Mittwoch, 22. März 2017

Sparkassenfusion: Gewerbesteuer für Umlandgemeinden bricht ein

Die Fusion der Sparkassen Dachau/FFB/Landsberg wird angestrebt. Seit Langem in Vorbereitung werden die Stadt-, Kreis- und Gemeinderäte in Kürze über die Rahmenbedingungen informiert. Ob sie in Dachau und im Landkreis Dachau überhaupt darüber abstimmen dürfen ist offen.

Fraktion und Vorstand des Bündnis für Dachau bereiten sich intensiv und landkreisübergreifend auf das Verfahren vor und stellen offene Punkte in den Raum.

Entwicklung der Gewerbesteuer 


Die Fusion der Sparkassen soll einen wirtschaftlicheren Betrieb der drei Institute ermöglichen, dabei wird auf folgende Punkte verwiesen.
  • Synergieeffekte (Zusammenlegung der Zentrale)
  • Kostenersparnis (Personal, Zweigstelle)
  • Gemeinsame IT und Digitalisierung
  • Eingrenzung problematischer Zinsentwicklung
  • Größere Aktionsradien bei Kreditvergabe
  • Zugang zu größeren Märkten und Kunden
  • Eigenkapitalanforderung (Rücklagen)

Im nachfolgenden Szenario beschäftigen wir uns zunächst nur mit dem Punkt Kostenersparnis. Wie wird dies erreicht?

Durch
  1. Reduzierung der Zweigstellen
  2. Automatisierung
  3. Gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Abteilungen
Die Sparkasse Dachau hat derzeit 26 Geschäftsstellen und 10 Selbstbedienungs-Einrichtungen. Für eine Umlandgemeinde bedeutet die Umstellung von einer Geschäftsstelle auf eine Selbstbedienungseinrichtung eine direkte Konsequenz: die Gewerbesteuer wird nach Gewerbesteuergesetz §29 Zerlegungsmaßstab aufgeteilt:

Lohnsummen der Zweigstelle(n) vor Ort 
_____________________________
Lohnsummen bei allen Betriebsstätten

Wird also eine Geschäftsstelle durch einen "Bankomaten" ersetzt, wird die Lohnsumme der Zweigstellen vor Ort auf Null gesenkt. Für die betroffene Gemeinde bedeutet das: die anteilige Gewerbesteuer ist damit ebenfalls Null.

In einem ersten Schritt kann man sagen, das ist der Lauf der Zeit, und es betrifft auch nur die Umlandgemeinden, es stärkt sogar die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Dachau. Doch das ist nur die kurzfristige Betrachtung. Mittelfristig wissen wir überhaupt nicht wo der Geschäftssitz der fusionierten Sparkasse sein wird. Und somit wissen wir auch nichts über die zu erwartende Gewerbesteuer der Sparkasse Dachau an die Stadt Dachau.

Wir wissen nur: in den letzten 30 Jahren betrug die Ausschüttung an die Gewährsträger (Landkreis/StadtDachau/Indersdorf und Altomünster) Null DM/€ und das heißt dann 

0 € Ausschüttung + 0 € Gewerbesteuer für manch Umlandgemeinde

Natürlich ist das ein worst-case-szenario, dass es auch den §33 Gewerbesteuergesetz gibt ist uns bekannt, doch wer kann das einfordern, wer kann das festschreiben, wie lange hält so eine Vereinbarung? Fragen über Fragen... 





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