Samstag, 5. April 2008

Keine echten Großkopferten beim Golfclub Dachau

Herr Kipka hat völlig Recht, auf dem Golfgelände des Dachauer Golfclubs spielen keine Großkopferten, denn echte Großkopferte wären nicht darauf angewiesen, auf Steuerzahlers Grund zu spielen.

Bei privaten Golfplätzen auf privaten Grund ist es offensichtlich kein Problem wenn eine öffentliche Straße durch das Gelände führt.

Golfclub Eschenried: ein Radweg führt mitten durchs Gelände
Golfclub Olching: ein Radweg führt am Rand des Geländes vorbei
Golfclub Gut Häusern: eine öffentliche Straße führt über das Gelände

Herr Kipka hat sich mit den Ansinnen Ammer-Amper-Radweg nicht im geringsten auseinandergesetzt. Er nimmt für sich in Anspruch auf dem Grund des Steuerzahlers Golf spielen zu können, verwehrt aber anderen das Recht am äußersten Rand der Anlage zu spazieren oder zu radeln. Am Rand des Geländes soll der Zaun um ein paar Meter versetzt werden soll. Niemand hat gefordert einen Weg mitten durch das Gelände zu führen. Der Golfclub weigert sich den Zaun zu versetzen!

Wo sind wir denn? Im wilden Westen, wo man sich einfach Claims absteckt? In der DDR mit abgeschotteten Bonzen-Vierteln?
Immerhin gibt es noch ein Bayerisches Naturschutzgesetz. Lesen Sie mal Herr Kipka

Art. 22 Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern
Art. 23 Benutzung von Wegen; Markierungen
Art. 24 Sportliche Betätigung

und wenn Sie mit den bayrischen Gesetzen nicht einverstanden sind müssen Sie sich in den Landtag wählen lassen und sie ändern.

Da lamentiert der Herr Kipka über Polemik ohne zu wissen von was er schreibt.
Polemik ist nichts Schlechtes per se, hier geht es um das Demaskieren von Opponenten in einem Meinungsstreit, um das Demaskieren einer Klüngelwirtschaft. Während der Dachauer Golfer in der Regel in Eschenried oder Gut Häusern spielt, scheint es doch so, dass beim Golfclub Dachau weniger die Dachauer das Sagen haben.

Es geht also überhaupt nicht um eine Neiddebatte, es geht darum, dass mit fadenscheinigen Argumenten versucht wird von den Amerikanern übernommenen Besitzstand zu wahren und nach außen hin abzugrenzen. Was passiert denn mit den Golfopfern jetzt, wenn Sie auf dem Trampelpfad neben dem Zaun von einem Golfgeschoss getroffen werden. Ruft Herr Kipka dann die Wasserwacht?

Man kann dem Herrn Kipka nur dankbar sein, dass er in seinem Leserbrief deutlich gemacht hat wie verquer diese Denkweise ist.

Kai Kühnel

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