"Steinkirchner Windrad: Landwirt siegt vor Verwaltungsgericht"
wird die aktuelle Rechtslage deutlich.Der gemeinsame Flächennutzungsplan mit der 900 m Abstandsregel ist rechtlich nicht haltbar. Jetzt tritt genau das ein, was wir bei unserer Begründung zur Ablehnung dieses Konzeptes vorgebracht hatten.
Das Planungskonzept des Lankreises ist eine komplette Fehlinvestition.
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