Donnerstag, 6. März 2008

Antrag: Verwendung der Mittel zur Stellplatzablöse

05.03.08

Nach der Novellierung der Bayerischen Bauordnung wurden auch die Verwendungsmöglichkeiten der Stellplatzablösebeträge gelockert.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht alle Verwendungen für unbedenklich erachtet hat, die geeignet sind, den öffentlichen Straßenraum von ruhendem Verkehr zu entlasten, ist nunmehr die Verwendung der Ablösebeträge für folgende Maßnahmen zulässig (Art. 47 Abs. 4 BayBO):
- Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtung
- Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen
- sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs.

Letzteres gilt, im Gegenzug zum alten Recht, eben jetzt auch für alle Ablösebeträge, also auch für "freiwillige" Ablösebeträge nach altem Recht und die bisher einer strengeren Verwendungsbindung unterlagen. Für die Stadt Dachau und dem Stadthaushalt bedeutet das, dass wir die vorhandene Stellplatzrücklage nicht mehr differenzieren müssen. Alles was in der Stellplatzrücklage ist, kann für die im Art. 47 Absatz 4 Nr. 2 genannten Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr verwendet werden.
Hierzu zählen nach Auskunft von Herrn Dr. Dirnberger vom Bayer. Gemeindetag neben den ausdrücklich genannten investiven Maßnahmen für den ÖPNV auch andere Maßnahmen, wie z.B. die Herstellung von Fahrradabstellanlagen.

Wir beantragen deshalb:

Die Stadtverwaltung legt dar wie hoch die Stellplatzrücklage ist und erarbeitet Vorschläge, für die die vorhandene Stellplatzrücklage für so genannte sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr verwendet werden kann.
Hierzu sind insbesondere investive Maßnahmen für den ÖPNV und für den Fahrradverkehr, hier weitere Fahrradständer am Bahnhof, zu berücksichtigen.

Kai Kühnel
Für die Fraktion Bündnis für Dachau

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