"Dauerhafte Flächeninanspruchnahme: Durch Versiegelung und dauerhafte Überbauung ist der
Verlust oder die Beeinträchtigung von (Teil-)Habitaten oder (Teil-)Lebensräumen von
geschützten Tieren und Pflanzen absehbar." *
Finanzierung und Sinnhaftigkeit der
Ost-Umwege hin oder her, der Umgang mit der Natur wirft ein besonderes
Schlaglicht darauf, welchen Stellenwert Landschaft und Natur bei uns besitzen.
Nach gefühlt hunderten von Seiten an Bestandsaufnahmen und Folgenabschätzungen in der Planfeststellung werden
wohlklingende Ausgleichsmaßnahmen dargelegt. Komisch, auf einmal stellt man
fest, dass es hie und da tatsächlich wertvolle Natur im Moos gibt und dass
durch die Intensivlandwirtschaft das Moos leidet.
Danach stößt es umso bitterer auf, dass die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen auch ohne den Straßenbau gemacht werden könnten. Es
ist geradezu absurd und ein Stück weit zynisch, erst wenn hektarweise freie
Landschaft und Natur zerstört wird - dann erst gibt es Geld, um
bestehende Natur aufzuwerten, ökologisch wichtige Grundstücke zu kaufen oder
neuen Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schaffen.
Das Saldo der Technograten und
Infrastruktur-Junkies: Durch Ausbeutung der Natur wird Mehrwert geschaffen von
dem ein Teil wieder in Natur zurückfließt. Doch diese Rechnung beinhaltet Luftbuchungen.
Zum Beispiel werden durch den Ost-Umweg fast 90.000 m2 Boden
versiegelt – 0,0 m2 Boden werden irgendwo anders wieder nutzbar
gemacht. Ganz zu schweigen vom geplanten Hebertshauser Süd-Wahnsinn der einen
kompletten Lebensraum durchschneidet.
Und darum sind die „Neuanlage eines naturnahen Umgehungsgerinnes für den Saubach“, die „Anlage eines naturnahen
Stillgewässers mit Flachwasserzonen“ und die „Anlage von Baumreihen auf extensiv zu nutzenden Wiesenstreifen“,
lediglich Feigenblätter vor der Scham einer maß- und ziellosen
Infrastrukturpolitik.
Landschaft und Natur ist nur noch Verfügungsmasse in
den Berechnungen der Baubehörden.
Das ernüchternde Fazit nach der Lektüre, naturnaher Lebensraum hat nur noch Berechtigung als Trockenrasen-Biotop im Straßenbegleitgrün
einer Neubaumaßnahme.
*S.8, Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Planfeststellung