Einen Bericht zur Umsetzung des Beschlusses „Mittagstisch für bedürftige Kinder“ fordert die Bündnis-Fraktion von der Verwaltung an. Denn bisher wissen die Bedürftigen nicht, dass es diese Möglichkeit gibt. „Jeder Tag an dem ein Kind dem anderen beim Essen zusehen muss ist einer zu viel,“ heißt es zur Begründung im Antrag. Und bereits seit 1.9.08 ist bekannt, dass der Einwand der CSU-Fraktion, dass das Geld möglicherweise den Empfängern von Hartz IV wieder abgezogen wird, keiner ist. Die Agentur für Arbeit hat dies eindeutig als einen Bagatell-Betrag festgestellt. „Da könnte man leicht unterstellen, dass der Antrag mal wieder nicht von der richtigen Fraktion gestellt wurde, sonst wäre die Umsetzung schon vollzogen“, so Kai Kühnel der Sprecher der Bündnis Fraktion.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Dachau, den 23.10.08
ANTRAG
Bericht zur Handhabung Mittagstisch
Die Verwaltung berichtet wie der Beschluss zum Mittagstisch des Stadtrates umgesetzt wurde:
1. Wieviele Kinder nehmen den Mittagstisch mit Unterstützung bereits in Anspruch?
2. Wie werden die Eltern der bedürftigen Kinder informiert, dass die Möglichkeit besteht den Mittagstisch zu einem reduzierten Preis zu erhalten?
3. In welcher Form läuft die Beantragung auf Unterstützung ab.
BEGRÜNDUNG
Der einzige Vorbehalt des Stadtrates, dass die Unterstützung zum Mittagstisch den Eltern bei HartzIV wieder abgezogen werden kann, ist durch die Agentur für Arbeit in München seit 1.9.2008 ausgeräumt:
• Die Unterstützung eines Schulkindes mit 50 EUR zum Schulanfang bleibt als einmalige Einnahme anrechnungsfrei, wenn dieser Betrag jährlich nicht überschritten wird.
• Eine Schulspeisung (Mittagessen während des Schulbesuchs) bleibt anrechnungsfrei, da sie unterhalb der Bagatellgrenze im Monat liegt.
• Zweckbestimmte kommunale Zuschüsse zu den Fahrtkosten von Schülern zur Schule bleiben anrechnungsfrei.
• Zweckbestimmte Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege, die einem anderen Zweck als
das Arbeitslosengeld/ Sozialgeld dienen, bleiben dann anrechnungsfrei, wenn sie den Betrag in der Höhe einer halben monatlichen Regelleistung nicht übersteigen (z.B. Regelleistung alleinerziehender Elternteil 345,- EUR)
Bis heute ist den Bedürftigen nicht bekannt, dass die Stadt Dachau gewillt ist auch für Kinder armer Familien einen Mittagstisch an ihren Einrichtungen zu ermöglichen. Jeder Tag an dem ein Kind dem anderen beim Essen zusehen muss ist einer zu viel.
In der Anlage ein Überblick über andere Städte und Gemeinden, die zu dem Thema bereits konkrete Maßnahmen beschlossen haben und nicht darauf warten bis eine Auskunft ein zweites mal erteilt wird.
Kai Kühnel
Für die Fraktion Bündnis für Dachau
Landshut:
In Landshut gibt es ab 01. 01. 2009 Material- und Essenszuschuss für Schulkinder aus einkommensschwachen Familien.
Fürth:
Rund 200 000 Euro lässt sie es sich kosten, Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien in Horten und Ganztagesschulen mit einem kostenlosen Mittagessen zu versorgen.
Nürnberg:
Die Stadt bezuschusst das Mittagessen in den Einrichtungen für Kindern von Nürnberg-Pass-Inhabern. Den Nürnberg-Pass erhalten auf Antrag alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger (auch Kinder), die Leistungen nach dem SGB II von der Arge oder nach dem SGB XII vom Sozialamt beziehen.
München:
in München wurde auf Grund eines rot-grünen Antrages beschlossen, das jedes Kind aus einem Armutshaushalt (Hartz IV: also SGB II und SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und vergleichbares) zur ERSTeinschulung 100,-- Euro erhält.
Weiterhin: Kinder aus Armutshaushalten können den Mittagstisch kostenlos erhalten.
Röthenbach an der Pegnitz / Lkr. Nürnberger Land:
Es werden über den Schulverband 3.000,- Euro für die Verpflegung von Hauptschülern zur Verfügung gestellt (dauerhaft). Die Schule verteilt das Geld an Betroffene
die Probleme haben, das Geld für das Essen aufzubringen.
Pfaffenhofen a.d. Ilm:
In Pfaffenhofen wird das Mittagessen für Kinder aus Familien bezahlt, die Lebensmittel bei der Tafel beziehen.
Bad Aibling:
An beiden städt. Schulen wird Mittagsbetreuung angeboten (durch die Diakonie bzw. Fokus Familiennetzwerk). Die Eltern bezahlen für das Essen einen Betrag, der nicht kostendeckend ist (Diakonie: 2,60 Euro). Nach Vorlage der jeweiligen Jahresabrechnung begleicht die Stadt Bad Aibling die entstehenden Defizite (für Personalkosten und Essen) sowie eine Verwaltungskostenpauschale: derzeit für die Diakonie rund 12 500 Euro, Fokus ca. 16 500 Euro jährlich).
Von den Verantwortlichen des Fokus Familiennetzwerkes wird berichtet, dass einige Eltern sich das Mittagessen wohl nicht leisten können, obwohl dies so nicht formuliert wird. Das reichlich vorhandene Essen wird allerdings auf alle Kinder verteilt.
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