Mittwoch, 20. Februar 2008

CSU reagiert hysterisch auf Fragen von Dr. Räpple zur Briefwahl

Bis jetzt sind 2900 Briefwahlanträge eingegangen!
Davon sind angeblich 150 - 200 an Bevollmächtigte gegangen.
Die Verwaltung meint das sei normal.

Dr. Räpple argumentiert das Wahlrecht hat sich in diesem Punkt geändert.

Frau Zimmermann (CSU) ruft "Schwachsinn" dazwischen.

Anscheinend hat sich Frau Zimmermann nicht mehr ganz unter Kontrolle. Hier die Fakten Frau Zimmermann:

Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen
(Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - GLKrWO) vom 7. November 2006

§ 27 Versendung von Wahlscheinen Satz 4

Anderen Personen dürfen der Wahlschein und die für die Briefwahl beizufügenden Unterlagen nur bei plötzlicher Erkrankung und nur dann ausgehändigt werden, wenn die Zusendung an die wahlberechtigte Person nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann.


Das Wort "plötzlich" ist neu und kam nur wegen den Dachauer Waschkorbsammlern in die Wahlordnung, Frau Zimmermann fragen Sie doch Herrn Kagerer vom Landratsamt, der Aufsichtsbehörde.

Wie können denn nun 2 Wochen vor der Wahl 150 -200 Wähler plötzlich so erkranken, daß Ihnen die Unterlagen nicht mehr ausgehändigt werden können?

Frau Zimmermann überlassen Sie die Beurteilung von Schwachsinnigkeit besser dazu ausgebildeten Personen und wenn Sie nichts zur Sache beitragen können, ist es besser Sie schweigen.

Oder gibt es einen besonderen Grund, daß Sie so heftig reagieren?

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