Dienstag, 23. Mai 2017

Update: Kulturförderrichtlinien

Die Kulturförderrichtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Verwaltung überarbeitet und heute im Kulturausschuss einstimmig verabschiedet. Sie müssen jetzt noch im Stadtrat beschlossen werden.

Die wesentlichen Neuerungen in Stichpunkten


  • Schulen in Sachaufwandträgerschaft der Stadt Dachau sind jetzt antragsberechtigt
  • Alle Kulturschaffenden können jetzt Anträge für Gastspiele außerhalb Bayerns stellen
    (Dieser Punkt sorgte für Diskussion, weil eine Kürzung für bildende Künstler interpretiert wurde, Kulturreferent Weber und Kai Kühnel aus der Arbeitsgruppe stellten jedoch klar, dass die alte Verfahrensweise parallel bestehen bleibt und auch in den Richtlinien und Punkt 4c weiterhin zu finden ist, eine Änderungswunsch war somit überflüssig)
  • Schulklassenprogramme (insbes. bei den Theatertagen und dem Amperitiv-Festival) werden explizit als Kulturveranstaltungen gewertet
  • Förderungen durch Sachleistungen werden abgeschafft
  • Eigenhonorare werden auf 25% der Gesamtprojektkosten begrenzt
  • Veranstaltungsbegleitende Gastronomie wird explizit aus der Förderung ausgeschlossen
  • Bei Unterschreitung der beantragten Gesamtprojektkosten um mehr als 20% wird der Zuschuss ebenfalls entsprechend reduziert.


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