Mittwoch, 21. Juli 2010

Verkaufsfläche in Dachau-Ost ist nicht Verkaufsfläche in Dachau

Was mögen sich nur die Geschäftsleute in Dachau denken, die Stellplatzablöse bezahlt haben?

Während im Gewerbegebiet Schwarzer Graben irrwitzige Dachauer Spezial-Regeln zur Verkaufsflächenberechnung bestehen, werden sie im restlichen Dachauer Stadtgebiet sehr streng ausgelegt.

Darauf machte in der gestrigen Bauauschuss Bündnis-Stadtrat Kai Kühnel aufmerksam. Und Bauamtsleiter Simon gab ihm Recht, daß bei künftigen Nutzungsänderungen auch im schwarzen Graben die strengeren Regeln gelten müssen.

So hat nach der Hengstenberg-Regel

ein Baumarkt statt rund 5.000m2 nur 2.900m2
ein dazugehöriges GartenCenter statt 1.400m2 nur 850m2
dazu der offene Freiverkauf statt 1.250m2 nur 310m2
dazu der überdachte Freiverkauf statt 420m2 nur 210m2
dazu Baustoffe statt 1.370m2 nur 685m2

Verkaufsfläche

Summa Summarum also statt 9.140 m2 also nur 4.945m2.


Wäre das Bauvorhaben in der Dachauer Innenstadt müßten also
nach alter Regel 9.140/15 = 609 Stellplätze
im Schwarzen Graben aber nur 330 Stellplätze
errichtet werden.

Das liegt nicht an verschiedenen Stellplatzschlüsseln, das liegt an Sonderregeln für Verkaufsflächenberechnungen.

Ein Dachauer Geschäftsmann, der seine Ladenfläche um 40m2 erweitert muss 2 zusätzliche Stellplätze nachweisen und wenn er das aus Platzgründen nicht kann, kostet ihm das 20.000 € Stellplatzablöse.

Allein mit der erfundenen Verkaufsflächenberechnung des damaligen Dachauer Bauamts hat man den damaligen Bauherren mit einem Federstrich 2.790.000 € nachgelassen. Das ist insbesondere dann ein Witz für jeden kleinen Bauherren, der schon Stellplatzablöse bezahlt hat.

Die Reihe läßt sich beliebig fortsetzen, der o.g. Baumarkt ist nur einer unten vielen.

Deswegen kann die Konsequenz nur heißen, in Zukunft werden in Dachau alle Flächen gleich berechnet, in Prinzip braucht es dazu nicht einmal einen gesonderten Bauauschussbeschluss im Einzelfall sowie Stadträtin Schmidt-Podolsky von der CSU forderte.

Der besonderen Intension, den innerstädtischen Handel zu fördern trägt der Bauauschuss in der relativ neuen Stellplatzsatzung dadurch Rechnung, daß der Schlüssel für Läden bis 800m2 1 Stellplatz je 30m2,
und für Läden darüber 1 Stellplatz je 10m2 beträgt.

Das ist politisch gewollt und soll nicht durch den Bezug auf veraltete textliche Hinweise in alten Bebauungsplänen umgangen werden.

Die Sache ist so klar wie Kloßbrühe.

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