Donnerstag, 12. August 2010

Christmann als Zeuge beim Untersuchungsausschusses BayernLB/HGAA

Dienstag, 26.10.2010, 9.30 – 14.00 Uhr

Hansjörg Christmann, Landrat Dachau, als ehem. Verwaltungsrat der BayernLB (10.30 Uhr)

Recht viel Erkenntnisgewinn wirds da wohl nicht geben.

Alle Sitzungen sind öffentlich. Interessierte melden sich einfach an der Pforte des Bayerischen Landtags. Da die Sitzplätze begrenzt sind, empfehlen wir rechtzeitiges Erscheinen, besonders an den Terminen mit den Hauptverantwortlichen des Milliardendesasters.

Dazu aus Sepp Dürrs Blog

Organpflichten: Die Zeit der Gremienschläfer ist vorbei

Prof. Schmidt und Prof. Lutter haben die gesetzlichen Pflichten von Vorstand und Ver-waltungsrat übereinstimmend beschrieben. Sofern der Landesgesetzgeber im Landesbank-gesetz keine eigene Regelung getroffen hat, gilt das Aktienrecht. Das bedeutet, dass bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten der Vorstand bereits bei Fahrlässigkeit, der Verwaltungsrat – dank Landesbankgesetz – bei grober Fahrlässigkeit für den dadurch entstandenen Schaden haften muss.

Die Pflichten von Vorständen und Verwaltungsräten sind den Gutachten zu Folge sehr anspruchsvoll. An dieser hohen Messlatte müssen sich die Verantwortlichen messen lassen.

Damit hat der Untersuchungsausschuss bereits sein erstes wichtiges Ergebnis erzielt, mit dem er weit über die Landesbank und Bayern hinauswirkt: Ab sofort werden alle Aufsichtsräte von Unternehmen, staatlichen und kommunalen Beteiligungen genau kontrollieren müssen. Die Zeit der Postenjäger und Gremienschläfer ist vorbei.

1 Kommentar:

  1. Interessante Zugriffe hierzu:

    12 August 10:51 HSH Nordbank AG
    12 August 11:43 SUEDDEUTSCHER VERLAG GMBH,
    12 August 11:43 SUEDDEUTSCHER VERLAG GMBH,
    12 August 11:55 SUEDDEUTSCHER VERLAG GMBH,
    12 August 12:48 Bayerische Landesbank

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