Sonntag, 24. März 2013

Watschn Nr. 4 - MD: Nutzungsmix für die denkmalgeschützten Hallen


Frage der DEG

Ist der vorgeschlagene Nutzungsmix für die denkmalgeschützten Hallen passend?

Antwort (einstimmig):

Außer der Verwendung des Begriffs Sonderbauflächen ist kein konkreter Nutzungsmix vorgeschlagen. Eine konkrete Aussage zu dieser Frage ist auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen nicht möglich.
Der vorgeschlagene Nutzungsmix aus Gaststätten, Ladenlokalen, Kreativwirtschaft, Lofts für Arbeiten und Wohnen ist positiv zu bewerten. Voraussetzung für die erfolgreiche Schaffung von Einzelhandelsflächen ist die Bereitstellung von ausreichendem Parkraum in der Nähe der Gebäudekörper. Weiterhin sind Mindestgrößen von >100 bis 200 m2 Verkaufsfläche und gleichzeitig die Bereitstellung attraktiver Schaufensterflächen von elementarer Bedeutung. Die Nutzung in den Obergeschossen für Wohn- und Arbeitslofts scheint sinnvoll. Die genannten "kreativwirtschaftlichen und gewerblichen Einrichtungen" wären im weiteren Verfahren
räumlich, größenmäßig und inhaltlich im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) präziser zu
definieren.


Interpretation


Auf Luftblasen-Fragen bekommt man Luftblasen-Antworten

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