Mittwoch, 2. Dezember 2015

Ablauf um an einen Wohnberechtigungsschein zu kommen

Für öffentlich geförderte Wohnungen ist eine sogenannte Wohnrechtsbescheinigung nach Artikel 4 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz notwendig.

Diese Bescheinigung erhalten Sie bei der Stadt Dachau - Ordnungsamt

Lageplan des Ordnungsamtes
Rathaus II
Augsburger Str. 1
85221 Dachau
Tel. 08131 75 309

Ablauf der Wohnungsvergabe

Mit der Ausstellung der Wohnrechtsbescheinigung nimmt Sie das Ordnungsamt der Stadt in eine Wohnungssuchendenliste auf.
Frei werdende Wohnungen im Bestand der Stadtbau GmbH Dachau zeigen wir dem Ordnungsamt an. Dieses schlägt Sie dann, nach ihrer Dringlichkeitsstufe und Ihrem Vormerkdatum für diese Wohnungen vor. Daraufhin werden Sie von uns benachrichtigt.

Ansprechpartner bei der Stadtbau GmbH Dachau:

Frau Eggers/Frau Zollbrecht (Tel. 5660-13 / Zimmer 1.01.)

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