Mittwoch, 30. August 2017

Betrieb von Freischankfächen bis 23.00 Uhr

Die Fraktion des Bündnis für Dachau hat folgenden Antrag gestellt.
Der Betrieb von Freischrankflächen im Stadtgebiet soll in der Regel bis 23.00 Uhr zulässig sein. In den Sommermonaten Juni, Juli und August soll die Betriebszeit jeweils an Freitagen und Samstagen sowie an Tagen, denen ein Feiertag folgt um 24.00 Uhr enden. 

Zusammen mit der Neuregelung soll eine Verbesserung der Lärmsituation in Partnerschaft und Mitverantwortung der Gastronomie angestrebt werden. Geeignete Maßnahmen wären beispielsweise, die Gäste regelmäßig auf ruhigen und zeitnahen Aufbruch hinzuweisen und nach Betriebsschluss auf Lärmvermeidung zu achten. Sollten sich die Belastung für die Anwohner nicht verbessern oder wieder schlechter werden, kann der frühere Betriebsschluss wieder angeordnet werden. 

Begründung: 
Mit der grundsätzlichen Neuregelung der Betriebszeiten soll einmal die Möglichkeit geschaffen werden, insbesondere in der Sommerzeit, auch später am Abend noch draußen zu sitzen. Zum anderen soll die Dachauer Gastronomie im Vergleich zur Stadt München nicht schlechter gestellt sein. Die Stadt München hat in einer Probephase die Verlängerung der Betriebszeiten getestet und aufgrund der guten Erfahrungen 2015 den "Betrieb einer Freischankfläche in der Regel von 06.00 bis 23.00 Uhr" als zulässig befunden. 

Die Neuregelung stellt ein großes Zuvorkommen für die Gäste und die Gastronomie dar. Wir denken aber, dass eine Entspannung der doch sehr oft angespannten Lärmsituation im Umfeld der Gastronomiebetriebe insbesondere in der Altstadt möglich ist. Die im Antrag angesprochene Mitverantwortung der Gastronomie sollte auch eingefordert werden. Beschwerden zum Überschreiten der Sperrzeiten und über großen Lärm sollten zukünftig die Ausnahme sein.

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