Wer derzeit an der Ostseite des Bahnhofs vorbeikommt, kann mittlerweile einen ersten Eindruck vom Erscheinungsbild des neuen Radlparkhaus erhaschen. Der gerade entstehende Neubau wird mit innovativer Beleuchtung, Videoüberwachung, Toilettenanlage und mehr als 1000 Radlstellplätzen eine der modernsten, sichersten und größten Radabstellanlage im ganzen Großraum München.
Wir freuen uns jedenfalls schon mal auf die Eröffnung im Herbst diesen Jahres. Und hier schon mal ein paar Fotos für die, die noch nicht an der Bahnhofsostseite vorbeigekommen sind.
Freitag, 11. August 2017
Donnerstag, 10. August 2017
KKW Lünen - Rechtsstreit zur Genehmigung des Kohlekraftwerks geht weiter
Der langjährige Rechtsstreit um das umstrittene Trianel
Kohlekraftwerk Lünen geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
hat jetzt der Beschwerde des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Nichtzulassung
der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW
vom 16. Juni 2016 stattgegeben. Mit dieser Entscheidung folgt das
Bundesverwaltungsgericht der BUND-Argumentation, wonach das OVG-Urteil
im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
steht.
Somit bleibt weiterhin unklar, ob die Genehmigung für das Kohlekraftwerk in Lünen rechtmäßig war. Der BUND NRW ist dabei zuversichtlich, dass die Entscheidung des OVG NRW vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wird. Eine solche Entscheidung hätte weitreichende Konsequenzen für die Region, weil davon neben dem KKW Lünen auch das KKW Datteln IV betroffen wäre.Welche Konsequenzen das jetzige Urteil für die Stadtwerke Dachau hat, die am KKW Lünen beteiligt sind, ist derzeit ebenfalls völlig unklar. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklung beobachten.
Antrag: Temporäre kulturelle Nutzung altes Hallenbad
Seit längerer Zeit beschäftigen wir uns in einer Arbeitsgruppe mit dem Thema der kulturellen Nutzung des alten Hallenbades. Die Stadtwerke Dachau könnten der Dachauer Kultur-Szene wenigstens für eine kurze Zeit einen Ort für Experimente zur Verfügung stellen.
Die Fraktion Bündnis für Dachau stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft ob eine kulturelle Nutzung des alten Hallenbades vor dem Abriss für die Übergangszeit bis zum 2. Bauabschnitt möglich ist.
Begründung:
Das alte Hallenbad wird für eine Übergangszeit zeitgleich neben dem Neubau stehen
1. Potential:
Als Nutzung für vorübergehende Abdeckung des Bedarfes kultureller Angebote wie Kunstausstellung, Bühne für Musik/Theaterveranstaltung als Probebühne/Proberaum, Medienkunstraum, Experimentelle Projekte etc.
2. Kosten/Nutzen:
Das bestehende Gebäude ist sofort nutzbar, es sind geringe Investitionen erforderlich.
Das Ludwig-Thoma-Haus ist als Proben-, Vereins- und Veranstaltungshaus ausgelastet und als Produktions- und Experimentierort ungeeignet.
3. Bauliche Eignung:
Das Hallenbad ist durch die bestehende Innenausstattung robust ausgelegt und kann ohne kostenintensive (ausgenommen sicherheitsrelevanter) Änderungen zur vorübergehenden Nutzung übernommen werden.
Kai Kühnel – Stadtrat
sowie die Arbeitsgruppe Kulturraum Hallenbad
Die Fraktion Bündnis für Dachau stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung prüft ob eine kulturelle Nutzung des alten Hallenbades vor dem Abriss für die Übergangszeit bis zum 2. Bauabschnitt möglich ist.
Begründung:
Das alte Hallenbad wird für eine Übergangszeit zeitgleich neben dem Neubau stehen
1. Potential:
Als Nutzung für vorübergehende Abdeckung des Bedarfes kultureller Angebote wie Kunstausstellung, Bühne für Musik/Theaterveranstaltung als Probebühne/Proberaum, Medienkunstraum, Experimentelle Projekte etc.
2. Kosten/Nutzen:
Das bestehende Gebäude ist sofort nutzbar, es sind geringe Investitionen erforderlich.
Das Ludwig-Thoma-Haus ist als Proben-, Vereins- und Veranstaltungshaus ausgelastet und als Produktions- und Experimentierort ungeeignet.
3. Bauliche Eignung:
Das Hallenbad ist durch die bestehende Innenausstattung robust ausgelegt und kann ohne kostenintensive (ausgenommen sicherheitsrelevanter) Änderungen zur vorübergehenden Nutzung übernommen werden.
Kai Kühnel – Stadtrat
sowie die Arbeitsgruppe Kulturraum Hallenbad
17.10.17 Themenabend: „Gibt es eine gerechtere Ökonomie?“
Themenabend mit Christian Felber am 17. Oktober 2017
– eine Kooperation mit der Petra-Kelly Stiftung
„Gibt es eine gerechtere Ökonomie?“
Nicht erst seit der letzten Finanzkrise haben die meisten Menschen das Gefühl, dass sie von der Wirtschaft über den Tisch gezogen werden. Eine Bertelsmann-Studie aus dem Jahr 2010 zeigt, dass sich 88 % aller Bundesbürger eine bessere Wirtschaftsordnung wünschen. Wir haben den Erfinder der Gemeinwohl-Ökonomie eingeladen um ihn zu fragen: Wie kann eine gerechtere Ökonomie aussehen?
Bankenrettung, Steueroasen für Reiche, Dieselskandal und kein Ende – das Wirtschaftssystem westlichen Zuschnitts kennt nur wenige Gewinner, aber unzählige Verlierer. In einer Zeit, wo die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderdriftet, wünschen sich die meisten Menschen eine Wirtschaftsordnung, die sich nicht nur an der Gewinnmaximierung orientiert, sondern ethisches Handeln, sozialen Umgang und nachhaltiges Wirtschaften mit einbezieht. Unser jetziges Wirtschaftssystem steht auf dem Kopf. Das Geld ist zum Selbst-Zweck geworden statt ein Mittel zu sein für das, was wirklich zählt: ein gutes Leben für alle.
Die Gemeinwohl-Ökonomie zeigt, dass die Wirtschaft verändert werden kann, wenn Firmen Ziele wie Nachhaltigkeit, ethisches Handeln und sozialen Umgang in die Zielplanung mit aufnehmen. Diese am Gemeinwohl orientierten Ziele müssen aber definiert und kontrolliert werden. Firmen, die sich an die Gemeinwohlwerte halten, sollen von der Politik bzw. den Kommunen begünstigt werden (z. B. Gewerbesteuernachlässe).
Der Referent
Christian Felber, Philologe, Soziologe und Politikwissenschaftler, hat 2010 mit dem Buch „Die Gemeinwohl-Ökonomie“ die gleichnamige Bewegung angestoßen und ist seither Leiter des Internationalen Koordinationsteams. Die von ihm gegründete Bewegung umfasst derzeit 68 Regionalgruppen in 18 Ländern mit mehr als 2.000 unterstützenden Unternehmen.
Zusammen mit der Petra-Kelly-Stiftung freuen wir uns, Christian Felber nach Dachau holen zu können. Er wird am 17. Oktober 2017 seine Visionen vorstellen und mit allen diskutieren, wie sich seiner Meinung nach die Gemeinwohl-Ökonomie umsetzen lässt, was es für Unternehmen und Kommunen bedeutet, und wie wir alle davon profitieren können.
Wann und wo?
Dienstag, 17. Oktober 2017, 19:30 Uhr (Einlass 19:00 Uhr)
Ludwig-Thoma-Haus, Stockmann-Saal, Augsburger Str. 23, 85221 Dachau
Bündnis-Themenabend:
„Gemeinwohl-Ökonomie – die Zukunft gerechteren Wirtschaftens?“
Referent:
Christian Felber (A)
Der Eintritt ist frei!
Mehr zur Gemeinwohl-Ökonomie finden Sie unter www.ecogood.org
Dienstag, 8. August 2017
Die Schikane am Tiefen Graben
Auf Hinweise von empörten Bürgern ging die Fraktionsvorsitzende des Bündnis für Dachau, Sabine Geißler, dem Thema ‚ Schranke am Tiefen Graben‘ nach. Denn diese massive Sperre ist nicht anders zu verstehen als eine Schikane, ja als Provokation, insbesondere für Menschen mit Radlanhänger, Kinderwagen, Rollstuhl o.ä., die sich plötzlich einen anderen Weg zum Karlsfelder See suchen müssen.
Sabine Geißler wandte sich ans Bauamt der Stadt und bekam folgende Auskunft:
Die Schranke wurde vom „Wasserverband Tiefer Graben“ errichtet. (Auf die Frage warum, erhielt die Stadt bisher keine Antwort). Diesem Verband gehören alle Anlieger bzw. Grundstückseigentümer am Tiefen Graben an. Ihnen gehört auch der Weg; dieser ist nicht-öffentlich gewidmet (so die rechtliche Einordnung), und bisher haben die Eigentümer den Fuß- und Radverkehr geduldet. Rein rechtlich dürfen sie als Eigentümer die Schranke errichten, ohne dass irgendjemand etwas dagegen machen kann, auch nicht die Stadt.
Rein rechtlich, wie gesagt. Aber es gibt ja auch noch andere Ebenen. Auf Initiative von Sabine Geißler trat das Bauamt in Kontakt mit dem Wasserverband bzw. dessen Vorstand Herrn Mayerhanser, um möglichst auf eine Entfernung der Sperre hinzuwirken, mindestens jedoch auf eine Änderung des bestehenden Zustands, so dass alle (außer Autos) wieder problemlos durchkommen können. Ihrer Information nach wird das Thema auf der nächsten Verbandsversammlung im Herbst behandelt werden.
Sabine Geißler wandte sich ans Bauamt der Stadt und bekam folgende Auskunft:
Die Schranke wurde vom „Wasserverband Tiefer Graben“ errichtet. (Auf die Frage warum, erhielt die Stadt bisher keine Antwort). Diesem Verband gehören alle Anlieger bzw. Grundstückseigentümer am Tiefen Graben an. Ihnen gehört auch der Weg; dieser ist nicht-öffentlich gewidmet (so die rechtliche Einordnung), und bisher haben die Eigentümer den Fuß- und Radverkehr geduldet. Rein rechtlich dürfen sie als Eigentümer die Schranke errichten, ohne dass irgendjemand etwas dagegen machen kann, auch nicht die Stadt.
Rein rechtlich, wie gesagt. Aber es gibt ja auch noch andere Ebenen. Auf Initiative von Sabine Geißler trat das Bauamt in Kontakt mit dem Wasserverband bzw. dessen Vorstand Herrn Mayerhanser, um möglichst auf eine Entfernung der Sperre hinzuwirken, mindestens jedoch auf eine Änderung des bestehenden Zustands, so dass alle (außer Autos) wieder problemlos durchkommen können. Ihrer Information nach wird das Thema auf der nächsten Verbandsversammlung im Herbst behandelt werden.
Freitag, 4. August 2017
Bündnis mit neuem Vorschlag für Rathaus III und Landratsamt
Die Stadtratsfraktion des Bündnis für Dachau stellt einen Prüfungsantrag an die Verwaltung mit einer (neuen) Option zur dringend nötigen Rathauserweiterung, verbindet dieses Thema aber auch mit der ebenso nötigen Erweiterung des Landratsamtes. Sehr lange schon suchen sowohl Stadt als auch Landratsamt/Landkreis nach Lösungen, und wir hoffen, einen wertvollen Denkanstoß dazu zu liefern.
Die Stadtratsfraktion des Bündnis für Dachau stellt folgenden Antrag:
1. Die Stadtverwaltung (intern) prüft anhand der bestehenden Gebäudepläne des heutigen Bestandsgebäudes des Landratsamtes Dachau am Weiherweg 16 (ohne Containeranlage) die Nutzung des Gebäudes sowie ein Raumnutzungskonzept als Rathaus Nr. 3 durch die Stadtverwaltung Dachau.
2. Die Stadtverwaltung legt zeitnah dem zuständigen Ausschuss das Ergebnis der verwaltungsinternen Untersuchung in öffentlicher Sitzung vor, um eine Grundsatzentscheidung treffen zu können, ob zur Übernahme des Bestandsgebäudes mit dem Landratsamt/Landkreis Dachau Verhandlungen aufgenommen werden sollen.
Begründung:
Seit weit mehr als einem Jahrzehnt wird in der Stadt Dachau versucht, eine dringend notwendige räumliche Erweiterung des Rathauses und der Stadtverwaltung zu realisieren. Die aktuelle Raumsituation ist bekannter Weise nicht mehr akzeptabel. Vielen Beschäftigten, gerade bei Neueinstellungen und Erweiterungen der Sachgebiete und Abteilungen oder im Bürgerbüro, können nur noch „Notarbeitsplätze“ zugewiesen werden.
Seit mehr als zehn Jahren wurden verschiedenste Optionen einer Erweiterung der Rathausräumlichkeiten untersucht und verfolgt (ehemaliger Hörhammerbräu, Übernahme und Umbau Rössler-Anwesen, Übernahme Hartinger-Anwesen mit Hangbebauung vom Rathaus zur Ludwig-Thoma-Straße mit integrierter Aufstiegshilfe, Bebauung des Wiesböck- Anwesens, Moorbad-Gelände).
Alle Optionen führten bisher zu keinem positiven Ergebnis.
Auch das Landratsamt Dachau betreibt seit dem Jahre 1990 seine Erweiterung. Hierzu wurde bereits im Jahre 1990 ein Bebauungsplanverfahren durch die Stadt Dachau eingeleitet, welches jedoch aus politischen Gründen durch den Landkreis nicht weiter verfolgt wurde und durch die Veräußerung einer Fläche mit einem Umfang von 3.600 m2 unmittelbar angrenzend zum Landratsamt Dachau nicht mehr realisierbar war. Im April 2015 wurde daher das Bebauungsplanverfahren durch die Stadt Dachau eingestellt.
Nun wird wieder die Erweiterung des Landratsamtes Dachau für einen zukünftigen Umfang von 450 Beschäftigten mit zwei Tiefgaragenvollgeschossen auf dem verbliebenen begrenzten Grundstücksbereich zwischen Brucker Straße, Bürgermeister-Zauner-Ring und Weiherweg diskutiert. Der Bauausschuss hat dafür in seiner letzten Sitzung Planungsgrundlagen vorgegeben.
Wir stellen eine Realisierung im beschriebenen Umfang am verbliebenen, sehr eingeschränkten Standort des Landratsamtes Dachau als sehr schwer realisierbar in Frage.
Es ist unstrittig, dass beide Behörden, sowohl Stadtverwaltung als auch Landratsamt, aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen und des Bevölkerungswachstums einen erhöhten Raumbedarf haben. Wir erachten daher ein gemeinsames, partnerschaftliches Vorgehen zwischen Stadt und Landkreis nach dem historischen Vorbild zu Beginn der 1970er Jahre als zielführend: So könnte das Bestandsgebäude des jetzigen Landratsamtes Dachau - wie heute das Rathaus Nr. 2, das frühere Bezirksamt/Landratsamt Dachau - durch die Stadtverwaltung als Rathaus Nr. 3 genutzt werden.
Die Flächen sind für eine langfristige Nutzung und Nutzungsperspektive völlig ausreichend und in gutem Zustand.
Parkplätze zur Nutzung als Rathaus Nr. 3 sind ausreichend vorhanden.
Eine ideale Anbindung an beide Busringlinien der Stadt mit ebenfalls Anbindung an die Schnellbuslinie liegt vor.
Alle Rathäuser (Nr. 1 bis Nr. 3) wären fußläufig erreichbar und befänden sich im Stadtzentrum, wodurch kein Frequenzbringer für die Stadt Dachau verloren ginge.
Die ehemalige Kfz-Zulassungsstelle/heute Ausländerbehörde und die dort ebenerdig erreichbare Fläche könnte hervorragend als Bürgerbüro und Bürgeramt genutzt werden.
Ein erhöhter Aufwand für einen Neubau entfällt, es fallen lediglich Modernisierungskosten an.
Ein Neubau des Landratsamtes Dachau könnte mit bauplanungsrechtlicher Unterstützung durch die Stadt beispielsweise auf dem ehemaligen MD-Gelände oder im Bereich Webling am Helios Amperklinikum Dachau realisiert werden.
Hier wäre eine optimale verkehrliche Anbindung zu den Dachauer Landkreisgemeinden mit Auto und Bus gegeben. Am MD-Gelände läge zusätzlich eine ideale Verbindung zur S-Bahn und zum Stadtbahnhof Dachau vor.
Durch eine Realisierung auf dem ehemaligen MD-Gelände könnte der Stadt Dachau die wichtige Institution und der sehr wichtige Frequenzbringer Landratsamt Dachau zentral erhalten bleiben.
Durch einen Neubau könnten die Anforderungen des Landratsamtes Dachau an den zukünftigen Behördenbetrieb langfristig sichergestellt und eine optimale Lösung realisiert werden.
In der Planungs- und Neubauphase könnte das Bestandsgebäude des Landratsamtes Dachau weiter genutzt werden und sukzessive eine anteilige Nutzung durch die Stadtverwaltung und durch die Landratsamtsverwaltung stattfinden.
Auch in finanzieller Hinsicht ließe sich zwischen Landkreis und Stadt im partnerschaftlichen Umgang sicher eine Lösung finden.
Das gelungene historische Vorbild wäre eine Vorlage zur vorgeschlagenen Lösung.
Auch der Kreistag des Landkreises Dachau sollte sich mit dieser Option beschäftigen, bevor unumkehrbar vorschnell ein Weg eingeschlagen wird, welcher nur schwer oder überhaupt nicht mehr verlassen werden kann.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Personalkosten für Grundlagenermittlung und Darstellung im zuständigen Stadtratsausschuss
Die Stadtratsfraktion des Bündnis für Dachau stellt folgenden Antrag:
1. Die Stadtverwaltung (intern) prüft anhand der bestehenden Gebäudepläne des heutigen Bestandsgebäudes des Landratsamtes Dachau am Weiherweg 16 (ohne Containeranlage) die Nutzung des Gebäudes sowie ein Raumnutzungskonzept als Rathaus Nr. 3 durch die Stadtverwaltung Dachau.
2. Die Stadtverwaltung legt zeitnah dem zuständigen Ausschuss das Ergebnis der verwaltungsinternen Untersuchung in öffentlicher Sitzung vor, um eine Grundsatzentscheidung treffen zu können, ob zur Übernahme des Bestandsgebäudes mit dem Landratsamt/Landkreis Dachau Verhandlungen aufgenommen werden sollen.
Begründung:
Seit weit mehr als einem Jahrzehnt wird in der Stadt Dachau versucht, eine dringend notwendige räumliche Erweiterung des Rathauses und der Stadtverwaltung zu realisieren. Die aktuelle Raumsituation ist bekannter Weise nicht mehr akzeptabel. Vielen Beschäftigten, gerade bei Neueinstellungen und Erweiterungen der Sachgebiete und Abteilungen oder im Bürgerbüro, können nur noch „Notarbeitsplätze“ zugewiesen werden.
Seit mehr als zehn Jahren wurden verschiedenste Optionen einer Erweiterung der Rathausräumlichkeiten untersucht und verfolgt (ehemaliger Hörhammerbräu, Übernahme und Umbau Rössler-Anwesen, Übernahme Hartinger-Anwesen mit Hangbebauung vom Rathaus zur Ludwig-Thoma-Straße mit integrierter Aufstiegshilfe, Bebauung des Wiesböck- Anwesens, Moorbad-Gelände).
Alle Optionen führten bisher zu keinem positiven Ergebnis.
Auch das Landratsamt Dachau betreibt seit dem Jahre 1990 seine Erweiterung. Hierzu wurde bereits im Jahre 1990 ein Bebauungsplanverfahren durch die Stadt Dachau eingeleitet, welches jedoch aus politischen Gründen durch den Landkreis nicht weiter verfolgt wurde und durch die Veräußerung einer Fläche mit einem Umfang von 3.600 m2 unmittelbar angrenzend zum Landratsamt Dachau nicht mehr realisierbar war. Im April 2015 wurde daher das Bebauungsplanverfahren durch die Stadt Dachau eingestellt.
Nun wird wieder die Erweiterung des Landratsamtes Dachau für einen zukünftigen Umfang von 450 Beschäftigten mit zwei Tiefgaragenvollgeschossen auf dem verbliebenen begrenzten Grundstücksbereich zwischen Brucker Straße, Bürgermeister-Zauner-Ring und Weiherweg diskutiert. Der Bauausschuss hat dafür in seiner letzten Sitzung Planungsgrundlagen vorgegeben.
Wir stellen eine Realisierung im beschriebenen Umfang am verbliebenen, sehr eingeschränkten Standort des Landratsamtes Dachau als sehr schwer realisierbar in Frage.
Es ist unstrittig, dass beide Behörden, sowohl Stadtverwaltung als auch Landratsamt, aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen und des Bevölkerungswachstums einen erhöhten Raumbedarf haben. Wir erachten daher ein gemeinsames, partnerschaftliches Vorgehen zwischen Stadt und Landkreis nach dem historischen Vorbild zu Beginn der 1970er Jahre als zielführend: So könnte das Bestandsgebäude des jetzigen Landratsamtes Dachau - wie heute das Rathaus Nr. 2, das frühere Bezirksamt/Landratsamt Dachau - durch die Stadtverwaltung als Rathaus Nr. 3 genutzt werden.
Die Flächen sind für eine langfristige Nutzung und Nutzungsperspektive völlig ausreichend und in gutem Zustand.
Parkplätze zur Nutzung als Rathaus Nr. 3 sind ausreichend vorhanden.
Eine ideale Anbindung an beide Busringlinien der Stadt mit ebenfalls Anbindung an die Schnellbuslinie liegt vor.
Alle Rathäuser (Nr. 1 bis Nr. 3) wären fußläufig erreichbar und befänden sich im Stadtzentrum, wodurch kein Frequenzbringer für die Stadt Dachau verloren ginge.
Die ehemalige Kfz-Zulassungsstelle/heute Ausländerbehörde und die dort ebenerdig erreichbare Fläche könnte hervorragend als Bürgerbüro und Bürgeramt genutzt werden.
Ein erhöhter Aufwand für einen Neubau entfällt, es fallen lediglich Modernisierungskosten an.
Ein Neubau des Landratsamtes Dachau könnte mit bauplanungsrechtlicher Unterstützung durch die Stadt beispielsweise auf dem ehemaligen MD-Gelände oder im Bereich Webling am Helios Amperklinikum Dachau realisiert werden.
Hier wäre eine optimale verkehrliche Anbindung zu den Dachauer Landkreisgemeinden mit Auto und Bus gegeben. Am MD-Gelände läge zusätzlich eine ideale Verbindung zur S-Bahn und zum Stadtbahnhof Dachau vor.
Durch eine Realisierung auf dem ehemaligen MD-Gelände könnte der Stadt Dachau die wichtige Institution und der sehr wichtige Frequenzbringer Landratsamt Dachau zentral erhalten bleiben.
Durch einen Neubau könnten die Anforderungen des Landratsamtes Dachau an den zukünftigen Behördenbetrieb langfristig sichergestellt und eine optimale Lösung realisiert werden.
In der Planungs- und Neubauphase könnte das Bestandsgebäude des Landratsamtes Dachau weiter genutzt werden und sukzessive eine anteilige Nutzung durch die Stadtverwaltung und durch die Landratsamtsverwaltung stattfinden.
Auch in finanzieller Hinsicht ließe sich zwischen Landkreis und Stadt im partnerschaftlichen Umgang sicher eine Lösung finden.
Das gelungene historische Vorbild wäre eine Vorlage zur vorgeschlagenen Lösung.
Auch der Kreistag des Landkreises Dachau sollte sich mit dieser Option beschäftigen, bevor unumkehrbar vorschnell ein Weg eingeschlagen wird, welcher nur schwer oder überhaupt nicht mehr verlassen werden kann.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Personalkosten für Grundlagenermittlung und Darstellung im zuständigen Stadtratsausschuss
Montag, 31. Juli 2017
Transparenz zur Sparkassenfusion: Politische Bewertung von kommunalem Vermögen?
ÜB Stadtrat Peter Gampenrieder in einem Leserbrief zur geplanten Sparkassenfusion:
Politische Bewertung von kommunalem Vermögen?
Mit einiger Verwunderung habe ich die nachfolgende Aussage von Landrat Stefan Löwl zum Thema Anteilsbewertung gelesen, der Kraft seines Amtes auch Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Dachau ist: „Löwl nennt das Vorgehen somit auch eine „politische Bewertung“ und lehnt aufgrund des öffentlichen Auftrags der Sparkassen das bei der Bewertung von anderen Banken oder Unternehmen sonst übliche Ertragswertverfahren ab.“
Der einschlägige Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 1) geht explizit auf sogenannte Non-Profit-Unternehmen ein, bei denen nicht der Zukunftserfolgswert (hier: Ertragswert), sondern ein Rekonstruktionswert (hier: Substanzwert oder davon abgeleitetes Verfahren) relevant ist.
Darunter fallen etwa Unternehmen, die „Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen (z.B. in der Wohnungs- und Stadtentwicklung oder im Verkehrswesen) oder karitativen Zwecken dienen.“ Bei solchen Unternehmen „mit unzureichender Rentabilität“ stehen laut Standard „nicht finanzielle Zielsetzungen, sondern Gesichtspunkte der Leistungserstellung im Vordergrund“ (Textziffern 152 und 153).
Wenn man diese Passagen liest, denkt man sicher nicht zuallererst an Sparkassen, die als Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit anderen Kreditinstituten im Wettbewerb stehen.
Selbst bei Krankenhäusern und Stadtwerken sind Ertragswertverfahren üblich. Vielleicht schaut man sich im Landratsamt bei Gelegenheit die Bewertungen an, die im Zuge der Anteilsverkäufe am Amper-Klinikum gemacht wurden. Ich gehe jede Wette ein, dass auch hier – ungeachtet von Aspekten eines öffentlichen Auftrags – das Ertragswertverfahren angewendet wurde.
Eines ist klar: Eine „politische Bewertung“ verwässert dann das Vermögen der vier Dachauer Trägerkommunen wenn die Ergebnisse im Vergleich zu den betriebswirtschaftlichen Methoden nach unten abweichen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum sich der Sparkassen-Sektor in Bayern fast schon reflexartig gegen die Einholung von neutralen Zweitmeinungen wehrt. Wenn die „Sparkassen-Methode“ so gut ist, wie immer behauptet wird, muss sie sich doch vor keiner Überprüfung fürchten.
Als Stadtrat muss ich für den Erhalt des städtischen Vermögens gerade im Falle von Zusammenschlüssen eintreten. Ich möchte Herrn Löwl dazu ermuntern, insbesondere bei der sensiblen Bewertungsfrage ein Maximum an Transparenz und damit auch an Vertrauen zu schaffen.
Dass der Sparkassenverband hier keinen Präzedenzfall schaffen will, ist verständlich. Trotzdem ist der Landrat als ranghöchster Kontrolleur der Dachauer Sparkasse nicht den Interessen des Verbands verpflichtet, sondern der erste Vertreter der vier Trägerkommunen.
Vermögen gehorcht meist nur kurzfristig politischen Wünschen, langfristig folgt es stets betriebswirtschaftlichen Regeln. An den Landesbanken quer durch die Republik kann man dies am Besten sehen.
Dr. Peter Gampenrieder, ÜB-Stadtrat, Dachau
Politische Bewertung von kommunalem Vermögen?
Mit einiger Verwunderung habe ich die nachfolgende Aussage von Landrat Stefan Löwl zum Thema Anteilsbewertung gelesen, der Kraft seines Amtes auch Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Dachau ist: „Löwl nennt das Vorgehen somit auch eine „politische Bewertung“ und lehnt aufgrund des öffentlichen Auftrags der Sparkassen das bei der Bewertung von anderen Banken oder Unternehmen sonst übliche Ertragswertverfahren ab.“
Der einschlägige Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 1) geht explizit auf sogenannte Non-Profit-Unternehmen ein, bei denen nicht der Zukunftserfolgswert (hier: Ertragswert), sondern ein Rekonstruktionswert (hier: Substanzwert oder davon abgeleitetes Verfahren) relevant ist.
Darunter fallen etwa Unternehmen, die „Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen (z.B. in der Wohnungs- und Stadtentwicklung oder im Verkehrswesen) oder karitativen Zwecken dienen.“ Bei solchen Unternehmen „mit unzureichender Rentabilität“ stehen laut Standard „nicht finanzielle Zielsetzungen, sondern Gesichtspunkte der Leistungserstellung im Vordergrund“ (Textziffern 152 und 153).
Wenn man diese Passagen liest, denkt man sicher nicht zuallererst an Sparkassen, die als Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit anderen Kreditinstituten im Wettbewerb stehen.
Selbst bei Krankenhäusern und Stadtwerken sind Ertragswertverfahren üblich. Vielleicht schaut man sich im Landratsamt bei Gelegenheit die Bewertungen an, die im Zuge der Anteilsverkäufe am Amper-Klinikum gemacht wurden. Ich gehe jede Wette ein, dass auch hier – ungeachtet von Aspekten eines öffentlichen Auftrags – das Ertragswertverfahren angewendet wurde.
Eines ist klar: Eine „politische Bewertung“ verwässert dann das Vermögen der vier Dachauer Trägerkommunen wenn die Ergebnisse im Vergleich zu den betriebswirtschaftlichen Methoden nach unten abweichen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum sich der Sparkassen-Sektor in Bayern fast schon reflexartig gegen die Einholung von neutralen Zweitmeinungen wehrt. Wenn die „Sparkassen-Methode“ so gut ist, wie immer behauptet wird, muss sie sich doch vor keiner Überprüfung fürchten.
Als Stadtrat muss ich für den Erhalt des städtischen Vermögens gerade im Falle von Zusammenschlüssen eintreten. Ich möchte Herrn Löwl dazu ermuntern, insbesondere bei der sensiblen Bewertungsfrage ein Maximum an Transparenz und damit auch an Vertrauen zu schaffen.
Dass der Sparkassenverband hier keinen Präzedenzfall schaffen will, ist verständlich. Trotzdem ist der Landrat als ranghöchster Kontrolleur der Dachauer Sparkasse nicht den Interessen des Verbands verpflichtet, sondern der erste Vertreter der vier Trägerkommunen.
Vermögen gehorcht meist nur kurzfristig politischen Wünschen, langfristig folgt es stets betriebswirtschaftlichen Regeln. An den Landesbanken quer durch die Republik kann man dies am Besten sehen.
Dr. Peter Gampenrieder, ÜB-Stadtrat, Dachau
Transparenz zur Sparkassenfusion: Vernebelung
Die Methodik der Sparkassen ist wohl überall gleich: Gutes tun um Besseres zu vermeiden...
So heißt es im Artikel der SZ FFB vom Wochenende:
"Um bei der Frage der Ausschüttung von Gewinnen an Stadt und Landkreis als Träger zu ergänzen: "Hier wird vernebelt und die Unwahrheit gesagt." Laut einem im Auftrag der Grünen erstellten Gutachten hätte die Sparkasse 2015 aus Überschüssen an ihre Träger 5,6 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke auszahlen können, ohne ihre wirtschaftliche Situation zu verschlechtern. Stattdessen sponserte sie Vereine und Organisationen mit 250 000 Euro." Da sind mal schnell 5,35 Mio € eingespart.
Den Artikel der SZ FFB finden Sie online hier: Eine Frage der Perspektive
So heißt es im Artikel der SZ FFB vom Wochenende:
"Um bei der Frage der Ausschüttung von Gewinnen an Stadt und Landkreis als Träger zu ergänzen: "Hier wird vernebelt und die Unwahrheit gesagt." Laut einem im Auftrag der Grünen erstellten Gutachten hätte die Sparkasse 2015 aus Überschüssen an ihre Träger 5,6 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke auszahlen können, ohne ihre wirtschaftliche Situation zu verschlechtern. Stattdessen sponserte sie Vereine und Organisationen mit 250 000 Euro." Da sind mal schnell 5,35 Mio € eingespart.
Den Artikel der SZ FFB finden Sie online hier: Eine Frage der Perspektive
Donnerstag, 27. Juli 2017
Transparenz zur Sparkassenfusion auch in Bruck gefordert
In der Brucker SZ am 26.07.17 ein Artikel zur geplanten Fusion in der die Kritik aller Fraktionen deutlich wird.
Stadträte unzufrieden mit Sparkassenchef
Stadträte unzufrieden mit Sparkassenchef
Bürgerwindrad - Transparenz und Informationspolitik der Stadt Dachau vorbildlich
am gestrigen Abend fand im Ludwig-Thoma-Haus die bereits seit langem angekündigte Informationsveranstaltung zum geplanten Bürgerwindrad im Sigmertshausener Holz statt. Hierzu einige Anmerkungen:
Matthias Simon vom Bayerischen Gemeindetag legte gut verständlich die gegebenen Planungsgrundlagen dar. Insbesondere wies er deutlich darauf hin, dass die 10H-Regelung keine Regelung zum Schutz von Menschen, sondern ausschließlich ein Instrument ist, die Planungshoheit an die Kommunen zu geben. Dabei hat Herr Simon ebenfalls darauf hingewiesen, dass damit aber auch die Verantwortung an die Kommunen gegangen ist, ausreichend Raum zur Errichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen, was in diesem Sinne Dachau auch tut.
Mehrfach wurde in diesem Zusammenhang dann auch die Stadt Dachau darin bestätigt, dass das gewählte Verfahren mit Voruntersuchung, Information, Diskussion und nachfolgender Entscheidungsfindung vorbildlich verläuft. Außerdem wurde durchaus der Mut der Stadt Dachau gelobt, dass sie sich der Verantwortung stellt, Raum für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Herr Nübel, technischer Werkleiter der Stadtwerke Dachau, mahnte den auch an, dass auch andere Landkreisgemeinden sich dieser Verantwortung stellen müssen.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurde dann auch auf den derzeitigen Stand der Untersuchungen eingegangen. Robert Sing als Projektentwickler legte den derzeitigen Stand der Untersuchungen des Standorts dar, der offensichtlich einer der besten Standorte im weiten Umkreis darstellt. Deutlich wurde, dass derzeit keine Erkenntnisse vorliegen, die gegen das Projekt sprechen. Der TÜV Süd stellte ein eigens von der Stadt Dachau für den Standort beauftragtes Gutachten für Lärmbelastung, Infraschall und Schattenwurf vor. Auch hier konnten keine Erkenntnisse gewonnen werden, die gegen das Projekt sprechen würden.
Nachdem alle Einwände hinsichtlich der Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner ausgeräumt wurden, verlagerte sich die Diskussion in Richtung der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage. Auch hier konnte der Projektentwickler versichern, dass alles darauf hindeutet, dass eine solche Anlage wirtschaftlich zu betreiben ist. OB Hartmann versicherte, dass nur eine wirtschaftlich gesicherte Anlage beschlossen wird und diese auch im Rahmen einer Bürgerbeteiligung für alle Dachauer zugänglich gemacht wird.
Das Dachauer Bürgerwindrad ist also auf einem guten Weg.
Matthias Simon vom Bayerischen Gemeindetag legte gut verständlich die gegebenen Planungsgrundlagen dar. Insbesondere wies er deutlich darauf hin, dass die 10H-Regelung keine Regelung zum Schutz von Menschen, sondern ausschließlich ein Instrument ist, die Planungshoheit an die Kommunen zu geben. Dabei hat Herr Simon ebenfalls darauf hingewiesen, dass damit aber auch die Verantwortung an die Kommunen gegangen ist, ausreichend Raum zur Errichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen, was in diesem Sinne Dachau auch tut.
Mehrfach wurde in diesem Zusammenhang dann auch die Stadt Dachau darin bestätigt, dass das gewählte Verfahren mit Voruntersuchung, Information, Diskussion und nachfolgender Entscheidungsfindung vorbildlich verläuft. Außerdem wurde durchaus der Mut der Stadt Dachau gelobt, dass sie sich der Verantwortung stellt, Raum für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Herr Nübel, technischer Werkleiter der Stadtwerke Dachau, mahnte den auch an, dass auch andere Landkreisgemeinden sich dieser Verantwortung stellen müssen.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurde dann auch auf den derzeitigen Stand der Untersuchungen eingegangen. Robert Sing als Projektentwickler legte den derzeitigen Stand der Untersuchungen des Standorts dar, der offensichtlich einer der besten Standorte im weiten Umkreis darstellt. Deutlich wurde, dass derzeit keine Erkenntnisse vorliegen, die gegen das Projekt sprechen. Der TÜV Süd stellte ein eigens von der Stadt Dachau für den Standort beauftragtes Gutachten für Lärmbelastung, Infraschall und Schattenwurf vor. Auch hier konnten keine Erkenntnisse gewonnen werden, die gegen das Projekt sprechen würden.
Nachdem alle Einwände hinsichtlich der Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner ausgeräumt wurden, verlagerte sich die Diskussion in Richtung der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage. Auch hier konnte der Projektentwickler versichern, dass alles darauf hindeutet, dass eine solche Anlage wirtschaftlich zu betreiben ist. OB Hartmann versicherte, dass nur eine wirtschaftlich gesicherte Anlage beschlossen wird und diese auch im Rahmen einer Bürgerbeteiligung für alle Dachauer zugänglich gemacht wird.
Das Dachauer Bürgerwindrad ist also auf einem guten Weg.
Sonntag, 23. Juli 2017
Mi 26.07.2017 14:30h- Werkausschuss
1. Zwischenbericht Windenergie Sigmertshauser Holz
2. Bericht TÜV SÜd zu Schallimmissionen und Schattenwurf
3. Beauftragung der Leitungsphase 5 für den 2. Bauabschnitt für alle Gewerke
4. Verschiedenes öffentlich
2. Bericht TÜV SÜd zu Schallimmissionen und Schattenwurf
3. Beauftragung der Leitungsphase 5 für den 2. Bauabschnitt für alle Gewerke
4. Verschiedenes öffentlich
Di 25.07.2017 18:00h - Stadtrat
1. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte der Stadt Dachau (Gebührensatzung zur Unterkunftssatzung)
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Unterkünfte der Stadt Dachau (Unterkunftssatzung)
2. Augustenfeld Nord
Fortschreibung Rahmenplanung
Abschluss informelle Planung und weitere Vorgehensweise
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
3. Gemeinschaftsunterkunft an der Kufsteiner Straße
Abwägung frühzeitige Beteiligung
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
4. Ignaz-Taschner-Straße 14
Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens
„Ehemalige Schule Mitterndorf“
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
5. Dienstreisen des Oberbürgermeisters; Bericht
6. Konrad-Adenauer-Straße 12
Umbau, Anbau und Umnutzung des bestehenden Hotels in eine Wohnanlage mit Tiefgarage
Wiederholte Behandlung
7. Verschiedenes öffentlich
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Unterkünfte der Stadt Dachau (Unterkunftssatzung)
2. Augustenfeld Nord
Fortschreibung Rahmenplanung
Abschluss informelle Planung und weitere Vorgehensweise
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
3. Gemeinschaftsunterkunft an der Kufsteiner Straße
Abwägung frühzeitige Beteiligung
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
4. Ignaz-Taschner-Straße 14
Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens
„Ehemalige Schule Mitterndorf“
-Der Sachverhalt wird nachgesandt-
5. Dienstreisen des Oberbürgermeisters; Bericht
6. Konrad-Adenauer-Straße 12
Umbau, Anbau und Umnutzung des bestehenden Hotels in eine Wohnanlage mit Tiefgarage
Wiederholte Behandlung
7. Verschiedenes öffentlich
Di 25.07.2017 16:00h - Kulturausschuss
1. Projektantrag Petra Leu und Florian Marschall - Blues Tower
2. Projektantrag Musik erleben in Dachau e.V. - Konzert mit hochbegabten Jugendlichen
3. Projektantrag Evangelische Versöhnungskirche - Theateraufführung "Ich lebe doch noch"
4. Projektantrag Freiraum e.V. - Kunstausstellung mit Konzerten
5. Projektantrag Outer Circle e.V. - Outer Circle Festival
6. Fahrtkostenantrag Knabenkapelle Dachau e.V. - Jugendblasorchester nach Leognan / Bordeaux (Frankreich)
7. Fahrtkostenantrag Knabenkapelle Dachau e.V. - Bigband nach Montreux (Schweiz)
8. Fahrtkostenantrag Solidarität Dachau e.V. und TSV Dachau 1865 e.V. - Fahrt nach Oradour-sur-Glane
9. Musikheim der Knabenkapelle Dachau e.V. - Vorstellung des Planungsstandes zur Sanierung, Renovierung und Erweiterung
10. Verschiedenes öffentlich
2. Projektantrag Musik erleben in Dachau e.V. - Konzert mit hochbegabten Jugendlichen
3. Projektantrag Evangelische Versöhnungskirche - Theateraufführung "Ich lebe doch noch"
4. Projektantrag Freiraum e.V. - Kunstausstellung mit Konzerten
5. Projektantrag Outer Circle e.V. - Outer Circle Festival
6. Fahrtkostenantrag Knabenkapelle Dachau e.V. - Jugendblasorchester nach Leognan / Bordeaux (Frankreich)
7. Fahrtkostenantrag Knabenkapelle Dachau e.V. - Bigband nach Montreux (Schweiz)
8. Fahrtkostenantrag Solidarität Dachau e.V. und TSV Dachau 1865 e.V. - Fahrt nach Oradour-sur-Glane
9. Musikheim der Knabenkapelle Dachau e.V. - Vorstellung des Planungsstandes zur Sanierung, Renovierung und Erweiterung
10. Verschiedenes öffentlich
Transparenz zur Sparkassenfusion: Fusion in Frage gestellt
Die SZ FFB berichtet am 21.07.17: Finanzexperte stellt Fusion in Frage. Der Bericht endet mit einem Zitat: "Sparkassenvorstände sehen sich als Eigentümer der Sparkassen an", sagt er, dementsprechende würden sie sich auch verhalten.
Samstag, 22. Juli 2017
Transparenz zur Sparkassenfusion: Bruck zweifelt an Bruck, Bündnis am Landrat
Wie der Brucker Merkur heute in dem Bericht Externes Gutachten soll Fusionspläne prüfen berichtet, stellt Dr. Martin Runge unangenehme Fragen zur geplanten Sparkassenfusion.
Es wird immer mehr offenbar, dass es den wenigen Verantwortlichen vor allen darum geht, den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten eine Fusion schmackhaft zu machen ohne dabei mit offenen Karten zu spielen.
Auf allen Seiten wird sich hinter Parolen versteckt, irgendwelche Strategien und Zahlen unterlägen der Geheimhaltungspflicht. Nach der letzten Sitzung im Dachauer Sparkassensaal wurde uns mehr als deutlich, was das zu bedeuten hat. Alle sollen schweigen und Landrat Löwl gibt schon zwei Tage zuvor die Daten der Presse preis. Das ist ein Beleidigung aller Bürgervertreter, allein wenn man daran denkt, dass sich viele in die Thematik mühevoll einarbeiten müssen. Eine Entschuldigung für diesen ungeheuerlichen Vorgang erfolgte bis heute nicht.
Der vor Selbstbewusstsein strotzende Verwaltungsratsvorsitzende Löwl hat es seinem Vorgänger Christmann gleich getan. Er verhinderte jegliche Ausschüttung an die Träger, während gleichzeitig die Kreisumlage jährlich steigt, wie man am Beispiel der Stadt Dachau nachvollziehen kann:
2013 20.964.000 € (Christmann)
2014 21.556.000 € (Christmann/Löwl)
2015 22.395.000 € (Löwl)
2016 22.300.000 € (Löwl)
2017 23.000.000 € (Löwl)
und als Prognose
2018 23.700.000 € (Löwl)
Kindergartengebühren steigen im ganzem Landkreis, Dachau und die Landkreisgemeinden kommen beim Sozialwohnungsbau nicht hinterher, Straßenausbaubeiträge werden eingeführt, die Kreisumlage steigt nahezu jährlich, Sportstätten müssen überholt und saniert werden - aber eine Ausschüttung? Fehlanzeige!
Bis heute sitzt im Verwaltungsrat der ehemalige Landrat Hansjörg Christmann, quasi das personifizierte Sinnbild für die erfolgreiche Beratertätigkeit für Banken. Wie Christmann damals im Bericht des Merkurs LB-Untersuchungsausschuss: Landrat Christmann weist Schuld von sich selbst feststellt: „dass da noch Dinge waren, von denen ich nichts wusste". Ein ganz besonderes Quailtätsmerkmal.
(Übrigens werden in diesem Bericht Millionen mit Milliarden verwechselt: Das Geschäft kostet den bayerischen Steuerzahlern rund 3,7 Milliarden Euro.)
Wunderbar arbeitet der Merkur auch im Artikel Verwaltungsräte als Großverdiener? auf wie intensiv die Arbeit im Verwaltungsrat der Sparkasse Dachau ist, so heißt es:
Landrat Stefan Löwl muss als Vorsitzender des Verwaltungsrats deutlich mehr Zeit als ein gewöhnliches Mitglied investieren, sagt er: „Etwa drei bis fünf Arbeitstage die Woche, gefühlt 10 bis 15 Prozent meiner Arbeitszeit“.
Da bleibt nicht mehr viel Zeit für die Arbeit als Landrat oder andersherum, wenn 3 -5 Tage 10% der Arbeitszeit ausmachen, dann hat Löwls Woche 30 bis 50 Arbeitstage, wenn wir drei Schichten á 8 Stunden pro Tag bei einer 7-Tage-Woche unterstellen, schaffen wir das immer noch nicht.
Diese Rechenkünstler beraten und kontrollieren unsere Sparkasse - da bleibt berechtigter Raum für Zweifel...
Es wird immer mehr offenbar, dass es den wenigen Verantwortlichen vor allen darum geht, den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten eine Fusion schmackhaft zu machen ohne dabei mit offenen Karten zu spielen.
Auf allen Seiten wird sich hinter Parolen versteckt, irgendwelche Strategien und Zahlen unterlägen der Geheimhaltungspflicht. Nach der letzten Sitzung im Dachauer Sparkassensaal wurde uns mehr als deutlich, was das zu bedeuten hat. Alle sollen schweigen und Landrat Löwl gibt schon zwei Tage zuvor die Daten der Presse preis. Das ist ein Beleidigung aller Bürgervertreter, allein wenn man daran denkt, dass sich viele in die Thematik mühevoll einarbeiten müssen. Eine Entschuldigung für diesen ungeheuerlichen Vorgang erfolgte bis heute nicht.
Der vor Selbstbewusstsein strotzende Verwaltungsratsvorsitzende Löwl hat es seinem Vorgänger Christmann gleich getan. Er verhinderte jegliche Ausschüttung an die Träger, während gleichzeitig die Kreisumlage jährlich steigt, wie man am Beispiel der Stadt Dachau nachvollziehen kann:
2013 20.964.000 € (Christmann)
2014 21.556.000 € (Christmann/Löwl)
2015 22.395.000 € (Löwl)
2016 22.300.000 € (Löwl)
2017 23.000.000 € (Löwl)
und als Prognose
2018 23.700.000 € (Löwl)
Kindergartengebühren steigen im ganzem Landkreis, Dachau und die Landkreisgemeinden kommen beim Sozialwohnungsbau nicht hinterher, Straßenausbaubeiträge werden eingeführt, die Kreisumlage steigt nahezu jährlich, Sportstätten müssen überholt und saniert werden - aber eine Ausschüttung? Fehlanzeige!
Bis heute sitzt im Verwaltungsrat der ehemalige Landrat Hansjörg Christmann, quasi das personifizierte Sinnbild für die erfolgreiche Beratertätigkeit für Banken. Wie Christmann damals im Bericht des Merkurs LB-Untersuchungsausschuss: Landrat Christmann weist Schuld von sich selbst feststellt: „dass da noch Dinge waren, von denen ich nichts wusste". Ein ganz besonderes Quailtätsmerkmal.
(Übrigens werden in diesem Bericht Millionen mit Milliarden verwechselt: Das Geschäft kostet den bayerischen Steuerzahlern rund 3,7 Milliarden Euro.)
Wunderbar arbeitet der Merkur auch im Artikel Verwaltungsräte als Großverdiener? auf wie intensiv die Arbeit im Verwaltungsrat der Sparkasse Dachau ist, so heißt es:
Landrat Stefan Löwl muss als Vorsitzender des Verwaltungsrats deutlich mehr Zeit als ein gewöhnliches Mitglied investieren, sagt er: „Etwa drei bis fünf Arbeitstage die Woche, gefühlt 10 bis 15 Prozent meiner Arbeitszeit“.
Da bleibt nicht mehr viel Zeit für die Arbeit als Landrat oder andersherum, wenn 3 -5 Tage 10% der Arbeitszeit ausmachen, dann hat Löwls Woche 30 bis 50 Arbeitstage, wenn wir drei Schichten á 8 Stunden pro Tag bei einer 7-Tage-Woche unterstellen, schaffen wir das immer noch nicht.
Diese Rechenkünstler beraten und kontrollieren unsere Sparkasse - da bleibt berechtigter Raum für Zweifel...
Freitag, 21. Juli 2017
18.07.17 -Stadtwerke laden zur Bürgerinfoveranstaltung ein
Wir haben immer Transparenz bei den Verfahren gefordert, jetzt geschieht das vorbildlich. Deswegen wäre es auch schön wenn viele Bürger an der Infoveranstaltung teilnehmen.
18. Juli 2017. Am Mittwoch, den 26. Juli 2017 findet um 18.00 Uhr im Ludwig-Thoma-Haus eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, auf der der momentane Stand der Planung für ein mögliches Windrad im Stadtgebiet Dachau und die weiteren geplanten Schritte detailliert vorgestellt werden. Dabei werden besonders die Themen Schall, Schatten, Artenschutz und das Baurecht erläutert. Im Rahmen der Informationsveranstaltung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Fragen zum Thema Erzeugung von Erneuerbaren Energien vor Ort zu stellen. Die Veranstaltung findet im Stockmann-Saal statt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mittwoch, 19. Juli 2017
Transparenz zur Sparkassenfusion: Grüne FFB legen Gutachten vor, 42 Mio € nicht ausgeschüttet
Wie der heutigen Onlineausgabe der SZ FFB zu entnehmen ist, hätte laut einem Gutachten der Grünen FFB das Brucker Geldinstitut 42 Millionen Euro aus Gewinnen an Stadt und Landkreis abführen können. Hätte...
Ausführlicher Aretikel auf der SZ FFB-Seite
Ausführlicher Aretikel auf der SZ FFB-Seite
Eislauffläche: Neubau auf ASV Gelände beschlossen
Im Hauptausschuss einigte man sich heute auf den Neubau der Eisfläche Auf dem ASV-Gelände zwischen Gröbenrieder Straße und den ASV-Tennisplätzen.
Dafür muss ein kleines Stück Bannwald weichen, der an anderer Stelle ausgeglichen werden muss. Im Gegenzüge ist die Bebauung auf der Streuobstwiese endgültig vom Tisch. Ob das Teilstück des Bannwalds verlegt werden darf, muss in einem eigenem Verfahren geklärt werden.
Auf der vorhandenen Eislauffläche kann nach Fertigstellung der neuen, die erforderliche Halle nahe der Schule gebaut werden. Der Vorschlag wurde vom ASV selbst eingebracht. Die Alternativen Bolzplatz oder auf neues TSV-Gelände fanden keine Mehrheit. Eine spätere Überdachung soll in der Planung berücksichtigt werden, soll aber nicht sofort umgesetzt werden.
Dafür muss ein kleines Stück Bannwald weichen, der an anderer Stelle ausgeglichen werden muss. Im Gegenzüge ist die Bebauung auf der Streuobstwiese endgültig vom Tisch. Ob das Teilstück des Bannwalds verlegt werden darf, muss in einem eigenem Verfahren geklärt werden.
Auf der vorhandenen Eislauffläche kann nach Fertigstellung der neuen, die erforderliche Halle nahe der Schule gebaut werden. Der Vorschlag wurde vom ASV selbst eingebracht. Die Alternativen Bolzplatz oder auf neues TSV-Gelände fanden keine Mehrheit. Eine spätere Überdachung soll in der Planung berücksichtigt werden, soll aber nicht sofort umgesetzt werden.
Erfolgreich Radeln - Bündnis für Dachau beim Stadtradeln vorn dabei
Das sich das Bündnis für Dachau für die weitgehende Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Dachau einsetzt, dürfte hinlänglich bekannt sein. Dass die vom Bündnis aber nicht nur vom Radeln reden, sondern dies auch aktiv tun, konnte das Bündnis für Dachau jetzt in der Aktion Stadtradeln eindrucksvoll unter Beweis stellen. In den Kategorien Teamergebnis - Absolut und Teamergebnis - Relativ konnte jeweils ein hervorragender 2. Platz erradelt werden.
Wir bedanken uns aber auch bei allen anderen Teilnehmenden Teams und Radlern. Alle zusammen haben gezeigt, dass das Fahrrad ein immer wichtigerer Faktor für die Mobilität vor allem in der Stadt wird, und dies bestärkt uns weiter für jede einzelne Verbesserung für den Radverkehr in der Stadt zu kämpfen. Einen Meilenstein dürfen wir noch in diesem Jahr mit der Fertigstellung des neuen Radlparkhaus am Dachau Bahnhof feiern. Interessant wird die Entscheidung, ob die Neue Münchner Straße dauerhaft in der jetzigen Form bestehen bleibt. Wir werden jedenfalls dafür kämpfen.
Wir bedanken uns aber auch bei allen anderen Teilnehmenden Teams und Radlern. Alle zusammen haben gezeigt, dass das Fahrrad ein immer wichtigerer Faktor für die Mobilität vor allem in der Stadt wird, und dies bestärkt uns weiter für jede einzelne Verbesserung für den Radverkehr in der Stadt zu kämpfen. Einen Meilenstein dürfen wir noch in diesem Jahr mit der Fertigstellung des neuen Radlparkhaus am Dachau Bahnhof feiern. Interessant wird die Entscheidung, ob die Neue Münchner Straße dauerhaft in der jetzigen Form bestehen bleibt. Wir werden jedenfalls dafür kämpfen.
Montag, 17. Juli 2017
Dr. Martin Runge: Landrat Löwl verbreitet Unfug
Dachaus Landrat wird in dem Artikel mit der Behauptung wiedergegeben, der Gesetzgeber verlange eine Rücklagenbildung bis zu einer Höhe des Eigenkapitals von 20 Prozent der Bilanzsumme. Verzeihung, Herr Landrat, aber diese Behauptung ist ausgemachter Unfug. Denn erstens ist Bezugsgröße für die aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmittel nicht die Bilanzsumme, sondern es sind die risikogewichteten Aktiva, von der Größenordnung her weit weniger als die Bilanzsumme. Und zweitens liegt der verlangte Quotient, der sich errechnet aus dem Verhältnis Gesamtkapital zu den eben genannten risikogewichteten Aktiva (=Gesamtkapitalquote), deutlich niedriger als die von Ihnen genannten 20 Prozent. Für 2015 betrug die aufsichtsrechtlich geforderte Gesamtkapitalquote beispielsweise 8 Prozent und in 2020 dürfte sie aufgrund aufsichtsrechtlich geforderter Zuschläge für die nächsten Jahre („Kapitalerhaltungspuffer“) und eines Zuschlags für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch bei etwas mehr als 10 Prozent liegen.
Nach den Abschlüssen für 2015 betrugen beispielsweise die Gesamtkapitalquoten für die Sparkasse Fürstenfeldbruck 16,29 Prozent, für die Sparkasse Dachau 17,97 Prozent und für die Sparkasse Landsberg-Dießen 21,22 Prozent. Alle drei Sparkassen hätten also locker im Rahmen dessen, was die Vorgaben der Sparkassenordnung erlauben, und bei Einhaltung der regulatorischen Anforderungen Jahr für Jahr Teile ihrer Jahresüberschüsse an ihre Träger (zu verwenden von diesen für gemeinnützige Zwecke) ausschütten dürfen. Sie hätten dies gekonnt, ohne dass ihre wirtschaftliche Leistungskraft und ihre Risikotragfähigkeit beeinträchtigt worden wäre. Es steht außer Frage, dass der Verwaltungsrat über weite, aber nicht grenzenlose Ermessensspielräume verfügt, was die Beschlussfassung zur Gewinnverwendung anbelangt. Erinnert sei hier an § 1, Satz 2 der Sparkassenordnung, in dem vorgegeben ist, dass Sparkassen „die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich zu unterstützen“ haben. Deshalb werden wir auch im Falle einer Fusionierung der Sparkassen, so diese denn kommt, die Ausschüttungsfrage weiterhin thematisieren.
Martin Runge
Nach den Abschlüssen für 2015 betrugen beispielsweise die Gesamtkapitalquoten für die Sparkasse Fürstenfeldbruck 16,29 Prozent, für die Sparkasse Dachau 17,97 Prozent und für die Sparkasse Landsberg-Dießen 21,22 Prozent. Alle drei Sparkassen hätten also locker im Rahmen dessen, was die Vorgaben der Sparkassenordnung erlauben, und bei Einhaltung der regulatorischen Anforderungen Jahr für Jahr Teile ihrer Jahresüberschüsse an ihre Träger (zu verwenden von diesen für gemeinnützige Zwecke) ausschütten dürfen. Sie hätten dies gekonnt, ohne dass ihre wirtschaftliche Leistungskraft und ihre Risikotragfähigkeit beeinträchtigt worden wäre. Es steht außer Frage, dass der Verwaltungsrat über weite, aber nicht grenzenlose Ermessensspielräume verfügt, was die Beschlussfassung zur Gewinnverwendung anbelangt. Erinnert sei hier an § 1, Satz 2 der Sparkassenordnung, in dem vorgegeben ist, dass Sparkassen „die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich zu unterstützen“ haben. Deshalb werden wir auch im Falle einer Fusionierung der Sparkassen, so diese denn kommt, die Ausschüttungsfrage weiterhin thematisieren.
Martin Runge
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