Denkbar knapp wurde gestern der Vorbescheidsantrag der Fa. OBI abgelehnt.
Wesentlicher (verkürzter) Inhalt:
- Verlagerung des Baumarkts an die Ecke Schleißheimer/Alte-Römer-Str.
- Nutzungsänderung Elektronikfachhandel des jetzigen Baumarktes.
Das würde ein neues Sondergebiert und den Erhalt des alten Sondergebietes bedeuten.
Bündnis-Sprecher Kai Kühnel lehnte das Vorhaben aus folgenden Gründen ab.
- ein zusätzliches Sondergebiet schafft zusätzlichen Verkehr
- das Vorhaben erstreckt sich in den Gewerbe-Grünzug, diesen haben andere Grundstückseigner als Grün- und nicht als Baufläche abgetreten,
- es besteht aus Sicht des Bündnis für Dachau nicht die geringste Chance die Immisionsvorgaben für das benachbarte Wohngebiet zu erfüllen
- der Stellplatzschlüssel muss nach der neuen Stellplatzverordnung berechnet werden, auch hier besteht keine Chance, für einen Elektronikfachmarkt diesen zu erfüllen.
Die Befürchtungen, das OBI auf die Karlsfelder Seite ausweichen könnte, relativierte Bauamtsleiter Simon, dort wird auch nur ein Gewerbegebiet und kein Sondergebiet ausgewiesen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bitte beachten Sie, dass wir keine Kommentare zulassen können, die beleidigend sind. Wir bevorzugen Kommentare die mit einem Namen gekennzeichnet sind, anonyme Kommentare sollen die Ausnahme bleiben.
Wir prüfen ihre Kommentare, da wir nicht ständig online sind, kann es auch mal dauern. Wir behalten uns vor Kommentare nicht zu veröffentlichen.