Donnerstag, 16. November 2017

Mi 22.11.2017 14:30h - Familien- und Sozialausschuss

1. Kindertageseinrichtungsatzung;
Prüfung einer Gebührenerhöhung

2. Antrag der Greta-Fischer-Schule auf Bezuschussung des Projekts "KunstKulturTag"

3. Verschiedenes öffentlich

DI 21.11.2017 14:30 - Bau- und Planungsausschuss

1. Nördlich Schleißheimer Straße/Westlich Kopernikusstraße
Aufstellung eines Bebauungsplans zur Umsiedlung der Firma Autoliv
Aufstellungsbeschluss

2. Gröbenrieder Straße 21 - ASV Gelände
Ersatzbau Georg-Scherer-Halle
Planungsalternativen

3. Gemeinschaftsunterkunft Kufsteiner Straße
Flächennutzungsplanänderung
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

4. Richtlinien der Stadt Dachau für Kunst am Bau

5. Hochstraße 26
Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage mit Gärtnerei

6. Verschiedenes öffentlich

Dienstag, 14. November 2017

Der TSV und die Mollschen Zornausbrüche

Die heutigen Berichte in der Lokalpresse über die Ausbrüche des TSV-Vorsitzenden Moll werfen kein gutes Licht auf den Zustand des Vereins und seines Vorstandes. Wolfgang Moll beleidigt den Oberbürgermeister und greift die anderen Mitglieder des Stadtrates in vollkommen unangemessener Weise an. Von außen ist nicht erkennbar, ob hier die sportlichen Ziele des Vereins oder die Interessen eines Bauträgerkonsortiums im Vordergrund stehen.

Entgegen allen Beschlüssen des Stadtrats will Wolfgang Moll nicht das gesamte Stammgelände zur Finanzierung der Aussiedlung veräußern. Der Verein soll nach seiner Vorstellung eine Fläche behalten und darauf einen Mix aus Kindergarten und Sportstudentenheim betreiben und dadurch womöglich auch noch internationale Reputation erlangen.

In einer kruden Kopfrechnung versucht er den Stadträten weis zu machen, dass dies eine Win-Win-Situation sei. Diese Rechnung existiert derzeit aber tatsächlich nur in seinem Kopf. Das Bündnis für Dachau hat ihn in der gestrigen Sitzung aufgefordert, seine Kalkulation schriftlich vorzulegen, denn wir haben den Eindruck, dass sein Modell unkalkulierbare Risiken für die Zukunft des Vereines beinhalten könnte.

Dass Moll in seiner Kritik ein Turnmädchen einer 4. Klasse als Kronzeugin der angeblichen Verweigerung konstruktiver Mitarbeit des Oberbürgermeisters mißbraucht, spricht Bände. In offenen Briefen versteigt sich der fraktionslose Stadtrat gar in Verschwörungstheorien und behauptet, die Verwaltung würde zu Ungunsten des Vereins „von wem auch immer inszeniert bzw. gesteuert" vorgehen. Das Bündnis für Dachau kann dafür keine Anhaltspunkte finden.

Die Art und Weise wie der TSV-Vorsitzende Moll seinen Verein gegenüber der Stadt und dem OB vertritt ist so nicht mehr hinnehmbar. Wir rügen dieses Verhalten auf das Schärfste und fordern den Stadtrat der Zwei-Mann-Ausschussgemeinschaft auf, wieder auf dem Teppich zu landen. Eine öffentliche Entschuldigung beim Oberbürgermeister wäre mehr als angemessen.

Freitag, 10. November 2017

SZ Dachau: Stadtrat beschließt Grundsätze der Dachauer Baulandentwicklung

In der heutigen Dachauer SZ von Viktoria Großmann:

Investoren in der Pflicht


"Besonders zufrieden ist die Fraktion Bündnis für Dachau. Sie hatte bereits seit der Jahrtausendwende für dieses Projekt gekämpft."

Mi 15.11.2017 14:30h Haupt- und Finanzausschuss

1. Stadtbau GmbH Dachau;
Hier: Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

2. Stadtbau GmbH Dachau; Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
hier: Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplan 2017 - 2021

3. Antrag der RKV Solidarität Dachau e.V. - Förderung der Reisekosten für Teilnahme an der Urban Trial Weltmeisterschaft 03.-13-11.2017 in Chengdu (China)

4. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Bürgerspitalstiftung Dachau für das Haushaltsjahr 2018

5. Haushalt 2018; Haushaltsmittel für Instandsetzung der historischen Feuerwehr-Drehleiter DL 25

6. Etatfestlegungen und Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Dachau für das Haushaltsjahr 2018

7. Verschiedenes öffentlich

Di 14.11.2017 14:30h Umwelt- und Verkehrsausschuss

1. Bahnlinie S2 Altomünster - Elektrifizierung
Bahnübergang bei km 1,980 - Waldfriedhof
Gegenüberstellung verschiedener Varianten

2. Verschiedenes öffentlich

Mittwoch, 8. November 2017

Stadtrat beschließt Folgekostenpapier zur Baulandentwicklung

Nach vier Jahren Vorarbeit ist es gelungen einstimmig die Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung - Folgekosten und Wohnungsbauförderung zu verabschieden.

Worte wie "sozialgerechte Bodennutzung" oder "Abschöpfen" kommen darin nicht mehr vor. Und das ist auch richtig so, denn es suggerierte nur, das Grundstücksbesitzern etwas genommen würde, doch das war und ist nicht der Fall. Im Gegenteil: die Stadt beschenkt bei der Ausweisung von neuen Baugebieten die Grundstücksbesitzer, denn mindestens 50 % des Mehrwerts bleiben den Grundstücksbesitzern.

Dass die Folgekosten für Schulen und Kindergarteneinrichtungen in Ansatz gebracht und mind. 30% geförderter Wohnungsbau gefordert werden ist ebenso Bestandteil wie das Dachauer Modell für Wohnraumförderung von Eigentumswohnungen.

Zur Anwendung werden die Regeln nur gebracht wenn die Geschossfläche für Wohnnutzungen mehr als 500m2 beträgt. In der Vergangenheit wurden die alten Regeln umgangen, indem Bebauungspläne in "Teilbebauungspläne" zerstückelt wurden. Mit der neuen Grenze wird diesem Vorgehen ein Riegel vorgeschoben.

Eins ist uns klar, auch die neuen Grundsätze werden die Folgekosten für die Stadt Dachau nicht in Gänze sondern nur zu einem Anteil kompensieren können. Und so ist auch zukünftig abzuwägen, ob die Ausweisung von neuem Bauland von Vorteil ist. Die Dachauer Bürger mit Ausnahme der Bauträger wünschen sich eine Begrenzung des Wachstums. Dem entgegen steht die Landes-, Bundes- und Europapolitik die mit den Metropolregionen eine Politik zum Schaden des Münchner Umlands eben keine Wirtschaftspolitik mehr betreiben sondern den Märkten freien Lauf lassen.



Dachau bereitet neuen Flächennutzungsplan vor - Bürger wollen mehr Grün und Erholungsflächen

Mit Mehrheit aber gegen 14 Stimmen hat der Stadtrat beschossen einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Die Gegenstimmen kritisierten aber nicht das Vorhaben an sich, sondern den Zeitpunkt, der als zu früh gewertet wurde. Interessant waren die Anlagen zur Beschlussvorlage, die sich auf die Bürgerumfrage der Bürgerversammlungen bezog.

Demnach wünschen sich die Dachauer überwiegend

- eine Begrenzung des Wachstums (73:46)

- ein Wachstum im Bestand und weniger an den Rändern (61:52)

- Die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen (115:3)

- Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen zur Finanzierung der städtischen Aufgaben (82:39)

Gerade letztere beiden Punkte stehen in arger Konkurrenz, und die Ausweisung von neuen Grün- und Erholungsflächen musste bisher immer zurückstehen, da ist Nachholbedarf vorhanden.


Stadtrat beschließt Bewohnerparkzone Augustenfeld

Einstimmig hat der Stadtrat die Bewohnerparkzone Augustenfeld beschlossen. Zum 1. Dezember 2017 tritt die erste Bewohnerparkzone Dachaus offiziell in Kraft.
Sie liegt östlich des Bahnhofs und bringt Veränderungen beim Parken mit sich – sowohl für Anwohner in Augustenfeld wie auch für Pendler und Besucher.

Im Westen wird die neue Bewohnerparkzone von der Bahntrasse sowie der P+R-Fläche begrenzt; im Osten stellt die Jahnstraße das Ende des Gebietes dar. Die nördliche Grenze bildet die Schleißheimer Straße, südlich erstreckt sich die Zone bis zum Ende der Wohnbebauung auf Höhe des Caritas-Zentrums und des TSV-Geländes.

Wollen Pendler, Besucher oder Beschäftigte ansässiger Einrichtungen ihr Auto in der Bewohnerparkzone abstellen, müssen sie künftig ein Parkticket lösen. An den neu aufgestellten Parkscheinautomaten kostet jede angefangene Stunde 0,50 € - und zwar ohne Höchstparkdauer von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr.

Für Anwohner gibt es einen Bewohnerausweis, ausführliche Infos und den Antrag zum download findet man auf der entsprechenden Seite der Stadt Dachau BEWOHNERPARKZONE AUGUSTENFELD

Freitag, 3. November 2017

Landratsamterweiterung und zusätzliche Alternativen


In der Dachauer SZ wurde am 2.11. aus der Bauauschusssitzung zum Thema Landratsamterweiterung berichtet.

Der alte ist der neue Standort


Bei der Benennung der Alternativen, genannt werden nur die beiden Bahnhöfe, fehlen jedoch weitere Alternativen wie Dr. Hiller Straße und die Breitenau. Sie wurden von den Kreisräten in einer Sitzung selbst ins Spiel gebracht. Das perfide an der Geschichte ist, ist das Baurecht am Zauner-Ring erstmal geschaffen, hat die Stadt Dachau wieder den Grundstückswert um ein vielfaches erhöht, egal ob das Landratsamt dort einzieht oder nicht. Das hat man ja schon beim Nachbargebäude nachvollziehen können. Dass das aber zu Lasten der Anwohner gehen wird spielt so gut wie keine Rolle.

Donnerstag, 2. November 2017

CSU-Landrat setzt sich ein Denkmal: Schuldenfrei und Senkung der Kreisumlage!

Der Landkreis Donau-Ries ist ab heute schuldenfrei und die Kreisumlage wird auch noch um 1,5 auf 46% gesenkt, während bei uns 60 Millionen neue Schulden für die Erweiterung des Landratsamtes an der falschen Stelle anstehen. Der Landkreis Donau-Ries schafft das obwohl der Landrat bei der CSU ist!

Dazu mehr: Als einziger Landkreis in ganz Bayern: Donau-Ries ist schuldenfrei

Mehr auf den Seiten des BR...

Mittwoch, 1. November 2017

Gemeinwohl 6: Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung – Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten

Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken – planungsrechtliche Instrumente schärfen


Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung – Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten


Etwa die Hälfte der Wohnungsbautätigkeit in Großstädten erfolgt im Innenbereich auf der Grundlage von § 34 BauGB. Der Rechtsanspruch des Eigentümers auf Erteilung einer Bau-genehmigung stützt sich hier ausschließlich auf städtebauliche Kriterien, insbesondere das Einfügen in die nähere Umgebung nach Art und Maß der Nutzung. Gemeinwohlbelange (An-teil sozial gebundener Wohnungen, Infrastrukturkosten) bleiben dagegen unberücksichtigt. Um mit der erforderlichen Effektivität den Gemeinwohlbelangen in diesen Bereichen Geltung zu verschaffen, bedarf es einer Verbesserung der kommunalen Handlungsoptionen. Vorgeschlagen wird hierzu, die Festsetzungsmöglichkeiten in einfachen Bebauungsplänen durch einen neuen § 9 Abs. 2d BauGB zu erweitern, der in definierten Bereichen für neue Bauvorhaben einen Beitrag zum Gemeinwohl als Genehmigungsvoraussetzung ermöglicht.


An der Veräußerungsbereitschaft der Eigentümer mangelt es meist aus vielfältigen persönlichen und ökonomischen Gründen. Einerseits betreiben Eigentümer private Bodenbevorratung und halten beispielsweise Flächen für ihre Kinder oder Enkel vor. Andererseits unterbleibt eine Veräußerung der Flächen oft auch deshalb, weil Grundstücke in der Hand von verstreuten Erbengemeinschaften liegen oder die Eigentümer wirtschaftlich oder mental überfordert sind. Zudem sehen Eigentümer von potenziellem Bauland angesichts des historisch niedrigen Kapitalmarktzinsniveaus keine ökonomisch sinnvollen Anlagealternativen. Von zunehmender Bedeutung sind indes das Halten und der gezielte Erwerb von Boden durch Private als Spekulationsobjekt. Im Ballungsraum München agieren „Land Banker“ und erwerben baureife Grundstücke von vornherein in spekulativer Absicht ohne Interesse an baulicher Nutzung.

Ein weiteres Hemmnis für eine Entwicklung: Häufig können brachliegende Einzelgrundstücke lediglich gemeinsam mit benachbarten Grundstücken sinnvoll umgenutzt und revitalisiert werden. Nach einem Zwischenerwerb ist oft eine grundstücksübergreifende und strukturelle Neuordnung durch eine städtebauliche Gesamtmaßnahme erforderlich. Es besteht damit offensichtlich Bedarf an einem adäquaten durchsetzungsstarken Steuerungsinstrument. Insofern weist das geltende Städtebaurecht eine Regelungslücke auf.


Das Deutsche Institut schlägt hier die Innenentwicklungsmaßnahme (IEM) vor. Städten und Gemeinden soll eine durchsetzungsstarkes Instrument gegenüber kooperationsunwilligen Grund-stückseigentümern an die Hand gegeben werden, mit der sich eine Bebauung der betreffenden Flächen realisieren lässt....

Eine Bauverpflichtung mit Fristsetzung, die sich aus der IEM-Satzung oder dem IEM-Bebauungsplan ergibt, soll eine zeitnahe Bebauung der Grundstücke entsprechend der Stadtent-wicklungskonzeption der Gemeinde sicherstellen. Erfüllt der Eigentümer die Bauverpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist, soll die Gemeinde ein angemessenes Angebot zum freihändigen Erwerb unterbreiten (aktives Ankaufsrecht).

Das klingt zunächst einmal etwas utopisch, der Vorschlag muss auch erst einmal ins Baugesetzbuch aufgenommen werden. Es zeigt aber, dass die Fachleute ganz klar erkannt haben, dass der "freie" Markt überfordert ist und die Kommunen in ihrer Planungshoheit gestärkt werden müssen.

Montag, 30. Oktober 2017

Gemeinwohl 5: Kommunales Vorkaufsrecht weiterentwickeln

Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken – planungsrechtliche Instrumente schärfen


Kommunales Vorkaufsrecht weiterentwickeln


In spekulativ überhitzten Märkten und bei nicht veräußerungsbereiten Eigentümern reicht das Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht aus, um den Kommunen einen effektiven Zugriff auf die für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung erforderlichen Flächen zu eröffnen.

Es wird vorgeschlagen, die Regelungen des Besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 BauGB) insofern zu erweitern, dass in einem durch Satzung zu bestimmenden Teilbereich der Stadt generell ein preislimitiertes Vorkaufsrecht gilt – und nicht nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Zudem sollte klarstellend geregelt werden, dass auch die Durchsetzung des Vorrangs der Innenentwicklung ein ausreichender Gemeinwohlgrund zur Ausübung des Vorkaufsrechts ist. Durch diese Absenkung der rechtlichen Hürden ließe sich die Innenentwicklung forcieren. Darüber hinaus ist der Umgehungen des Vorkaufsrechts durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen, sog. „share deals“ in geeigneter Weise entgegenzuwirken. In Erwägung zu ziehen ist auch, das Vorkaufsrecht in bestimmten Fällen auf Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie auf Erbbaurechte auszudehnen. Den Gemeinden muss die Möglichkeit eingeräumt werden, begründet eine Fristverlängerung zur Ausübung der Vorkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können.

Mit einem preislimitierten Vorkaufsrecht ist hier das Vorkaufsrecht nach Verkehrswert gemeint. In der Praxis bestehen immer wieder Unsicherheiten, ob die verfolgten Gemeinwohlgründe ausreichend gewichtig sind, um die Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechtfertigen. Vor diesem Hintergrund sollte im Gesetz unterstrichen werden, dass das Vorkaufsrecht auch ausgeübt werden kann, um den Vorrang der Innenentwicklung durch Aktivierung der Baugrundstücke zur Geltung zu bringen. Der Vorkauf könnte dann durch Abwendungsvereinbarung abgewendet werden, soweit der Käufer sich zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. Auf diese Weise ließe sich dem rein spekulativen Immobilienhandel im Interesse einer Mobilisierung der Baulandreserven entgegenwirken.

Schließlich geht es auch um die Verbesserung der Praktikabilität bei der Anwendung des Vorkaufsrechts. Da die Entscheidungsfindung über die Ausübung des Vorkaufsrechts häufig die Einbindung des Stadtrats erfordert, stellt die Frist von zwei Monaten immer wieder als zu kurz heraus. Der Stadt muss die Möglichkeit eingeräumt werden, begründet eine Fristverlängerung zur Ausübung der Vorkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können.

Sonntag, 29. Oktober 2017

Gemeinwohl 4: Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb


Die zunehmende Verbreitung – und auch die Erfolge – von städtebaulichen Verträgen (Umsetzung von Baulandmodellen usw.) dürfen nicht über eines hinweg täuschen: Die Steuerungsfähigkeit der Kommunen ist über ihre Rolle als Grundeigentümer wesentlich höher als allein mit planungsrechtlichen Instrumenten. Deshalb ist dem kommunalen Zwischenerwerb und der strategischen Bodenbevorratung Vorrang vor städtebaulichen Verträgen einzuräumen. Kommunen müssen hierzu künftig rechtlich und finanziell in die Lage versetzt werden, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung benötigten Grundstücke zu erwerben. In den Ländern bestehende haushaltsrechtliche Regularien – insbesondere für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten – und die diesbezüglich zum Teil restriktive Handhabung der Kommunalaufsichtsbehörden bedürfen einer Korrektur. Bodenvorratspolitik steigert das kommunale Vermögen – dem laufen kommunale Entschuldungsprogramme durch Grundstücksverkäufe diametral entgegen.

Aus Dachauer Sicht betrachtet bedeutet das eine Priorisierung der städtischen Ankaufspolitik, bzw. bei Anwendung der "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung", dass eine Übertragung der Grundstücke an die Stadt(bau) Vorrang vor privaten geförderten Wohnungsbau haben sollte. Das wird schwer zu vermitteln sein, die Tendenz ist derzeit genau umgekehrt.

Di 07.11.17 18:00h - Stadtrat

1. Würdigung: 50 Jahre Syrius und Emma Eberle Stiftung

2. Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung
Folgekosten und Wohnungsbauförderung
Punkt 3 Dachauer Modell zur Wohnraumförderung

3. Räumliche Entwicklung Dachau
zukünftige Flächennutzungen gesamtes Stadtgebiet
Mitbehandlung Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2015

4. Bewohnerparkzone Augustenfeld, Parkgebührenordnung

5. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Bestimmung des Amtsblattes; Wertgrenzen für Nachträge;

6. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Unterhalt von baulichen Anlagen

7. Verschiedenes öffentlich

Samstag, 28. Oktober 2017

Gemeinwohl 3: Boden- und Infrastrukturfonds einrichten

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Boden- und Infrastrukturfonds einrichten


Vielen Städten und Gemeinden fehlen die finanziellen und personellen Ressourcen für eine effektive Liegenschaftspolitik. Hier setzen Bodenfonds an, mit denen Spielräume der Stadtentwicklung geschaffen und langfristig gesichert werden können, indem ein Sondervermögen (Wohnbau-, Gewerbeflächen) aufgebaut wird. Bund und vor allem die Länder sind hier gefordert.
Es geht zum einen um die Beseitigung von Regularien in den Ländern, die dem Aufbau regionaler und kommunaler Boden- und Infrastrukturfonds entgegenstehen. Zum anderen sollten Bund und Länder den Aufbau von Bodenfonds unterstützen: indem sie finanzielle Beiträge, z. B. in Form von Mitteln aus der Wohnungs- bzw. Städtebauförderung, und Sacheinlagen, z.B. in Form bundes- oder landeseigener Grundstücke, leisten sowie organisatorisches „Know-how“ (z.B. Pilotprojekte) zur Verfügung stellen. Bund und Länder sollten mit gutem Beispiel vorangehen und selbst Liegenschaftsfonds begründen und/oder ihre Flächen in die kommunalen Fonds einlegen. Auf diese Weise könnten sie eine nachhaltige und am Gemeinwohl ausgerichtete Nutzung ihrer Liegenschaften gewährleisten.

Ein entsprechender Fonds hätte der Stadt es ermöglicht das MD-Gelände zu kaufen, und Gemeinwohl orientiert zu entwickeln. Als Gegenargument wird immer das Thema Altlasten angeführt. Doch das Gesetz gebietet, dass die Altlasten ohnehin durch die Besitzer und Vorbesitzer beseitigt werden müssen. Es ist also ein Trugschluss, dass die Aufwendungen für die Altlastenbeseitigung durch Baurecht kompensiert werden müssen.

Für die Stadt Dachau ist es bei Anwendung aller Rechtsmittel im Extremfall sogar heute noch möglich, die sofortige Altlastenbeseitigung herbei zu führen und dann befreit von allen Zwängen darüber nachdenken, was denn sinnvoll ist für unsere Stadt. Das kann sich vom Interesse der Baurechtsentwickler und -vermehrer deutlich unterscheiden.



Freitag, 27. Oktober 2017

Gemeinwohl 2: Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen

Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand

Rasch umsetzbar und unter dem Strich ökonomisch, gesellschafts- und umweltpolitisch effizient ist die konsequente Abkehr vom Höchstgebotsverfahren auf allen staatlichen Ebenen hin zu einer konzeptorientierten Ausschreibung. Diese muss je nach Standort und Rahmenbedingungen unterschiedliche (sozialpolitische, städtebauliche, ökonomische, ökologische) Zielsetzungen enthalten. Damit werden Interessengegensätze nicht mehr wirksam. Das Ausspielen der planerischen durch fiskalische Ziele wird so beendet und ein nachhaltiger Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden etabliert. Besonders nachhaltig ist die Vergabe von Erbbaurechten. Der Boden bleibt so in der öffentlichen Hand. Die Nutzungsart kann über den Erbbaurechtsvertrag privatrechtlich ausgestaltet und angepasst werden.

Und aus Dachauer Sicht?

Die Stadt Dachau ist hier auf einem guten Weg, sie vergibt ihre Grundstücke fast ausnahmslos an die Stadtbau GmbH für geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen). Problematisch bei dieser Betrachtung ist der Mangel an Grundstücken im Besitz der Stadt Dachau. Mit den neuen "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung" ist ein Hebel geschaffen, wieder an mehr Grundstücke zu kommen.

Die Vergabe über Erbbaurechte ist bei der Stadt und Stadtbau gängige Praxis.

Defizite sehen wir auf dem Stadtgebiet bei Grundstücken der öffentlichen Hand, die nicht im Besitz der Stadt Dachau sind, sondern bei Bund, Land und inzwischen privatisierten Betrieben wie der Bahn. Hier können wir nur anregen, dass die Dachauer Mandatsträger auch hinreichend in den Parlamenten Einfluss nehmen.

Geförderter Wohnbau darf nicht an der Stadtgrenze enden, nach Jahrzehnten der Untätigkeit engagieren sich jetzt einige (neu gewählte) Bürgermeister der Umlandgemeinden auf diesem Gebiet, allerdings gibt es noch immer Gemeinden im Landkreis Dachau ohne eine einzige Sozialwohnung.

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Was hat Dachau mit München, Regensburg und Schweden gemeinsam? eMobilität fördern

Der Bündnis Antrag: eMobilität - Förderung von Pedelecs und Lasten-Pedelecs wurde knapp mit 8:7 angenommen.

Gefördert werden:
  • Pedelecs (Gewerbe)
  • Lasten-Pedelecs (Gewerbe + Privat)
  • 2 und 3-rädrige Leichtfahrzeuge (Gewerbe + Privat)
  • Lastenfahrrad unmotorisiert (Gewerbe und Privat)
Förderung: 25% der Anschaffung (Netto) oder max. 1.000,- Euro.
Für die Klasse der Leichtfahrzeuge gibt es auch einen Ökobonus.
 

Förderung von S-Pedelecs und eLeichtmotorräder, sowie eine Abwrackprämie für Mopets schaffte es leider nicht in die Abstimmung.

Zugestimmt haben: Bündnis, SPD, Grüne, FW-DAH, ÜB

Abgelehnt haben: CSU, Stadtrat Moll, BürD

Dachau zeigt sich mit dieser Regelung auf der Höhe der Zeit und ist damit einer der Vorreiter in Deutschland und Europa. Darauf können wir stolz sein.

Lesen sie dazu auch in der SZ Dachau: Zuschuss fürs Lastenfahrrad


Gemeinwohl 1: Bündnis Positionen sollen in die Koalitionsverhandlungen einfließen

Das deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) und der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (VHW) veröffentlichten das Eckpunktepapier "Bodenpolitsche Agenda 2020-2030". Die Positionen sollen als Kernforderungen in die Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung eingebracht werden.

Wir stellen in einer Serie die Ist-Analyse und Forderungen der gemeinwohlorientierten Bodenpolitik vor und gleichen sie mit der Situation in der Stadt Dachau ab.


Sozial gerechte Wohnraumversorgung erfordert neue Bodenpolitik


Boden ist in Deutschland mittlerweile ein knappes Gut – vor allem in wachsenden Stadtregionen. Für internationale Finanzinvestoren ist er zur lukrativen und sicheren Anlage geworden. Auch deshalb sind Immobilienpreise und Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Bürger mit geringen und mittleren Einkommen haben in wachsenden Städten zunehmend Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" eine bodenpolitische Agenda für die Jahre 2020 – 2030. Sie zeigt, warum Deutschland dringend eine sozial gerechtere Stadtentwicklungs- und Bodenpolitik braucht – auch im Sinne von Klimaanpassung und Klimaschutz.

In der "Roadmap Bodenpolitik" werden neun Kernforderungen gestellt, die aus Sicht der Experten dringend aufzugreifen sind, um einen nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Umgang mit dem knappen Gut Boden zu sichern. So muss die Liegenschaftspolitik konsequent eingesetzt werden, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung von Grund und Boden zu erreichen. Bund, Länder und Kommunen müssen dies bei ihrer Vergabepraxis berücksichtigen. Auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen muss gestärkt werden: Hierfür sind die planungsrechtlichen Instrumente zu schärfen, z.B. durch die Weiterentwicklung des kommunalen Vorkaufsrechts, die Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung, die Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten sowie die zeitnahe Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme. Um die Bodenentwicklung besser zu steuern, müssen zudem neue Modelle der Besteuerung genutzt werden: Die Grundsteuer sollte durch eine Bodenwert- und Bodenflächensteuer ersetzt werden, bei der Grunderwerbsteuer sollten Käufe, die im Interesse der Allgemeinheit stattfinden, begünstigt werden – auch sollte die interkommunale Zusammenarbeit forciert werden.

Dem unter Federführung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. vhw wirkenden Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" gehören Vertreter aus Forschung, Verwaltung, Politik, Judikative und Planungsbüros an.



Fortsetzung morgen: Verantwortlicher Umgang mit öffentlichen Boden - aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen

Mittwoch, 25. Oktober 2017

Fink: Bündnis bevorzugt Rückbau.


Michael Eisenmann stellte im September für das Bündnis für Dachau diesen Antrag:


Die Stadtverwaltung gibt Auskunft über die im Durchführungsvertrag zur oben genannten Satzung festgelegten Fristen. Sollten die dort festgelegten Fristen abgelaufen sein, vollzieht die Stadtverwaltung das geltende Baurecht zur genannten Satzung und verfügt den Rückbau des Geländes in den ursprünglichen Zustand.

Begründung:

Die Stadt Dachau ist darauf angewiesen, dass sich leistungsfähige Betriebe im Stadtgebiet ansiedeln. Dazu werden entsprechend knappe und wertvolle Flächen zur Verfügung gestellt, aber auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Wurden allerdings, wie im Falle der oben genannten Satzung zu vermuten ist, die Erweiterungen wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gebaut und wichtige Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt, müssen entsprechend dem Baurecht die entsprechenden Rechtsfolgen vollzogen werden.


Die Verwaltung teilte darauf hin mit:

Im Durchführungsvertrag aus dem Jahr 2010 wurde unter § 3 dem Grundstückseigentümer aufgegeben, das auf dem Grundstück Fl.Nr. 1895 zulässige Vorhaben gemäß dem Bebauungsplan Nr. 145/08 bis zum 31.12.2017 zu verwirklichen.

Wird das Vorhaben nicht innerhalb der Frist durchgeführt, kann die Stadt diesen aufheben und den Betreiber zum Rückbau verpflichten.
Nach einem Brandschaden (Anmerkung Bündnis: der Brandschaden war im Feb 2013) sah sich der Betrieb nicht im Stande, das Vorhaben innerhalb der Frist vollständig zu verwirklichen. In einem Änderungsvertrag wurde 2016 die Frist auf den 31.12.2020 verlängert.

Im Moment ist die Sachlage wie folgt:
- Für den Nordteil, dem Nutzungsbereich B, ist die befristete Genehmigung zur ausnahmsweisen Nutzung als Containerabstellfläche am 31.12.2016 abgelaufen.

- Die Freiflächengestaltung wurde nur zum Teil hergestellt.

- An der Westseite des Areals sind noch einzelne Bäume zu pflanzen. Das Pflanzen der Bäume wurde mit Schreiben vom 14.06.2017 durch die Stadt für die Pflanzperiode Herbst 2017 eingefordert.

- Die Eingrünung im Nordteil Nutzungsbereich B wurde bisher nicht ausgeführt. Der Sichtschutz für den Zaun ist nur teilweise umgesetzt.

- Für die Bürocontainer und die Montagehalle sind die Genehmigungen zum 31.12.2016 erloschen. Es wurde übersehen, rechtzeitig Antrag auf Verlängerung zu stellen.

In einem ersten Gespräch der Verwaltung mit den Betreibern wurde folgendes vereinbart:

- Für die Montagehalle und die Bürocontainer wird zeitnah ein neuer Bauantrag gestellt. Die Montagehalle ist für den weiteren Betrieb erforderlich und soll auf Dauer genehmigt werden. Statt der Bürocontainer soll 2019/2020 ein verkleinertes Bürogebäude in Modulbauweise entstehen.

- Für den Containerabstellplatz wird zeitnah ein Bauantrag mit entsprechendem Freiflächenplan eingereicht. Nach Aussage der Betreiber ist derzeit aus wirtschaftlichen und betriebsbedingten Gründen nicht an den Neubau einer Halle gedacht.

- Die noch ausstehenden Maßnahmen auf den Freiflächen werden Anfang 2018 umgesetzt.


Das Bündnis teilt daraufhin mit: Ein neuen Antrag werden wir nicht zustimmen. 10 Jahre hat sich die Stadt Dachau jetzt an der Nase herumführen lassen. Versprechungen werden nicht gehalten. Ein Rückbau der Anlage ist für das Gemeinwohl zielführender.

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