Donnerstag, 19. Februar 2009

Stadtrat soll Entscheidung über Beteiligungen der Stadtwerke an sich ziehen!

Das Bündnis für Dachau fordert in einem Antrag vom 19. 2. 09 die Veröffentlichung aller Beteiligungen der Stadt und des städtischen Eigenbetriebs auf ihrer Homepage, unabhängig von der Höhe der jeweiligen Beteiligung. Die Angabe soll in Prozent und in absoluten Beträgen erfolgen

Das Bündnis begründet seinen Antrag damit, dass Transparenz und Offenheit die obersten Grundsätze im Verhältnis der Stadtverwaltung zu ihren Bürgern sein sollen. Die Beteiligung städtischer Betriebe an anderen Unternehmen ist von übergeordnetem öffentlichen Interesse und sollte daher für alle Bürger jederzeit einsehbar sein. Geheimniskrämerei und Nichtöffentlichkeit, sind fehl am Platz und führen nur zu Misstrauen, Gerüchten und Fehlinformationen, wie das Beispiel der Beteiligung der Stadtwerke an diversen Kraftwerksprojekten zeigt.

Nach dem Willen des Bündnis sollen alle Beteiligungen der Stadt und der Stadtwerke als ihrem Eigenbetrieb offen gelegt werden, unabhängig von ihrer Höhe. Die Gemeinden sind zwar nach Art.94 BayGO Abs.3 erst ab einer Beteiligung in Höhe von mindestens 5% gesetzlich verpflichtet, einen sog.
Beteiligungsbericht zu veröffentlichen, aber auch bei niedrigeren Sätzen haben die Bürger nach Ansicht der Bündnis-Stadträte ein Recht auf Information.

Die mehrfach geäußerte Ansicht der Werksleitung, man befürchte durch die Veröffentlichung dieser Daten Wettbewerbsnachteile ist unbegründet und stellt sich als vorgeschobenes Argument heraus, denn andere bayerische Gemeinden praktizieren dies in vorbildlicher Weise. Gute Beispiele sind die Homepage der Stadt Rosenheim (www.rosenheim.de -> Beteiligungen) oder die der Stadtwerke Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg (www.stadtwerke-hall.de -> Partnerschaften). Diese Stadtwerke haben im Gegensatz zu Dachauer Gepflogenheiten offensichtlich berhaupt kein Problem damit, Beteiligungen klar und öffentlich zu benennen.

Das Bündnis für Dachau fordert darüberhinaus die Behandlung dieses Antrags nicht im Werkausschuss, sondern in öffentlicher Sitzung im Stadtratsplenum bzw. im Hauptauschuss. Es beruft sich dabei auf Art.88(4) BayGO, demzufolge sich der Gemeinderat als übergeordnetes Gremium eine den Eigenbetrieb betreffende Entscheidung allgemein vorbehalten oder im Einzelfall an sich ziehen kann.



Sabine Geißler

Referentin für Umwelt und Energie

Fraktion Bündnis für Dachau

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