Dienstag, 21. November 2017

Bündnis will Verdoppelung: Kunst am Bau vertagt

Etwas unerwartet löste der Vorschlag von Kai Kühnel (Bündnis für Dachau) eine längere Diskussion über Kunst am Bau aus.

Im Verwaltungsvorschlag wurde als Richtlinie für das Budget Kunst am Bau 1% der Kostengruppe 300 vorgeschlagen.

Der Gegenvorschlag von Kai Kühnel war sich an der entsprechenden "Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich" zu orientieren. Hier werden die Grenzen wie folgt vorgeschlagen:

5.2.1.2
Die Ausgaben für Aufträge an bildende Künstler und Kunsthandwerker sind grundsätzlich zuweisungsfähig. Soweit die Ausgaben für eine Maßnahme nicht nach Kostenpauschalen festgesetzt werden, sind sie im Rahmen des Kostenrichtwertes nur bis zu folgenden prozentualen Anteilen der Kostengruppe 300 gemäß DIN 276 zuweisungsfähig:
– bei Ausgaben der Kostengruppe 300 bis zu 500.000 €: 2,0 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe bis zu 2,5 Mio. €: 1,5 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe bis zu 7,5 Mio. €: 1,0 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe : 0,5 v.H.
höchstens jedoch 125.000 €.


Da die städtischen Baumaßnahmen in den seltensten Fällen die 7,5 Mio Grenze überschreiten werden, kommen also i.d.R. nur die ersten beiden Spiegelstriche in Betracht, dazu ein Beispiele:

Eine Kinderkrippe, die mit 80% der zuwendungsfähigen Kosten vom Freistaat gefördert wird.

300er Baukosten: 500.000 €

a) Modell Stadt Dachau:

1% entspricht 5.000€
Anteil Stadt: 1.000€
Anteil Staat: 4.000€

b)Modell Freistaat Bay:

2% entsprechen 10.000€
Anteil Stadt: 2.000€
Anteil Staat: 8.000€

Das heißt 10.000 € statt 5.000 € für Kunst kosten der Stadt nur 1.000€ mehr.

Natürlich gibt es auch Maßnahmen die mit weniger als 80% gefördert werden, aber nennt sich Dachau nicht Künstlerstadt, bzw. Kulturstadt, sollen wir da hinter Werten zurückbleiben, die der Freistaat vorgibt?

Man muss dazu auch wissen, das bei einem Bauprojekt von 7 Kostengruppen lediglich eine (KGR 300 Bauwerk) als Nettowert herangezogen wird. Grundstück-, Erschließen, Technik, Außenanlagen, Ausstattung, Baunebenkosten werden ausgeklammert. Da relativiert sich die verdoppelung des Prozentsatzes ziemlich schnell. An den Gesamtkosten wird dann die Kunst am Bau noch weit unter 1 Prozent liegen.

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, der Vorschlag soll geprüft werden.

Ersatzbau Scherer-Halle ASV

Die neu zu errichtende Mehrzweckhalle liegt im Überschwemmungsgebiet, die Verwaltung zeigte dem Ausschussmitgliedern verschiedene Varianten auf, wie darauf reagiert werden kann. Der Bauausschuss hat sich für die kostengünstigere Variante Aufschüttung des Baugrundes entschieden. Gleichzeitig soll eine entsprechende Retensionsfläche geschaffen werden.

Umsiedelung Autoliv

Für das Gebiet nördlich der Schleißheimer und westlich der Kopernikus Straße wurde heute der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Hierhin soll die Fa. Autoliv umgesiedelt werden. Diverse Unsicherheiten bzgl. tatsächlicher zu prognostizierender Gewerbesteuereinnahmen sollen in Kürze geklärt werden, bis zur Auslegung ist eine Planung ohnehin unverbindlich.

Donnerstag, 16. November 2017

Mi 22.11.2017 14:30h - Familien- und Sozialausschuss

1. Kindertageseinrichtungsatzung;
Prüfung einer Gebührenerhöhung

2. Antrag der Greta-Fischer-Schule auf Bezuschussung des Projekts "KunstKulturTag"

3. Verschiedenes öffentlich

DI 21.11.2017 14:30 - Bau- und Planungsausschuss

1. Nördlich Schleißheimer Straße/Westlich Kopernikusstraße
Aufstellung eines Bebauungsplans zur Umsiedlung der Firma Autoliv
Aufstellungsbeschluss

2. Gröbenrieder Straße 21 - ASV Gelände
Ersatzbau Georg-Scherer-Halle
Planungsalternativen

3. Gemeinschaftsunterkunft Kufsteiner Straße
Flächennutzungsplanänderung
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

4. Richtlinien der Stadt Dachau für Kunst am Bau

5. Hochstraße 26
Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage mit Gärtnerei

6. Verschiedenes öffentlich

Dienstag, 14. November 2017

Der TSV und die Mollschen Zornausbrüche

Die heutigen Berichte in der Lokalpresse über die Ausbrüche des TSV-Vorsitzenden Moll werfen kein gutes Licht auf den Zustand des Vereins und seines Vorstandes. Wolfgang Moll beleidigt den Oberbürgermeister und greift die anderen Mitglieder des Stadtrates in vollkommen unangemessener Weise an. Von außen ist nicht erkennbar, ob hier die sportlichen Ziele des Vereins oder die Interessen eines Bauträgerkonsortiums im Vordergrund stehen.

Entgegen allen Beschlüssen des Stadtrats will Wolfgang Moll nicht das gesamte Stammgelände zur Finanzierung der Aussiedlung veräußern. Der Verein soll nach seiner Vorstellung eine Fläche behalten und darauf einen Mix aus Kindergarten und Sportstudentenheim betreiben und dadurch womöglich auch noch internationale Reputation erlangen.

In einer kruden Kopfrechnung versucht er den Stadträten weis zu machen, dass dies eine Win-Win-Situation sei. Diese Rechnung existiert derzeit aber tatsächlich nur in seinem Kopf. Das Bündnis für Dachau hat ihn in der gestrigen Sitzung aufgefordert, seine Kalkulation schriftlich vorzulegen, denn wir haben den Eindruck, dass sein Modell unkalkulierbare Risiken für die Zukunft des Vereines beinhalten könnte.

Dass Moll in seiner Kritik ein Turnmädchen einer 4. Klasse als Kronzeugin der angeblichen Verweigerung konstruktiver Mitarbeit des Oberbürgermeisters mißbraucht, spricht Bände. In offenen Briefen versteigt sich der fraktionslose Stadtrat gar in Verschwörungstheorien und behauptet, die Verwaltung würde zu Ungunsten des Vereins „von wem auch immer inszeniert bzw. gesteuert" vorgehen. Das Bündnis für Dachau kann dafür keine Anhaltspunkte finden.

Die Art und Weise wie der TSV-Vorsitzende Moll seinen Verein gegenüber der Stadt und dem OB vertritt ist so nicht mehr hinnehmbar. Wir rügen dieses Verhalten auf das Schärfste und fordern den Stadtrat der Zwei-Mann-Ausschussgemeinschaft auf, wieder auf dem Teppich zu landen. Eine öffentliche Entschuldigung beim Oberbürgermeister wäre mehr als angemessen.

Freitag, 10. November 2017

SZ Dachau: Stadtrat beschließt Grundsätze der Dachauer Baulandentwicklung

In der heutigen Dachauer SZ von Viktoria Großmann:

Investoren in der Pflicht


"Besonders zufrieden ist die Fraktion Bündnis für Dachau. Sie hatte bereits seit der Jahrtausendwende für dieses Projekt gekämpft."

Mi 15.11.2017 14:30h Haupt- und Finanzausschuss

1. Stadtbau GmbH Dachau;
Hier: Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

2. Stadtbau GmbH Dachau; Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
hier: Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplan 2017 - 2021

3. Antrag der RKV Solidarität Dachau e.V. - Förderung der Reisekosten für Teilnahme an der Urban Trial Weltmeisterschaft 03.-13-11.2017 in Chengdu (China)

4. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Bürgerspitalstiftung Dachau für das Haushaltsjahr 2018

5. Haushalt 2018; Haushaltsmittel für Instandsetzung der historischen Feuerwehr-Drehleiter DL 25

6. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Dachau für das Haushaltsjahr 2018

7. Verschiedenes öffentlich

Di 14.11.2017 14:30h Umwelt- und Verkehrsausschuss

1. Bahnlinie S2 Altomünster - Elektrifizierung
Bahnübergang bei km 1,980 - Waldfriedhof
Gegenüberstellung verschiedener Varianten

2. Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 8. November 2017

Stadtrat beschließt Folgekostenpapier zur Baulandentwicklung

Nach vier Jahren Vorarbeit ist es gelungen einstimmig die Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung - Folgekosten und Wohnungsbauförderung zu verabschieden.

Worte wie "sozialgerechte Bodennutzung" oder "Abschöpfen" kommen darin nicht mehr vor. Und das ist auch richtig so, denn es suggerierte nur, das Grundstücksbesitzern etwas genommen würde, doch das war und ist nicht der Fall. Im Gegenteil: die Stadt beschenkt bei der Ausweisung von neuen Baugebieten die Grundstücksbesitzer, denn mindestens 50 % des Mehrwerts bleiben den Grundstücksbesitzern.

Dass die Folgekosten für Schulen und Kindergarteneinrichtungen in Ansatz gebracht und mind. 30% geförderter Wohnungsbau gefordert werden ist ebenso Bestandteil wie das Dachauer Modell für Wohnraumförderung von Eigentumswohnungen.

Zur Anwendung werden die Regeln nur gebracht wenn die Geschossfläche für Wohnnutzungen mehr als 500m2 beträgt. In der Vergangenheit wurden die alten Regeln umgangen, indem Bebauungspläne in "Teilbebauungspläne" zerstückelt wurden. Mit der neuen Grenze wird diesem Vorgehen ein Riegel vorgeschoben.

Eins ist uns klar, auch die neuen Grundsätze werden die Folgekosten für die Stadt Dachau nicht in Gänze sondern nur zu einem Anteil kompensieren können. Und so ist auch zukünftig abzuwägen, ob die Ausweisung von neuem Bauland von Vorteil ist. Die Dachauer Bürger mit Ausnahme der Bauträger wünschen sich eine Begrenzung des Wachstums. Dem entgegen steht die Landes-, Bundes- und Europapolitik die mit den Metropolregionen eine Politik zum Schaden des Münchner Umlands eben keine Wirtschaftspolitik mehr betreiben sondern den Märkten freien Lauf lassen.



Dachau bereitet neuen Flächennutzungsplan vor - Bürger wollen mehr Grün und Erholungsflächen

Mit Mehrheit aber gegen 14 Stimmen hat der Stadtrat beschossen einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Die Gegenstimmen kritisierten aber nicht das Vorhaben an sich, sondern den Zeitpunkt, der als zu früh gewertet wurde. Interessant waren die Anlagen zur Beschlussvorlage, die sich auf die Bürgerumfrage der Bürgerversammlungen bezog.

Demnach wünschen sich die Dachauer überwiegend

- eine Begrenzung des Wachstums (73:46)

- ein Wachstum im Bestand und weniger an den Rändern (61:52)

- Die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen (115:3)

- Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen zur Finanzierung der städtischen Aufgaben (82:39)

Gerade letztere beiden Punkte stehen in arger Konkurrenz, und die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen musste bisher immer zurückstehen, da ist Nachholbedarf vorhanden.


Stadtrat beschließt Bewohnerparkzone Augustenfeld

Einstimmig hat der Stadtrat die Bewohnerparkzone Augustenfeld beschlossen. Zum 1. Dezember 2017 tritt die erste Bewohnerparkzone Dachaus offiziell in Kraft.
Sie liegt östlich des Bahnhofs und bringt Veränderungen beim Parken mit sich – sowohl für Anwohner in Augustenfeld wie auch für Pendler und Besucher.

Im Westen wird die neue Bewohnerparkzone von der Bahntrasse sowie der P+R-Fläche begrenzt; im Osten stellt die Jahnstraße das Ende des Gebietes dar. Die nördliche Grenze bildet die Schleißheimer Straße, südlich erstreckt sich die Zone bis zum Ende der Wohnbebauung auf Höhe des Caritas-Zentrums und des TSV-Geländes.

Wollen Pendler, Besucher oder Beschäftigte ansässiger Einrichtungen ihr Auto in der Bewohnerparkzone abstellen, müssen sie künftig ein Parkticket lösen. An den neu aufgestellten Parkscheinautomaten kostet jede angefangene Stunde 0,50 € - und zwar ohne Höchstparkdauer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr.

Für Anwohner gibt es einen Bewohnerausweis, ausführliche Infos und den Antrag zum download findet man auf der entsprechenden Seite der Stadt Dachau BEWOHNERPARKZONE AUGUSTENFELD

Freitag, 3. November 2017

Landratsamterweiterung und zusätzliche Alternativen


In der Dachauer SZ wurde am 2.11. aus der Bauauschusssitzung zum Thema Landratsamterweiterung berichtet.

Der alte ist der neue Standort


Bei der Benennung der Alternativen, genannt werden nur die beiden Bahnhöfe, fehlen jedoch weitere Alternativen wie Dr. Hiller Straße und die Breitenau. Sie wurden von den Kreisräten in einer Sitzung selbst ins Spiel gebracht. Das perfide an der Geschichte ist, ist das Baurecht am Zauner-Ring erstmal geschaffen, hat die Stadt Dachau wieder den Grundstückswert um ein vielfaches erhöht, egal ob das Landratsamt dort einzieht oder nicht. Das hat man ja schon beim Nachbargebäude nachvollziehen können. Dass das aber zu Lasten der Anwohner gehen wird spielt so gut wie keine Rolle.

Donnerstag, 2. November 2017

CSU-Landrat setzt sich ein Denkmal: Schuldenfrei und Senkung der Kreisumlage!

Der Landkreis Donau-Ries ist ab heute schuldenfrei und die Kreisumlage wird auch noch um 1,5 auf 46% gesenkt, während bei uns 60 Millionen neue Schulden für die Erweiterung des Landratsamtes an der falschen Stelle anstehen. Der Landkreis Donau-Ries schafft das obwohl der Landrat bei der CSU ist!

Dazu mehr: Als einziger Landkreis in ganz Bayern: Donau-Ries ist schuldenfrei

Mehr auf den Seiten des BR...

Mittwoch, 1. November 2017

Gemeinwohl 6: Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung – Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten

Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken – planungsrechtliche Instrumente schärfen


Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung – Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten


Etwa die Hälfte der Wohnungsbautätigkeit in Großstädten erfolgt im Innenbereich auf der Grundlage von § 34 BauGB. Der Rechtsanspruch des Eigentümers auf Erteilung einer Bau-genehmigung stützt sich hier ausschließlich auf städtebauliche Kriterien, insbesondere das Einfügen in die nähere Umgebung nach Art und Maß der Nutzung. Gemeinwohlbelange (An-teil sozial gebundener Wohnungen, Infrastrukturkosten) bleiben dagegen unberücksichtigt. Um mit der erforderlichen Effektivität den Gemeinwohlbelangen in diesen Bereichen Geltung zu verschaffen, bedarf es einer Verbesserung der kommunalen Handlungsoptionen. Vorgeschlagen wird hierzu, die Festsetzungsmöglichkeiten in einfachen Bebauungsplänen durch einen neuen § 9 Abs. 2d BauGB zu erweitern, der in definierten Bereichen für neue Bauvorhaben einen Beitrag zum Gemeinwohl als Genehmigungsvoraussetzung ermöglicht.


An der Veräußerungsbereitschaft der Eigentümer mangelt es meist aus vielfältigen persönlichen und ökonomischen Gründen. Einerseits betreiben Eigentümer private Bodenbevorratung und halten beispielsweise Flächen für ihre Kinder oder Enkel vor. Andererseits unterbleibt eine Veräußerung der Flächen oft auch deshalb, weil Grundstücke in der Hand von verstreuten Erbengemeinschaften liegen oder die Eigentümer wirtschaftlich oder mental überfordert sind. Zudem sehen Eigentümer von potenziellem Bauland angesichts des historisch niedrigen Kapitalmarktzinsniveaus keine ökonomisch sinnvollen Anlagealternativen. Von zunehmender Bedeutung sind indes das Halten und der gezielte Erwerb von Boden durch Private als Spekulationsobjekt. Im Ballungsraum München agieren „Land Banker“ und erwerben baureife Grundstücke von vornherein in spekulativer Absicht ohne Interesse an baulicher Nutzung.

Ein weiteres Hemmnis für eine Entwicklung: Häufig können brachliegende Einzelgrundstücke lediglich gemeinsam mit benachbarten Grundstücken sinnvoll umgenutzt und revitalisiert werden. Nach einem Zwischenerwerb ist oft eine grundstücksübergreifende und strukturelle Neuordnung durch eine städtebauliche Gesamtmaßnahme erforderlich. Es besteht damit offensichtlich Bedarf an einem adäquaten durchsetzungsstarken Steuerungsinstrument. Insofern weist das geltende Städtebaurecht eine Regelungslücke auf.


Das Deutsche Institut schlägt hier die Innenentwicklungsmaßnahme (IEM) vor. Städten und Gemeinden soll eine durchsetzungsstarkes Instrument gegenüber kooperationsunwilligen Grund-stückseigentümern an die Hand gegeben werden, mit der sich eine Bebauung der betreffenden Flächen realisieren lässt....

Eine Bauverpflichtung mit Fristsetzung, die sich aus der IEM-Satzung oder dem IEM-Bebauungsplan ergibt, soll eine zeitnahe Bebauung der Grundstücke entsprechend der Stadtent-wicklungskonzeption der Gemeinde sicherstellen. Erfüllt der Eigentümer die Bauverpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist, soll die Gemeinde ein angemessenes Angebot zum freihändigen Erwerb unterbreiten (aktives Ankaufsrecht).

Das klingt zunächst einmal etwas utopisch, der Vorschlag muss auch erst einmal ins Baugesetzbuch aufgenommen werden. Es zeigt aber, dass die Fachleute ganz klar erkannt haben, dass der "freie" Markt überfordert ist und die Kommunen in ihrer Planungshoheit gestärkt werden müssen.

Montag, 30. Oktober 2017

Gemeinwohl 5: Kommunales Vorkaufsrecht weiterentwickeln

Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken – planungsrechtliche Instrumente schärfen


Kommunales Vorkaufsrecht weiterentwickeln


In spekulativ überhitzten Märkten und bei nicht veräußerungsbereiten Eigentümern reicht das Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht aus, um den Kommunen einen effektiven Zugriff auf die für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung erforderlichen Flächen zu eröffnen.

Es wird vorgeschlagen, die Regelungen des Besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 BauGB) insofern zu erweitern, dass in einem durch Satzung zu bestimmenden Teilbereich der Stadt generell ein preislimitiertes Vorkaufsrecht gilt – und nicht nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Zudem sollte klarstellend geregelt werden, dass auch die Durchsetzung des Vorrangs der Innenentwicklung ein ausreichender Gemeinwohlgrund zur Ausübung des Vorkaufsrechts ist. Durch diese Absenkung der rechtlichen Hürden ließe sich die Innenentwicklung forcieren. Darüber hinaus ist der Umgehungen des Vorkaufsrechts durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen, sog. „share deals“ in geeigneter Weise entgegenzuwirken. In Erwägung zu ziehen ist auch, das Vorkaufsrecht in bestimmten Fällen auf Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie auf Erbbaurechte auszudehnen. Den Gemeinden muss die Möglichkeit eingeräumt werden, begründet eine Fristverlängerung zur Ausübung der Vorkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können.

Mit einem preislimitierten Vorkaufsrecht ist hier das Vorkaufsrecht nach Verkehrswert gemeint. In der Praxis bestehen immer wieder Unsicherheiten, ob die verfolgten Gemeinwohlgründe ausreichend gewichtig sind, um die Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechtfertigen. Vor diesem Hintergrund sollte im Gesetz unterstrichen werden, dass das Vorkaufsrecht auch ausgeübt werden kann, um den Vorrang der Innenentwicklung durch Aktivierung der Baugrundstücke zur Geltung zu bringen. Der Vorkauf könnte dann durch Abwendungsvereinbarung abgewendet werden, soweit der Käufer sich zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. Auf diese Weise ließe sich dem rein spekulativen Immobilienhandel im Interesse einer Mobilisierung der Baulandreserven entgegenwirken.

Schließlich geht es auch um die Verbesserung der Praktikabilität bei der Anwendung des Vorkaufsrechts. Da die Entscheidungsfindung über die Ausübung des Vorkaufsrechts häufig die Einbindung des Stadtrats erfordert, stellt die Frist von zwei Monaten immer wieder als zu kurz heraus. Der Stadt muss die Möglichkeit eingeräumt werden, begründet eine Fristverlängerung zur Ausübung der Vorkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können.

Sonntag, 29. Oktober 2017

Gemeinwohl 4: Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb


Die zunehmende Verbreitung – und auch die Erfolge – von städtebaulichen Verträgen (Umsetzung von Baulandmodellen usw.) dürfen nicht über eines hinweg täuschen: Die Steuerungsfähigkeit der Kommunen ist über ihre Rolle als Grundeigentümer wesentlich höher als allein mit planungsrechtlichen Instrumenten. Deshalb ist dem kommunalen Zwischenerwerb und der strategischen Bodenbevorratung Vorrang vor städtebaulichen Verträgen einzuräumen. Kommunen müssen hierzu künftig rechtlich und finanziell in die Lage versetzt werden, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung benötigten Grundstücke zu erwerben. In den Ländern bestehende haushaltsrechtliche Regularien – insbesondere für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten – und die diesbezüglich zum Teil restriktive Handhabung der Kommunalaufsichtsbehörden bedürfen einer Korrektur. Bodenvorratspolitik steigert das kommunale Vermögen – dem laufen kommunale Entschuldungsprogramme durch Grundstücksverkäufe diametral entgegen.

Aus Dachauer Sicht betrachtet bedeutet das eine Priorisierung der städtischen Ankaufspolitik, bzw. bei Anwendung der "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung", dass eine Übertragung der Grundstücke an die Stadt(bau) Vorrang vor privaten geförderten Wohnungsbau haben sollte. Das wird schwer zu vermitteln sein, die Tendenz ist derzeit genau umgekehrt.

Di 07.11.17 18:00h - Stadtrat

1. Würdigung: 50 Jahre Syrius und Emma Eberle Stiftung

2. Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung
Folgekosten und Wohnungsbauförderung
Punkt 3 Dachauer Modell zur Wohnraumförderung

3. Räumliche Entwicklung Dachau
zukünftige Flächennutzungen gesamtes Stadtgebiet
Mitbehandlung Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2015

4. Bewohnerparkzone Augustenfeld, Parkgebührenordnung

5. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Bestimmung des Amtsblattes; Wertgrenzen für Nachträge;

6. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Unterhalt von baulichen Anlagen

7. Verschiedenes öffentlich

Samstag, 28. Oktober 2017

Gemeinwohl 3: Boden- und Infrastrukturfonds einrichten

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Boden- und Infrastrukturfonds einrichten


Vielen Städten und Gemeinden fehlen die finanziellen und personellen Ressourcen für eine effektive Liegenschaftspolitik. Hier setzen Bodenfonds an, mit denen Spielräume der Stadtentwicklung geschaffen und langfristig gesichert werden können, indem ein Sondervermögen (Wohnbau-, Gewerbeflächen) aufgebaut wird. Bund und vor allem die Länder sind hier gefordert.
Es geht zum einen um die Beseitigung von Regularien in den Ländern, die dem Aufbau regionaler und kommunaler Boden- und Infrastrukturfonds entgegenstehen. Zum anderen sollten Bund und Länder den Aufbau von Bodenfonds unterstützen: indem sie finanzielle Beiträge, z. B. in Form von Mitteln aus der Wohnungs- bzw. Städtebauförderung, und Sacheinlagen, z.B. in Form bundes- oder landeseigener Grundstücke, leisten sowie organisatorisches „Know-how“ (z.B. Pilotprojekte) zur Verfügung stellen. Bund und Länder sollten mit gutem Beispiel vorangehen und selbst Liegenschaftsfonds begründen und/oder ihre Flächen in die kommunalen Fonds einlegen. Auf diese Weise könnten sie eine nachhaltige und am Gemeinwohl ausgerichtete Nutzung ihrer Liegenschaften gewährleisten.

Ein entsprechender Fonds hätte der Stadt es ermöglicht das MD-Gelände zu kaufen, und Gemeinwohl orientiert zu entwickeln. Als Gegenargument wird immer das Thema Altlasten angeführt. Doch das Gesetz gebietet, dass die Altlasten ohnehin durch die Besitzer und Vorbesitzer beseitigt werden müssen. Es ist also ein Trugschluss, dass die Aufwendungen für die Altlastenbeseitigung durch Baurecht kompensiert werden müssen.

Für die Stadt Dachau ist es bei Anwendung aller Rechtsmittel im Extremfall sogar heute noch möglich, die sofortige Altlastenbeseitigung herbei zu führen und dann befreit von allen Zwängen darüber nachdenken, was denn sinnvoll ist für unsere Stadt. Das kann sich vom Interesse der Baurechtsentwickler und -vermehrer deutlich unterscheiden.



Freitag, 27. Oktober 2017

Gemeinwohl 2: Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen

Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand

Rasch umsetzbar und unter dem Strich ökonomisch, gesellschafts- und umweltpolitisch effizient ist die konsequente Abkehr vom Höchstgebotsverfahren auf allen staatlichen Ebenen hin zu einer konzeptorientierten Ausschreibung. Diese muss je nach Standort und Rahmenbedingungen unterschiedliche (sozialpolitische, städtebauliche, ökonomische, ökologische) Zielsetzungen enthalten. Damit werden Interessengegensätze nicht mehr wirksam. Das Ausspielen der planerischen durch fiskalische Ziele wird so beendet und ein nachhaltiger Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden etabliert. Besonders nachhaltig ist die Vergabe von Erbbaurechten. Der Boden bleibt so in der öffentlichen Hand. Die Nutzungsart kann über den Erbbaurechtsvertrag privatrechtlich ausgestaltet und angepasst werden.

Und aus Dachauer Sicht?

Die Stadt Dachau ist hier auf einem guten Weg, sie vergibt ihre Grundstücke fast ausnahmslos an die Stadtbau GmbH für geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen). Problematisch bei dieser Betrachtung ist der Mangel an Grundstücken im Besitz der Stadt Dachau. Mit den neuen "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung" ist ein Hebel geschaffen, wieder an mehr Grundstücke zu kommen.

Die Vergabe über Erbbaurechte ist bei der Stadt und Stadtbau gängige Praxis.

Defizite sehen wir auf dem Stadtgebiet bei Grundstücken der öffentlichen Hand, die nicht im Besitz der Stadt Dachau sind, sondern bei Bund, Land und inzwischen privatisierten Betrieben wie der Bahn. Hier können wir nur anregen, dass die Dachauer Mandatsträger auch hinreichend in den Parlamenten Einfluss nehmen.

Geförderter Wohnbau darf nicht an der Stadtgrenze enden, nach Jahrzehnten der Untätigkeit engagieren sich jetzt einige (neu gewählte) Bürgermeister der Umlandgemeinden auf diesem Gebiet, allerdings gibt es noch immer Gemeinden im Landkreis Dachau ohne eine einzige Sozialwohnung.

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