Montag, 21. Mai 2012

Stadtratssitzung zu Windkraft abgesagt.

Die Stadtrat-Sondersitzung für den 22.05. wurde mit folgender Begründung abgsagt:


"Dieser Termin wurde am Jahresanfang reserviert für Beschlüsse zur Aufstellung des gemeinsamen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen. Wie in der Sitzung am 08.05.2012 bekannt gegeben, führt die jüngste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Windkraftanlage Etzenhausen zu deutlichen Änderungen in der gemeinsamen Planung. Nach Aussage des beauftragten Planungsbüros Brugger, Aichach, werden erst im Juli entsprechend überarbeitete Entwurfsunterlagen vorliegen. Falls abweichend von den normalen Sitzungsterminen dann eine Sondersitzung erforderlich wird, wird dies frühzeitig bekannt gegeben werden."

Unserer Meinung nach ist die gemeinsame Planung ohnehin gescheitert, denn das selbstauferlegte 900 m Abstandsgebot ist rechtlich nicht haltbar. Hätte man auf die Einwände des Bündnis für Dachau gehört, wären keine unnötigen Planungskosten aufgelaufen.

1 Kommentar:

  1. ... also ganz so kann man das meiner Meinung nach nicht stehen lassen.

    Auf http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/images/PDFs/2012/22a310b.pdf kann jeder die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Originaltext nachlesen.

    Dort steht weder, dass die 900m Abstandsgrenze per se unzulässig ist, noch steht dort, dass ein gemeinsamer Flächennutzungsplan mehrerer Gemeinden unzulässig ist.
    Vielmehr erwähnte das Gericht mit keinem Wort die 900m Grenze, sondern entschied, dass:

    (1) sehr wohl ein gemeinsamer Flächennutzungsplan zulässig ist, solange die beteiligten Gemeinden per Beschluss ihr Einverständnis hierzu hinreichend konkret zum Ausdruck gebracht haben; und
    (2) im Außenbereich gelegene Splittersiedlungen durchaus auch bei den einzuhaltenden Abständen zu berücksichtigen sind, solange die Verwaltung hierfür hinreichende Gründe liefert (was bislang versäumt wurde); und
    (3) die Kriterien "Windhöffigkeit" sowie "positive Nutzbarkeit durch die jeweiligen Grundeigentümer" berücksichtigt werden.

    In diesen drei Punkten gilt es vor allem nachzubessern. Erfolgt das, sehe ich durchaus die gemeinsame Planung als zielführend an. Denn was ist denn bitteschön sinnvoller: Mehrere Windräder an windtechnisch (und auch landschaftlich) dafür geeigneten Orten aufgrund einer gemeinsamen Planung oder einzelne verstreute Windräder "mitten in der Landschaft" an nur punktuell geeigneten Standorten. Dass die erste Alternative auch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoller ist, liegt doch kalr auf der Hand.

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