Die Stadtwerke Dachau berichten in
öffentlicher Sitzung über den Prozessverlauf vor dem OVG-NRW im November und
Dezember dieses Jahres gegen den Genehmigungsbescheid zum Betrieb eines
Kohlekraftwerkes in Lünen.
Die Werkleitung teilt mit ob durch die
neuen Auflagen mit Mehrkosten beim Bau des Kohlekraftwerkes zu rechnen ist.
Weiterhin berichtet die Werkleitung ob
ein wirtschaftlicher Betrieb mit den neuen Auflagen überhaupt noch möglich ist.
Begründung
Die mündliche Verhandlung am 15.11.
und 16.11.2011 ergab bereits:
Das Gericht empfahl der
Bezirksregierung Arnsberg, Teile des am 06.05.2008 erteilten Vorbescheides zurückzunehmen.
Das betraf insbesondere den im BImSchG-Genehmigungsverfahren behandelten
wasserrechtlichen Teil.
Das Gericht
empfahl TRIANEL, mittels entsprechender Verpflichtungserklärungen die
Emissionen verschiedener Schadstoffe zu begrenzen. Das führte zu der
Verpflichtungserklärung von TRIANEL, das neue Kraftwerk in Lünen werde bloß
85% der theoretisch möglichen, maximalen Jahresbetriebsstundenzahl (max.
24*365 = 8.760 Stunden pro Jahr) im Betrieb sein. 15% von 8.760 Stunden pro
Jahr = 1.314 Stunden pro Jahr = 55 Tage im Jahr wäre das Kraftwerk außer
Betrieb.
Eine Vonvornherein-Begrenzung der Jahresbetriebsdauer auf lediglich 85% (bezogen auf maximal mögliche 8.760 Stunden pro Jahr) = 7.446 Stunden pro Jahr ist für ein Volllastkraftwerk unwirtschaftlich!
Eine Vonvornherein-Begrenzung der Jahresbetriebsdauer auf lediglich 85% (bezogen auf maximal mögliche 8.760 Stunden pro Jahr) = 7.446 Stunden pro Jahr ist für ein Volllastkraftwerk unwirtschaftlich!
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