Dienstag, 12. August 2014

Bordell: Bauvorhaben ohne Bautafel

Art 9 BayBO Absatz 3

3) Bei der Ausführung nicht verfahrensfreier Bauvorhaben hat der Bauherr an der Baustelle ein Schild, das 
die Bezeichnung des Bauvorhabens sowie 

die Namen und Anschriften 
des Bauherrn und 
des Entwurfsverfassers 

enthalten muss, dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar anzubringen.


Foto: Axel Feiereisen


Eine Bautafel ist nicht vorhanden, vielleicht ist das Vorhaben ja schon in Betrieb?

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