Montag, 22. Mai 2017

Der Dachauer Zwergenfußweg - Fußweglein für Schülerlein

Dachau ist um eine Kuriosität reicher. An der Burgfriedenstraße wurde wegen etwa 20 Meter nicht benutzbaren Gehwegs, auf dem kaum benutzen, parallel laufenden Teil der Straße eine Zwergenversion eines Fußwegs eingerichtet. Auf Nachfrage hieß es, es sei ein Schulweg und darum wäre ein Fußweg angebracht. Grund, siehe oben.
Der Dachauer Zwergenfußweg
So, jetzt wurde dieser Witz von Fußweg istalliert. Noch dazu benutzungspflichtig. Das heißt auch z.B. mit Kinderwagen müsste man sich völlig sinnfrei hinter die Barriere quetschen.

Und die Kinder? Genau so werden unsere jüngsten Verkehrsteilnehmer  konditioniert. Ihnen wird eingetrichtert, dass für Fußgänger nur schmale Fußweglein übrig bleiben. Sie sollen dankbar die Brosamen der Verkehrsmächtigen hinnehmen. 
Komisch nur, dieser Teil der Burgfriedenstraße wird quasi nur von Anliegern genutzt. Generation von Schulkinder haben diesen Wege zu Fuß genommen ohne jemals Probleme mit Autos bekommen zu haben. Also worum dieser "Zwergenaufstand"?

Darum:
  1. Die Mindestanforderung ist lt. den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen der FGSV eine Seitenraumbreite von 2,5 m.
  2. Die Barrierefreiheit muss gewart sein.
  3. Das Mobilitätsleitbild Dachaus erkennt den Fußverkehr als wichtigstes Verkehrsmittel an. Nicht den Autoverkehr.
  4. Wenn schon was geregelt werden soll, dann bitte gleich eine verkehrsberuhigte Zone mit Schrittgeschwindigleit.
  5. Wenn nicht, dann halt Tempo 10.
  6. Und wenn es unbedingt ein abgetrennter Fußweg sein soll, dann aber so, dass zwei Erwachsen Menschen nebeneinader gehen könne. Die mehr als 2 Meter halt.

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