Dienstag, 12. Januar 2010

SPD stellt Antrag auf Kürzung der Aufwandsentschädigung

"Im Haushaltsjahr 2010 wird die Aufwandsentschädigung für Stadträte, Referenten und Bürgermeister um 10% gekürzt"


Das bringt niemanden um, ist aber nicht mehr als Populismus. Gerade in der schwierigen finanziellen Lage sind die Stadträte gefordert, sollen also mehr für weniger Geld leisten. Viel Spaß SPD, wir können die 18 € eingespartes Sitzungsgeld dann auch gleich nach Kärnten überweisen, vielleicht gibts dann ein Schnitzel für jeden Altbürger. Dafür könnt ihr dann eifrig im Werkausschuss für den Bau der Kohlekraftwerke in Lünen und Krefeld stimmen, damit die Stromgebühren weiter erhöht werden. Das schmerzt den Bürger weitaus mehr. Einfach taubstumm stellen und dafür 90% Sitzungsgeld im Werkausschuss nehmen.


Ja die SPDler, da bekommen die in den Regionalbeiräten der Ruhrkohle AG glatt 15.200 € für 2 Sitzungen, z.B. SPD Bürgermeister Dr. Christoph Langscheid oder SPD Landrat Dr. Ansgar Müller, für 2 Sitzungen! Das sind 7.600 € pro Sitzung.

Ein Landrat Christmann erhielt 37.100 € für den Verwaltungsratposten bei der Landesbank und kein Mensch weiss was er jetzt für den Aufsichtsposten bei der Hypo-Alpe-Adria bekommt.

Und da muss man dann über monatlich 180 € Aufwandsentschädigung diskutieren, übrigens erhält ein Dachauer Stadtrat nicht wie z.B. ein Kreisrat in Dachau extra Geld für Fraktionssitzungen.

Hintergrund:
Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von monatlich 180,00 Euro.

- Stadträte, die ein Referat bekleiden, erhalten zusätzlich pro Monat 80,00 Euro. - Stadträte, die als Fraktionsvorsitzende tätig sind, erhalten außerdem monatlich 75,00 Euro. Die Aufwandsentschädigung wird jährlich ausbezahlt.
- Ferner werden für die Teilnahme an Ausschuss-Sitzungen 80,00 Euro pro Mitglied und Sitzung gewährt.
- Selbständig Tätige erhalten auf Antrag neben der Sitzungsentschädigung für die durch die Teilnahme an Ausschusssitzungen entstehenden Zeitversäumnisse eine pauschale Verdienstausfallentschädigung. Die Verdienstausfallpauschale beträgt für jede Stunde Sitzungsdauer 30,00 Euro. Zur Sitzung zählt der Zeitraum eine Stunde vor Beginn der Sitzung bis maximal 17 Uhr. Angebrochene Stunden werden als volle Stunden berechnet.

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