Dienstag, 18. Juni 2019

Wandlungsverbot von Wohnungen zu Ferienwohnungen

Dazu auch der Bericht in der Dachauer SZ vom 21.6.19 Ferienort Dachau un der dazugehörige Kommentar Sinnvoller zweiter Anlauf



Während die Stadt Dachau fraktionsübergreifend große Anstrengungen unternimmt um für Normalverdiener Wohnungen zu schaffen, wird der Bestand an Wohnungen durch Umwandlungen von Wohnungen in Ferienwohnungen oder Arbeiterwohnheime dezimiert, teilweise mit oder aber auch ohne Genehmigung. Gleichzeitig sind in der Stadt Dachau 153 Menschen obdachlos, davon 47 Kinder.

Ein Beispiel:
eine 88m2 Wohnung in Bahnhofsnähe wird für 93€ pro Nacht vermietet. Das entspricht bei 75% Auslastung einer Nettomiete von ca. 24€, bei 100% Auslastung von ca. 32€ pro m².

Aber auch die Umwandlung in Arbeiterwohnheime führt zwar zu einer exorbitanten Einnahmensteigerung, hat aber für die Stadt Dachau keinerlei Nutzen. Weder gehen damit Steuereinnahmen einher, noch sind diese Anlagen zum Leidwesen der Nachbarn mit ausreichend Stellplätzen versehen.

Es ist zu befürchten, dass diese Beispiele Schule machen und diese Nutzungen legal oder illegal im Stadtgebiet zunehmen. Während die meisten Anstrengungen die Wohnungsknappheit zu mildern nur mittel- bis langfristig wirken, bietet sich mit einem Wandlungsverbot eine schnelle und effektive Maßnahme gegen die weitere Verknappung von Wohnraum. Diese Maßnahme kostet der Stadt Dachau nichts und spart auch im Genehmigungsverfahren der Verwaltung Zeit. Die rechtliche Grundlage ist mit der Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung gegeben.

Es geht uns in unserem Antrag nicht um legale Untervermietungen, sondern um Wohnungen und Wohnhäuser, die komplett den Wohnungsmarkt entzogen werden.


Die Fraktion des Bündnis für Dachau stellt folgenden Antrag:

Nutzungsänderungen von Wohnungen zu Ferienwohnungen oder Arbeiterwohnheimen sind bis auf weiteres in Dachau nicht mehr durch die Verwaltung zu genehmigen. Bauanträge zu Ferienhäuser/-wohnungen oder Arbeiterwohnheimen sind grundsätzlich vom Bauausschuss zu genehmigen.

Begründung:
Solange in der Stadt Dachau Familien mit Kindern (laut Jahresbericht 47 Kinder) von Obdachlosigkeit betroffen sind, ist es nicht nachvollziehbar warum Nutzungsänderungen von Wohnungen zu Ferienwohnungen, Arbeiterwohnheimen genehmigt werden sollen.

Als Rechtsgrundlage bietet sich die die Baurechtsnovelle des BauGB und der BauNVO an: Das Gesetz regelt nunmehr den Umgang mit Ferienwohnungen. Gemeinden können einen Genehmigungsvorbehalt gegen den Neubau oder die Nutzung von Wohnraum als "Ferienwohnung" aussprechen. Nur in Sondergebieten (z.B. Kurorten) sind aber Ferienwohnungen und Dauerwohnungen nebeneinander als Regelnutzungen weiterhin zugelassen.

Beispiel Lindau (einstimmiger Stadtratsbeschluss)



Für die Fraktion des Bündnis für Dachau
Kai Kühnel

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