Im
Zuge der Bürgerbeteiligung zur Entwicklung von neuen Gewerbegebieten in der
Stadt Dachau wurde noch einmal deutlich, dass kaum Flächen im Stadtgebiet von
Dachau für Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es daher,
dass bestehende Gewerbeflächen einen ausreichenden Beitrag zum
Gewerbesteueraufkommen der Stadt erbringen. Dies gilt auch für den mitten im
Grünzug liegenden Standort Theodor-Heuss-Str. 111.
Nach
Durchsicht der im Bundesanzeiger öffentlich zugänglichen Bilanzen der dort
ansässigen Firmen ergeben sich einige Fragen zum Gewerbesteueraufkommen bei
Firmenverflechtungen. Die dort ansässige "Entsorgungs-GmbH“ hat erhebliche
Verlustvorträge angehäuft. Gleichzeitig hat aber eine zeitlich zusammenhängend
mit der Firmenansiedlung am fraglichen Gelände an der Theodor-Heuss-Str.
gegründete „Vermietungs-GmbH“ erhebliche Gewinne erwirtschaftet. Nachdem
Unternehmen zur Immobilien-verwaltung, wie also die
"Vermietungs-GmbH" nicht gewerbesteuerpflichtig sind, der
Gewerbebetrieb, die "Entsorgungs-GmbH“ jedoch erhebliche Verluste
angehäuft hat, liegt die Vermutung nahe, dass dieses Firmengeflecht insgesamt
keinen Beitrag zu den Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Dachau leistet.
Sollte
dies zutreffen, wäre das umso bemerkenswerter, als die Stadt Dachau in den
Jahren von 1998 bis 2010 erheblich Anstrengungen unternommen hat, um den oben
genannten Gewerbebetrieb in seinem Bestand zu sichern und eine Expansion zu
ermöglichen. Dazu wurde ein Stück wertvolles Ackerland mitten im Grünzug
zwischen Dachau und Karlsfeld in der Größe von ca. 6 ha zu einem Gewerbegebiet
umgewidmet.
Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgende
Anfrage:
- In öffentlicher Sitzung
- möge die Stadtverwaltung erklären, wie der Betrag der Gewerbesteuer generell ermittelt wird, und welche Auswirkungen Firmenverflechtungen wie oben skizziert auf die Gewerbesteuer haben.
- bitten wir an einigen Beispielen zu zeigen, welche Möglichkeiten Firmen haben, die Gewerbesteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
- In nichtöffentlicher Sitzung[1]
- möge von der Stadtverwaltung bestätigt werden, ob von den an der Theodor-Heuss-Straße 111 ansässigen Firmen an der in den letzten 10 Jahren Gewerbesteuern an die Stadt Dachau entrichtet wurden? Wenn Ja, in welcher Höhe?
- möge von der Stadtverwaltung bestätigt werden, ob im Laufe der letzten 10 Jahren von Konzernmüttern von den an der Theodor-Heuss-Straße 111 ansässigen Firmen Gewerbesteuerzahlungen an die Stadt Dachau geleistet wurden? Wenn Ja, in welcher Höhe?
Begründung:
Die
Stadt Dachau ist innerhalb des Großraums München einem erheblichen
Siedlungsdruck ausgesetzt und wächst bezüglich seiner Einwohnerzahl
überdurchschnittlich. Gleichzeitig verursacht dieser Zuzug erhebliche
Folgekosten, die vom Einkommensteuerzuwachs nicht abgedeckt sind. Daher ist es
für die Stadt Dachau von größter Wichtigkeit, Gewerbesteuereinnahmen zu
generieren.
Der
Stadtrat muss letztlich bei der Erschließung von Gewerbestandorten, der
Ansiedlung oder Erweiterungen von Gewerbebetrieben im Sinne des Gemeinwohls
entscheiden. Für die Bewertung ist es wichtig, die Mechanismen der
Gewerbesteuervermeidung zu kennen. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es ihre Pflicht,
bestehende Gewerbegebiete bestmöglich zu nutzen und wenn möglich zu optimieren.
Michael Eisenmann
Stadtrat
[1]
bzgl. Der
Auskunftspflicht verweisen wir auf mehrere Urteile zum Thema: VG Magdeburg,
Beschluss vom 09. November 2015 – 9 B 745/15; Hessischer
Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2014 – 8 A 1416/13.Z; VG
Wiesbaden, Urteil vom 08. Mai 2013 – 7 K 1454/12.WI
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