Mittwoch, 8. Juli 2015

MD: Nicht vorhandenes Gebäude darf nur 10 Geschosse hoch werden.

Das Thema MD - Bürgerbeteiligung sollte gestern in einer mehrstündigen Sitzung nach dem Willen der CSU komplett abgestimmt werden. Trotz der Mahnung von SPD, Grünen und Bündnis, dass dies so nicht seriös abgewogen könne und viele Bürgeranregungen so unter dem Tisch fallen und eine Sondersitzung der bessere Weg sei, setzte sich die konservative Mehrheit durch.

Mit großen Tatendrang und Entschlussfreudigkeit ging Dominik Härtl Punkt 1 an und positionierte seine Fraktion entsprechend dem Bürgerwillen 10 Geschosse zu zulassen, bei Beibehaltung der Geschossfläche.

Kai Kühnel vom Bündnis für Dachau führte an, dass es doch wohl etwas unsinnig sei, eine Höhe für ein Gebäude festzulegen, dass es sowieso nie geben würde und verwies auf die Ergänzung in der Vorlage inkl. Bemerkung der Verwaltung, darin heißt es:

Im Einklang mit den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung soll der Beschluss des Bauausschusses vom 17.11.2011 zur Führung des Mühlbachs durch das MD-Gelände in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden.

Hintergrund:
Im derzeitigen Trojan-Entwurf ist der Mühlbach so weit nach Süden verlegt, dass die Straße entlang der Bahn über ihn hinweg geführt wird und dann steil in die Unterführung unter der Bahn mündet. Das Gefälle ist jedoch so steil, dass die Strasse im Winter beheizt werden müsste. Bürger und Stadtrat sehen diesen Vorschlag als unsinnig an.

Aber: Wenn also der Mühlbach in seinem alten Bett bleibt und über die Straße in einem Trogbauwerk geführt wird, dann fließt er genau durch die Stelle an dem das angestrebte Hochhaus errichtet werden soll. Und ein Hochhaus solle es ja genau deswegen werden, weil der Architekt diese Stelle als "Landmark" sieht.

Schließlich erkannte der Stadtrat den geometrischen Widerspruch und löste das Problem dadurch, dass das "Landmark" ja auch irgendwo sein könne und fasste sinngemäß  folgenden Beschluss:

1. Der Entwurf ist in MK4 an die neue Verkehrsführung (Bach/Straße) anzupassen
2. Ein Höhenentwicklung bis zu 10 Geschossen bei gleich bleibender Geschossfläche ist möglich
3. Ein Realisierungswettbewerb für das Hochhaus ist durchzuführen

Anmerkung: ein Landmark an einer beliebigen Stelle zu setzen ist nicht nur ein architektonisches Novum sondern auch ein städtebauliches Paradoxon.

Die so hochgelobte Planung ist damit schon im ersten Punkt über den Haufen geworfen, die Planer können sich nun endlich an die Arbeit machen und den Beschluss aus dem Jahre 2011 einarbeiten. Warum das bisher nicht geschehen ist, müssen die finnischen Besitzer ihrem Baulandentwickler Ullmann von der DEG fragen.

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