Dachau, den 19.02.09
Wir stellen folgenden Antrag zur öffentlichen Behandlung im Stadtrat bzw. im Hauptausschuss:
ANTRAG
Veröffentlichung aller Beteiligungen incl. städtischer Eigenbetrieb
Die Stadt Dachau stellt auf ihrer Homepage in einer Übersicht alle eigenen und die Beteiligungen des städtischen Eigenbetriebs dar, unabhängig von ihrer Höhe. Die Angabe erfolgt in Prozent und in absoluten Beträgen.
Wir machen von Art.88(4) BayGO Gebrauch, demzufolge sich der Gemeinderat als übergeordnetes Gremium die Entscheidung allgemein vorbehalten oder im Einzelfall an sich ziehen kann.
BEGRÜNDUNG
Transparenz und Offenheit sollten die obersten Grundsätze im Verhältnis der Stadtverwaltung zu ihren Bürgern sein.
Die Beteiligung städtischer Betriebe an anderen Unternehmen ist zweifellos eine Sache von übergeordneter öffentlicher Relevanz und sollte daher für alle Bürger jederzeit einsehbar sein.
Geheimniskrämerei und Nichtöffentlichkeit sind fehl am Platz und führen zu Misstrauen, Gerüchten und Fehlinformationen.
Daher sollten alle Beteiligungen der Stadt und des Eigenbetriebs offen gelegt werden, unabhängig von ihrer Höhe. Die Gemeinden sind zwar nach §94 BayGO Abs.3 erst ab einer Beteiligung in Höhe von mindestens 5% gesetzlich verpflichtet, einen Beteiligungsbericht zu veröffentlichen, aber auch bei niedrigeren Sätzen haben die Bürger ein Recht auf Information.
Die Angst, durch die Veröffentlichung dieser Daten Wettbewerbsnachteile zu erleiden, ist unbegründet, denn andere bayerische Gemeinden praktizieren dies in vorbildlicher Weise. Gute Beispiele für eine solche Darstellung sind die Homepage der Stadt Rosenheim (www.rosenheim.de -> Beteiligungen) oder die der Stadtwerke Schwäbisch Hall / Baden-Württemberg (www.stadtwerke-hall.de -> Partnerschaften).
Sabine Geißler
Referentin für Umwelt und Energie
Für die Fraktion Bündnis für Dachau
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