sons-tige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende Befreiungen erteilt werden, wenn an dem Standort Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahme zugelassen werden können oder allgemein zulässig sind und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Be-langen vereinbar ist. § 36 BauGB gilt für diese Befreiungen entsprechend.

Nach 12 Jahren Stillstand: Klartext an den TSV

Wurde auch Zeit, dass man dem TSV von Seiten der Stadt mal gesagt hat, wie`s weitergeht...
schreibt Dr. Dominik Härtl im CSU Blog

Das hätte man 12 Jahre früher auch schon haben können. Als aber die CSU selbst wahrgenommen hatte, dass der Immissionsschutz für das Stammgelände nie untersucht worden war, befielen die Kollegen selbst Zweifel und forderten jetzt eine Prüfung. 12 Jahre lang hat man dem Stadtrat vorgegaukelt, dass die Komplettauslagerung alternativlos sei. Trotzdem spricht die CSU jetzt von einer Phantomdiskussion, und hat ihr Urteil schon wieder vor dem Ergebnis der Prüfung gefällt.


Montag, 17. November 2014

CSU so aktiv wie nie.... mit Bündnis Ideen

Die neue Stadtratsperiode hat wie bekannt mit einem Paukenschlag begonnen. Die CSU hat Ihren OB und Ihre Mehrheit in den Ausschüssen verloren. Im Stadtrat muss sie mit verschiedensten Splittergruppen zusammenarbeiten, um eine Mehrheit zu erhalten.

Das Schöne an dieser Situation ist, dass die ehemalige Mehrheitspartei nun tatsächlich gestalterisch tätig werden muss, um sich das Vertrauen der Wähler zurück zu erobern. Schön daran ist auch, dass sie das tatsächlich auch tut. Mit einer nie gekannten Anzahl von Anträgen und Anfragen.

Das Schönste daran ist aber, wie die CSU alte Bündnis Ideen aufnimmt und für sich entdeckt. Konstruktive Ideen müssen eben auch vernünftige sein. Hier mal eine kleine Auswahl von neuen CSU Positionen, die das Bündnis seit langem vertritt.

- Die "Sozialgerechte Bodennutzung" ist seit neuesten ein "Knackpunkt" für die CSU

- Die CSU verfolgt das Ziel den ÖPNV und den Radverkehr zu stärken. "Der überbordernde Binnenverkehr im Stadtgebiet muss eingedämmt werden."

- Die Parksituation am und um den P+R Platz am S-Bahnhof muss geordnet werden.

- Es soll die Möglichkeit einer Rad- und Fußgängerunterführung für die Münchner Str. untersucht werden.

und seit neuestem gibt es auch öffentliche Diskussionsveranstaltungen.


Ja... wenn man so durch die jüngeren Veröffentlichungen der CSU streift, reibt man sich verwundert die Augen und ist immer wieder positiv überrascht. In nächster Zukunft wird sich dann auch zeigen, ob den schönen Worten auch Taten folgen. Diese wäre auch dringend nötig. Man sollte nicht vergessen, dass die in den nächsten Jahren notwendigen Kreditaufnahmen im städtischen Haushalt Produkt einer wenig nachhaltigen Politik eben dieser CSU ist. Statt wertvolle Flächen sinnvoll zu nutzen wurden Baumarktwüsten und übermäßiges Baurecht geschaffen.

Leider ist aber nicht alles Gold was glänzt. In wichtigen Themen folgt die örtliche CSU leider noch immer den falschen Ratgebern, oder wie sonst erklärt sich das Festhalten an diesem unsäglichen NordOst-Umweg? Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen mal mit den Nachbargemeinden unterhalten, die diese Umfahrung gar nicht wirklich für nötig halten, statt blind dem neuen Landrat zu folgen. Insbesondere wenn man grossmundig tönt man könne Haushalt.

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