Samstag, 12. Juni 2010

Muss Landrat Christmann Schadensersatz leisten?

Diese Woche im Untersuchungsausschuss: Der renommierte Wirtschaftsrechtler Prof. Reiner Schmidt, Universität Augsburg, nahm als erster von zwei Gutachtern zu den Sorgfaltspflichten und Haftungsfragen der Vorstände und Verwaltungsräte der BayernLB Stellung.

Prof. Schmidt bestätigte auch, dass die Beweislast, ob Vorstand und Verwaltungsrat beim Kauf der maroden Hypo Alpe Adria besonders sorgfältig geprüft und gehandelt haben, eben bei Vorstand und Verwaltungsrat liegt. Das zu beweisen wird den ehemaligen CSU-Verwaltungsräten Huber, Beckstein, Faltlhauser und Schmid nach Meinung des Untersuchungsausschussmitglieds Sepp Dürr kaum gelingen. Im Raum steht die Frage, ob nicht gar grob fahrlässig gehandelt wurde

Im Ergebnis drohen Schadenersatzforderungen und Verurteilungen für die genannten Politiker als auch für die Verwaltungsräte aus dem Bayerischen Sparkassenverband.

Das Gutachten von Professor Reiner Schmidt können Sie von der Homepage des Bayerischen Landtags runterladen

Darin heißt es auf Seite 77

Hinsichtlich des Verschuldens ist zu beachten, dass ein objektivierter Verschuldensmaßstab für alle Aufsichtsratsmitglieder gilt, so dass diese für diejenige Sorgfalt einzustehen haben, die von einem durchschnittlichen Aufsichtsratsmitglied erwartet werden kann, und sich nicht mit Erklärungen wie „Das habe ich nicht verstanden“ oder „Das ging über meine Fähigkeiten hinaus“ exkulpieren können, wenn es ihnen an den erforderlichen Mindestkenntnissen und –fähigkeiten fehlt.

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