Montag, 10. Juni 2013

Dr. Martin Runge zum Fall Mollath: Die Amtsführung der Justizministerin Merk ist untragbar

Anmerkung: Obwohl die Mollath Affäre nichts mit der Dachauer Stadtratspolitik zu tun hat, leiten wir Nachrichten um den Fall Mollath weiter, weil die Vorgänge das Grundvertrauen in unser bayrisches Rechtssystem erschüttern und wir alles dafür tun wollen, dass es endlich hergestellt wird.


Die Zeugenaussagen in der Sitzung des Mollath-Untersuchungsausschusses vom 10. Juni belegen die äußerst dubiose Rolle der CSU-Politikerin im Justiz-Skandal um Gustl Mollath. Der Auftritt der beiden Mitarbeiter aus dem Justizministerium offenbart nach Ansicht des Fraktionsvorsitzenden der Landtagsgrünen, Dr. Martin Runge, „weitere Merkwürdigkeiten und Misslichkeiten im Umfeld von Beate Merk“. Auch SPD und Freie Wähler sind entsetzt über Merks Gebaren.

Runge weiter: „Sollte es stimmen, dass die Staatsregierung den internen Revisionsbericht der HVB aus dem Jahr 2003 tatsächlich erst im November 2012 anforderte, so ist dies ein neuerlicher Beweis für Saumseligkeit und Unvermögen des Justizministeriums in der Causa Mollath. Fakt ist, dass die Ministerin die Inhalte des Berichtes bereits im November 2011 und dann immer wieder in sehr einseitiger Weise darstellte.“

Inge Aures, stellvertretene SPD-Fraktionsvorsitzende: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Ministerin Dr. Beate Merk erst am 9.11.2011 vom HVB-Bericht Kenntnis genommen haben soll, insbesondere nachdem sie bereits am 8.3.2012 im Rechtsausschuss des Landtags darauf Bezug genommen hatte. Selbst wenn sie sich aber erst zu diesem späten Zeitpunkt informiert haben sollte, ist ihre Amtsführung untragbar. Es wäre zwingend erforderlich gewesen, dass sie den HVB-Bericht persönlich liest; dieser lag bereits seit Ende 2011 den Justizbehörden vor."

Florian Streibl, stellvertretender Untersuchungssausschussvorsitzender und Parlamentarischer Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, hält weiter an seiner Rücktrittsforderung gegenüber Justizministerin Beate Merk fest. In seinen Augen ist das Verhalten von Ministerin Merk im Justizskandal um Gustl Mollath auch nach Befragung ihrer engsten Mitarbeiter wenig glaubwürdig. Streibl moniert, dass die Ministerin mutmaßlich spätestens seit Ende des Jahres 2011 weitgehende Kenntnisse über Ungereimtheiten im Fall Mollath hatte, aber keine weitergehenden Schritte einleitete. Dies wiegt umso schwerer, weil bereits am 14.05.2004 die 106-seitige Verteidigungsschrift von Gustl Mollath im Justizministerium vorlag. Streibl ist sich daher sicher: „Alle relevanten Grundlagen für Steuerermittlungen lagen im Jahr 2004 vor, es wurde aber nichts veranlasst. Hier kommt die Banalität der Gleichgültigkeit zum Ausdruck."

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