Minister Schneider hat heute im Haushaltsausschuss über den Stand der Beratungen zur Umsetzung des Konjunkturpakets II in Bayern berichtet. Wirklich konkret wurde er - über die schon bekannten Fakten hinaus - kaum.
Details werden in der kommenden Woche nach der Ministerratssitzung bekannt gegeben.
Folgendes wurde berichtet:
* Es gilt folgender Zeitplan:
10. Februar: Beschluss im Ministerrat anschließend Information der Bürgermeister und Landräte
12. Februar: 2. Lesung im Bundestag
20.2.: Abstimmung im Bundesrat voraussichtlich.
Am 1. April kann das Gesetz in Kraft treten.
* Die Mittel für die Kommunen werden in zwei Tranchen vergeben.
Für die erste Tranche können Anträge bis Ende April, für die zweite Tranche im Oktober gestellt werden.
Über die Vergabe entscheiden dann die jeweiligen Bezirksregierungen, für die erste Tranche im Mai. Es kommt also nicht darauf an, wer den Antrag am schnellsten stellt. Es gilt eine Stichtagsregelung. Die genaue Größenverhältnis der Tranchen zueinander
liegt noch nicht fest, es ist aber davon auszugehen, dass die erste Tranche größer sein wird als die zweite, da die Hälfte der
Mittel im Jahr
2009 rausgehen muss.
* Die Verteilung der Mittel auf die Kommunen der Höhe nach geschieht zu 75% über die Einwohnerzahl und zu 25% über die Finanzkraft.
* Anträge können bei den jeweiligen Bezirksregierungen oder bei kreisangehörigen Gemeinden auch bei den Ämtern für ländliche Entwicklung gestellt werden.
* Zum Eigenanteil der Kommunen:
Es soll keine starre 25%-Beteiligung der Kommunen geben, der Eigenanteil der Kommunen soll aber mindestens 10% betragen.
* Zur Förderung privater Träger, z.B. privater Schulen: Private Schulträger können Anträge wie die Kommunen bei den Bezirksregierungen stellen. Sie müssen den gleichen Eigenanteil wie die Kommunen zahlen. Da Privatschulen kommunale Aufgaben übernehmen,
werden diese Förderungen aus dem Kommunalanteil des Konjunkturpakets II gezahlt.
* Zur Additionalität:
Es können nur zusätzliche Maßnahmen gefördert werden, die bis Ende 2011 abgeschlossen sein müssen.
Zusätzlich heißt: zusätzlich zum beschlossenen Haushalt, nicht zusätzlich zur Finanzplanung.
Zumindest geht Minister Schneider davon aus, dass dies so gehandhabt wird, er muss diese Frage weiter prüfen.
* Bayern ist dem Bund gegenüber dafür verantwortlich, dass die Mittel in Bayern gemäß der Verwaltungsvorschriften ausgegeben werden. Innerhalb Bayerns sind die Kommunen gegenüber dem Freistaat dafür verantwortlich. Theoretisch sind bei Nichterfüllung
der Vergabekriterien Rückzahlungsforderungen Bayerns oder des Bundes möglich.
* Der Anteil, den der Freistaat selbst ausgeben kann, soll für folgende Bereiche verwendet werden:
Staatsstraßen, staatliche Gebäude, I.u.K-Ausstattung, Biodiversität.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bitte beachten Sie, dass wir keine Kommentare zulassen können, die beleidigend sind. Wir bevorzugen Kommentare die mit einem Namen gekennzeichnet sind, anonyme Kommentare sollen die Ausnahme bleiben.
Wir prüfen ihre Kommentare, da wir nicht ständig online sind, kann es auch mal dauern. Wir behalten uns vor Kommentare nicht zu veröffentlichen.