Dienstag, 26. März 2013

Watsch Nr. 6: Sind Einzelhandelsbetrieben ab 800 m² möglich


Frage der DEG
Ist aus den Grundstücken entlang der Freisinger Straße und der Mayr-Villa die Unterbringung von größeren
Einzelhandelsbetrieben ab 800 m² möglich?

Antwort (einstimmig):
Aus der Frage ist nicht ersichtlich wie groß diese Einzelhandelsbetriebe werden könnten, es ist lediglich eine
untere Flächengrenze genannt worden. In einem Mischgebiet ist großflächiger Einzelhandel im Sinne des
§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht möglich. Die grundsätzlichen Probleme der Lage und der
Erschließung wurden bereits in Frage 4.3.5 beantwortet.

Interpretation
Nein! Die Frage ist kein Frage, sondern das Verlangen nach der Lizenz zum Gelddrucken.

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