Donnerstag, 14. Mai 2009

Bürgerbegehren: wie gehts weiter?

Wenn ein Bürgerbegehren in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern von mind. 7% der Gemeindebürger unterschrieben worden ist, dann ist es zulässig.

In Dachau sind dies derzeit 2.193 Bürger.

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden

bis zu 50.000 Einwohnern mind. 20% v.H. der Stimmberechtigten (das sind weniger als Einwohner)beträgt.

Es müssen also mindestens 6.265 Bürger zum Bürgerentscheid gehen und mit ja stimmen.
Gleichzeitig dürfen nicht mehr als 6.265 Bürger mit nein stimmen.

Es ist also nicht so, dass wenn 20% zur Wahl gehen und die Mehrheit davon mit ja stimmen, der Bürgerentscheid erfolgreich war.

Beispiel 1

6200 Bürger stimmen mit ja - 1000 mit nein
6200 < 6265 (20%)
das Bürgerbegehren ist gescheitert.

Beispiel 2

6500 Bürger stimmen mit ja - 5000 mit nein
6500 > 6265 (20%) UND 6500 > 5000
das Bürgerbegehren war erfolgreich.


Briefwahl ist möglich

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Stadtrats. Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.

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