Für öffentlich geförderte Wohnungen ist eine sogenannte Wohnrechtsbescheinigung nach Artikel 4 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz notwendig.
Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Stadt Dachau - Ordnungsamt
Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Stadt Dachau - Ordnungsamt
Rathaus II
Augsburger Str. 1
85221 Dachau
Tel. 08131 75 309
Augsburger Str. 1
85221 Dachau
Tel. 08131 75 309
Ablauf der Wohnungsvergabe
Mit der Ausstellung der Wohnrechtsbescheinigung nimmt Sie das Ordnungsamt der Stadt in eine Wohnungssuchendenliste auf.
Frei werdende Wohnungen im Bestand der Stadtbau GmbH Dachau zeigen wir dem Ordnungsamt an. Dieses schlägt Sie dann, nach ihrer Dringlichkeitsstufe und Ihrem Vormerkdatum für diese Wohnungen vor. Daraufhin werden Sie von uns benachrichtigt.
Ansprechpartner bei der Stadtbau GmbH Dachau:
Frau Eggers/Frau Zollbrecht (Tel. 5660-13 / Zimmer 1.01.)
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