Mittwoch, 23. Oktober 2013

Alte Schießstatt - kein öffentliches Grün, keine Fußwege, kein Amperzugang

Bei der gestrigen Bauausschusssitzung sind wir beim TOP 1 mit unserem Ansinnen einen Bebauungsplan für das BV "Zur Alten Schießstatt 2" und somit einen Fußweg entlang des Gröbenbachs zu erwirken gescheitert. Schon beim Ortstermin zeichnete sich ab, dass der Verteter des Wasserwirtschaftsamtes keine allzu großen Hürden bei der Bebauung des hinteren Teil des Grundstückes aufbauen würde.

In der Sitzung forderte Helmut Esch (Grüne) die Aufstellung eines Bebauungsplanes und wurde dabei unterstützt von Kai Kühnel. OB Peter Bürgel, entgegnete, das bei einer Bebauung nach § 34 BauGb die Stadt in eine Entschädigungslage gerate. Kai Kühnel entgegnete, dass er nicht mit einer Silbe sich dafür ausgesprochen habe, Baurecht zu reduzieren, sondern dass es sich für die öffentlichen Belange Hochwasserschutz, öffentliche Wege und Grünflächen einsetze. Er verwahrte sich genen das Totschlagargument, Baurecht verhindern zu wollen.

Der Baurechtsverhinderungsbeschluss wurde dann von der CSU selbst vorgeschlagen, zunächst sollen statt 4 nur 2 Häuser gebaut werden, dafür höher, der OB solle dies in einem Gespräch mit den Bauherren herbeiführen.

Die von CSU Stadtrat Zehrer eingebrachten Kritikpunkte, dass weder die umweltpolitischen Leitlinien (die Stadt ist angehalten Grünflächen an der Amper aufzukaufen), noch der Flächennutzungsplan in der Beschlussvorlage Erwähnung finden, wurden durch Bauamtsleiter Simon mit dem Hinweis ausgeräumt, dass diese bei §34 keine Rolle spielen dürften.

subjektives Fazit: Die Stadt will nicht gestalten, sie will nur verwalten.

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