Mittwoch, 20. Juni 2012

Aus für Umbauten und Sanierungen von Kindergärten

Staatliche Föderung im BayKiBiG droht das Aus für Umbauten und Sanierungen

Die Landtagsmehrheit will eine Änderung des BayKiBiGesetz  noch vor der Sommerpause im Landtag verabschieden.

Ein wichtiger Punkt ist die Veränderung der staatlichen Investitionskostenförderung. Bisher waren auch zwei Drittel der zuweisungsfähigen Kosten für notwendige Um- und Erweiterungsbauten förderfähig. In dem neuen Entwurf der Staatsregierung sollen nur noch die Kosten für den Bau und Erwerb einer Kindertageseinrichtung bezuschusst werden. Damit bleiben die Träger und die Kommunen auf den Kosten für notwendige Umbauten und Sanierungen sitzen. Dies betrifft auch die im Zuge der Umsetzung der Inklusion notwendigen Baumaßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit. Diese Änderung hat also potenziell weitreichende Auswirkungen, wurde aber in den Stellungnahmen auch von Seiten der kommunalen Spitzenverbände nicht genügend hervorgehoben.

Die Grünen im Landtag haben deshalb einen Antrag zur Änderung des Artikel 27 Investitionskostenförderung gestellt, der die Kosten für notwendige Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen berücksichtigt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten Sie, dass wir keine Kommentare zulassen können, die beleidigend sind. Wir bevorzugen Kommentare die mit einem Namen gekennzeichnet sind, anonyme Kommentare sollen die Ausnahme bleiben.
Wir prüfen ihre Kommentare, da wir nicht ständig online sind, kann es auch mal dauern. Wir behalten uns vor Kommentare nicht zu veröffentlichen.

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche