Eilantrag: Laufzeit des Atomkraftwerkes Isar 1
Das Bündnis für Dachau möchte die CSU-Stadtratsfraktion in Landshut in Ihrem Kampf gegen die Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Isar I unterstützen und beantragt, dass der Dachauer Stadtrat die von der CSU-Fraktion in Landshut formulierte Resolution gemäß Anlage beschließen sollte.
„Die Stadt Dachau appelliert an die Bundeskanzlerin, an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an die Fraktionen im Deutschen Bundestag, an den bayerischen Ministerpräsidenten und den bayrischen Umweltminister, die derzeitig geltende Laufzeit des Atomkraftwerkes Isar 1 nicht zu verlängern“
Begründung:
Das Bündnis für Dachau schließt sich der Argumentation der Landshuter CSU an und weist insbesondere darauf hin, dass jedes vorzeitig abgeschaltete Atomkraftwerk die Chancen erhöht, die eigentlich unverkäuflichen Anteile am Kohlekraftwerk Lünen veräußern zu können, um damit den Vorgaben des eindeutigen Wählerwillens aus dem Bürgerentscheid vom 04.07.2010 zu entsprechen.
Sabine Geißler
Für die Fraktion Bündnis für Dachau
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Begründung der Dringlichkeit
Die Bundesregierung plant nach eigenen Verlautbarungen eine Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um bis zu 30 Jahre. Das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll nach einer Ankündigung der Bundeskanzlerin kurz nach der Sommerpause abgeschlossen werden. Wenn der Stadtrat in diesem Gesetzgebungsverfahren Gehör finden will, muss er sich umgehend zu der Problematik äußern.
Begründung des Resolutionsinhaltes
Die Resolution ist eine Stellungnahme der Stadt Landshut zu den Bestrebungen, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke zu verlängern. Die Stadt Landshut möchte aufgrund ihrer Betrof- fenheit durch das Atomkraftwerk Isar 1 mit der Resolution Einfluss auf die Meinungsbildung im Gesetzgebungsverfahren zur Laufzeitverlängerung nehmen.
Die Resolution findet ihre Begründung in dem Gefährdungspoten- zial, das für die Stadt Landshut von dem Atomkraftwerk Isar 1 ausgeht. Die Resolution beschränkt sich auf die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Isar 1, in dessen Gefährdungs- bereich die Stadt Landshut liegt.
Die Stadt Landshut und die benachbarten Gemeinden (z.B. Altdorf, Ergolding und Kumhausen) liegen innerhalb des 25-km-Radius um das Atomkraftwerk Isar 1. Damit befinden sich weit über 100.000 Einwohner in diesem Umkreis, der als der am meisten gefährdete gilt.
Das 1979 in Betrieb gegangene Atomkraftwerk Isar 1 genügt nicht mehr den heute an einen Neubau zu stellenden Sicherheitsan- forderungen. Insbesondere muss auf den mangelnden Schutz gegen den Absturz von Flugzeugen und gegen terroristische Angriffe hingewiesen werden. Mindestens in diesen beiden Punkten hat sich die Gefährdungseinschätzung seit der Inbetriebnahme so wesentlich erhöht, dass man von einem Wegfall der ursprünglichen Beurteilungsgrundlage ausgehen kann.
Das vor 31 Jahren in Betrieb genommenen Atomkraftwerk Isar 1 ist wie jede technische Anlage mit zunehmender Betriebsdauer auch störanfälliger. Das beweist die Störanfälligkeit der älteren deutschen Atomkraftwerke, die aus diesem Grund bereits vom Netz genommen werden mussten. Angesichts der besonderen Gefährdungssituation der Stadt Landshut ist eine weitere Gefahrzeitverlängerung und damit Erhöhung des Gefährdungspotenzials des Atomkraftwerkes Isar 1 nicht zu verantworten.
Die Stadt Landshut setzt entsprechend ihrer Beschlüsse von 2007 (Energiekonzept und Autarkiebeschluss bis 2037) statt auf eine Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Isar 1 auf die zukunftsweisenden und -sichernden Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizienz, Energiebedarfsminderung, Nutzung vorhandener Potentiale, der Verwendung von hocheffizienten Techniken und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern.
Prof. Dr. Gabriele Goderbauer-Marchner
Dr. Anna-Maria Moratscheck
Rudolf Schnur
Manfred Hölzlein
Prof. Dr. Thomas Küffner
Dr. Stefan Schnurer
Ludwig Zellner
Hans-Peter Summer
Dr. Dagmar Kaindl
Helmut Radlmeier
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